Hallo, die DRV möchte bzw. verlangt, dass ich eine ambulante Psychotherapie mache. Die Fahrkosten würden 28,80€ oder 35,20€ im Monat (bei 1x wöchentlicher Therapie) betragen, je nachdem bei welchem Therapeut ich einen Platz bekomme.
Von mir ist das schon sehr entgegenkommend, dass ich alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Therapie und wieder zurück fahre. Obwohl die Uniklinik Freiburg mir in einem Gutachten bescheinigt hatte, dass ich bei öffentlichen Verkehrsmitteln auf Begleitung angewiesen bin oder alternativ sonst keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen könnte. Daran hat sich zwar nichts geändert, aber ich habe Bedenken dass die DRV die Fahrkosten für eine Begleitperson oder alternativ ein Taxi (54,30€ pro Strecke) erst gar nicht bezahlen würde. Deswegen würde ich es über mich ergehen lassen, alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Therapie und zurück zu fahren. Was zwar extremer Stress wäre, aber die Erstattung von Fahrkosten würde darüber entscheiden ob ich die Therapie überhaupt machen könnte. Weil ich keine 30-35€ im Monat übrig hätte um mir das leisten zu können.
Zählt eine ambulante Therapie als medizinische Reha oder als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben? Im Bescheid steht "Durch Inanspruchnahme einer ambulanten Psychotherapie ist eine Besserung und Stabilisierung möglich. Im Rahmen eines Weitergewährungsantrages werden wir die Aufnahme einer entsprechenden Therapie prüfen" Aber Anträge für Fahrkosten habe ich nur für medizinische stationäre oder berufliche Rehas bei der DRV Webseite gefunden.
Ich wurde von der DRV schon mehrfach falsch beraten zu Anträgen, traue ich mich nicht bei der DRV direkt nachzufragen. Kann mir von euch vielleicht jemand dazu weiterhelfen?