Selbstständigkeit - wie werden Krankenkassenbeiträge berechnet

  • Hallo,

    ein paar von euch werden sicherlich freiberuflich arbeiten. Ich habe einen Nachzahlungsbescheid der Krankenkasse, frage mich jedoch, ob der korrekt ist.
    Werden für die tatsächliche Höhe der Beiträge nur die Steuerbescheide berücksichtigt, in denen bestimmte Einnahmen angegeben sind, die irgendwann in dem betreffenden Jahr aufs Konto kamen oder geht es bei der Berechnung um die Monate, in denen man tatsächlich freiberuflich tätig war?
    Wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder wüsste, ob es eine kostenlose Anlaufstelle gibt, die man konsultieren kann, wäre ich sehr dankbar!

    Einmal editiert, zuletzt von Fidoline (16. Januar 2022 um 18:46)

  • Hey,

    ich habe im Jahr 2020 wegen Corona vom 11.05. bis 22.06. ALG1 bezogen. In diesem Zeitraum müsste das Amt auch meinen Beitrag an die Krankenkasse überwiesen haben

    In der Auflistung meiner Krankenkasse für den Festsetzungsbescheid steht zur Einnahmeninformation: 01.01.2020 bis 11.05.2020 Arbeitseinkommen -> dann unter jährlich mein Gesamteinkommen aus dem Steuerbescheid und daraus dann ein monatlicher Durchschnittswert ermittelt. Das gleiche noch einmal für den 22.06.202 bis bis 31.12.2020, also auch wieder mit den gleichen Summen.

    Was ich daraus schließe: Der Zeitraum des Arbeitslosengeldbezuges wird nicht mitgerechnet, aber für die Festsetzung geht es um das Gesamteinkommen in dem Kalenderjahr.

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

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