Verlängerung Schwerbehindertenausweis - geänderte Diagnosen?

  • Hallo,

    mein Problem betrifft nicht mich selbst, sondern meine Frau, aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
    Meine Frau hat aufgrund von psychischen Erkrankungen einen Schwerbehindertenausweis (GdB 60). Wie das aber ja leider häufiger bei psychischen Erkrankungen ist, waren die Diagnosen, die sie in der Vergangenheit bekommen hatte, alles Fehldiagnosen und sie hat etwas ganz anderes. Ist allerdings jetzt nicht so, dass die neuen Diagnosen weniger schwerwiegend wären . Wie ist das jetzt mir dem Schwerbehindertenausweis? Die Diagnosen aufgrund denen der Ausweis gewährt wurde, bestehen ja gar nicht. Die Einschränkungen wegen denen er gewährt wurde jedoch schon.

    Wird der Schwerbehindertenausweis aufgrund der Diagnosen oder der Einschränkungen gewährt?
    Hätte man denen vielleicht sogar, als die Diagnosen geändert wurden, sofort Bescheid geben müssen? Da habe ich aber, um ehrlich zu sein, gar nicht drüber nachgedacht.

    Der Ausweis läuft in drei Monaten ab, weshalb wir uns um eine Verlängerung bemühen müssen und dabei ist mir dann eingefallen, dass die Diagnosen jetzt ja komplett andere sind und dass das unter Umständen ein Problem sein könnte.

    Vielen Dank im Voraus.

    LG Hellschwarz

  • Wird der Schwerbehindertenausweis aufgrund der Diagnosen oder der Einschränkungen gewährt?
    Hätte man denen vielleicht sogar, als die Diagnosen geändert wurden, sofort Bescheid geben müssen?

    Zunächst: Nicht die Diagnosen an sich, sondern die daraus hervorgerufenen Einschränkungen sollten bewertet werden.

    Wichtige Änderungen soll man angeben, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder richtige Besserungen der schon festgestellten Behinderungen.

    Der Ausweis läuft in drei Monaten ab, weshalb wir uns um eine Verlängerung bemühen müssen und dabei ist mir dann eingefallen, dass die Diagnosen jetzt ja komplett andere sind und dass das unter Umständen ein Problem sein könnte.

    Läuft "nur" der Ausweis ab?
    Den kann deine Frau eigentlich ohne Probleme "verlängern".

    Wenn aber eine Nachprüfung von Amts wegen ins Haus steht (RW), sieht es so aus, dass üblicherweise die behandelnden Stellen (ÄrztInnen, TherapeutInnen, Tageskliniken usw.) angegeben werden und diese dann Bericht erstatten sollten.
    Also wie beim ersten Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung.

    Vielleicht wäre es ganz gut, wenn deine Frau schon mal eine oder mehrere dieser Stellen aufsucht und ein bisschen (vorbeugend ;) ) klagt, wie schlecht es ihr geht und was alles nicht gut klappt. Zur Auffrischung des Gedächtnisses dieser Stelle.

    Auch wenn sich die Diagnosen nach ICD 10 geändert haben sollten, würden dann ja dennoch die Einschränkungen beschrieben und die müssen ja das Grundgerüst der Bewertung ergeben.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ich soll euch für die Hilfe von meiner Frau schonmal "herzlichen Dank" ausrichten.

    Der Ausweis ist schon so eine neue Karte und nicht mehr der alte, der zwei Verlängerungsfelder hatte. Also muss ein neuer ausgestellt werden - Verlängerung war dann wohl der falsche Begriff. Vorher waren die Ausweise immer mehrere Jahre gültig, aber die letzten beiden waren nur jeweils ein Jahr gültig.

    Meine Frau hat schon mit ihrem Therapeuten gesprochen, der sagt, es würde nach Forcieren aussehen, wenn er ihr vorher schon etwas ausstellen würde und sie das direkt mitschickt, deswegen würde er davon abraten. Sie soll besser formlos um eine Verlängerung bitten und wenn die dann noch irgendwelche Berichte brauchen, dann macht er das gerne fertig.

    Der GdB wurde auch vor allem wegen Ängsten gewährt, die aber weder vorher noch jetzt eine eigenständige Diagnose sind, sondern nur Symptome.

  • Diese Angstsymptomatik kann allerdings so stark ausgeprägt sein, dass jemand nur dadurch bereits mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten bekommt.
    Also nur Mut!

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