Gerichtlich angeordnete Untersuchung Schwerbehindertenausweis

  • Tja, jede ist ihres Glückes Schmied, wie es so schön heißt.

    Deine Ratschläge @Zebra in allen Ehren, aber man kann niemand zu diesem "Glück" zwingen oder überreden.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Das Sozialamt sah das alles etwas anders, sinngemäß haben die ihre Ablehnung des Ausweises damit begründet, dass der Autismus nicht nachgewiesen werden kann/konnte (bin von einer offiziellen Autismus-Ambulanz diagnostiziert...) und da ich ne Ausbildung und ein Studium hätte (hatte bei beidem sowohl inoffizielle als auch offizielle Unterstützungsmaßnahmen, dass wird/wurde aber ignoriert) könne ich keine Schwerbehinderung haben.

    Ich vermute hier den Grund für die Schwierigkeiten, denn ich vermute hierzu weiter, dass nicht der Autismus als Diagnose angezweifelt wird, sondern "nur" die Auswirkungen auf die Teilhabe im Alltag nicht klar benannt werden konnten.

    Die VersMedV-Richtlinie sieht erst bei wenigstens "mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten" einen GdB von 50 (bis 70) vor.
    Beim Vorliegen der Notwendigkeit von offiziellen und inoffiziellen (bestätigten!) Unterstützungsmaßnahmen sollte aber ein GdB von 50 möglich sein.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Bewertet wird nicht die Diagnose sondern die Auswirkungen auf den Alltag. Einen Gutachter zu finden / zu bekommen der die richtigen Fragen stellt und siich auskennt ist oft ein Spießroutenlauf und reine Glückssache. Solche Aussagen, man könne keine Schwerbehinderung haben weil man eine Ausbildung hat, ist Schwachsinn. Es sagt ja nicht aus wie leicht oder schwer du durch die Ausbildung kommst, was es eventuell für Hilfestellungen brauichte um dies zu erreichen usw.

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