Neue Rechnung bei Retoure

  • Vielleicht eine blöde Frage für manche, aber ich habe da wirklich Schwierigkeiten damit weshalb ich auch nachfrage.

    Ich habe online Schuhe gekauft, dieselben in 2 Größen und habe Kauf auf Rechnung gewählt. Ein Paar habe ich behalten, das andere ging per Retoure zurück.

    Laut Webseite läuft das so, dass der Händler eine Eingangsbestätigung der Retoure per Mail schreibt, was bis heute 2 Wochen nachdem die Retoure dort ankam (Sendungsnummer) nicht passiert ist. Ich bin davon ausgegangen, dass ich nach Eingang der Retoure eine neue Rechnung bekomme, (oder zumindest eine Mail mit dem neuen Endpreis) wo der Händler dann die Retouren mit den behaltenen Artikeln verrechnet und mir den neuen offenen Betrag nennt. So kenne ich es zumindest von anderen onlineshops. Ich habe dann 1 Woche nach Eingang der Retoure beim Händler dort hin eine Mail geschrieben, dass meine Retoure seit dem (Datum) dort eingegangen ist. Und darum gebeten, dass man mir zu dem behaltenen Artikel eine Rechnung über den neuen Endbetrag schickt damit ich weiß, wie viel ich genau bezahlen muss. Was ich leider nicht bekomme.

    Ich komme damit aber wirklich nicht klar, ich weiß nicht ob ich zB nur den Einzelpreis von dem einen Artikel abziehen muss von dem alten Gesamtpreis. Oder ob ich da noch irgendwelche Mehrwertsteuer von dem Retoure Artikel aus dem Gesamtpreis raus rechnen muss oder ob die in dem Artikelpreis schon mit drin ist. Für mich wäre es einfacher gewesen der Händler sendet mir eine neue Rechnung oder zuminest den neuen Endpreis, ich überweise das und dann wäre es erledigt gewesen.

    Die Frage ist kein Scherz...für mich waren solche Aufgaben auch in der Schule schon immer kompliziert und schwierig, mit Prozenten und sowas.

  • Jetzt bin ich vollkommen durcheinander. :m(: x(

    Ich habe eben eine Mail von dem Händler bekommen, dass meine Retoure dort eingegangen ist. Bezahlt habe ich ja wie oben beschrieben den Restbetrag bisher noch nicht.

    Der Händler schreibt in der letzen Mail (vorgestern), dass ich den Wert von dem Retoure Artikel vom Gesamtbetrag abziehen soll. Jetzt schrieb der Händler, dass mir der Betrag von dem Retoure Artikel auf mein Kundenkonto gutgeschrieben wird. Ich habe eben bei meinem Kundenkonto geguckt, da gibt es aber keinen Bereich wo man Guthaben sehen könnte. Online habe ich außerdem gelesen, dass bei einem Widerruf eine Gutschrift auf das Kundenkonto nicht zulässig wäre.

    So wie ich das verstehe bezahle ich dann den Gesamtpreis von dem erhaltenen Artikel (mit Versandkosten usw natürlich) und wenn die fälschlich irgendwas gutschreiben ist das wohl deren Problem?

  • Schau auf die Rechnung, ob die Preise netto oder brutto angegeben sind. Das findest Du so raus:

    Entweder sieht die Rechnung so aus:

    - Schuh A 50,00 EUR
    - Schuh B 50,00 EUR
    ---------------------------------
    = 100,00 EUR

    Dann sind die Preise pro Schuh schon brutto und Du musst nur den Preis vom zurückgeschickten Schuh vom Gesamtbetrag abziehen, um den Betrag zu ermitteln, den Du bezahlen musst.


    Oder die Rechnung sieht so aus:

    - Schuh A 50,00 EUR
    - Schuh B 50,00 EUR
    ---------------------------------
    = 100,00 EUR
    + 19% Mwst. = 19,00 EUR
    = 119,00 EUR

    Dann sind die Preise pro Schuh netto angegeben und Du musst wie folgt vorgehen:

    1. Nettopreis des zurückgeschickten Schuhs (50,00 EUR) geteilt durch 100 = 0,50 EUR

    2. 0,50 EUR mal 19 = 9,50 EUR

    3. 50,00 EUR (Nettopreis zurückgeschickter Schuh) + 9,50 EUR (Mehrwertsteuer) = 59,50 EUR (Bruttopreis zurückgeschickter Schuh)

    4. 119,00 (Gesamtbruttobetrag der beiden Schuhe) - 59,50 EUR = 59,50 EUR (Bruttobetrag, den Du bezahlen musst)

  • In manchen Onlineshops bekommt man keine neue Rechnung, sondern rechnet sich das selber aus.

    Entweder stehen auf der Rechnung 2 Preise pro Posten, dann ist auch gekennzeichnet welches mit und welches ohne MwSt ist, oder es steht nur ein Preis, dann ist das mit MwSt solange du als Privatperson und nicht als Geschäftskunde bestellt hast. Dann ziehst du von dem Gesamtpreis den Teil ab.

    Die Eingangsbestätigung sollte wirklich per Mail kommen finde ich. Kannst du in deinem Kundenkonto mal nachschauen? Vielleicht steht da ja was drinnen?

  • Zu Deiner Ergänzung: Der Händler hat nur Anspruch auf Bezahlung des Schuhs, den Du behalten hast. Er kann nicht verlangen, dass Du beide Schuje bezahlst und er in diesem Fall (Bezahlung beider Schuhe) statt einer Rückzahlung des Kaufpreises für den zurückgeschickten Schuh nur eine Gutschrift auf Dein Kundenkonto in Höhe des Preises für den zweiten Schuh vornimmt.

    Mit der Rücksendung des Schuhs hast Du Dein Rückgaberecht nach den Regelungen über Fernabsatzgeschäfte ausgeübt und musst daher nicht hinnehmen, dass der Händler Dir statt einer Rückzahlung nur einen Gutschein gibt.

  • Auf der Rechnung steht:

    ArtikelnummerBezeichnungUSt%MengeEinzelpreisGesamtpreis
    xxx (Bsp)Schuh (Bsp)19117,9917,99


    Dann kommt unten eine Summe von beiden Artikeln + Versandkosten, bei denen auch 19% dabei stehen und Einzelpreis 4,95 und Gesamtpreis 4,95.

    Ganz unten kommt dann noch Zwischensumme netto, Zwischensumme zzgl. USt% und Gesamtsumme inkl. USt.

    Also mache ich dann nur Gesamtsumme minus Einzelpreis von dem Artikel?

    Mit der Rücksendung des Schuhs hast Du Dein Rückgaberecht nach den Regelungen über Fernabsatzgeschäfte ausgeübt


    Ok danke für die Info!

    Ich vermute das kam vielleicht deshalb, weil die Retoure dort erst fast 2 Wochen später nach dem Eingang bearbeitet wurde. Für die sieht das so aus als wäre das fast 3 Wochen nachdem ich die Ware erhalten hatte erst dort eingegangen. Aber ich habe 5 Tage später (inkl. Wochenende) die Retoure dort angekündigt (Retourenschein von dort bekommen) und innerhalb von den 14 Tagen weg geschickt. Außerdem gibt der Händler selbst sogar insgesamt 90 Tage Rückgabefrist.

  • Anakin_1 hat es schon geschrieben.
    Wenn Du als Privatperson kaufst, musst Du immer den Bruttopreis (Nettopreis + 19%) bezahlen + die Versandkosten.
    Die 19% Umsatzsteuer sind nur für Firmen bzw. Selbständige interessant.

    Wenn ich mehrere Schuhe oder Textilien online bestelle und dann von 3 Teilen eins zurückschicke, ziehe ich dieses Teil von der Gesamtsumme (Ware + Versandkosten) ab und bezahle den Rest.
    Das funktioniert eigentlich immer.

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    "Ich kehre in mich selbst zurück und finde eine Welt."

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Jetzt schrieb der Händler, dass mir der Betrag von dem Retoure Artikel auf mein Kundenkonto gutgeschrieben wird. Ich habe eben bei meinem Kundenkonto geguckt, da gibt es aber keinen Bereich wo man Guthaben sehen könnte.

    Die führen in ihrer Buchhaltung für jeden Kunden ein Kundenkonto. Dort haben Sie dir den Betrag von dem Retoure-Artikel gut geschrieben, damit sie nur noch die eigentliche offene Forderung vom gekauften Artikel auf dem Konto stehen haben. In deinem Onlinekonto müssen sie dir das aber nicht so darstellen, nur in ihrer Buchhaltung. Wäre schön, wenn man das auch im Onlinekonto genau sehen könnte, aber das macht nicht jeder Shop.

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • Ja aber mit deren Buchhaltung habe ich doch nichts zu tun, verstehe zumindest nicht was mir die Info dann bringt, außer Verwirrung.

    Deren Buchhaltung sagt aus, wieviel Geld du ihnen schuldest. Die Info ist, dass sie deine Retoure akzeptiert und den Retoure-Betrag von ihrer Forderung gegen dich abgezogen haben.

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • verstehe zumindest nicht was mir die Info dann bringt, außer Verwirrung.

    Es bringt Dir die Erkenntnis, dass das Geld für die Retoure nicht auf Deinem Konto landet, sondern nur intern bei denen verrechnet wird.
    Wenn Du also bereits die volle Summe überwiesen hättest und erst danach die Rücksendung veranlasst hättest, dann müsstest Du Dich z.B. aktiv um Auszahlung von diesem internen Kundenkonto bemühen, wenn es nicht automatisch passiert. Es könnte ja z.B. auch sein, dass Du den Artikel in einer anderen Größe noch mal bestellst und dann wäre das Kundenkonto am Ende ggf. bereits ausgeglichen.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Ich denke, es soll heißen, du sollst jetzt einfach nur den behaltenen Artikel (plus Versandkosten) zahlen, sonst passiert nichts weiter.

    Er hat sich aber sehr umständlich ausgedrückt, weil bei Wörtern wie "Kundenkonto" und "gutgeschrieben" klingt es eher wie der Fall eines Kunden, der schon beide Artikel bezahlt hat z.B. über Vorkasse oder Kreditkarte (oder ist das das Gleiche?), und nun das Geld für den zurückgeschickten Artikel zurückbekommt, in Form eines Gutscheins.
    Aber das kann ja nicht sein, wenn du überhaupt nichts gezahlt hast.

    Also ich kann dich gut verstehen, ich verstehe solche Anweisungen auch meistens nicht. Wobei ich aber auch (deswegen?) nicht online kaufe. Im Laden ist es übersichtlicher und wenigstend zeitgleich, Ware gegen Bezahlung.
    Wobei ich da auch oft Probleme habe, ich verstehe z.B. fast nie, warum Kassiererinnen oft fragen: "Haben sie nen Zehner?" Ich weiß schon, das hat damit zu tun, dass sie mir dann leichter rausgeben können. Aber ich komme nie mit, wie sie da drauf gekommen sind, und kann dann das Wechselgeld auch schlechter nachvollziehen.
    Mir fällt es auch total auf, wenn es unter Freunden irgendwie darum geht, Geld auszutauschen, also wenn ich jemand anderem was schulde, und er mir auch, wie man da darufkommt, wer jetzt am besten wem was gibt. Oder einer sagt, er kann nicht so gut wechseln, da kann ich immer nicht schnell schalten, wie man es trotzdem hinkriegt.

  • Er hat sich aber sehr umständlich ausgedrückt, weil bei Wörtern wie "Kundenkonto" und "gutgeschrieben" klingt es eher wie der Fall eines Kunden, der schon beide Artikel bezahlt hat z.B. über Vorkasse oder Kreditkarte (oder ist das das Gleiche?), und nun das Geld für den zurückgeschickten Artikel zurückbekommt, in Form eines Gutscheins.

    Nein, das sagt das überhaupt nicht. Sein Kundenkonto wurde beim Kauf mit dem Betrag von zwei Paar Schuhen belastet. Nun wurde ein Paar Schuhe wieder gutgeschrieben auf dem Kundenkonto.
    Das ist nicht umständlich, sondern ganz normale buchhalterische Vorgänge.

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