Bekomme keine Betreuung

  • Hallo,

    vor ein paar Jahren hatte ich von meinem damaligen Wohnort eine Betreuung für mich beantragt, da war ein anderes Amtsgericht zuständig. Es war alles problemlos verlaufen, der Richter beauftragte einen Psychiater um den Bedarf festzustellen, der Psychiater schrieb seine Beurteilung, ich bekam die Betreuung.

    Dann war ich umgezogen und dadurch war ein anderes Amtsgericht zuständig. Es sollte der Betreuer wechseln, wo ich auch zugestimmt hatte und auch, das ich die Betreuung weiter brauche und möchte. Aber ich war mit dem für mich plötzlichen Wechsel überfordert, es gab kein Kennenlernen weshalb ich Angst hatte (aus früheren Erfahrungen) das der Betreuer meine Bedürfnisse falsch versteht und vielleicht zu meinem Nachteil handelt. Für das Gericht hat das scheinbar wie eine Verweigerung ausgesehen (leider gab es da keine Möglichkeit für ein Gespräch und keine Möglichkeit mich zu erklären) und sie haben mir über mich hinweg die Betreuung beendet und das war dann mein Problem. Ich dachte bisher das es ein Missverständis war, habe daran aber jetzt Zweifel.

    Nach 2 Jahren ohne Betreuung habe ich jetzt wieder eine beantragt, weil das ABW die Hilfe beendet hat und ich ohne Hilfen überfordert bin.
    Jetzt geht es aber schon los, das die Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde scheinbar sehr engagiert versucht, mir eine Betreuung auszureden und mir am Telefon schon gesagt hat das ich keine bräuchte und keine bekommen würde. Sie meinte für Behördenangelegenheiten bräuchte man keine Betreuung, da gäbe es niederschwelligere Angebote die ich in Anspruch nehmen könnte. Also ich soll mich zum Beispiel selbst an die Rentenversicherung wenden wenn ich Hilfe brauche, oder an die jeweils betreffende Behörde.

    Sie hat dann 3 oder 4x bei dem Telefonat gefragt wo genau mein Bedarf wäre. Ich habe gesagt, ich verstehe nicht worauf sie hinaus möchte. Sie dann wieder "Wo genau liegt denn ihr Bedarf?" Wenn sie die Frage nur widerholt, verstehe ich sie trotzdem nicht.

    Ich kann mich eben nicht selbst mit der Rentenkasse oder anderen Behörden auseinander setzen, das ist ja genau das Problem. Natürlich kann ich mich an die Rentenversicherung wenden, aber bin dann trotzdem damit überfordert zu verstehen was sie zu mir sagen und auch anders herum, werde ich oft nicht verstanden von Behörden. Ich brauche deshalb ein Betreuer, damit das jemand übernimmt. Jemand wo versteht worauf die Behörde hinaus will, und jemand wo so antwortet das es die Behörde richtig versteht.

    Das telefonisch zu besprechen und mit mir selbst war kontraproduktiv, weil ich mit der Betreuungsbehörde das gleiche Problem habe das selbst zu regeln. Das ich dann auch meinen Betreuungsbedarf nicht verständlich erklären kann, ist Teil meiner Probleme. Zusammen gefasst habe ich am Telefon leider totalen Blödsinn geredet, weil ich in Erklärungsnot und überfordert war und wahrscheinlich haben wir auch "aneinander vorbei" (Redewendung) geredet. Für mich ist es ein Widerspruch, das ich mich selbst mit der Betreuungsbehörde auseinandersetzen muss, wo ich doch gerade für so was Hilfe von einem Betreuer bräuchte.

    Weil die damals auch meine Betreuung so schnell und plötzlich nach meinem Umzug beendet hatten, habe ich den eindruck das sie das vermeiden wollen weil es Geld kostet (da ich den Betreuer nicht bezahlen kann). Jetzt ruft die Mitarbeiterin von der Betreuungsbehörde sogar noch bei der Lebenshilfe an um irgendwie zu veranlassen das ich eher wieder ABW bekomme anstatt einen Betreuer. Mir hat es den Eindruck gemacht, als ob sie "mit aller Macht" (Redewendung) versucht eine Betreuung abzuwehren.

    Jetzt bräuchte ich eigentlich einen Betreuer, der das mit der Behörde klärt und die Kommunikation übernimmt. Was kann ich denn machen, wenn die meinen Antrag ablehnen? Widerspruch ist schon klar, aber den werden sie sehr wahrscheinlich auch ablehnen. Kann man da jederzeit wieder einen Antrag stellen?

    Ich werde überall nur abgelehnt wenn ich Hilfe bekommen möchte, die Lebenshilfe beendet das ABW, die Caritas hat keine Kapazität, die Autismustherapie scheitert an der Zuständigkeit der Beförderung. Sogar um Beratungshilfe zu beantragen brauche ich erst einen Anwalt, damit die Behörde mein Problem versteht. Auf mich als betroffene Person wirkt das alles, als ob ich nur als Kostenverursacher gesehen werde und gar nicht der Mensch dahinter, der Hilfe braucht. Ich bekomme keine berufliche Reha, muss seit Jahren um meine sowieso geringe Rente kämpfen und Schikanen über mich ergehen lassen. Begleitetes Wohnen funktioniert nicht, Soziotherapie funktioniert nicht. Ein Betreuer könnte ein paar Probleme beheben, wenn zumindest das Behördenzeug funktioniert und ich dann Hilfen bekomme die ich auch brauche.

    Oder hätte ich vielleicht mit einem Schreiben vom Hausarzt oder einem Psychiater den Antrag auf Betreuung stellen sollen? Online stand formlos und vom vorherigen Amtsgericht kannte ich es nur so, das sowieso ein Psychiater meinen Bedarf feststellen würde.

    LG IceQueen.

    Einmal editiert, zuletzt von IceQueen (23. Mai 2022 um 09:55)

  • Hast du mal versucht an die Behörde zu schreiben?

    Ich meine, du drückst dich ja schriftlich durchaus verständlich und vernünftig aus. Du könntest erwähnen dass du Probleme hast zu telefonieren und beschreiben wie sich diese Probleme auswirken ("Ich verstehe nicht was gemeint ist, wenn ich gefragt werde "wo ist ihr Bedarf"). Wenn du beim zuständigen Sachbearbeiter auf kein Verständnis triffst, kann es helfen sich an die vorgesetzte Person oder die Behördenleitung zu wenden. Viele Behörden haben heute auch so etwas wie ein "Beschwerdemanagement", d.h. eine besondere Stelle an die man sich bei Konflikten wenden kann.

    Das Problem des normalen Rechtsweges (Widerspruch, Klage usw.) ist, dass es in einem Fall wie deinem vermutlich gar nicht um unterschiedliche Rechtsauffassungen geht, sondern dass du als Antragstellerin und die Behörde euch gegenseitig nicht vermitteln könnt was und warum ihr vom jeweils anderen wollt. Dabei bringt es keinen weiter wenn man die Sache in die Hände von engstirnigen Juristen legt.

    Eine Person deines Vertrauens in deinem persönlichen Umfeld gibt es vermutlich nicht, die dir dabei helfen könnte die Sache wenigstens mal in Gang zu bringen?

  • Nach dem Telefonat habe ich ihr geschrieben, quasi das

    Zitat

    Ich kann mich eben nicht selbst mit der Rentenkasse oder anderen Behörden auseinander setzen, das ist ja genau das Problem. Natürlich kann ich mich an die Rentenversicherung wenden, aber bin dann trotzdem damit überfordert zu verstehen was sie zu mir sagen und auch anders herum, werde ich oft nicht verstanden von Behörden. Ich brauche deshalb ein Betreuer, damit das jemand übernimmt. Jemand wo versteht worauf die Behörde hinaus will, und jemand wo so antwortet das es die Behörde richtig versteh

    nur versucht ein Bisschen sachlicher zu formulieren.

    Für mich war das, was sie beim Telefonat sagte auch sehr überraschend. In dem Schreiben steht das zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen vorliegen und ob ich "aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung außerstande" bin, sowas selbst zu erledigen. Und ich soll sie anrufen um das zu besprechen. Da ich eine seelische Behinderung habe und der Bedarf beim letzen Mal auch ohne Probleme festgestellt wurde, hatte ich gar nicht "damit gerechnet" (Redewendung) das sie, nach meinem Eindruck, versuchen würde mir das abzusprechen. Ich dachte sie würde mich z.B. fragen ob so eine Voraussetzung vorliegt und vielleicht ein paar sachliche Verständnisfragen/Rückfragen stellen. Oder den weiteren Ablauf besprechen wollen oder so was.

    sondern dass du als Antragstellerin und die Behörde euch gegenseitig nicht vermitteln könnt was und warum ihr vom jeweils anderen wollt.


    Ja genau deswegen brauche ich auch die Hilfe von einem Betreuer. Da bringt es auch nichts, wenn ich beispielsweise die Rentenversicherung anrufe weil ich irgendwas in einem Schreiben nicht verstehe, weil das gegenseitige miss-/nichtverstehen trotzdem besteht. Zielführender ist es dann, wenn ein Betreuer das Schreiben von der Rentenversicherung bekommt, das versteht und dann auch weiß wie man sinnvoll darauf reagiert.

    Ich meine, du drückst dich ja schriftlich durchaus verständlich und vernünftig aus.


    Mein Eindruck ist dass das auch ausreichen kann, wenn der Gegenüber wohlwollend ist. Also wenn ein Mitarbeiter mich verstehen möchte. Aber wenn Behörden etwas nicht wollen, oder indirekt unkooperativ sind und irgendwelche "Spielchen" (Redewendung) anfangen, dann übersteigt das meine Fähigkeiten. Wenn es dann darum geht, Zweideutigkeiten zu erkennen, in Schreiben irgendwas "zwischen den Zeilen" (Redewendung) zu lesen, wenn mir das Wort "im Mund herum gedreht" (Redewendung) wird und ich es nicht merke.

    Wenn man dann erst Mal als "Nervensäge" (Redewendung) "abgestempelt" (Redewendung) wurde, kann es auch sein das man beim nächsten Versuch "von vorne herein" (Redewendung) schon ablehender behandelt wird.

    Auf mich wirkt es so, als ob es vielen Behörden Mitarbeitern auch zu viel ist, zu anstrengend, sich mit mir auseinander zu setzen und sie mich nach kurzer Zeit einfach nur "los haben" (Redewendung) möchten. So war es auch beim begleiteten Wohnen, wo es hieß das ich "zu schwierig" wäre und man nicht die Kapazität hätte, "so jemand wie Sie" zu begleiten.

    LG IceQueen.

    Einmal editiert, zuletzt von IceQueen (23. Mai 2022 um 11:24)

  • @IceQueen

    Vielleicht ist es von Behördenseite ja auch einfach menschliche Überforderung?!
    Gibt es die Möglichkeit, mit einer anderen Sachbearbeitung "weiter zu machen" ?
    Hast Du es schon mit dem EUTB versucht?

    Unabhängig von der persönlichen Haltung ("wohlwollend" oder nicht) sind die Personen in den Ämtern (arbeite selbst in einem) oft wenig sensibilisiert/ geschult auf alle Menschen, die in den Bedürfnissen und in der Kommunikation von der Norm abweichen...Zusätzlich kommt die hohe Arbeitsverdichtung und der Kostendruck (Quoten der Anlehnung) in allen Bereichen, die auch bei einer wohlwollendenden Haltung wenig Flexibilität zulassen.
    Das ist ein Problem in der Struktur- um so wichtiger, dass Du hier Unterstützung hast!

  • Vielleicht ist es von Behördenseite ja auch einfach menschliche Überforderung?!


    Kann und will ich auch nicht ausschließen, aber das macht jemand wo dann für mich die Kommunikation mit der Behörde übernimmt genau so wichtig. Diplomatie und Perspektivwechsel sind bei mir auch "Mangelware" (Redewendung) und mir tun Mitarbeiter auch echt leid, die mit mir zu tun haben müssen ich habe selbst die Einsicht, das es mit mir nicht einfach ist.

    Deswegen denke ich auch, das die Hilfe von einem Betreuer für mehrere Seiten etwas positives bringt. Zum Einen für mich, wegen deutlich weniger Belastung und Überforderung. Und mehr Chance, das ich Hilfen die ich bräuchte und Anspruch hätte auch bekomme. Für Behörden Mitarbeiter wird es auch hilfreich sein, wenn man sich nicht wochenlang mit mir "herum schlagen" (Redewendung) muss, sondern ein Thema 1-2 Briefe braucht und dann erledigt ist. Es kann auch Gerichte entlasten, wenn ich nicht Hilfen zwangsläufig erst einklagen muss, sondern das vielleicht ohne Konflikte oder Missverständnisse bewilligt werden kann.

    So weit ich dachte wäre die Eutb da wohl nicht zuständig, ich dachte da würde es nur um Arbeitssachen (Rente, Reha, usw.) gehen. Ich hatte das so verstanden das sie nur beraten, aber ich frage nochmal nach.

    Gibt es die Möglichkeit, mit einer anderen Sachbearbeitung "weiter zu machen" ?


    Gute Frage, das weiß ich nicht und wüsste ich auch nicht wo ich fragen kann da muss ich erst noch recherchieren. Danke für die Infos.

    LG IceQueen.

  • Kann man jemanden denn ganz ohne Hilfe "dastehen" (Redewendung) lassen?

    Die Lebenshilfe lehnt mich ab, die Caritas lehnt mich ab, ohne berufliche Reha keine vielleicht Chance auf einen Arbeitsplatz. Die Rentenversicherung versucht schon von Anfang an, mir über nicht erfüllbare Pflichten, Schikanen und Befristungen die Rente abzulehnen.

    Wenn es "blöd läuft" (Redewendung) und die Rentenversicherung vielleicht kurz vor Erreichen der 9 Jahre Rente (ab 9 Jahren wäre von keiner Besserung mehr auszugehen) mir die Rente nicht weiter bewilligt (was nicht berechtigt sein muss, es braucht vielleicht nur eine missverständliche Antwort von mir als fehlende Mitwirkung interpretiert werden wollen) komme ich vermutlich in die Grundsicherung und mit Glück vielleicht in eine Sozialwohnung. Die man so weit ich weiß aber auch beantragen muss.

    Ich habe einfach Angst, das irgendwann alles "den Bach runter gehen" (Redewendung) kann, weil mir einfach immer nur alles abgelehnt wird. Obwohl ich Hilfe brauche und auch engagiert und motiviert bin.

    LG IceQueen.

  • Kann man jemanden denn ganz ohne Hilfe "dastehen" (Redewendung) lassen?

    Offiziell nicht.
    Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit dem Hilfeplaner vom Sozialpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt. Dort äußerte ich meine Angst, keine Hilfe zu bekommen, weil vielleicht kein Hilfebedarf gesehen wird oder Hilfe als nutzlos gesehen wird, weil einfach schon zu viel war. Da wurde mir dann gesagt, dass es im Bundesteilhabegesetz festgelegt ist, dass man Hilfe bekommt, solange man welche haben will.

    In meinem Fall sieht das so aus, dass ich kurzfristig als Übergangslösung zur Beratung beim Sozialpsychiatrischen Dienst gehe, während zeitgleich nach einer längerfristigen Lösung gesucht wird.

    Ich befürchte allerdings, dass es -wie überall- von den jeweiligen Menschen abhängt, was tatsächlich ermöglicht wird. Über die Jahre habe ich sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht, im Moment habe ich das Glück, auf sehr engagierte Menschen zu treffen.

    "Dat best is jümmer", seggt Jochen Brümmer, "sick an sien egen Nees to fat'n un anner Lüüd in Roh to lat'n."
    (mündlich überliefert)

  • dass es im Bundesteilhabegesetz festgelegt ist, dass man Hilfe bekommt, solange man welche haben will.


    Vielleicht in der Theorie, aber man muss es dann auch genehmigt bekommen. Anbieter müssen einen auch nicht nehmen, und wenn keine Kapazät da wäre kann man einen Anbieter auch nicht zwingen.

    Weißt du zufällig, ob der sozialpsychiatrische Dienst auch zu einem nach Hause kommt? Oder muss man dort selbst hinkommen können?

    LG IceQueen.

  • Vielleicht in der Theorie, aber man muss es dann auch genehmigt bekommen. Anbieter müssen einen auch nicht nehmen, und wenn keine Kapazät da wäre kann man einen Anbieter auch nicht zwingen.

    Deswegen schrieb ich "offiziell nicht" - dass es praktisch leider anders aussehen kann, weiß ich.

    Weißt du zufällig, ob der sozialpsychiatrische Dienst auch zu einem nach Hause kommt? Oder muss man dort selbst hinkommen können?

    Das weiß ich nicht.

    "Dat best is jümmer", seggt Jochen Brümmer, "sick an sien egen Nees to fat'n un anner Lüüd in Roh to lat'n."
    (mündlich überliefert)

  • Weißt du zufällig, ob der sozialpsychiatrische Dienst auch zu einem nach Hause kommt? Oder muss man dort selbst hinkommen können?

    Ich war einmal beim sozialpsychiatrischen Dienst, und zwei mal war er bei mir. Hier ging also beides.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Offiziell nicht.Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit dem Hilfeplaner vom Sozialpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt. Dort äußerte ich meine Angst, keine Hilfe zu bekommen, weil vielleicht kein Hilfebedarf gesehen wird oder Hilfe als nutzlos gesehen wird, weil einfach schon zu viel war. Da wurde mir dann gesagt, dass es im Bundesteilhabegesetz festgelegt ist, dass man Hilfe bekommt, solange man welche haben will.

    Zitat

    Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.

    --> Nein, man bekommt auch offiziell keine Hilfe, wenn man die will. Nur, wenn ein Bedarf ermittelt wird, ergo ein Hilfsbedarf gesehen wird, und Hilfe für diesen gewünscht wird (und sich ein Dienstleister dafür findet - und wenn das Budget leer ist, dann ist es leer)

  • --> Nein, man bekommt auch offiziell keine Hilfe, wenn man die will. Nur, wenn ein Bedarf ermittelt wird, ergo ein Hilfsbedarf gesehen wird, und Hilfe für diesen gewünscht wird (und sich ein Dienstleister dafür findet - und wenn das Budget leer ist, dann ist es leer)

    Ja, so ist das leider!
    Wenn man nicht als "hilfebedürftig" eingestuft wird oder ein anderer Hilfebedarf gesehen wird, kann man Unterstützung nur als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Ob man dafür die Mittel hat, wie das subjektiv oder auch vom betreuenden Hausarzt eingeschätzt wird, ist da zweitrangig.
    Bei mir ist z. B. gerade trotz weiterer "Berichte" ein Widerspruch (zu dem ich mich sehr aufraffen musste) gescheitert und ich werde keine Hilfesysteme mehr bemühen bzw. habe kein Vertrauen in diese.

    IceQueen: Wie das mit dem Wechsel genau geht, weiß ich auch nicht. Schätze, einfach freundlich bei der Fachbereichsleitung nachfragen und per Mail kurz sachlich die Situation anreißen. Ist die Übergangslösung für Dich in Ordnung?

  • Bei mir ist z. B. gerade trotz weiterer "Berichte" ein Widerspruch (zu dem ich mich sehr aufraffen musste) gescheitert und ich werde keine Hilfesysteme mehr bemühen bzw. habe kein Vertrauen in diese.

    Um welche Leistung geht es da? Ich habe noch nie erlebt, dass Eingliederungshilfe abgelehnt wurde, wenn der Betreffende einen Hilfebedarf darstellt.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Nein, man bekommt auch offiziell keine Hilfe, wenn man die will. Nur, wenn ein Bedarf ermittelt wird,


    Aus Erfahrung würde ich sagen, das auch ein ermittelter Bedarf keine Garantie ist. Hilfeträger können ja auch selbst entscheiden, wen sie als Klient nehmen und wen nicht. Oder wenn es heißt, das ein Anbieter keine Kapazität hat.

    Letzens hatte ich an die Caritas (Sozialpsychiatrischer Dienst) geschrieben, und angefragt wegen Unterstützung bei meiner Sache mit der Betreuungsbehörde. Geschrieben habe ich um 13:06 Uhr, und um 13:21 kam eine automatische E-Mail dass die Person die nächsten 2 Wochen nicht im Dienst wäre. (Kommt so eine automatische Antwort normaler Weise nicht sofort?) Dann habe ich ihrer Kollegin geschrieben, die in der Mail als Ansprechpartner genannt war, von der kam bisher aber noch keine Reaktion.

    Ich kann Ani04 da schon verstehen, irgendwann gibt man auf und will sich nicht mehr bemühen weil es auch sehr zermürbend und belastend ist sich mit Behörden auseinander setzen zu müssen.

    LG IceQueen.

  • .

    Wie von mir erwartet lehnt das Landratsamt (Betreuungsbehörde) eine Betreuung für mich ab, ohne das überhaupt zu prüfen.

    Nach dem Telefonat hatte ich ihr noch eine Mail geschrieben und versucht, meine Probleme schriftlich zu erklären. Ich habe auch geschrieben, das "niederschwellige Hilfen" nicht funktionieren und habe es begründet. Und habe begründet, das ich jemanden brauche wo mir die Behördenangelegenheiten abnimmt weil nur Unterstützung für mich nicht ausreicht. (Ich hatte ja auch schon ABW, Soziotherapie, usw. das hat nicht funktioniert)

    Jetzt schreibt sie, für Hilfe bei Behördenangelegenheiten gibt es "niederschwellige Hilfen" und soll ich mich an die Caritas wenden, das würde ausreichen. "Hinsichtlich des Betreuungsverfahrens gehen wir davon aus, das eine Weiterführung aufgrund der angebotenen Hilfen nicht mehr erforderlich ist" Aber das stimmt so was von überhaupt nicht. Es wurde nicht Mal ein Psychiater befragt um meinen tatsächlichen Hilfebedarf zu beurteilen, wie damals beim ersten Antrag auf Betreuung.

    Ist das jetzt schon als Ablehnung(Bescheid) meines Antrags zu verstehen? Oder braucht es da extra ein Schreiben von denen, wo "Bescheid" steht und das mein Antrag abgelehnt wurde? Weil ich jetzt gar nicht weiß, wie ich auf dieses Schreiben reagieren kann. Ist das jetzt schon die Stelle, wo man mit einem Widerspruch reagiert?

    Die Caritas hatte ich ja auch schon kontaktiert, um mir zu helfen die Betreuung zu bekommen aber von denen kommt keine Reaktion. Die eine zuständige ist noch die ganze nächste Woche abwesend und ihre zuständige Vertretung reagiert bisher nicht. (Kann sein das es ist weil ich gerade sehr "aufgewühlt" (Redewendung) bin, aber im Moment empfinde ich das schon als ein "Armutszeugnis" (Redewendung) für Deutschland als Sozialstaat. Wenn jemand wo Hilfe braucht so "im Stich gelassen" (Redewendung) wird)

    LG IceQueen.

  • Mir ist noch was eingefallen, wenn das Schreiben eine Ablehnung von meinem Antrag wäre müsste dann nicht so eine "Rechtsbehelfsbelehrung" (ich meine das heißt so) dabei sein wo drin steht "Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb von x Wochen Widerspruch einlegen" usw.? Was dann bedeuten würde, ohne diese Rechtsbehelfsbelehrung ist es keine Ablehnung meines Antrags?

    Falls es keine Ablehnung wäre, wie geht es dann mit dem Antrag weiter? Für mich ließt sich das "Hinsichtlich des Betreuungsverfahrens gehen wir davon aus, das eine Weiterführung aufgrund der angebotenen Hilfen nicht mehr erforderlich ist" nicht so, als ob die da noch irgendwas weiter machen würden. Es ist für mich in dem Schreiben aber auch nichts zu erkennen, das sie irgend eine Reaktion von mir darauf einfordern würden.

    Beim Recherchieren habe ich eben noch das gefunden:

    Zitat von https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/792

    Soweit es zur Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Person erforderlich ist, bestellt ihr das Betreuungsgericht einen Verfahrenspfleger oder eine Verfahrenspflegerin. Dieser oder diese soll die betroffene Person im Verfahren unterstützen. Der Verfahrenspfleger oder die Verfahrenspflegerin erläutert z.B. die einzelnen Verfahrensschritte oder Inhalt und Bedeutung der Mitteilungen des Betreuungsgerichts. Er oder sie teilt dem Gericht auch die Wünsche der betroffenen Person mit.


    Ich verstehe nicht warum das vom Betreuungsgericht nicht gemacht wurde. Natürlich ist das nötig. Kann ich das jetzt auch noch während dem Verfahren einfordern? Muss man das irgendwie beantragen?

    Zitat

    Das Betreuungsgericht muss in der Regel die betroffene Person vor bestimmten Entscheidungen persönlich anhören und sich einen persönlichen Eindruck verschaffen,
    Die persönliche Anhörung der betroffenen Person soll sicherstellen, dass der Richter oder die Richterin sich hinreichend über deren Persönlichkeit informiert.
    Hinweis: Eine persönliche Anhörung unterbleibt nur in besonderen Ausnahmefällen.


    Das wird auch nicht gemacht, weil es so weit scheinbar gar nicht kommt.

    Zitat

    Vor Anordnung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehaltes muss das Betreuungsgericht in der Regel ein Sachverständigengutachten einholen.
    Hinweis: In bestimmten Fällen genügt ein ärztliches Zeugnis, insbesondere wenn die betroffene Person selbst die Betreuung beantragt und auf die Einholung eines Gutachtens verzichtet.


    So wie ich das Schreiben der Behörde verstanden habe, wird das auch nicht gemacht. Weil die Behörde, ohne irgendwie ausführlicher Kentnis über meine Diagnose zu haben, und ohne selbst Ahnung von meinen Einschränkungen zu haben (irgendwelche medizinische Unterlagen wollen sie auch nicht) einfach so davon ausgeht, das niederschwellige Hilfen ausreichen würden. Ohne dass das überhaupt geprüft wird.

    Habe ich da irgendwie ein Anspruch darauf, das so ein Gutachten oder ärztliches Zeugnis vor einer Entscheidung über meinen Antrag eingeholt werden muss?

    LG IceQueen.

  • Könntest Du nicht die alte Betreuung an Deinem alten Wohnort bitten, dem zuständigen Amt Deine Situation zu schildern?

    Was die "niederschwelligen Angebote" betrifft, habe ich bisher bei diversen Behörden gute Erfahrungen gemacht. Die versuchen das schon so zu erklären, dass man es versteht. Also mit normaler Sprache statt mit Beamtendeutsch. Und das ging auch per Email. Also im Zweifel immer wieder bei Unklarheiten sagen/schreiben, dass Du die Sache oder einen bestimmten Punkt noch nicht verstanden hast. Wobei ich rein von Deinem Schreibstil schon annehme, dass Du intelligenter bist als die meisten Leute, die auf den Sozialstaat angewiesen sind. Es reicht vielleicht schon, wenn ein Sachverhalt noch mal von einem anderen Mitarbeiter mit anderen Worten formuliert wird?

    Ich würde auch klar kommunizieren, dass Telefonate für Dich nicht in Frage kommen und Du gern alles schriftlich klären willst, wenn das der Fall ist.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

    Einmal editiert, zuletzt von Garfield (28. Mai 2022 um 21:25)

  • dem zuständigen Amt Deine Situation zu schildern?


    Versuchen kann ich es und werde es, wobei es auf mich wirkt als will die Behörde das gar nicht. Es könnten auch Angehörige befragt werden, oder zumindest bestehende Arztbriefe hinzu genommen werden aber so weit kommt es scheinbar gar nicht. Ich weiß dann auch nicht wie ich dann reagieren soll oder kann. Ob ich dann einfach initiativ denen meine Arztbriefe schicken soll, ohne das danach gefragt wurde? Oder ob ich sie auffordern soll/kann, zu einer Begutachtung oder keine Ahnung.

    Durch das für mich unklare Schreiben weiß ich jetzt nicht Mal, wie die Sache weiter geht. Eine Entscheidung über meinen Antrag scheint das wohl nicht zu sein. Ach..ist mir jetzt auch egal, ich werde die Betreuungsbehörde damit nerven. Sollen die mir erklären was das Schreiben zu bedeuten hat, und wie der ganze Ablauf überhaupt ist, warum ich keinen Verfahrenspfleger und keine Begutachtung usw. bekomme. Und wenn ich ihre Erklärungen nicht verstehe, dann frage ich eben weiter nach bis sie dann vielleicht selbst begreift das es keinen Sinn hat mir das selbst zu erklären, sondern ich einen Betreuer dafür brauche. Die Betreuungsbehörde meinte ja selbst, bei Unklarheiten soll ich mich direkt an die jeweilige Behörde wenden. Also wende ich mich damit an die Betreuungsbehörde.

    Ich denke mittlerweile, das ich sowieso nichts mehr noch schlimmer machen kann wenn es sowieso vermutlich abgelehnt werden würde. Bestenfalls merkt sie dann vielleicht selbst wie schwierig das mit mir ist, im schlimmsten Fall kann es nur abgelehnt werden dann stelle ich einen neuen Antrag.

    Ich denke es "wird mal Zeit" (Redewendung) das ich aufhöre zu versuchen mich immer irgendwie zu "verbiegen" (Redewendung) und übermäßig anzupassen. Der Umgang mit mir ist schwierig und kompliziert das weiß ich selbst, aber da müssen dann die Behörden eben auch mal mit klarkommen. Vielleicht nimmt man meinen Hilfsbedarf dann auch mal eher ernst. Wenn ich immer nur kooperativ bin und bemüht mich zu benehmen und anzupassen scheint das auch nicht zu funktionieren.

    Ich würde auch klar kommunizieren, dass Telefonate für Dich nicht in Frage kommen und Du gern alles schriftlich klären willst,


    Da habe ich mich im Nachhinein auch darüber geärgert, das ich mich auf das Telefonat überhaupt "eingelassen" (Redewendung) habe. Das war wiede das im Absatz darüber beschriebene kooperativ sein wollen, bemüht sein alles zu machen was man von mir möchte, usw. Aber dabei übergehe ich dann meine eigenen Bedürfnisse und Einschränkungen, ohne das es mir etwas nutzen würde.

    LG IceQueen.

    Einmal editiert, zuletzt von IceQueen (29. Mai 2022 um 10:28)

  • Ein Amt hat kein Interesse daran, einen Bedarf zu sehen, der mit Kosten verbunden ist. Darum sind all die, deren Schwierigkeit darin bestehen, ihr Anliegen vorzubringen, von vornherein benachteiligt.

    Wo wohnst du denn? Vielleicht könnte dir ein professioneller Verein, der berät, helfen, sowas wie "Autismus verstehen", der sitzt aber in Reutlingen.

  • https://justizportal.justiz-bw.de/pb/,Lde/Starts…en_Wuerttemberg

    Zitat von Justizportal

    Um die Selbstständigkeit jedes Einzelnen soweit wie möglich zu erhalten, darf eine rechtliche Betreuung überhaupt nurangeordnet werden, wenn sie erforderlich ist. Sie kann sich dazu auf einzelne Aufgabenbereiche wie etwa die Vermögenssorgebeschränken. Gibt es andere Hilfen, beispielsweise sozialrechtliche Leistungen aus Eingliederungshilfe, häuslicher Krankenpflegeo.Ä., die ebenso gut den Bedürfnissen des Betroffenen gerecht werden, darf ein Betreuer nicht bestellt werden.


    Das heißt, du musst erst noch erklären, weshalb die Eingliederungshilfe nicht ausreicht (nicht nur jetzt, sondern generell. Die Caritas wird ja irgendwann wieder Kapazitäten frei haben).
    Eine Betreuung wird aber vom Amtsgericht eingerichtet, nicht von der Betreuungsbehörde. Die Betreuungsbehörde hilft nur bei der Sachverhaltsermittlung, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Vielleicht könntest du also auch direkt beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) einen Antrag auf eine Betreuung stellen (oder hast du das eh schon?).

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

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