unser Sohn ist sieben Jahre alt und hat kurz vor Beginn der Schule Asperger Autismus diagnostisiziert bekommen. Er geht in die erste Klasse einer Regelgrundschule. Wir haben autismustherapie 1-2x wöchentlich, jedoch keinen Integrationshelfer / Schulbegleiter
Bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises hat er nun nur einen GdB von 40 zugesprochen bekommen mit der Begründung, dass es derzeit keine Auffälligkeiten in der Schule gebe bzw. kein Integrationshelfer installiert ist. Wir sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden.
Unser Kind zeigt nach außen ein eher unauffälliges Verhalten, seine deutliche Anspannung in Bezug auf den sozialen Stress erleben wir meist eher im häuslichen Bereich, die sich dann vor und nach der Schule entlädt. Auch sind die Anforderungen an das soziale Miteinander im Unterricht unter Coronabedingungen (mit viel Frontalunterricht, wenig Präsenztagen, geteilten Klassen, keine Gruppenarbeit, keine Nachmittagsbetreuung) ja derzeit eher reduziert, sicherlich ein Aspekt der es unterstützt, dass er die Schule bislang auch ohne Schulbegleitung gut meistert. Dennoch hat er deutliche Schwierigkeiten, mit anderen Kindern in Kontakt oder ins Spiel zu kommen (derzeit noch keinerlei Kontakt mit den MItschülern außerhalb der Schule) und dabei auf die Wünsche und Interessen der anderen Kinder einzugehen. Da braucht er in der Freizeit viel Unterstützung, Begleitung und Anleitung durch uns als Eltern.
Ist es so, dass ein GdB von 50 erst mit Zuweisung eines Schulbegleiters erteilt wird?
hat jemand Erfahrungen, dass auch ohne Schulbegleitung bei ASperger ein GdB von mindestens 50 zuerkannt wurde?
habt ihr positive Erfahrungen, dass ein Widerspruchsverfahren erfolgreich lief?
danke für eure Antworten.