Sich in einen Job einklagen

  • Weglassen kann man ihn nur, wenn der Lebenslauf gerade und man so gut im Beruf ist, dass man hier eh keine Probleme hat und macht.

    Das denke ich auch. Wenn der Lebenslauf (noch) nicht erklärungsbedürftig ist und man sich selbst zutraut, in einen Bereich einzusteigen, wo man auch ohne "Sonderregelungen" zurecht kommt, würde ich eher empfehlen, nicht über die "Behindertenschiene" zu gehen. Aber oft gibt es gar keine Alternative.

    From my youth upwards my spirit walk'd not with the souls of men. (...)
    My joys, my griefs, my passions, and my powers, made me a stranger.

  • Zudem wird dort dann die Schwerbehindertenvertretung dabei sein, dort kann man dann Kontakte knüpfen z.B. für eine Initiativbewerbung oder Praktika.

    Dazu fällt mir ein, dass ich vor Jahren mal bei einer Bewerbung an einer Uni (also für einen Job) zunächst die Schwerbehindertenvertretung kontaktierte um zu fragen, ob ich den GdB angeben soll. Die waren total engagiert und hätten mich gerne unterstützt einen Job an ihrer Uni zu kriegen. Es lag dann an mir, dass ich das nicht weiter verfolgt habe. Problem dürfte sein, dass man als Außenstehender regulär kaum diskret an den Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung kommt, oder? (Also ich meine bereits vor einer Bewerbung.)

    Surprised by the joy of life.

  • Wer sich reinklagt, dem muss klar sein, dass der Arbeitgeber einen am Ende immer irgendwie loswird, wenn er es will. Und wenn es zehn Anläufe braucht, irgendwann klappt die Kündigung, von Mobbing etc. ganz zu schweigen.

    Ich hätte ein sehr mulmiges Gefühl beim Betreten des Büros wenn ich irgendwo arbeiten würde wo ich mich "reingeklagt" hätte. Wer wird denn einen dann noch vorurteilhaft behandeln? Da macht doch jede/r Kolleg/in einen riesigen Bogen um mich. Das hält doch kein Mensch auf Dauer in der Firma aus.


    Den GdB sollte man meist angeben, denn man kann nur gewinnen.
    Wenn man schwerbehindert ist, dann wird sich das auch zwangsläufig im Beruf auswirken, sonst hätte man die Schwerbehinderung nicht anerkannt bekommen.

    Nicht zwingend nein - es kommt auch sehr auf die äußeren Umstände an. Wenn man ein für sich sehr harmonisches Arbeitsumfeld hat wird man wahrscheinlich nie größere Probleme haben. Es sind ja gerade so Sachen wie ein lautes Büro oder ein hektisches Umfeld, die einem Autisten oft Schwierigkeiten bereiten.

  • Für die meisten Fälle stimme ich Dir zu, was das "Einklagen" betrifft. Aber es kommt doch sehr darauf an, wo und aus welcher Position heraus man das versucht. Behörden, wo man mit den Menschen, mit denen man während der Klage zu tun hätte, beruflich gar keinen Kontakt hat, wurden als Beispiel ja schon genannt.

    An meiner Uni damals versuchten mehrere Sprachdozenten, die dort auf Honorarbasis arbeiteten, sich auf Festanstellung einzuklagen. Was daraus wurde, habe ich nie erfahren. Aber ich glaube nicht, dass ihnen das jemand in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld verübelte.

    Die Idee, schon im Vorfeld Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung aufzunehmen, finde ich übrigens gut. Insbesondere bei Behörden, Hochschulen, Bibliotheken, Museen oder im gemeinnützigen Bereich.

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    Einmal editiert, zuletzt von Leonora (19. September 2021 um 10:09)

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