Hallo.Wir haben für unseren vier jährigen Sohn die Diagnose Asperger-Autismus erhalten. Er geht in einen Regelkindergarten und ist als Integrationskind anerkannt. Im Alltag benötigt er eigentlich durchgängig Anleitung und Begleitung, verfällt ohne dem sehr schnell in stereotype Verhaltensweisen oder beteiligt sich nicht. Der Antrag beim Versorgungsamt wurde nun mit einem GdB von 50 und dem Merkzeichen H beschieden. unserer Meinung nach ist das relativ niedrig angesetzt. Nach unserer Akteneinsicht ist eine Begründung nicht wirklich vorgenommen worden bzw. nachvollziehbar, sondern es erfolgt lediglich die Einstufung mit einem Verweis auf bestimmte Seitenzahlen in den eingereichten Gutachten, die zur Einschätzung des GdB geführt haben sollen.
Auch verwundert uns, dass kein Merkzeichen B vergeben worden ist. Gibt es hierzu weitere Erfahrungen bei euch? Klar, würde ich ihn mit vier Jahren noch nicht alleine mit Bus und Bahn fahren lassen. dennoch benötigt er ständige Begleitung, um sich sicher zu fühlen oder an Dingen teilnehmen zu können. Gibt es hier trotzdem Erfahrungen, dass ihr für euer Kind mit der Diagnose Asperger neben dem Merkzeichen H auch B zuerkannt bekommen habt? was half dann bei der Antragstellung?
Lohnt es sich auch bei bei GDB auf einen höheren Grad hinzuwirken, um bei einer Wiederbegutachtung (bei uns in zwei Jahren nach Schuleintritt nicht unter die 50 zu fallen)? Der Hilfebedarf wird ja absehbar bestehen bleiben, bzw. mit höheren Anforderungen an Selbstständigkeit und soziale Situationen in der Schule noch ansteigen.
Vielen Dank schon mal für eure Rückmeldungen.