Probleme mit notwendigem Corona-Test (Autismus)

  • Hallo,

    was soll jemand machen, der als Autist Probleme mit dem Corona-Test hat, den aber für Amtsbesuche (Einwohneramt: neuer Perso, Ummeldung und Führungszeugnis für neue Arbeitsstelle) braucht.

    Geht um den Sohn meiner (neuen) Freundin (23 Jahre alt). Der rennt panisch weg, wenn das Stäbchen nur die Nase berührt.

    Ohne Bestätigung der Ummeldung darf er seine Arbeit (im Homeoffice) nicht beginnen.
    Zur Ummeldung wird jedoch ein negativer Corona-Test verlangt und persönlicher Besuch verlangt, zumal der Ausweis bereits abgelaufen ist. (Die "alte" Stadt meinte im März er solle es erst in der neuen Stadt beantragen.).
    Beim Corona-Test ist der Sohn meiner Freundin dann gleich zurückgezuckt und dann panisch rausgerannt. (Nasenabstrich; andere Arten gibt es hier nicht bzw. nur als PCR-Tesr, wo man aber länger als 24 Stunden warten muss, was aber ha dann nicht mehr gilt, da bei der Stadt ein maximal 24 Stunden alter Test vorgelegt werden muss)

    Der Chef möchte, dass er in 2 Wochen die Ummeldebescheinigung vorlegt. Sonst Vertragsbedingung nicht erfüllt. (Schnelle Erreichbarkeit, Wohnsitz von 20 km Entfernung muss vor Arbeitsbeginn nachgewiesen werden).

    Er ist sonst nur alleine und hat keinen Kontakt. (Er wohnt bereits alleine) Sollte es nicht für Autisten - wie bei der Maskenpflicht- nicht auch Ausnahmen geben, wenn ein Test nicht möglich ist? Hat ja beides mit Berührung zu tun, was er überhaupt nicht ausstehen kann. Konnte im Winter noch nie Schals tragen.

    Und was ist mit der Teilhabe am Arbeitsleben? Finde es doof, dass ihm das nun verwehrt bleibt.

    (Stadt macht keine Ausnahme, Chef der Firma ebenfalls nicht. )

  • Der Abstrich kann auch im Rachen gemacht werden.
    Bei mir geht die Testerin an den Zahnreihen innen entlang und dann relativ weit hinter an der Wangen-Innenseite.
    Das ist für mich aushaltbar.

    Nasenabstrich habe ich auch nicht tolerieren können.

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    "Ich kehre in mich selbst zurück und finde eine Welt."

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Bei der Stadt würde ich nochmal nachhaken, aber bei höherer Stelle, und die Problematik schildern. Ein kleiner Sachbearbeiter traut sich nicht, Ausnahmen zuzulassen. Also erst einmal bei der Amtsleitung nachfragen, und falls das nichts bringt, beim Behindertenbeauftragten und dann beim Bürgermeister.
    Hatte er schon die erste Impfung eventuell? Dann könnte man das als zusätzliches Argument bringen.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Sollte es nicht mehrere Testanbieter in der Stadt geben, und mindestens einer davon macht dann auch Rachenabstriche? Oder Test beim Hausarzt ausmachen? Der sollte den Jungen doch kennen und den Test entsprechend anpassen können.

    Und wenn er so stark auf die üblichen Tests reagiert, ist das nicht schon ein Grund ihn aus psychischen Gründen in Priogruppe 2 zu stellen? Wann kriegt er die zweite Impfung?

  • Also ummelden ging bei mir per Email (aber unser Amt war auch dank Corona terminlich überlastet).
    Das wäre ja nur der eine notwendige Schritt für die Arbeit. Vielleicht lässt sich der Rest noch rauszögern.. (Die richtige Adresse und der Stempel auf dem Ausweis scheinen? doch nicht so wichtig zu sein).

    Ansonsten könnte er versuchen die Angelegenheit über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu regeln.

    Ich habe selber schon Tests hinter mir und die waren wirklich (sensorisch) grenzwertig. Vielleicht hilft es, den neurotypischen Menschen ruhig und höflich zu erklären, dass mögliche Abwehr (Gewalt) eine (nicht kontrollierbare Folge) sein könnte. (Man muss aber immer aufpassen nicht als Gefahr für die Allgemeinheit wahrgenommen zu werden!).
    Und es soll doch so ein Spucktest (für Kinder) in der Diskussion sein.

    Spoiler anzeigen

    Ich hätte beinahe mal meine jüngere Schwester die Treppe runter geschubst aufgrund einer spontanen Kitzelattacke ihrerseits. Zum Glück konnte ich sie dann noch festhalten und wir haben uns darauf geeinigt, dies ganz generell unterbleiben zu lassen.

  • Hier im Bundesland wäre Selbsttest unter Aufsicht auch möglich.
    Die sind dann ja eher wie nur vorne popeln. Vielleicht wäre das noch möglich, wenn er es selber machen darf?
    Ich hab hier auch ausgehandelt, dass ich es unter Aufsicht selber mache und das Teststäbchen dann mit Probenmaterial weiter reiche zum Testen.

  • Kann er keinen Selbsttest unter Aufsicht machen? Da gibt es welche, bei denen kein Wattestäbchen irgendwo notwendig ist, sondern einfach Speichel gesammelt wird (Spucktest).

    Ich schreibe in der Regel vom mobilen Endgerät aus - merkwürdige Wortkonstrukte sind ggf. der Autokorrektur geschuldet

  • Könnte er ggf. einen priorisierten Impftermin bekommen und dann mit der Impfung den Test nicht mehr machen müssen? (Keine Ahnung ob das bei euch möglich wäre, nur so eine Idee)

    Und diese Lollietests gibt es bei euch evtl. auch.

  • Der Sohn dürfte 23 Jahre alt sein, nicht die Freundin ...

    Wenn der PCR-Test eine Option ist, könnte man fragen, ob man der vielleicht 48h gilt.
    Ansonsten ist der Behindertenbeauftragte sicher der richtige Ansprechpartner.

    Wobei ich mich gerade frage, warum man für Home-Office auf schnelle Erreichbarkeit besteht. Der Witz ist doch gerade, dass man unabhängig von Entfernungen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von TalkativeP (12. Mai 2021 um 21:43)

  • Bei uns gibt es ein Testcenter, dass sogenannte Lollitests macht, die eigentlich für Kinder gedacht sind. Dabei nimmt man so einen Plastiklolli mit Schaumstoffspitze unter die Zunge und lässt ihn solange drin, bis er sich vollgesogen hat. Ich hatte schon das Schlimmste befürchtet wegen des Nasenabstriches und war begeistert, dass sie den nicht machen.

    Vielleicht ist es möglich, auf so einen Lollitest zu bestehen?

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • Sollte es nicht für Autisten - wie bei der Maskenpflicht- nicht auch Ausnahmen geben

    Nein,die sollte es nicht geben.
    Mit 23 sollte er alt genug sein um die Notwendigkeit eines Tests zu erkennen.
    Wenn nicht ist es sein Problem wenn er den Job verliert.

  • @kitescreech Die Notwendigkeit von Dingen zu erkennen und sie umsetzen können sind 2 Sachen.
    Es geht hier ja nicht mal um Tests für den Job direkt, sondern für die Ummeldung beim Amt. (Welche sowieso passieren muss auch ohne Job und barriefrei möglich sein muss!)

  • Mit 23 sollte er alt genug sein um die Notwendigkeit eines Tests zu erkennen.

    Naja, so notwendig sind die nicht. Ging ja noch im Januar ohne.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

    Einmal editiert, zuletzt von Shenya (13. Mai 2021 um 12:19)

  • Naja, so notwendig sind die nicht. Ging ja noch im Januar ohne.

    Da gabs die in D noch nicht in ausreichendem Maße. Ich denke, da ist eben so ein Punkt (neben vielen anderen), an dem sich entscheidet, ob man als Autist arbeitsfähig ist oder nicht. Wenn diese Anpassungsleistung nicht gelingt und es keine gleichwertigen Alternativen gibt, um Kollegen und Kunden vor Infektion zu schützen (auch dann, wenn sie aus welchem Grund auch immer eben nicht geimpft werden können, zB Autoimmunkrankheit o.ä.) ist, falls die Tätigkeit nicht im Homeoffice ausgeübt werden kann, die Person nicht fähig, diese Tätigkeit in dieser Form zu bewältigen. Das ist sehr unbefriedigend und frustrierend, aber als Autist sich immer auf Anpassung der anderen zu berufen funktioniert halt nur begrenzt in einer nichtautistischen Mehrheitsgesellschaft. Man sollte auch im Blick behalten, dass immer mehr eingeforderte Extrarechte die Beschäftigungschancen und die allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz (Privatleben, Verein, politisches Engagement...) vermindern dürften. Da sollte man mit viel gingerspitzengefühl vorgehen. Keine Aspiespezialität, ich weiß, aber was nützts....

  • Es gibt doch die Lollitests, warum soll das denn so unmöglich sein, einem Autisten dies zu gewähren statt dem Nasenabstrichtest? Was hat das mit Anpassung der Mehrheitsgesellschaft zu tun, wenn eine andere Option vorhanden ist?

    Das ist ja so ähnlich wie einem Rollstuhlfahrer zu sagen, wenn er die Treppen zum Büro nicht hoch kommt, dann kann er trotzdem den Homeoffice Job nicht machen. Für den Autisten ist eben der Nasenabstrich die Barriere.

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  • Eben. So wichtig ist der Test wirklich nicht, dass er rechtfertigen würde, einem Autisten den Job wegzunehmen. Ob mit oder ohne Lollitest wäre mir da sogar egal. Es geht nur um die Anmeldung auf einem Einwohnermeldeamt. Man könnte z.B. auch den Termin ans Ende der Sprechzeiten legen, und die Mitarbeiter sind sowieso durch Plexiglasscheiben und ggf. eigene Masken geschützt. Da muss auf jeden Fall etwas möglich sein.
    Hier so auf einen Test zu bestehen ist genau das, was ich unter Hysterie verstehe. Daneben ist es stur, eindimensional und unflexibel.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Hab in Apotheken gefragt. Lollitests sind hier vor Ort zu wenig vorhanden. Die sind daher nur für Kinder/ggf. Jugendliche freigegeben. Für Erwachsene bräuchten sie wohl eine gesonderte Genehmigung. Durch Überlastung im Gesundheitsamt kann sIch diese aber noch 6-8 Wochen hinziehen.

    Von der Stadt kam gestern (Mi abend) nur nochmal der Hinweis, dass dies derzeit nur mit Corona-Test ginge. Die Räumlichkeiten wären ja sehr beengt. Die Verpflichtung, sich kurzzeitig umzumelden, sei derzeit ausgesetzt. Wenn es eine andere Stelle wünscht, dass Meldebescheinigung vorliegt, sei es Termin und Test notwendig (vergleichbar mit Geschäften, bei Einkäufen vor Ort auch eine Testpflicht laut Coronaschutzverordnung herrscht.). Due Stadt könne nichts dafür, wenn der Arbeitgeber so etwas fordere.

    Ps: In der Nachbargemeinde (zwei Parallelstraßen entfernt) ist keine Testpflicht für Besucher des Meldeamtes (aber auch anderer Landkreis).
    --
    Und aus ärztlicher Sicht ist der Sohn meiner Freubdin arbeitsfähig, wenn er nicht mit äußeren Belastungen konfrontiert wird (Maskenpflicht - hier liegt für ihn ein Attest vor - und Corona-Test).

    Er hatte auch schon ein Praktikum gemacht und wurde über die gute Arbeit und gründliche Arbeit gelobt.

    Chef besteht auf Ummeldebescheinigung. Begründet er damit, dass dan hoffentlich sicherer sei, dass sich die Person wirklich vor Ort aufhalte. Der Vorgänger ist rin paar Tage später mit Arbeits-PC einfach verschwunden. Daher Homeoffice nur, wenn Meldebescheinigung in geringer Entfernung vorliegt. Sonst halt mit medizinischer Maske vor Ort, was ihm ja auch nicht möglich ist. Er komme ja schon entgegen, und dafür, dass die Stadt X einen Corona-Test verlangt, könne er nichts.

  • @kitescreech und wenn das für dich klappt ist das super. Die Grenze bis zu der jeder Mensch bestimmte Empfindungen aushalten kann ist da allerdings sehr verschieden und nicht jeder kommt da mit der "Fakir Methode" (Metapher) durch.
    Wie wäre es z.B. mit einer Magenspiegelung bei Bewusstsein oder etwas anderem was bei vielen Personen starke Abneigung und Reflexe außlöst, z.B. sehr heiße Dinge anfassen usw. (Gesetzt dem Fall du erkennst in dem Moment Unbedenklichkeit und Notwendigkeit)

    Wie gesagt jeder hat andere Empfindungsgrenzen und das ist okay. Grade bei Autismus äußert sich die Reizverarbeitungsstörung gerne sehr verschieden von starken Unterempfindlichkeiten zu starken Übefempfindlichkeiten und oft mit Kombinationen aus beidem.

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