Sich in einen Job einklagen

  • Arbeitgeber sind nach Gesetz gezwungen "bei gleicher Eignung" einen Behinderten der Vorrang bei der Besetzung einer Stelle zu geben.
    Meisten verschweige ich aber mein GdB, weil ich vermute es läßt sich von der Arbeitgeber immer irgendeinen Detail finden weshalb man für die Stelle doch nicht gleich geeignet wäre.
    Meinen Jobcenter Betreuer meint ich liege da falsch.

    Wie seht ihr das?
    Hat irgend jemand dank GdB schon einen guten Job gekriegt oder gar eingeklagt?

    2 Mal editiert, zuletzt von On-Off (15. September 2021 um 21:20)

  • Meine persönliche Einschätzung: Ich würde einen GdB eher verschweigen. Es gibt im Forum auch ältere Diskussionen dazu, daß dieser eher entgegen einer Ankündigung "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt" eher negativ wirken würde, wenn er dazu führt, daß der Arbeitnehmer einen erhöhten Kündigungsschutz bekäme. Arbeitgeber vermuten dann schnell, daß sie den Betreffenden "nie wieder loswerden".

    Eine Einstellung vor Gericht einzuklagen halte ich für eine problematische Option: Wenn einer Firma ein neuer Mitarbeiter damit tatsächlich aufgezwungen wird, dann dürfte das Verhältnis zu diesem neuen Mitarbeiter von Anfang an vergiftet sein. Nach meinem Wissensstand wird bei solchen Prozessen meistens eine Entschädigung für die Nicht-Einstellung zugesprochen statt einer Einstellung.

  • Das ist so nicht ganz richtig. Ein Unternehmen muss ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern für die bereits angestellten Mitarbeiter mit Behinderung eine Behindertenvertretung einrichten. Ich weiss jetzt grad nicht ab wie vielen Mitarbeitern das der Fall ist, aber ist ähnlich wie bei einem Betriebsrat.


    Ein schwerbehinderter Mensch hat einen verbesserten Kündigungsschutz und zusätzlichen Urlaub, den der Arbeitgeber gewähren muss und zwar wenn der entsprechende Ausweis vorliegt. Mit einem GdB von 30 kannst du bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen. Also das du einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt bist. Dies bedeutet für dich, dass du einen verbesserten Kündigungsschutz hast, auf Unterstützung durch das Integrationsamt zurückgreifen kannst und dir ein Arbeitgeber nur in Abstimmung mit dem Integrationsamt kündigen darf und kann.

    Gleichzeitig kann ein Arbeitgeber auch Lohnzuschüsse, Zuschüsse einer dementsprechenden Arbeitsplatzausstattung beantragen und erhalten.

    5 Tage extra Urlaub bekommst du nur mit einem Schwerinordnungsausweiss, der einen GdB von min. 50 voraussetzt.

  • Ich würde mich niemals irgendwo einklagen. Da würde ich ständig darauf warten, dass der Arbeitgeber etwas findet weswegen er mich nicht weiter beschäftigen kann. Oder er sorgt dafür, dass ich von mir aus kündige.

  • einer Ankündigung "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt"

    Diese Ankündigung wirst du nur bei Behörden oder Global Playern (Telekom, SAP. etc) mit einer Schwerbehindertenvertretung finden, aber nicht bei einem kleinen mittelständigen Unternehmen.


    Arbeitgeber vermuten dann schnell, daß sie den Betreffenden "nie wieder loswerden".

    Vermuten??? Sie diskriminieren mit einer Behauptung die so nicht stimmt. Gleichzeitig heisst es aber, dass jemand mit bis zur Rente perfekt passt. Wieso wollen sie einen dann wieder los werden?
    Diskriminierung, wie sie im Lehrbuch steht, von Verletzung der Würde des betroffenen ganz zu schweigen.

    Den im Grundgesetzt heist es: Die Würde des Menschen ist unantastbar, was bei solchen Aussagen nicht mehr der Fall ist. So gesehen müsste man den Aufwand, bei so einer Aussage, auf sich nehmen und sie aufgrund dieser Grundlage verklagen, was sie nicht wert sind und die Zeit dafür sinnvoller investiert werden kann.

    Hochmut kommt vor dem Fall und allen ernstes zu glauben, das man was besseres oder der Übermensch überhaupt ist, weil man keine Behinderung hat, der ist kein bisschen dankbar dafür, dass er gesund ist. Ein Interview zu führen, wenn sie auf einmal Querschnittsgelähmt sind könnte hoch spannend werden.

  • Ich würde mich niemals irgendwo einklagen. Da würde ich ständig darauf warten, dass der Arbeitgeber etwas findet weswegen er mich nicht weiter beschäftigen kann. Oder er sorgt dafür, dass ich von mir aus kündige.

    Wetten doch. Bei einer Kündigungsschutzklage läuft es nämlich darauf hinaus. Nur das sich dann auf eine Abfindung geeinigt wird statt auf eine Weiterbeschäftigung.

    Ein Grund für eine Nichtweiterbeschäftigung ist schnell gefunden.

    Ein Arbeitgeber, der dafür sorgt, dass du von dir aus kündigst, betreibt in 90% der Fälle Mobbing. Dann nicht zu kündigen, alleine deshalb, weil du die Karten in der Hand hast und auch strafrechtlich dagegen vorgehen kannst ist ein wichtiger Grund. Das man dann die Kündigung erhält ist klar, aber mit möglichen entsprechenden Entschädigungen.

    Siehe: https://www.anwalt.org/mobbing/

    2 Mal editiert, zuletzt von Tux (15. September 2021 um 22:04)

  • @Bryophyllum
    Das sehe ich auch so, bin aber ziemlich verzweifelt und bereit fast alles auszuprobieren.

    Bis jetzt habe ich mein GdB von 50 immer verschwiegen, außer bei Staatliche Arbeitgebern. Eventuell wäre ich damit am Ende der Probezeit rausgerückt nachdem der Vertrag unterschrieben ist, weil extra Urlaub und gute Argumente für Teilzeit und einen ruhigen Arbeitsplatz usw. brauche ich schon. Hätte aber die Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber geschadet.

  • Meinen GdB habe ich bei Jobangeboten, die mir das Jobcenter unterbreitet hatte, immer genau dann in der Bewerbung angegeben, wenn ich den jeweiligen Job nicht haben wollte, weil er völlig unpassend war. Hat auch geklappt, es kamen immer sehr schnell Absagen.
    Einladen müssten dich nur die öffenltich rechtlichen Arbeitgeber, wenn du den GdB angibst und für die jeweilige Stelle geeignet erscheinst.

    Bei meiner jetzigen Stelle, die ich mir selber raussuchte und auch unbedingt haben wollte, habe ich den GdB erst nach Zusage aber vor Unterzeichnung des Vertrages angegeben. Habe auch erst darüber nachgedacht, es nach Ablauf der Probezeit zu tun, was jedoch auch das Vertrauensverhältnis zu Arbeitgeber stören könnte und ich die ganze Zeit Angst hätte, es käme anders raus, dass ich das was verschwiegen habe. Es kamen auch recht bald leider erste Probleme und es war ganz gut, dass dann schon jemand Bescheid wusste. Der genaue Grund für den GdB ist dem Arbeitgeber nicht bekannt, aber es wurde das Gespräch gesucht und mir auf jeden Fall entgegengekommen. Es war also gut, ihn angegeben zu haben.

    Es stimmt, der Arbeitgeber spart sich etwas von der Ausgleichsabgabe, wenn er eine bestimmte Quote an Schwerbehinderten beschäftigt. Dafür zahlt er aber 5 Tage zusätzlichen Urlaub, da müsste man ausrechnen, ob er wirklich spart, wenn er keine Ausgleichsabgabe aber dafür zusätzlichen Urlaub für ggf. mehrere Personen bezahlen muss.

    Vor Kündigung schützt der Ausweis auch nicht unbedingt. Er kann den Kündigungsprozess etwas herauszögern und ist ggf. auch hilfreich bei der Verhandlung einer Abfindung. Da war er mir vor einiger Zeit wirklich nützlich, den Job gerettet hat er damals jedoch nicht. Das Integrationsamt stimmt in den meisten Fällen einer Kündigung zu. Tut es das einmal aus irgendwelchen Gründen nicht, wird, wie andere schon schrieben, der Arbeitgeber alles daran setzen, dass du freiwillig gehst. Ein Arbeitgeber, der einen Angestellten loswerden möchte, der wird das auf die eine oder andere Art auch schaffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ally (15. September 2021 um 23:00)

  • Ich stelle mir das auch insofern problematisch vor, wenn die Schwerbehinderung der Ausübung des Berufs im Wege steht/stehen könnte bzw. es so gesehen wird. Sei es dass die Büros in denen die Firma bzw. die Behörde sitzt keinen barrierefreien Zugang hat wenn man einen Rollstuhl braucht oder man einen Job antritt bei dem hohe soziale Kompetenz vorausgesetzt wird und man Autist ist.

  • bin aber ziemlich verzweifelt und bereit fast alles auszuprobieren.

    Bis jetzt habe ich mein GdB von 50 immer verschwiegen

    Dann ändere das - es bringt ja offensichtlich nichts!

    Einen guten Job kann man sich nicht erklagen. Denn gut ist er nur, wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber nicht von Anfang an zerrüttet ist.

    Wenn Du es gleich erwähnst, vor allem die konkreten Einschränkungen UND die Stärken, dann laden Dich hoffentlich auch nur die ein, die trotzdem Interesse haben.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Ich habe mal eine Frage: angenommen, man würde sich in einen neuen Job einklagen.
    Dann hätte man doch trotzdem 6 Monate Probezeit, innerhalb der man ohne Angabe von Gründen kündbar wäre, oder ?

    Mit anderen Worten: wenn einen eine Firma nicht will, nutzt das Einklagen nichts, oder sehe ich das falsch ?

  • Einen guten Job kann man sich nicht erklagen. Denn gut ist er nur, wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber nicht von Anfang an zerrüttet ist.

    mir würde es schon weiterbringen, einfach irgend einen Job der meine Qualifikation entspricht zu haben um dann schnell zu wechseln. Langzeitarbeitslose (mehr als 6 Monate) werden ungern eingestellt. In meinen alten Job wurde ich von Headhunters kontaktiert.

    Wenn Du es gleich erwähnst, vor allem die konkreten Einschränkungen UND die Stärken

    Die größte Einschränkung ist das ich ein Einzellbüro brauche, und Großraumbüros sind in die Branche die Regel. Da ist es für die billiger die Ausgleichsabgabe zu zahlen. Der wahre Wert einer guten Ingenieur wird unterschätzt, und wenn ich bei der Vorstellungsgespräch betone wie gut ich wirklich bin komme ich als arrogant und eingebildet rüber.

    Einmal editiert, zuletzt von On-Off (16. September 2021 um 00:26)

  • Gegen eine zu große Lücke im Lebenslauf habe ich einfach ein Aufbaustudium begonnen. Ich nur selten zur Vorlesung und habe die Zeit lieber mit Jobsuche verbracht.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • habe ich den GdB erst nach Zusage aber vor Unterzeichnung des Vertrages angegeben

    Es freut mich das es für Dich geklappt hat.
    Vor meine Diagnose habe ich eine Stelle zugesagt bekommen.
    Bevor der Vertrag unterschrieben wurde, habe ich dummerweise gefragt ob Teilzeit möglich wäre, und plötzlich war die Stelle nicht mehr offen.

  • Einen guten Job kann man sich nicht erklagen. Denn gut ist er nur, wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber nicht von Anfang an zerrüttet ist.

    Das sehe ich genauso. Wenn der Arbeitgeber einen von vornherein nicht haben will und man sich die Stelle erzwungen hat, sind die Voraussetzungen quasi maximal schlecht. Schon für Menschen ohne kommunikative Probleme wäre eine solche Situation meiner Einschätzung nach nur schwer zu händeln.

    Ich habe mal eine Frage: angenommen, man würde sich in einen neuen Job einklagen.
    Dann hätte man doch trotzdem 6 Monate Probezeit, innerhalb der man ohne Angabe von Gründen kündbar wäre, oder ?

    Mit anderen Worten: wenn einen eine Firma nicht will, nutzt das Einklagen nichts, oder sehe ich das falsch ?

    Das denke ich auch. Je nachdem, wie groß oder klein der berufliche Bereich ist, wird man sich damit vielleicht sogar schaden, seinen "Ruf" kaputt machen und Chancen versperren. Sinnvoll wäre das meiner Ansicht nach nur, wenn es einem um eine Abfindung (und eben nicht wirklich um Einstellung) geht und das Bewerbungsverfahren aus eigener Sicht wirklich objektiv und nachweisbar unfair gelaufen ist, es da "Unsauberkeiten" gab. Und auch dann würde ich abwägen, ob man 1. die Kraft und Unterstützung dazu hat, und 2. sich nicht in der entsprechenden Branche schadet.

    Generell bin ich für eine "selektive" Offenheit. Dafür, Vorgesetzten und vielleicht einigen vertrauten Kollegen gegenüber mit der Behinderung offen umzugehen, um auf mehr Verständnis zu treffen. Im Bewerbungsprozess würde ich das aber nur thematisieren, wenn man aufgrund eines "erklärungsbedürftigen" Werdeganges andernfalls ohnehin kaum eine Chance hat.

    Eine gute Alternative kann es aber sein, gezielt nach Schwerbehindertenstellen, inklusiven Projekten etc. zu suchen, bei denen man explizit als behinderter Mensch gewollt und erwünscht ist.

    From my youth upwards my spirit walk'd not with the souls of men. (...)
    My joys, my griefs, my passions, and my powers, made me a stranger.

    3 Mal editiert, zuletzt von Leonora (16. September 2021 um 14:34)

  • Bevor der Vertrag unterschrieben wurde, habe ich dummerweise gefragt ob Teilzeit möglich wäre, und plötzlich war die Stelle nicht mehr offen.

    Meine jetzige Stelle war auch in Vollzeit ausgeschrieben. Ich hatte aber schon vorab gefragt, ob auch Teilzeit möglich sei, was der Fall war. Und ja, ich hatte einfach auch viel Glück und wohl den richtigen Arbeitgeber erwischt. Wie schwer die Jobsuche sein kann, hab ich selber schon oft genug erfahren dürfen. Und selbst wenn man die Stelle dann bekommt, muss man sie auch erstmal behalten.
    Solltest du zögern, nach Teilzeit zu fragen, kannst du natürlich auch die Probezeit in Vollzeit arbeiten und danach dann nach Teilzeit frage. Ist halt dann doch ein halbes Jahr. Für mich wäre das im Moment keine Option gewesen, ein halbes Jahr Vollzeit zu arbeiten, daher habe ich das vorab schon geklärt. Dazu wäre es auch in so einem Falle wieder schlecht für das Vertrauensverhältnis, direkt nach Ablauf der Probezeit den SBA zu zücken und zu sagen, man habe Anspruch auf Teilzeit. Vieles lässt sich auch so in einem Gespräch regeln, ohne dabei gleich auf die rechtlichen Möglichkeiten / Ansprüche hinzuweisen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ally (16. September 2021 um 14:13)

  • Ich würde nie freiwillig versuchen durch Klagen an einen Job zu kommen.
    Als ich noch keinen GdB hatte und gekündigt wurde aufgrund von Krankheit, habe ich geklagt, einfach weil das Arbeitsamt erwartet, dass man alles unternimmt um den Job behalten zu können. Mein damaliger Arbeitgeber hat vor Gericht erklärt, sie hätten kein Interesse daran mich weiter zu beschäftigen, also wurde nur noch über die Höhe der Abfindung gesprochen. Ich weiß auch nicht wie verkorkst mein Verhältnis zum AG gewesen wäre, hätten sie mich weiter beschäftigen müssen.

    Meinen GdB und vorher die Gleichstellung habe ich bei Bewerbungen manchmal erwähnt, bei Behörden z.B. aber testweise auch bei anderen Firmen. Bei zwei Zeitarbeitsfirmen wurde ich mit Gleichstellung eingestellt. Bei meinem festen Job anschließend hatte ich die Gleichstellung nicht erwähnt, erst als ich die Kündigung bekam. Das kann man so machen, sie mussten dann erstmal die Kündigung beim Integrationsamt melden. Die stimmten allerdings trotzdem zu, weil die Firma rationalisieren musste.

    Meinem aktuellen AG habe ich meinen GdB 50 nach Vertragsunterzeichnung bekannt gegeben, um die 5 zusätzlichen Urlaubstage zu bekommen und um bei Schwierigkeiten im Job mit offenen Karten zu spielen. Also falls sie mir Aufgaben zuteilen wollen, für die ich nicht geeignet bin z.B.
    Ich habe den GdB 50 auch als Begründung angegeben um eine Sonderregelung für das Homeoffice zu bekommen. Normalerweise dürfen wir nur zwei Tage pro Woche ins Homeoffice. Ich darf nun aber 4-5 Tage.

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • Wer sich reinklagt, dem muss klar sein, dass der Arbeitgeber einen am Ende immer irgendwie loswird, wenn er es will. Und wenn es zehn Anläufe braucht, irgendwann klappt die Kündigung, von Mobbing etc. ganz zu schweigen. Da kann man sich höchstens ein paar Monate Gehälter rausschlagen, wenn man sie dringend braucht, man hinterlässt aber viel verbrannte Erde. Empfehlungen, Arbeitszeugnis, Lebenslauf - für all das nicht sehr hilfreich.
    Das ist natürlich oft unfair, aber pragmatisch gesehen, kann man da nicht viel machen.

  • Von außen einklagen bringt dir effektiv nichts.
    Intern kann es vielleicht bei einer Behörde oder so Sinn machen, sofern sie wirklich alle Regeln missachtet haben (was aber eher seltener vorkommen dürfte).

    Der Zusatz "bei gleicher Eignung" ist da einfach zu schwammig.
    Theoretisch reicht es, wenn der andere dann irgendeinen Lehrgang mehr besucht hat, oder ganz simpel die Flexibilität gegeben ist, die bei dir nicht da ist, aber ggf für den Betrieb wichtig wäre.
    Du müsstest dir also erst einmal sicher sein, dass der vorgezogene Bewerber wirklich "schlechter oder maximal gleich gut" auf allen Ebenen abschneidet. Halte ich allgemein für ziemlich gewagt das beurteilen zu wollen und die Regelung daher für eine Luftnummer.

  • Konkret geht es um meine ehemalige Stelle, die vor ein Paar Monate wieder offen war.
    Ich habe ein Paar Stunden nach meine Bewerbung eine negative Antwort erhalten.

    Da ich da 10 Jahren lang hervorragende Arbeit geleistet habe und die unmöglich jemanden besser geeigneter gefunden haben können, lag der Gedanke nah zu klagen.
    Ich habe mit mein Jobcenter Betreuer telefoniert, sie meinte klagen hat kein Sinn, und das ich mich wieder bewerben sollte und diesmal der GdB angeben sollte.
    Da die Stelle nur laut Jobcenter, aber nicht laut Firmenheimseite noch offen ist, sehe ich keine Chance.

    Was ist ein Recht das man nicht einklagen kann wert?
    Ich werde bei meinen alten Muster bleiben, GdB vorerst zu verschweigen, außer bei Staatliche Arbeitgeber oder solche wo ich schon früher eine Absage hatte.

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