Hat da jmd. Erfahrungen? Suche einen Gutachter, den ich beauftragen kann für ein Klageverfahren.
Hat da jmd. Erfahrungen? Suche einen Gutachter, den ich beauftragen kann für ein Klageverfahren.
falls du einen Anwalt hast frage den. Dann, je nach dem wieviel Geld du hast, gibt es die Möglichkeit einen Gutachter selbst zu engagieren. Ansonsten wird dir auf Antrag bei Gericht während eines Verfahrens auch ein Gutachter angeboten. Das war bei mir so. Dann wird das Gutachten nicht dir in Rechnung gestellt.
Du wirst das eventuell bezahlen müssen, wenn schon ein Gutachten vorliegt.
https://www.gutachter-neurologie.de/gutachten-nach…hweigler%202013).
Wenn du einen Namen suchst, kann ich dir nicht weiterhelfen, da ich ja nicht weiß, um was es konkret geht.
Allgemein: § 109 SGG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
und: Startseite | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
Suche einen Gutachter für ein Gegengutachten. Bezahlung wäre möglich.
Nur scheinbar gibt es keine solchen Gutachter "für Gegengutachten" in DE??
Klage läuft über den SoVD
Man könnte vielleicht einen der Ärzte aus den Autismusambulanzen fragen.
Ich meinem Klageverfahren wegen Schwerbehindertenausweis war Prof. Ebert von der Uniklinik Freiburg der Gutachter. Aber es war kein Gegengutachten, sondern vom Gericht beauftragt.
Ich meinem Klageverfahren wegen Schwerbehindertenausweis war Prof. Ebert von der Uniklinik Freiburg der Gutachter.
Lustig, bei dir auch Weshalb ich das Traumtaenzer auch antworten wollte, mal bei einer Autismus Ambulanz in seiner Nähe nachzufragen.
Wobei mir das bisher noch nicht klar ist, ob es bei dem Gutachten überhaupt um Autismus geht.
Nur scheinbar gibt es keine solchen Gutachter "für Gegengutachten" in DE??
Ich kenne mich nicht ausführlicher aus, kann nur vermuten, ich wüsste gar nicht ob Gegengutachten überhaupt möglich wären. Oder ob es so abläuft, das du selbst ein weiteres Gutachten machen lassen kannst und der Richter dann abwägen müsste, welchem der vorliegenden Gutachten er mehr glaubt. Wenn der 1. Gutachter vielleicht keine Fachkentnis hatte, könnte man damit vielleicht gegen sein Gutachten argumentieren.
LG IceQueen.
Dann wird das Gutachten nicht dir in Rechnung gestellt.
ich kenne solche Abläufe aus einer anderen Thematik. Bin mir ziemlich sicher, dass man das Gutachten dennoch selbst zahlen muss. Es sei denn, man bekommt Prozesskostenhilfe.
ich muss die Prozesskosten in Raten abbezahlen aber da das Gutachten vom Gericht angefordert wurde war es „ Kostenfrei“ für mich. Erst das nächste Gutachten gegen das vorherige wurde teuer. Geholfen, also beraten, hat mir auch der VDK.
@Schnuppi2 Ergänzung. Ich habe viel telefoniert, bin durchs Internet, habe Anwälte gefragt die nichts mit mir zu tun hatten. Und mein Resümee ist das auch wenn man einen Gutachter gefunden hat nicht alle neutral dem Sachverhalt gegenüberstehen oder adäquates Grundwissen mitbringen.
.....da ich ja nicht weiß, um was es konkret geht.
Suche einen Gutachter für ein Gegengutachten.
DAS ist schon klar, aber in welchem Bereich?
Rentengutachten? (Ärztl. GA?)
Unfallgutachten? (Ärztl.GA?)
Schwerbehindertenrecht? (Ärztl. GA?)
Welche Fachrichtung?
Zu welcher Fragestellung?
Fachärzte, die Geld durch Gutachtererstellung verdienen möchten, gibt es zahlreiche.
Suche einen Gutachter, den ich beauftragen kann für ein Klageverfahren.
Man kann z.B. einen Architekten beauftragen, ein "Gegengutachten" (Gutachten= GA) in strittigen Verfahren zum Baurecht zu erstellen.
Deshalb habe ich nachgefragt (ja, sowas machen echte Aspies nicht. Weiß ich. Ist mir aber wurscht).
ich muss die Prozesskosten in Raten abbezahlen aber da das Gutachten vom Gericht angefordert wurde war es „ Kostenfrei“ für mich. Erst das nächste Gutachten gegen das vorherige wurde teuer. Geholfen, also beraten, hat mir auch der VDK.
Interessant. Bei mir wurden sogar zwei Gutachten vom Gericht angefordert und ich musste beide komplett selbst bezahlen.
Dann ist in deinem Fall der Ablauf doch anders.
(Vom VDK wurde ich schonmal total "abgezogen" finanziell, bin nicht gut auf die zu sprechen.)
DAS ist schon klar, aber in welchem Bereich?
Rentengutachten? (Ärztl. GA?)
Unfallgutachten? (Ärztl.GA?)
Schwerbehindertenrecht? (Ärztl. GA?)
Welche Fachrichtung?
Zu welcher Fragestellung?Fachärzte, die Geld durch Gutachtererstellung verdienen möchten, gibt es zahlreiche.
Ich suche hier Rat zum Thema "Gegengutachten Autismus"
Das erste Gutachten war ein Witz...
Wir hatten das Problem bezüglich SBA fürs Kind.
Es war relativ schwierig, einen entsprechend gestellten Kinder-und Jugendpsychiater zu finden.
Scheinbar ging es auch darum, dass Ärzte einfach keine Gegengutachten erstellen möchten.
Grundsätzlich würde ich die üblichen Diagnostikstellen für Erwachsene anfragen.
@Schnuppi2 ich habe nachgelesen, nicht in jedem Bundesland sind die Regelungen gleich und es liegt auch am Gericht/Richter selbst was er wie begründet. Entsprechend sollte man sich über die Kostenübernahme erkundigen sofern man nicht in der Lage ist selbst zu finanzieren. Zudem kommt es darauf an für was der Gutachter benötigt wird.
Bei meiner letzten Verhandlung, musste mein „Gegner“ die Kosten dann übernehmen weil sie auf ein 3. Gutachten bestanden haben das von einer Gutachterin deren Vertrauens durchgeführt wurde und es zu meinen Gunsten ausgefallen ist. Nun bin ich EU Rentner.
in welchem Bereich?
Rentengutachten? (Ärztl. GA?)
Unfallgutachten? (Ärztl.GA?)
Schwerbehindertenrecht? (Ärztl. GA?)
Welche Fachrichtung?
Zu welcher Fragestellung?
Ich suche hier Rat zum Thema "Gegengutachten Autismus"
Ist aber sehr schwer, dir die relevanten Infos aus der Nase zu ziehen (Rw).
Im Sozial-Schwerbehindertenrecht gibt es die so genannten 109er Gutachten- die werden in der Regel vom Kläger selber bezahlt. Wenn sie die einzige Möglichkeit darstellen (NAchweis!), die wichtigen Informationen zu bekommen, weil die vom Gericht bestellten GutachterInnen zum Beispiel "Totalausfälle" sind, werden ebenfalls die Kosten via Gericht an die Beklagtenseite weitergegeben bzw. bezahlt.
Wenn du in NRW wohnst: Das Landessozialgericht versucht gerade eine Qualitätsoffensive (ggfs. wegen vieler Beschwerden über die Gutachter, die regelmäßig für die Sozialgerichte tätig sind) in die Gänge zu bringen (Rw). Vielleicht findest du so Gehör.
Ist es nicht normalerweise so, dass das erste Gutachten vom medizinischen Dienst des Landesamtes kommt und bei einer eingereichten Klage dann ein Gutachter vom Gericht gestellt wird???
So war es bei mir. Ich musste nie einen Gutachter suchen, sondern das Gegengutachten wurde von einem medizinischen Gutachter des Gerichts erstellt.
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