Mich beschäftigt gerade das Thema Nachteilsausgleiche, weil ich den Eindruck habe dass die Ausgleiche zu begrenzt sind.
Unter Nachteilsausgleich versteht man im deutschen Sozialrecht „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“
Es gibt es eine vorgegebene Liste, was an Nachteilsausgleichen möglich ist. Verschiedene Jobbezogene Ausgleiche, Ermäßigungen, Rundfunkbeitrag, Studium, Steuerfreibeträge, etc. Aber die Nachteile die ein betreffender hat, sind etwas individuelles. Jemand kann im Alltag Nachteile haben, die bei dieser Auflistung gar nicht aufgeführt sind. Trotzdem ist der Nachteil für die Person vorhanden aber es ist scheinbar kein Ausgleich dafür vorgesehen.
Nachteilsausgleiche können überwiegend nur genutzt werden, wenn eine Schwerbehinderung und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden können.
Ein beispielsweise Autist mit einem GdB unter 50 kann auch Nachteile im Alltag haben, auch wenn es vom GdB für einen Schwerbehindertenausweis nicht reicht.