Hallo, wir haben für unseren Sohn seit 3 Jahren Eingliederungshilfe für die Webschule genehmigt bekommen.
Mit dem Jugendamt hatten wir dabei keine großen Probleme. Der Weg das Ruhen der Schulpflicht zu erhalten, war viel schwieriger, aber nach einem 1 1/2 jährigem Kampf, hatten wir dies auch geschafft.
Die Webschule wurde für die ganzen letzten 3 Jahre immer bezahlt, auch die Genehmigung, nach seinem 18 Geburtstag Anfang des Jahres, war kein großes Problem.
Nun haben wir vor zwei Wochen wieder einen Antrag gestellt und gestern von einer neuen Sachbearbeiterin einen Anruf erhalten.
Sie meinte, sie kenne sich damit nicht aus, hätte aber nach Aktenlage entschieden, dass sie die Webschule nicht weiter genehmigen, da ja keine Schulpflicht mehr besteht.
Auch auf nachfragen, warum dies so sei und was wir nun machen sollten, hatte sie keine Antwort.
Ist es wirklich so, dass für über 18 jährige kein Anspruch auf Eingliederungshilfe für eine Schulbildung besteht?
Wie soll er sonst einen Beruf erlernen?
Er ist ein gymnasiumkind, hat bereits den hauptschulabschluss an der Webschule gemacht und kann bis zum Abitur weiter machen.
Er hat nur die Möglichkeit, Abi zu machen um dann online zu studieren.
Was muss man denn jetzt wieder beweisen oder „liefern“ damit wir weiterhin die Webschule bezahlt bekommen?
Wie ist denn die Rechtslage, besteht ein Anspruch auf Bildung?
Wir hatten gedacht, dass nun endlich alles rund läuft, nachdem das Ruhen der Schulpflicht geklärt ist und nun wieder Probleme . Wir sind so müde vom kämpfen und nun schon wieder?
Wer weiß wie da die Lage so ist oder was wir machen können?
Wir sind ja von unseren 4 Kindern unsere 3 Aspis alle noch am unterstützen, damit sie studieren können. Anscheinend gibt es kaum Hilfen für sie. Alles so schade.