Schwerbehindertenausweis, wer bekommt ihn?

  • Danke infla
    Meinst du, wir sollten für alle noch einmal eine neue Diagnose erstellen lassen?
    Nur damit können wir von irgendwem Hilfe bekommen?

    wir haben seit 4 Jahren einen tollen Anwalt, der uns durch die ganze Zeit mit dem Schul/und Jugendamt begleitet hat und auch die Klage beim Bafögamt eingereicht hat. Ohne ihn hätten wir nicht das Ruhen der Schulpflicht bekommen und somit auch nicht die Eingliederungshilfe für die Webschule.
    Bei den Jüngeren wurde der GB nur 4 Jahre rückwirkend steuerlich anerkannt, der Autismus besteht ja seit Geburt.

    Die Eingliederungshilfe soll die Kosten für die Fernuni übernehmen, da sie ja auch kein Bafög erhält. Ansonsten wohnen alle hier bei uns und dies ist ok, wir haben genügend Platz im Haus. Es geht nur darum, dass wir bei den Kosten etwas unterstützt werden und nich noch immer Mehrkosten haben. Wir zahlen ja weiterhin alles für sie und nun soll auch noch nach und nach das Kindergeld wegfallen und die Familienversicherung.

    An mehreren Stellen haben wir nun angefragt, ob sie zuständig seien und die Kinder irgendwelche Förderungen erhalten können. Immer kommt,- entweder zu Fit oder nicht „behindert“ genug. Sie seien dafür nicht zuständig oder zu jung, zu alt, noch keine Ausbildung, wohnt ja noch bei ihnen,- also bedarfsgemeinschaft.....
    Irgendwas fällt jedem ein, warum sie nicht zahlen müssen oder jemand anderes zuständig sei...
    Beim Kindergeld war es so, dass man uns erst einmal sagte, für Kinder über 25 würde auf gar keinen Fall weiter gezahlt, bis wir hier gehört haben, dass dies so nicht stimmt. Also wieder dort nachgefragt,- und sieht da,- „ach so behindert ist er, ja dann müssen sie aber noch einen Schwerbehindertenausweis vorlegen....“. Diesen haben die Jüngeren ja bekommen, also „mal eben beantragt“ ....

    Wir drehen uns ständig im Kreis und es geht nichts vorwärts. Immer wieder neue Bescheinigungen anbringen, Formulare ausfüllen, sich anmosern lassen, wegschicken.... Es nervt so...
    Das wir nicht wer weiß was bekommen ist ok, aber das wir alles für die Kinder zahlen sollen?
    Sobald man Abi hat, heißt es, kannst du auch ohne Hilfe studieren und wenn du es nicht in der vorgegebenes Zeit schaffst oder aus gesundheitlichen Gründen aufhören musst oder weil dir dort alles Zuviel ist....hast du Pech, bzw dich nicht genug angestrengt....

    Der Landschaftsverband hat sich auf unseren Antrag auf Eingliederungshilfe erst auf Nachfragen von uns, nach 3 Monaten gemeldet. Am Telefon hieß es, nein sowas bezahlen wir auf Gardenien Fall...
    Im Bescheid fordern sie nun noch 2 neue Stellungnahmen und 3 Erklärungen, ob und wie sie das Studium schaffen will, warum sie nicht schon mehr Klausuren mitgeschrieben hat und wie sie in dem Beruf einmal arbeiten will....
    Ja, bei irgendwelchen zweifeln, ob die Ausbildung wirklich machbar ist, müssen sie nicht zahlen. Nur wie sollen wir das im Vorfeld „beweisen“? Klar ist es nur ein Versuch , wie bei jedem Studenten auch sonst.

    Alle zicken so lange rum, bis man keine Nerven mehr hat und aufgibt

  • Meinst du, wir sollten für alle noch einmal eine neue Diagnose erstellen lassen?
    Nur damit können wir von irgendwem Hilfe bekommen?

    Zumindest fachärztliche Atteste und Gutachten sind hilfreich. Wenn man irgendwo etwas einreicht sollte das nicht "nur" von Pädagogen und Psychologen stammen, sondern immer auch von einem Facharzt bestätigt worden sein. Das macht vieles leichter.

  • Hallo nochmal,

    klipp und klar gesagt:

    Meldet alle drei bei einer Autismus-Ambulanz einer Uniklinik zur Diagnostik an.

    Meldet eine Dringlichkeit an, da es Probleme mit dem Versorgungsamt und dem Landschaftsverband gibt.

    (Ein Rechtsanwalt kann noch so gut sein - gibt es Probleme mit der Anerkennung von Diagnosen, kann er Euch nicht helfen!)

    Wenn Ihr dann immer noch Probleme mit dem Landschaftsverband habt, laßt es mich wissen .... ich kenne dann schon die nächsten Schritte zur Beschleunigung :d

    Eine Sache ist mir aufgefallen: Bitte schreibt die durch die Behinderung aufgelaufene Kosten einmal auf (für wen genau, Jahr und Summe). Dann überlegt folgendes: Ist die Summe höher als der jeweilige Behinderten-Pauschalbetrag nehmt die Summe als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG und zieht 1% vom Bruttojahreseinkommen ab. Liegt die Summe dann immer noch höher als der Pauschalbetrag, nehmt Ihr diesen - im anderen Fall nehmt Ihr den Pauschalbetrag. Diese Berechnung wiederholt sich mit den Änderungen der GdB.

    Freundliche Grüße

    infla

  • Meldet alle drei bei einer Autismus-Ambulanz einer Uniklinik zur Diagnostik an.

    Warum das denn?
    Alle drei haben eine Diagnose, die offenbar auch anerkannt wird (zwei SBAs und einmal GdB 30).
    Was soll also der Krampf mit drei neuen Diagnostiken?

  • Warum das denn?Alle drei haben eine Diagnose, die offenbar auch anerkannt wird (zwei SBAs und einmal GdB 30).
    Was soll also der Krampf mit drei neuen Diagnostiken?

    Eine weiterer Diagnosebericht nutzt nichts, so lange dort nicht die Einschränkungen ausführlich dargestelllt sind. Sind sie ausführlich aufgeführt, könnte ein neuer Diagnosebericht durchaus Sinn machen.

  • Warum sind es nur 30%, die beiden anderen haben ja auch mehr? Ja, die beiden jüngeren haben noch eine Diagnose mehr,- soziale Ängstlichkeit, aber Probleme haben sie alle ähnliche.

    Akteneinsicht nehmen - - dann siehst du mehr.

    Da es xyz-Grad der Behinderung in " vom Hundert" heißt, kann man es auch "Prozent" nennen.

    Soziale Ängstlichkeit gehört eigentlich mit zur Autismusspektrumstörung.

    Haben sie unterschiedliche Behandler?
    Das könnte eventuell unterschiedliche Berichte an das Amt erklären.
    Die wiederum führen eventuell zu unterschiedlichen Bewertungen.
    Oder im Amt wird die eine Akte an jemand gegeben, der Ahnung von ASS hat, die andere Akte an jemand, der eher FeldWaldWiesenpsychiatrie betreibt.

    Es gibt also viele Gründe für solch merkwürdige Unterschiede.

    Aktuell empfehle ich Widerspruch pro Forma und dann Akteneinsicht, um mehr zu erfahren und danach den Widerspruch zu begründen.

    Spätestens nach ausführlich begründetem Widerspruch sollte eine Untersuchung verlangt werden, um die Einschränkungen besser darlegen zu können.
    Sollte das Ergebnis des Widerspruchs wieder nicht zum Schwerbehindertenausweis führen, könntet ihr klagen vor dem Sozialgericht.
    Wenn das zuständige Amt nicht untersucht hat, wird das nämlich zu seinen Ungunsten ausgelegt.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

    Einmal editiert, zuletzt von Capricorn (5. März 2021 um 16:34)

  • Da es xyz-Grad der Behinderung in " vom Hundert" heißt, kann man es auch "Prozent" nennen.

    Du kannst es auch Splunk oder Pippifax nennen.

    Wer es aber richtig nennen will, der sagt weder Splunk noch Pippifax noch Prozent.

    Klick

    "Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in Zehnerschritten gestaffelt. Irrtümlich beziehungsweise umgangssprachlich wird der Grad der Behinderung häufig in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdB von 50"."

  • Es gibt Diagnosen, die man in unserem Fall unterscheiden sollte:

    1. Diagnose von Ärzten und Psychologen - hier wird der Autismus lediglich beschrieben und klassifiziert
    2. Diagnose von Autismus-Ambulanz für Ämter - hier kommen zusätzlich noch Beschreibung der Einschränkungen zur Teilhabe hinzu (und DAS ist wichtig für die Festlegung des GdB)

    Habe ich nur eine Diagnose, daß ich Autist bin, bedeutet das noch lange nicht, daß ich in der Teilhabe eingeschränkt bin. Das ist auch der Grund, weshalb Versorgungsämter Probleme bei der Einschätzung der Behinderung haben, wenn diese Üunkte nicht explizit genannt werden.

    Freundliche Grüße

    infla

  • 1. Diagnose von Ärzten und Psychologen - hier wird der Autismus lediglich beschrieben und klassifiziert
    2. Diagnose von Autismus-Ambulanz für Ämter - hier kommen zusätzlich noch Beschreibung der Einschränkungen zur Teilhabe hinzu (und DAS ist wichtig für die Festlegung des GdB)

    Sowohl Ärzte und Psychologen, ALS AUCH Autismus-Ambulanzen können Diagnoseberichte erstellen UND Über die Einschränkungen zur Teilhabe berichten. Entweder in einem Gesamtbericht oder in zwei separaten Berichten.

  • Mein Mann verdient gut, aber ob das so ok ist, dass wir unsere Kinder alleine finanzieren müssen und sogar noch das Kindergeld gestrichen werden darf?

    Ihr habt die Kinder in die Welt gesetzt also habt ihr gefälligst auch für deren Lebensunterhalt zu sorgen solange sie noch nicht selbstständig sind. Glaubst du ihr seid die Einzigen, deren Kind Ü25 noch studiert? Das haben mehr als genug Eltern zu schultern, deren Kinder überhaupt keinen Grad der Behinderung anerkannt haben.

  • Ihr habt die Kinder in die Welt gesetzt also habt ihr gefälligst auch für deren Lebensunterhalt zu sorgen solange sie noch nicht selbstständig sind. Glaubst du ihr seid die Einzigen, deren Kind Ü25 noch studiert? Das haben mehr als genug Eltern zu schultern, deren Kinder überhaupt keinen Grad der Behinderung anerkannt haben.

    Geht's vielleicht noch ein bisschen unfreundlicher? :sarcasm: :thumbdown:

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • @Mama4

    Wichtig für die Weitergewährung des Kindergelds ist auch, dass die zugrunde liegende Schwerbehinderung schon vor dem 25. Lebensjahr bestanden hat.

    Für euch ist das sicherlich klar, aber die Leute im Amt und in der Familienakssen fürs Kindergeld kennen eure Familie ja nicht und müssen sich auf das Ergebnis der Sachverhaltsermittlung und die darauf folgende (amtliche) Feststellung verlassen.

    Da Autismusbehandlung direkt nicht Kassenleistung ist, dementsprechend viele Nicht-Ärzte in die Therapie eingebunden sind, verstehen viele Menschen nicht, dass auch Psycholog*innen therapeutisch tätig sind. Und dass ihre Beurteilung genauso zählen sollte wie ein Arztbericht. Am besten aber kann die Familie selber Auskunft geben. Und genau das wird am wenigsten geschätzt, leider.

    So, noch mal zu dem, was oben steht: Widerspruch ist wichtig, Rückwirkung der Feststellung auf die Zeit vor seinem 25. Lebensjahr ist wegen des Kindergelds noch wichtiger!

    Vielleicht schaust du auch mal in das Thema Kindergeld hier im Unterforum rein. Es gibt da den einen oder anderen interessanten Link.

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  • Alle Kinder haben eine Diagnose von einem Psychiater mit mehr oder weniger Ausführungen, was sie können oder eben nicht.
    Alle wurden vor ihrem 25 Geburtstag getestet und in der Diagnose steht drin, dass der Autismus seit Geburt besteht.
    Wir sollten für den Ältesten eine neuere Stellungnahme besorgen, die belegt, was heute für Probleme im Alltag bestehen,- haben wir gemacht.

    Wir werden uns die Akte einmal zeigen lassen, mit der Begründung, dann sehen wir ja weiter. Es kann gut sein, dass es unterschiedliche Leute waren, die die Lage beurteilt haben.

    Ihr habt die Kinder in die Welt gesetzt also habt ihr gefälligst auch für deren Lebensunterhalt zu sorgen solange sie noch nicht selbstständig sind. Glaubst du ihr seid die Einzigen, deren Kind Ü25 noch studiert? Das haben mehr als genug Eltern zu schultern, deren Kinder überhaupt keinen Grad der Behinderung anerkannt haben.

    Ja, wir haben 4 Kinder und kümmern uns gerne um alle. Aber es gibt Gesetze und die besagen, dass Kindergeld weiterhin bezahlt wird. Auch die anderen Dinge sind nicht von uns erfunden oder wir wollen uns etwas erschleichen..., sondern nur die Hilfe, die uns zustehen.
    Es ist ja so, dass es einen Grund gibt, warum sie noch keine Ausbildung fertig bekommen haben und auch nicht noch nebenher arbeiten gehen können.

  • und wie sie in dem Beruf einmal arbeiten will....

    Das könnte schon ein sehr wichtiger Punkt sein. Wenn damit plausibel belegbar ist, dass sie damit (viel) Geld verdienen kann und nicht dem Staat auf der Tasche liegen muss, könnte das ein Einsehen bewirken. Die Schwierigkeit könnte darin bestehen, dass es Behörde A egal ist, ob sie später einmal Behörde B um Hilfe bitten muss.

    Da es xyz-Grad der Behinderung in " vom Hundert" heißt,

    Wo genau heißt es denn "von dem Hundert" ?

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Alle wurden vor ihrem 25 Geburtstag getestet und in der Diagnose steht drin, dass der Autismus seit Geburt besteht.

    Ja, gewiss, nur sind die Einschränkungen halt individuell und nicht sofort von Geburt an bemerkbar (oder nicht in der gleichen Intensität....)

    Deswegen

    Es ist ja so, dass es einen Grund gibt, warum sie noch keine Ausbildung fertig bekommen haben und auch nicht noch nebenher arbeiten gehen können.

    sollte das da besonders hervorgehoben werden im Widerspruch.

    Und auch im Widerspruch beim Kindergeld!

    Um die Fristen für den Widerspruch zu wahren, am besten gleich erst mal ohne Begründung den Widerspruch abschicken; Begründung ankündigen und in Ruhe vorbereiten.
    Wenn der formale Ablauf so merkwürdig wie du ihn beschrieben hast abgelaufen ist, wäre vielleicht ein Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeitung zielführend.
    Vielleicht hat da jemand Mist gebaut.

    Wenn du so ruhig und sachlich weiter vorgehst wie auf den Beitrag Nr. 32, dann sollte sich das doch klären lassen. Viel Erfolg.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Wo genau heißt es denn "von dem Hundert" ?

    Im Bescheid. Zum Beispiel.
    GANZ genau heißt es "vom Hundert".
    Der Geschmeidigkeit der deutschen Sprache wegen habe ich einen Artikel eingefügt. :)

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  • Wenn du so ruhig und sachlich weiter vorgehst wie auf den Beitrag Nr. 32, dann sollte sich das doch klären lassen. Viel Erfolg.

    Ruhiges und sachliches Vortragen ist bei Behörden kein Garant für Erfolg. Neben dem eigenen Verhalten spielen auch andere Menschen (und deren Launen, Befindlichkeiten usw.) und die Sachlage in den Ausgang einer Situation mit ein.

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