Asperger Schwerbehinderung?

  • Woher könnte die Stelle wo du gearbeitet hast, denn gewusst haben, dass du mal beim Psychiater warst?

    Sie haben eine routinemäßige medizinische Untersuchung verlangt weil sie das Recht dazu hatten. Krankenhäuser, Schulen, Gefängnissen usw dürften das, aus Sicherheitsgründen. Gleichzeitig haben sie mir ein Formular gegeben die ich ausfüllen musste, mit unter anderem die Frage "Waren Sie je in psychiatrischer Behandlung?"

    War das die selbe Psychiatrie, wo du vorher in Behandlung warst?

    Nein, aber einige Jahre vorher war ich tatsächlich in der psychiatrischen Krankenpflege in einem Krankenhaus tätig und über die ganze Zeit auch in ambulanter psychiatrischen Behandlung in der anderen psychiatrischen Krankenhaus der Stadt. In dem späteren Fall (siehe mein Beitrag oben) war das Krankenhaus in einer ganz anderen Stadt. Insgesamt waren es drei Krankenhäuser.

    Dass meine Beiträge so oft editiert werden hat meistens aber nicht immer damit zu tun dass ich sowohl grammatikalische oder syntaktische wie auch stilistische oder einfache Schreibfehler nicht immer sofort sehe und sie deswegen nachträglich korrigieren muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Unbewohnte Insel (30. November 2021 um 23:19)

  • "Kann man den Nachweis "ungeschehen machen" irgendwann in der Zukunft, falls man das wollen sollte, oder ist man für immer gekennzeichnet?"

    Mit dem SBA kennzeichnest du dich selber. Wenn du nicht möchtest, dass das jemand weiß, dann behalte es einfach für dich.

    .........................................................................................................................
    Glaub nicht alles, was du denkst.
    .........................................................................................................................

  • @Neoni Ne habe es schon verstanden. Es klang nur für mich beim Lesen zunächst so, als wäre das Schreiben vom Versorgungsamt überraschend gekommen, aber da man es ja selbst beantragt, weiß man ja, dass von denen bald ein Schreiben kommen wird. Aber alles gut, habe verstanden, was du erzählen wolltest und kann es auch nachvollziehen.


    Gleichzeitig haben sie mir ein Formular gegeben die ich ausfüllen musste, mit unter anderem die Frage "Waren Sie je in psychiatrischer Behandlung?"

    Ich vermute, das ist dann aber so wie die Frage, ob man schwanger ist (oder bald zu werden gedenkt :roll: ), dass man da nicht die Wahrheit angeben muss.
    Außer es ist bei einer Verbeamtung, da ist das rechtlich glaub ich verpflichtend, die Wahrheit anzugeben. Bzgl. Verbeamtung wurde mir mal gesagt, dass nicht eine "psychiatrische Krankheitsgeschichte" per se zum Aussschluss führt, sondern wenn nachweisbar ist, dass man z.B. eine Therapie gemacht hat, und die als (halbwegs) erfolgreich eingstuft wurde, kann man soz. "geläutert" werden. Wenn man bedenkt, dass die Grundlage des Autismus an sich nicht wegtherapierbar ist, dürfte es bei Autismus wahrscheinlich schwieriger werden. (Bzgl. SBA bei Verbeamtung habe ich aber nicht gefragt, könnte mir aber vorstellen, dass man es da dann schon angeben muss, und nicht wie sonst nur wenn man will).
    Irgendwie krass, was wir teilweise für Lehrer hatten, öfters auch mal Alkoholabhängige. Kann natürlich auch erst nach der Verbeamtung eingetreten sein, da darf man sich scheinbar alles leisten (in Extremfällen werden Lehrer scheinbar veretzt, aber entlassen bzw. Verbeamtung entzogen wohl nicht). Also da fände ich Autisten als Lehrer für Kinder eindeutig besser als Alkoholiker.
    Wenigstens darf man NACH der Verbeamtung zum Therapeuten - ich kenne ein paar Lehrer, die das extra erst danach gemacht haben, es aber selbst doof fanden, da Hilfe so früh wie möglich ja meist besser ist für den Verlauf.

  • Bei der Verbeamtung dürfen Behinderte nicht benachteiligt werden. Mit einem SBA hat man da also sogar einen Vorteil gegenüber der Situation, keinen SBA aber irgendwelche Schwierigkeiten zu haben. Weil man mit dem SBA offiziell behindert ist. Die Verbeamtung darf dann nicht versagt werden. Einzige Ausnahme wäre, wenn bereits zum Zeitpunkt der Verbeamtung klar ist, dass jemand keine 5 Jahre arbeitsfähig sein wird. Das muss dann aber entsprechend begründet werden, d.h. es muss bereits klare Anzeichen geben, dass jemand nicht länger als 5 Jahre dienstfähig sein wird. Sowas wäre vielleicht der Fall, wenn die Person vor der Verbeamtung bereits ständig krank ist.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • .....desto seltener finden irgendwelche Nachprüfungen statt, weil man dann, gerade bei körperlichen Einschränkungen, nicht mehr davon ausgeht, dass sich was bessert.

    Kommt halt drauf an.

    Beispiel: Eine Kniegelenkarthrose. Ist diagnostiziert und ein schmerzhafter Gang ab 200 m ist auch (glaubhaft) attestiert.
    Dann lässt sich der oder die Antragstellerin eine Knie-TEP (Total-Endo-Prothese, künstliches Kniegelenk) einbauen, macht eine erfolgreich verlaufende Reha und kann wieder relativ flott spazieren gehen.

    Während die Kniearthrose zu Bewegungseinschränkungen und Einschränkungen der Gehstrecke führten, ist das operierte Knie im günstigen Fall wieder schmerzfrei beweglich.

    Das ist doch eine prima Sache!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Aber ich fürchte, es genügt zunächst einmal die Entscheidung eines Sachbearbeiters, um eine Überprüfung auch eines eigentlich unbefristeten Bescheides zu veranlassen.
    Ändern wird sich dann am Status dann natürlich erst etwas, wenn der ärztliche Dienst medizinisch begründet zu dem Ergebnis kommt, dass sich etwas verbessert hat.

    In der Regel schreiben vorausschauende versorgungsärztlich tätige Mediziner auch auf, für wann sie eine Nachprüfung vorschlagen.
    Bei Krebsleiden gelten 3 oder meistens 5 Jahre als Zeit, die als "Heilungsbewährung" abgewartet werden soll, bis man dem Schwerbehinderten zumuten kann, wieder ins alte Leben zurückgefunden zu haben. Diese Beobachtungszeit läuft erst ab Tumorentfernung.

    Bei sonstige Krankheiten/Einschränkungen sind die Termine für eine Nachprüfung individuell.
    Sie werden meist aber auch von ärztlicher Seite aus vorgeschlagen.

    Bei Kindern und Jugendlichen ist es nochmal ein bisschen anders.

    Da gibt es vorgeschriebene Termine für die Nachuntersuchung/-prüfung, beispielsweise bei autistischen Kindern und Jugendlichen das vollendete 18. Lebensjahr (danach entfällt i.d. Regel das "H").

    Solche Termine sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und sie brauchen nicht unbedingt eine deutliche ("wesentliche") Besserung als Wegfall- oder Besserungsgrund.

    Die Hintergründe für diese Regelungen brauchen wir hier nicht zu diskutieren, denn wir sind uns vermutlich einig, dass sie nicht immer nachvollziehbar sind.
    Der einzige Vorteil liegt m.E. darin, dass sie bundesweit angewendet werden sollten (!).


    Grundsätzlich kann jede Schwerbehindertenrechtsverwaltung jederzeit eine Nachprüfung ansetzen. Da sie aber meines Wissens nach überall knapp besetzt sind, werden sie sich freuen, wenn sie es lassen können. ;)

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!