Frage zu Prozesskostenhilfe

  • Hi, ich hatte vor einigen Jahren mal Prozesskostenhilfe beantragt. Heute kam ein Brief wegen einer Nachprüfung in wie weit sich die Lebensverhältnisse geändert hätten.

    Meine Frage vorab: hat jemand von Euch Erfahrungen als Sozialgeldempfänger und Prozesskostenhilfe?
    Weiß jemand ob man, wenn man nur 900€ Einkünfte durch Grundsicherung und Ausbildungsgeld hat, irgendwas an Prozesskostenhilfe zahlen muss, oder ist sowas eher unwarscheinlich?

    Zu meinem Fall:
    Als ich das damals wegen meiner Vornahmens und Personenstandsänderung beantragen musste, hatte ich garkein Geld. Ich hatte damals sogar Ausgaben, weil ich meine Krankenversicherung noch selbst zahlen musste.
    Ich hatte denen schriftlich erklärt das ich bei meiner Mutter lebe und die alles bezahlt für mich.
    Inzwischen hat sich das nicht so viel verändert, aber weil ich nun in der WfbM arbeite, bekomme ich etwas Geld, da ich aber die Miete nicht selbst bezahle, bin ich mir nicht sicher, ob die nun sowas wie eine Ratenzahlung veranschlagen.
    Ich hatte gelesen, das sowas wie Lebenspartner und Ehegatten mit denen man zusammen lebt, nicht herangezogen werden dürfen, bzw deren Einkommen und Geld nicht berücksichtigt wird aber von Eltern steht da nichts und in den Anträgen sind solche ja auch nie aufgeführt, ich habe darum in die Zeite geschrieben das keine Lebenspartner/Ehegatten vorhanden sind, die Mietkosten angegeben und da hin geschrieben das diese von meiner Mutter getragen werden. Das war vorher ja auch schon so und sollte in der Akte auch vermerkt sein. Die Erklärung dazu habe die ja schon.
    Ich finde sowas immer so kompliziert, vorallem auch schon deswegen weil solche fälle wie ich, in den Standarts der Anträge so nicht auftauchen.
    Menschen mit Behinderung die bei Eltern leben, fallen meist eh durch ein Raster wie die sich das Leben so vorstellen.

    Go bad or go home!

  • Online habe ich folgende Infos gefunden:

    Zitat

    Die Anwendung vom Armenrecht bei einer Scheidung oder einem anderweitigen Verfahren ist immer abhängig vom einzusetzenden Monatseinkommen. Dieses bemisst sich anhand des Bruttoeinkommens (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld) abzüglich:

    • der Steuer
    • der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
    • anderer angemessener Versicherungen
    • konkret nachgewiesener notwendiger Ausgaben für die Erzielung des Einkommens (Werbungskosten)
    • angemessener Kosten der Wohnung
    • sonstiger besonderer Belastungen

    Zusätzlich zu diesen Abzügen sieht die Prozesskostenhilfe gewisse Freibeträge vor, die ebenfalls zugunsten des Betreffenden das einzusetzende Monatseinkommen senken. Seit 1. Januar 2016 gelten hierbei folgende Beträge:

    Freibetrag | Personenkreis

    468 EuroAntragsteller und Ehegatten bzw. Lebenspartner
    272 EuroKinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
    309 EuroKinder von 6 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
    353 EuroJugendliche von 14 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    374 EuroErwachsene

    Erwerbstätigte Antragsteller erhalten zudem einen sogenannten Erwerbstätigenbonus in Höhe von 213 Euro. Nicht angerechnet werden ein Geldvermögen bis zu 2.000 Euro, selbstbewohnte Immobilien, Mittel zur Altersvorsorge und Vermögenswerte, die zur Berufsausübung nötig sind. Anhand all dieser Anrechnungen und Abzüge wird das einzusetzende Monatseinkommen ermittelt, welches ausschlaggebend für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist.

    Quelle: https://www.anwalt.org/prozesskostenh…inkommensgrenze


    Ich kapiere es nicht und habe auch keine Erfahrung damit, aber vielleicht kannst du mit den Infos etwas anfangen.

  • Alleine dafür, dass man in einer WfbM arbeitet, sollte es zusätzliche Freibeträge bei der PKH geben...

    Der obige Link war Stand 2016, der Freibetrag vom Vermögen müsste derzeit bereits bei 5000€ liegen. Verstehe ich es richtig, dass du 900€ netto verdienst und davon keine Miete zahlst? Dann könnte es leider tatsächlich knapp werden, hängt aber von deinen konkreten Ausgaben ab. Soweit ich weiß, gibt es keine behinderungsbezogenen Freibeträge...

    Man findet im Netz einige brauchbare PKH-Rechner, möchte nur keinen verlinken.

  • Weiß jemand ob man, wenn man nur 900€ Einkünfte durch Grundsicherung und Ausbildungsgeld hat, irgendwas an Prozesskostenhilfe zahlen muss, oder ist sowas eher unwarscheinlich?

    Sehr unwahrscheinlich. Grundsicherung wird normalerweise nirgends als Einkommen angerechnet, weil es schon das Geld ist, das man bekommt, wenn man zu wenig hat. Es ist das sog. Existenzminimum.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Wenn man keine Miete zahlt, siehts leider schlecht aus... selbst bei Sozialleistungsempfängern. Ausbildungsgeld z.B. ist meines Wissens schon ein Bonus zum Existenzminimum.

  • Ich kapiere es nicht und habe auch keine Erfahrung damit, aber vielleicht kannst du mit den Infos etwas anfangen.

    Diese Dinge habe ich auch gelesen, aber schlauer bin ich dadurch leider auch nicht geworden XD

    Mein fall ist schon etwas gesonderter.
    Im Moment ist es so, das ich für Unterkunft und so weiter wie Steuern und Krankenversicherung/Sozialversicherung etc garnichts. Die WfbM zahlt die Beträge für die Sozial und KV, Steuern sind in dem was ich von der Grundsicherung habe schon abgezogen, wie das verrechnet wurde weiß ich auch nicht, aber die sind in dem bescheid dazu auch nicht aufgeführt.
    ob jemand der als Grundsicherungsempfänger überhaupt als Angestellter gilt ist die Frage, ich glaube nicht.
    Die Unterkunft bezahlt meine Mutter im Moment.
    In Nürnberg wird das anders sein, da wird das Geld was ich dann weiterhin bekomme auch sehr wichtig sein um davon zu leben weil die Miete dort teurer ist als hier.


    Der obige Link war Stand 2016, der Freibetrag vom Vermögen müsste derzeit bereits bei 5000€ liegen.

    Ja das habe ich auch gelesen. Aber das ganze Bargeld was wir für den Umzug haben, gehört meiner Mutter, nicht mir. Und das darf auch nicht hergenommen werden so weit ich weis.


    Verstehe ich es richtig, dass du 900€ netto verdienst und davon keine Miete zahlst? Dann könnte es leider tatsächlich knapp werden, hängt aber von deinen konkreten Ausgaben ab. Soweit ich weiß, gibt es keine behinderungsbezogenen Freibeträge...

    Meine Mutter bezahlt die Miete und die anderen kosten, im Moment habe ich selbst keine wirklichen ausgaben, ich hebe das Geld ab damit wir halt teilweise davon leben können und das meiste gebe ich meiner Mutter damit sie es weglegen kann für den Umzug.


    Man findet im Netz einige brauchbare PKH-Rechner, möchte nur keinen verlinken.

    Die habe ich teilweise auch gesehen, ich werde das mal ausprobieren.


    Sehr unwahrscheinlich. Grundsicherung wird normalerweise nirgends als Einkommen angerechnet, weil es schon das Geld ist, das man bekommt, wenn man zu wenig hat. Es ist das sog. Existenzminimum.

    Ja, soetwas in der Art habe ich auch gelesen, nur weiß ich nicht wie das aussieht, wenn man von dem Geld keine Miete etc bezahlen muss.
    Ich vermute das ich ein Schreiben wieder extra da hinzutun muss, wo ich erkläre das wir das Geld halt zum Leben brauchen und es halt in bar von der Bank abhebe und meine Mutter und ich davon Essen etc bezahlen.
    Da es auch weit unter diesen 5000€ ist, könnte es sein das sie es dann als nichtig erklären und dann keine Ratenzahlung veranschlagen.

    Ich habe nur total vergessen die überhaupt über diesen Wechsel zu benachrichtigen, weil ich nach diesem einen Ding, gleich sofort danach wieder neue Anträge und so weiter am laufen hatte, und jetzt ja der Umzug und wieder neue Anträge vor mir habe, mir nervt das schon ziemlich weil das jetzt seit 2017 schon geht und kein Ende nimmt.
    Da kommt mir diese Prüfung dazu alles andere als recht.
    Es steht da ja, das man die unverzüglich wegen Änderungen zu benachrichtigen hat, aber ich habe es total vergessern und ich weiß auch nicht was die unter unverzüglich verstehen.
    Einen Tag?
    Eine Woche?
    Einen Monat?
    Ich bekomme Grundsicherung ja erst seit diesen März oder so. Ist also noch nicht so lange her.

    Go bad or go home!

  • Wenn man Grundsicherungsleistungen bezieht, ist es unwahrscheinlicher, dass man PKH-Raten zahlen muss, weil man bei zu niedrigem Einkommen eben nicht zahlen muss und Grundsicherung definitionsgemäß von geringem Einkommen abhängig und ihrerseits auch nicht sonderlich hoch ist - aber leider ist die Ratenzahlung nicht ausgeschlossen. ALG-II-Aufstocker ohne besondere Kosten z.B. müssen schnell mal zahlen. Ich bin dem Zahlenmüssen bisher nur sehr knapp entronnen, weil auch wegen Behinderung gezahltes Kindergeld angerechnet wird - obwohl ich, wenn ich nicht studieren würde, noch ergänzendes ALG II beziehen könnte.

    Wie du es schilderst, würde ich dem Gericht darlegen, dass deine Mutter zwar die Miete in voller Höhe zahlt, du aber nicht auf ihre Kosten lebst, sondern deinen Anteil trägst, indem du Nahrungsmittel einkaufst. Wenn sie die Miete zahlt, du dafür aber Nahrungsmittel einkaufst, gleicht sich das ja wieder (halbwegs) aus, so dass du quasi doch einen Teil der Miete zahlst.

    Darf man fragen, um was für ein Klageverfahren es geht? Sorry, falls ichs überlesen haben sollte... Erhältst du mittlerweile Kindergeld?

  • Wie du es schilderst, würde ich dem Gericht darlegen, dass deine Mutter zwar die Miete in voller Höhe zahlt, du aber nicht auf ihre Kosten lebst, sondern deinen Anteil trägst, indem du Nahrungsmittel einkaufst. Wenn sie die Miete zahlt, du dafür aber Nahrungsmittel einkaufst, gleicht sich das ja wieder (halbwegs) aus, so dass du quasi doch einen Teil der Miete zahlst.

    In dem Antrag selbst kann ich das leider niergendwo erklären, da gibt es keine Spalte oder ähnliches wo ich das eintragen kann.
    Ich hatte aber damals beim ersten Antrag schon echt Probleme gehabt damit, weil ich damals weder Erfahrung noch Hilfe dabei hatte.
    Das ganze hat ca ein Jahr gedauert bis es überhaupt bewilligt wurde.
    Damals hatte ich zu dem Antrag und den nachweislichen Kopien auch noch einen Zettel geschrieben wo ich erklärt habe wie ich lebe, damit sie sich das in etwa vorstellen können.
    Ich glaube das muss ich diesesmal wieder so machen :-/
    Ich habe die auch schon versucht in den letzten beiden Tagen zu erreichen aber da geht nie einer ans Telefon D:<


    Darf man fragen, um was für ein Klageverfahren es geht? Sorry, falls ichs überlesen haben sollte..

    Ich hatte es glaube ich ganz oben erwähnt, ich hatte ein Gerichtsverfahren wegen meiner Vornamens und Personenstandsänderung nach dem Transexuellengesetz.
    Die gesammten Kosten wurden auf 5000€ oder so beziffert, was wirklich viel Geld ist.
    Also zumindest für uns.


    Erhältst du mittlerweile Kindergeld?

    Nein, ich bekomme schon lange kein Kindergeld mehr.
    Ich habe glaube ich nur bis ich 18 oder 21 war bzw bis ich mit der regulären Schule fertig war Kindergeld erhalten.
    Als behindert wurde ich ja auch erst 2019 eingestuft und da noch rückwirkend irgendwelche Kindergeldansprüche geltend zu machen war echt viel zu kompliziert für mich.
    Ich hatte ja schon probleme mit dem Ausfüllen für den Antrag des GdB, da war zwar ein bereich für diese Kindergeldklausel, habe das aber nicht verstanden, und der EUTB die mir beim Ausfüllen geholfen haben, kannten sich damit auch nicht so wirklich aus.

    Go bad or go home!

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