BeWo-Antrag: Fachärztliche Stellungnahme

  • Hallo zusammen,

    habe leider mal wieder ein Problem. Und zwar brauche ich wahrscheinlich für den
    BeWo-Antrag eine fachärztliche Stellungnahme zum Thema Autismus.
    Ich habe aber nur meinen Diagnostikbericht und einen weiteren Diagnostikbericht,
    der aber sehr kurz ist, nur ein paar Sätze.

    Die Diagnose bekam ich letztes Jahr von der Uniklinik Düsseldorf. Mein Psychiater hat
    auf meine Bitte hin die Diagnose bestätigt (das ist der erwähnte zweite Bericht) obwohl
    er, wie ich vermute, nicht an die Autismusdiagnose glaubt bei mir. Aber ich brauchte
    diese zweite Bestätigung bereits für den BeWo Anbieter und er wollte mir wohl helfen,
    dort Unterstützung zu bekommen. (Kann das aber auch falsch einschätzen, bin nicht sicher.)

    Jedenfalls bin ich nicht spezifisch wegen Autismus irgendwo in Therapie und kann daher
    auch keine fachärztliche Stellungnahme einreichen beim Landschaftsverband. Nun weiss
    ich nicht, was ich tun soll. Ich hatte ja schon einige BeWo-Stunden und kann die nicht
    selbst bezahlen, falls der Antrag abgelehnt wird. Und brauche definitiv auch weiterhin die
    Unterstützung.
    Woher kann ich (schnell) eine fachärztliche Stellungnahme bekommen?
    Meine einzige Idee ist, die Uniklinik bzw. den Diagnostiker nochmal zu kontaktieren.
    Meint ihr, das macht Sinn?

    Danke schonmal und viele Grüße,
    Schnuppi

  • Reicht der Diagnostikbericht nicht aus?
    Oder soll da was speziell zum betreuten Wohnen drinstehen?

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Ich hätte jetzt gesagt, probiere es erst mit dem Diagnostikbericht, weil ich denke, dass der Kostenträger selber feststellen muss, ob betreutes Wohnen sinnvoll ist oder nicht. Das ist eigentlich nicht die Aufgabe von einem Facharzt.

    Lässt es sich relativ schnell klären, ob der Diagnostikbericht nicht doch ausreicht? (vielleicht eine Mail an den Sachbearbeiter)?

    Ansonsten geht es aber wahrscheinlich auch, dass du die Diagnostikstelle darum bittest, etwas zu dem Thema zu schreiben. Meine hat das damals gemacht, als ich etwas für den Antrag auf SBA brauchte.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Danke, @Shenya. Der Antrag wird laut meinem Betreuer in den nächsten Tagen eingereicht werden müssen, habe ich erfahren. Bis dahin werde ich eh von niemandem ein Schreiben bekommen. Also müssen wir abwarten, was der Landschaftsverband dazu sagt. Allerdings meinte der Betreuer auch, dass immer ein solches fachärztliches Schreiben benötigt wird. Und ein_e Freund_in, der_die beim selben Anbieter ist, hat mir das bestätigt. Also irgendwo her muss ich versuchen, bald ein Schreiben zu bekommen.
    Jetzt ist mir gerade eingefallen, dass in meinem ADS-Diagnostikbericht drinsteht, dass BeWo empfohlen wird. Aber das nutzt mir nichts, da es auf AS bezogen sein muss. -__-

    Einmal editiert, zuletzt von Schnuppi2 (17. Mai 2022 um 21:48)

  • Hallo Schnuppi2,

    ich gehe schwer davon aus, daß du in NRW (Rheinland) wohnst.

    Dann ist die Sachlage wie folgt:

    1. Du hast eine festgestellte Behinderung (muß nicht zwingend Autismus sein) - das hast du mit dem ersten Schreiben bereits nachgewiesen (idealerweise steht im Diagnoseschreiben so etwas wie "XY braucht Strukturen; diese kann XY jedoch nicht von sich aus herstellen" - dann hast du bereits eine fachärztliche Stellungnahme... sollte DAS nicht so oder ähnlich in der Diagnose stehen, bitte den Diagnostiker genau DAS anfordern - dann weiß er, was er machen muß!)
    2. Du hast keinen Anspruch auf Kostenübernahme seitens der Krankenkasse wegen einer zusätzlichen Krankheit-> das LVR ist zuständig
    3. Du mußt deinen konkreten Bedarf benennen (dazu gibt es ein mehrseitiges Formular, daß du auch - bei Bedarf mit BeWo-Unterstützung - ausfüllen und zurücksenden mußt)
    4. Das LVR lädt dich und deinen zukünftigen Betreuer zu einem Bedarfanalysegespräch ein, wo die einzelnen Punkte nochmal abgeklopft werden (RW)
    5. Das LVR erstellt aufgrund dieses Formulars und dem Bedarfsgespräch deinen Bedarf und die entsprechenden Stunden pro Woche.

    Dauer dieser Prozedur: 3-4 Monate.

    Ich würde an deiner Stelle erstmal unbesorgt herangehen und das Formular zusammen mit dem BeWo ausfüllen.

    Außer das du zuwenig Stunden bewilligst bekommst kann dir wirklich nicht passieren. Beim Bedarfsgespräch ruhig hartknäckig bleiben!

    Freundliche Grüße

    infla

  • das LVR ist zuständig

    Sachlich richtig, aber es heißt DER Landschaftsverband Rheinland (= LVR).
    Oder LVWL = Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Je nach Wohnort.

    Das war meinem Ordnungssinn geschuldet, aber ansonsten:
    @infla hat es super gemacht :thumbup: mit dem 5-Punkte-Plan.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ich war bei der (Vereins-) Neurologin, habe meine Diagnosen vorgelegt und die Zettel von ihr ausfüllen lassen. Das konnte sie, mein Gangbild beurteilen leider nicht mehr. Da hat sie dann ganz komisch (und vielleicht nervös) reagiert.
    Ich weiß leider nicht mehr, ob sie mich noch was gefragt hat.
    Der Termin war recht zeitnah, besonders für Neurologie. Und ich habe bei der Terminvereinbarung schon erklärt, was ich möchte.

  • Ist das der Erstantrag oder der Folgeantrag ( du hast geschrieben, dass Du schon einige Stunden Bewo hattest).
    Kann der Facharzt, bei dem Du bist nicht einfach den Unterstützungsbedarf schildern, den Du hast? Hat das der Landschaftsverband gefordert?
    Viel wichtiger ist dann aber das Bedarfserhebungserhebungsgedpräch, in dem geschaut wird in welchem der 9 Lebensbereiche Du wieviel Unterstützung brauchst. Danach errechnen sich die Brutto FLS. Bei diesem Gespräch bist Du dabei und kannst Deinen Bedarf dann schildern.

  • Ja genau, wohne in NRW. Habe allerdings gerade einen Umzug hinter mir vom LVR-Gebiet ins LWL-Gebiet. Dennoch ist der LVR zuständig, da dieser "Vor-Antrag" (habe vergessen, wie das heisst) bereits gestellt wurde, als ich noch im LVR wohnte.

    1. Ja, den GdB 40 habe ich nachgewiesen. Im AS-Diagnoseschreiben steht aber nichts zu meinen Bedarfen. Genau, das ist nun mein Plan, bei der Ambulanz nochmal nachzufragen, die die Diagnose stellte.

    2. Das ist klar.

    3.Das Formular habe ich zusammen mit der BeWo-Person, über mehrere Wochen verteilt, sehr ausführlich ausgefüllt.

    4. und 5. Aha, das wäre ok.


    Danke dir.

  • Ich war bei der (Vereins-) Neurologin, habe meine Diagnosen vorgelegt und die Zettel von ihr ausfüllen lassen. Das konnte sie, mein Gangbild beurteilen leider nicht mehr. Da hat sie dann ganz komisch (und vielleicht nervös) reagiert.
    Ich weiß leider nicht mehr, ob sie mich noch was gefragt hat.
    Der Termin war recht zeitnah, besonders für Neurologie. Und ich habe bei der Terminvereinbarung schon erklärt, was ich möchte.

    Leider verstehe ich den Zusammenhang nicht.

  • Ist das der Erstantrag oder der Folgeantrag ( du hast geschrieben, dass Du schon einige Stunden Bewo hattest).
    Kann der Facharzt, bei dem Du bist nicht einfach den Unterstützungsbedarf schildern, den Du hast? Hat das der Landschaftsverband gefordert?
    Viel wichtiger ist dann aber das Bedarfserhebungserhebungsgedpräch, in dem geschaut wird in welchem der 9 Lebensbereiche Du wieviel Unterstützung brauchst. Danach errechnen sich die Brutto FLS. Bei diesem Gespräch bist Du dabei und kannst Deinen Bedarf dann schildern.

    Es ist der Erstantrag. Ich hatte die bisherigen Stunden sozusagen als "Vorschuss" vom BeWo schon bekommen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, muss ich die bisherigen Stunden selbst bezahlen, was sehr schlimm wäre.
    Für den Antrag haben wir die Infos zu den Lebensbereichen schon sehr genau verschriftlicht.

  • Ich drücke Dir die Daumen! Kann mir aber nicht vorstellen, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn der Bedarf da ist. Kann höchstens sein, dass Du etwas über die Höhe der FLS verhandeln musst.

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