Hi, ich hatte vor einigen Jahren mal Prozesskostenhilfe beantragt. Heute kam ein Brief wegen einer Nachprüfung in wie weit sich die Lebensverhältnisse geändert hätten.
Meine Frage vorab: hat jemand von Euch Erfahrungen als Sozialgeldempfänger und Prozesskostenhilfe?
Weiß jemand ob man, wenn man nur 900€ Einkünfte durch Grundsicherung und Ausbildungsgeld hat, irgendwas an Prozesskostenhilfe zahlen muss, oder ist sowas eher unwarscheinlich?
Zu meinem Fall:
Als ich das damals wegen meiner Vornahmens und Personenstandsänderung beantragen musste, hatte ich garkein Geld. Ich hatte damals sogar Ausgaben, weil ich meine Krankenversicherung noch selbst zahlen musste.
Ich hatte denen schriftlich erklärt das ich bei meiner Mutter lebe und die alles bezahlt für mich.
Inzwischen hat sich das nicht so viel verändert, aber weil ich nun in der WfbM arbeite, bekomme ich etwas Geld, da ich aber die Miete nicht selbst bezahle, bin ich mir nicht sicher, ob die nun sowas wie eine Ratenzahlung veranschlagen.
Ich hatte gelesen, das sowas wie Lebenspartner und Ehegatten mit denen man zusammen lebt, nicht herangezogen werden dürfen, bzw deren Einkommen und Geld nicht berücksichtigt wird aber von Eltern steht da nichts und in den Anträgen sind solche ja auch nie aufgeführt, ich habe darum in die Zeite geschrieben das keine Lebenspartner/Ehegatten vorhanden sind, die Mietkosten angegeben und da hin geschrieben das diese von meiner Mutter getragen werden. Das war vorher ja auch schon so und sollte in der Akte auch vermerkt sein. Die Erklärung dazu habe die ja schon.
Ich finde sowas immer so kompliziert, vorallem auch schon deswegen weil solche fälle wie ich, in den Standarts der Anträge so nicht auftauchen.
Menschen mit Behinderung die bei Eltern leben, fallen meist eh durch ein Raster wie die sich das Leben so vorstellen.