Beantragung eines GdB "nur" mit ASS-Diagnose?

  • sondern erst nach einer Beratung, oder?

    Ich würde auf jeden Fall eine Beratung empfehlen, die auch hilft, dass alle Infos drin sind, die gebraucht werden und die Einschränkungen klar dargestellt werden.

    Aus heutiger Sicht hätte ich beim Antrag besser schon Seh- und Höreinschränkungen mit angegeben, wusste ich damals nicht besser.

  • Aus heutiger Sicht hätte ich beim Antrag besser schon Seh- und Höreinschränkungen mit angegeben, wusste ich damals nicht besser.

    Wie sehen diese Einschränkungen bei dir aus? Die müssen schon massiv sein um sich im GdB niederzuschlagen. Da muss man sehr schlecht sehen oder hören und es nicht mit Brille oder Hörgerät kompensierbar sein.

  • Wie sehen diese Einschränkungen bei dir aus?

    Bisschen übergriffige Frage, da hier nicht Themenrelevant. Beantworte sie trotzdem mal:

    Ich bin schwerhörig, was sich durchaus auswirken würde auf den GdB und habe bzgl. Sehen vor allem deutliche Gesichtsfeldausfälle, inwiefern das sich auf den GdB auswirkt, müsste noch geprüft werden.

  • Schau dir bitte die "Arbeitshilfe" an und leg los!

    Hab ich, aber Schwierigkeiten sie konkret auf mich anzuwenden. Es fängt schon damit an, dass meine Lebensfreude erheblich beeinträchtigt sein soll. Aber ich sehe mich als lebensfrohen Menschen :?

    "zumindest mäßige Beeinträchtigungen der Alltagsbewältigung nachweisbar sein" -> kannst du dazu sagen, was konkret unter mäßiger Beeinträchtigung zu verstehen ist?

    "Beeinträchtigung [...] in den zwischenmenschlichen Beziehungen - z. B. sozialer Rückzug, Spannungen und Konflikte im unmittelbaren Bereich" -> Ich habe nur noch privaten Kontakt zu Menschen, die mich verstehen und meine Bedürfnisse respektieren. Da habe ich i. d. R. keine Konflikte, sondern zum Glück (vielfältige) Unterstützung.


    Ich würde auf jeden Fall eine Beratung empfehlen, die auch hilft, dass alle Infos drin sind, die gebraucht werden und die Einschränkungen klar dargestellt werden.

    Danke für deine Einschätzung.

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

    Einmal editiert, zuletzt von Kayt (3. Januar 2022 um 21:44)

  • GdB 50 habe ich schon nur für Austismus.

    Und was ich "meine" ist dafür nicht wichtig. Das wird das Amt dann prüfen.

    Inzwischen wurde ich allerdings mehrfach darauf hingewiesen, dass ich mit meinen Einschränkungen diesbezüglich vermutlich Ansprüche hätte und zwar von Personen die sich damit schon länger befassen.

  • Schätze, dass es auf den Fall und damit auf die durch die Kombination entstehenden Einschränkungen geht.

    Wenn jemand als Autist zusätzlich hör- bzw sehbehindert ist, kann sich das doch sehr auf seine sozialen Möglichkeiten auswirken.

  • Ich habe 80. Aber es wird nicht addiert. Ok lassen wir das, ist ein anderes Thema.

    Genau, es wird nicht addiert, sondern im Kontext bewertet.

    Deshalb glaube ich, dass @MangoMango da eine wichtigen Punkt hat, der sich tatsächlich in einer Bewertung widerspiegeln müsste.

    Wenn er wg Autismus und seinen sozialen Einschränkungen 50 Prozent hat. Nun seine sozialen Möglichkeiten durch eine schwerhörigkeit belastet wird, dann ist das eine starke zusätzliche Belastung.

  • Wenn er wg Autismus und seinen sozialen Einschränkungen 50 Prozent hat. Nun seine sozialen Möglichkeiten durch eine schwerhörigkeit belastet wird, dann ist das eine starke zusätzliche Belastung.

    Mango ist eine Frau, es steht weiblich und Prozent sind das nicht.

  • Mango ist eine Frau, es steht weiblich und Prozent sind das nicht.

    Das war mir tatsächlich nicht bewusst, da ich auf männlich weiblich nicht achte. Da ich das nun weiß, werde ich in Zukunft die richtige Zuordnung verwenden.

    Das Prozent umgangssprachlich ist, ist mir bewusst und ich habe es übernommen, da es häufig so benannt wird.

  • Hallo,

    erstens möchte ich dazu fragen, ob du denn mittlerweile noch woanders eine Diagnose erhalten hast, da du ja schriebst, dass deine Therapeutin gesagt hat, die ASS-Diagnose könne bei Behörden nicht anerkannt werden - oder schreibe ich hier gerade kompletten Mist?
    Denn auch wenn immer wieder betont wird, dass es auf Einschränkungen, nicht auf Diagnosen ankäme, so stimmt das nicht. Man braucht als Grundlage schon irgendeine Diagnose und dann werden die Einschränkungen berücktsichtigt.

    Zweitens würde ich mich eher schon jetzt darum kümmern und nicht warten, bis gar nichts mehr geht. Es kann ja nicht schaden, außer dass der Gdb, wenn es dir total schlecht geht, evtl. höher ausfällt, doch vielleicht hast du dann auch keine Kraft, dich darum zu kümmern.

  • erstens möchte ich dazu fragen, ob du denn mittlerweile noch woanders eine Diagnose erhalten hast, da du ja schriebst, dass deine Therapeutin gesagt hat, die ASS-Diagnose könne bei Behörden nicht anerkannt werden - oder schreibe ich hier gerade kompletten Mist?

    Hey, ich habe nicht woanders eine Diagnose erhalten. Dass meine Diagnostikern sagte, dass die Diagnose bei Behörden nicht anerkannt werden könne, ist jedoch nicht ganz korrekt. Im Wortlaut schrieb sie unter der Überschrift "Empfehlungen": " ggf. Validierung der Diagnose durch einen Facharzt (Psychiater) falls irgendwann Leistungen durch Ämter in Anspruch genommen oder ein GdB beim örtlichen Versorgungsamt beantragt werden sollte". Aus diesem Grund habe ich meinen Psychiater um eben diese Validierung gebeten. Er war derjenige, der mich bereits seit Beginn meines Verdachtes in dem diagnostischen Prozess unterstützte (Stellung der Verdachtsdiagnose; Attest für die Beantragung der Kostenübernahme der Diagnostik bei der Krankenkasse) und mittlerweile hat er auch eine Fortbildung im Bereich ASS absolviert.


    Zweitens würde ich mich eher schon jetzt darum kümmern und nicht warten, bis gar nichts mehr geht.

    Ja, so sieht mein Psychiater das wohl auch und riet mir deshalb auch dazu, den Antrag nicht erst irgendwann, sondern jetzt zu stellen.

    Es kann ja nicht schaden, außer dass der Gdb, wenn es dir total schlecht geht, evtl. höher ausfällt, doch vielleicht hast du dann auch keine Kraft, dich darum zu kümmern.

    Und wenn es tatsächlich so kommen sollte, dass sie mein Zustand in Zukunft gravierend verschlechtert (was ich nicht hoffe!), bestünde ja auch theoretisch noch die Möglichkeit einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, wenn ich das richtig verstehe.

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

  • Und wenn es tatsächlich so kommen sollte, dass sie mein Zustand in Zukunft gravierend verschlechtert (was ich nicht hoffe!), bestünde ja auch theoretisch noch die Möglichkeit einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, wenn ich das richtig verstehe.

    Ich denke schon, dass das möglich ist... zumindest denke ich darüber nach, dass zu machen. Aber erst mal warte ich noch ein paar Monate, ob sich bezüglich meiner körperlichen Beschwerden vielleicht doch noch etwas ergibt.

  • Ich denke schon, dass das möglich ist... zumindest denke ich darüber nach, dass zu machen. Aber erst mal warte ich noch ein paar Monate, ob sich bezüglich meiner körperlichen Beschwerden vielleicht doch noch etwas ergibt.

    Ich drück dir die Daumen (RW), dass es doch noch besser wird - aber falls nicht, dass dir dann auch ein höherer GdB anerkannt wird!

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

  • Nur eine kurze Zwischenbemerkung, da dieser Punkt im Thread bisher nicht aufgegriffen wurde:

    [...] sollte ich in den nächsten Jahren einen anderen Beruf mit einer festen Anstellung finden, könnten ein paar zusätzliche freie Tage schon sehr hilfreich sein, meine berufliche Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

    Die zusätzlichen Urlaubstage kriegst du erst ab GdB 50, die Gleichstellung reicht da nicht.

    "He that can take rest is greater than he that can take cities." ~ Benjamin Franklin

    Ich hab mehr Spielwiesenbeiträge als du!

  • @Abendstern Danke für die Korrektur. Das habe ich dann gestern Abend auch noch an anderer Stelle gelesen. Aber gezieltere Hilfe durch die Reha-Abteilung beim Arbeitsamt wäre immerhin besser als gar nichts.

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

  • Schau mal hier:

    Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV):

    Zitat

    3.5.1 Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen –ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 10–20,
    –mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30–40,
    –mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50–70,
    –mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80–100.

    Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit in Lebensbereiche (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung (zum Beispiel durch Eingliederungshilfe) gegeben ist oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen. Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe) möglich ist. Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist.


    und:


    Zitat

    5. Hör- und Gleichgewichtsorgan


    Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4, Tabelle D) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.Die in der GdS-Tabelle enthaltenen Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen verbunden, z. B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen oder außergewöhnliche psychoreaktive Störungen, so kann der GdS entsprechend höher bewertet werden.
    ...


    Ersetze gedanklich überall GdS durch GdB. Ansonsten hilft dir die Volltextsuche im verlinkten Dokument, um weitere Details zu erfahren.

    Auch interessant - wenn auch anderer Sachverhalt:

    LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.07.2021 - L 13 SB 66/19, dort Ziffern 26ff. zum Verständnis lesen.

  • @Thimor Danke für die Recherche. Diesen ersten Absatz habe ich mittlerweile bereits mindestens im unteren zweistelligen Bereich gelesen. Ein Aspekt, der mich immer wieder daran irritiert ist, der Beginn mit "Soziale Anpassungsschwierigkeiten" statt "Leichte soziale Anpassungsschwierigkeiten" wodurch zumindest unklar bleibt, ob auch tatsächlich leichte soziale Anpassungsschwierigkeiten gemeint sind. Hinzukommt auch, dass ich mich frage, ob diese Beschreibung die Lebenswirklichkeit vergangener Jahrzehnte korrekt abbilden kann. Alles was heute an Inklusionsarbeit geleistet wird, steckte ja vor 20-30 Jahren gerade mal in den "Kinderschuhen" und wer durch nur leichte oder mittelgrade Einschränkungen (und hohe Intelligenz) Kompensationsstrategien entwickeln könnte, fiel schnell durchs Raster. Allerdings ist ja diese Aufzählung längst nicht erschöpfend zu verstehen ("insbesondere"). Schade finde ich es, dass die Definition der Anpassungsschwierigkeiten so wenig konkret ist. Der einzige andere Absatz, den ich zu "leichten Anpassungsschwierigkeiten" finden konnte ist dieser:


    Zitat

    Leichte Anpassungsschwierigkeit

    Leichte soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn eine Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt trotz Kontaktschwäche und/oder Vitalitätseinbuße noch ohne wesentliche Beeinträchtigung möglich ist. Außerdem darf eine wesentliche Beeinträchtigung der familiären Situation oder bei Freundschaften nicht bestehen.

    Darin erschöpft es sich dann aber auch bereits.

    ****

    Eine Hörstörung trifft sicherlich nicht auf mich zu. Zwar habe ich manchmal diesen Tinnitus mit Hördämpfung, aber das kommt a) nicht oft vor und hält b) nicht länger als eine Minute an.

    Ich habe jedoch nun eine Liste geschrieben, die ich mit meinem Psychiater durchgehen will und den Tinnitus unter somatischen Symptomen (ebenso wie meine Faszikulationen) angeführt. Jedoch nicht um diese in den GdB einfließen zu lassen, sondern als Anzeichen "körperlicher Stresssymptome", die sie vermutlich darstellen.

    ****

    Den Bericht habe ich komplett gelesen, aber ich weiß nicht wie ich die Ziffern 26ff. finden soll. Ist damit die Zeile gemeint? Ich bin mir nicht sicher, welchen Schluss ich aus diesem Fall auf mich ziehen soll, da ich bis auf Berufstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt (allerdings mit etwa 25 statt 70 Stunden wöchentlich) und einer ASS-Diagnose keine weiteren Parallelen zu mir finden kann. Zu lächeln und Ironie anzuwenden scheint allerdings für Gerichte ein Anzeichen zu sein, das gegen (wesentliche) Kommunikationsschwierigkeiten spricht.

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

  • Mit Ziffer meine ich die kleine Zahl links. Ziffer 26 ist knapp unterhalb der Gründe zu finden. Tatsächlich soll das Urteil nur dazu dienen, die juristische Sichtweise auf die Problematik des GdB zu erläutern. So eine Verordnung wie die oben genannte ist für sich erst einmal nicht viel Wert. Du brauchst einen Verweis durch ein Gesetz. Es sind im Urteil die Gedankengänge aus meiner Sicht ganz hilfreich dargestellt. Der dort dargestellte Sachverhalt hat mit dir konkret nichts zu tun - außer dass es sich zufällig auch um Asperger handelt.

    Es ist tatsächlich nicht so häufig, dass Asperger alleine zu einem hohem GdB führt. Interessant sind Begleiterkrankungen, die du möglicherweise auch hast. ("Komorbide psychische Störungen sind gesondert zu berücksichtigen.") Siehe dazu: https://autismus-institut-luebeck.de/autismus-im-de…stoerungen.html Ich will dir keine Erkrankungen andichten. Bei mir führt Asperger nicht zu einem nennenswerten GdB. Die Begleiterkrankungen allerdings zu einem GdB von 50. Nun wird das auch nicht zusammenaddiert, sondern in einer Gesamtwürdigung aller Umstände bestimmt. Das steht auch bereits in einem anderen Kommentar weiter oben, meine ich. Etwas schwierig wiederzufinden wären beispielsweise affektive Störungen wie Depressionen. Die verstecken sich hinter dem nicht mehr gebräuchlichem Begriff der Neurose (in 3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen benannt).

    Einen potenziellen Arbeitgeber musst du übrigens keine deiner Diagnosen offenbaren. Das darf der nicht fragen. Da darfst du lügen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. (Das gilt aber nicht bei einem Amtsarzt, der z.B. deine gesundheitliche Eignung für eine Verbeamtung feststellen soll.) Du musst dem Arbeitgeber nicht einmal sagen, dass du eine Schwerbehinderung hast. Dann gibt es aber auch keine 5 Tage mehr Urlaub. Zum steuerlichen Vorteil: Ein Gdb von 50 führt zu einem um 1140 EUR (in 2021) verringertem zu versteuerndem Einkommen. D.h. nicht, dass du 1140 EUR mehr in der Tasche hast am Ende des Jahres. Bei 40.000 EUR zu versteuerndem Einkommen ohne GdB müsstest du 8452 EUR Einkommensteuer zahlen. Mit einem GdB von 50 sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 38860 EUR und du müsstest dann nur noch 8038 EUR Einkommensteuer zahlen (alles grob nach einer Tabelle zu 2020). Die Differenz wären hier 414 EUR. Bei 18.000 EUR zu versteuerndem Einkommen ohne GdB sinkt diese Differenz auf 277 EUR. Ja ich weiß, Steuerfreibetrag aus der Regelung für 2021 aber ESt-Tabelle für 2020, aber das soll nur ein Beispiel sein. Ich habe nicht den Anspruch korrekte Zahlen zu liefern.

    Update:
    Lass dich von dem vielen Text nicht verunsichern. Sprich mit deinem Facharzt, ob da vielleicht noch mehr ist als Asperger. Das macht der dann aktenkundig. Du wirst im Rahmen des Feststellungsverfahren sowieso eine Schweigepflichtentbindung erteilen und die Behörde wird sich das dann anschauen. Ich habe nicht mit einem weiteren Arzt während dieses Verfahrens gesprochen und den Antrag innerhalb von 15 Minuten fertig gehabt. Es ist zumindest gut, wenn du im Hinterkopf hast, was in der Verordnung steht. Da kannst du dann konkrete Situationen benennen, um Schwierigkeiten in deinem Leben aufzuzeigen und wieso du meinst, dass du es damit schlechter getroffen hast als andere Menschen deines Alters.

    5 Mal editiert, zuletzt von Thimor (4. Januar 2022 um 18:54)

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