Schwerbehindertenausweis, wer bekommt ihn?

  • Ja, Drachenboot.
    Das stimmt.

    Habe ich an anderer Stelle schon ausführlich dargestellt.
    Ruhiges und sachliches Vorgehen hilft einem aber selber, ruhig zu bleiben.
    Das scheint mir für Mama4s Situation der bessere Ratschlag.

    Außerdem ist nicht jeder im Amt blöd oder unwillig.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Im Bescheid. Zum Beispiel.
    GANZ genau heißt es "vom Hundert".
    Der Geschmeidigkeit der deutschen Sprache wegen habe ich einen Artikel eingefügt.

    Hab ich so noch nie gesehen. Das ist dann vielleicht eine regionale Besonderheit, ebenso wie Hundert dort anscheinend männlich statt weiblich ist.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Ich höre häufiger von Leuten die trotz massiver Probleme in Widerspruch gehen müssen, um überhaupt etwas zu bekommen etc. Oder vor Gericht das geklärt haben.
    Ich war deshalb sehr erleichtert im ersten Anlauf die 50 zu bekommen und habe auch eine mehrseitige Liste und Gutachten eingereicht mit meinen Schwierigkeiten (finde mich auch in den Beschreibungen mittlerer Anpassungsschwierigkeiten gut wieder). An vielen Stellen bin ich auf Begleitung angewiesen und ich hatte dann weder die Kraft noch die Energie für ein B zu widersprechen. Argumentation war ja, dass ich alleine öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. (Ja, kann ich, allerdings nur auf bekannten Strecken oder ohne Umsteigen. Sonst wird es sehr schwierig und ich bleibe ggf. irgendwo hängen oder lande alleine an Endstationen im Nirgendwo etc. und zu Ärzten, öffentlichen Orten/Veranstaltungen etc. brauche ich in vielen Fällen Begleitung). Meine Tic-Störung wurde überhaupt nicht mit einbezogen, was mich auch etwas wundert weil es scheinbar Leute gibt, die nur aufgrund einer solchen schon einen SBA bekommen haben. Das ist wohl auch von Amt zu Amt sehr verschieden. Na ja ich will mich nicht beschweren, denn wichtig war mir vor allem der SBA und da reichen die 50 für. Bei der nächsten Überprüfung werde ich allerdings mal alle übrigen Gesundheitsprobleme mit angeben und darum bitten, dass diese auch beachtet werden und sehen, was dann rauskommt.

    Hallo @MangoMambo!

    Vielen Dank für die Erklärung. Normalerweise wird man gleich "verurteilt", wenn man sich über die Ausweise wundert.
    Ich wundere mich wirklich, denn meine Mutter hätte ihn echt verdient. Könnte in Pension gehen (bisschen früher) und ihr Leben mal ohne Leid genießen.

    Ich für mich möchte keinen Ausweis. Ich habe mich für den "harten Weg" entschieden. Ich kämpfe und kein Ausweis kann mir bei irgendwas helfen- einerseits tragisch, andererseits gut.

    Ich weiß auch nicht. Man bekommt nicht immer ehrliche Meinungen und Empfehlungen der Fachleute. Ich würde mir 1x eine ehrliche Meinung wünschen.

    Tja, ob diese kommt ist nun "out of my hands", ich warte.

    LG Veronika.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut.
    Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Was ist falsch an sonderbar?"

    "Das Ende der Störung ist derzeit nicht absehbar."

  • Ihr habt die Kinder in die Welt gesetzt also habt ihr gefälligst auch für deren Lebensunterhalt zu sorgen solange sie noch nicht selbstständig sind. Glaubst du ihr seid die Einzigen, deren Kind Ü25 noch studiert? Das haben mehr als genug Eltern zu schultern, deren Kinder überhaupt keinen Grad der Behinderung anerkannt haben.

    Diese Eltern sind oftmals nicht mehr verpflichtet, Unterhalt zu leisten, und Gesunde können tendenziell deutlich einfacher neben dem Studium arbeiten als Behinderte. Wenn jemand infolge einer Schwerbehinderung länger studiert als üblich, besteht auch länger Unterhaltsanspruch (und eben auch BAföG-), so dass die Eltern zahlen müssen, wenn sie können.
    Es macht schon einen erheblichen Unterschied, ob ein "Kind" neben dem Studium (genug) arbeiten kann, um sich selbst zu unterhalten, oder eben nicht.
    Und die Regelungen wie die zum Kindergeld über 25 helfen insbesondere den "Kindern", deren Eltern gar nichts zahlen können (wie in meinem Fall).


    Möchte hier nicht pingelig sein, finde es aber wichtig, noch mal hervorzuheben, dass nicht die Schwerbehinderung vor dem 25. Geburtstag bestanden haben muss, sondern nur die der Schwerbehinderung zugrundeliegende Behinderung.
    Wies aussieht, wenn nun für die Krankheiten A und B eine Schwerbehinderung anerkannt wird, aber nur Krankheit A vor bereits dem 25. Geburtstag bestand, weiß ich leider nicht.
    Allerdings gibt es das Kindergeld dann wiederum erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Schwerbehinderung festgestellt wurde - es sei denn, man weist den Anspruch anderweitig nach.

  • Möchte hier nicht pingelig sein

    Glaub ich dir, aber die Familienkasse wird es (meiner Erfahrung nach, deiner wohl auch!) sein.

    Also streng genommen muss nicht die Schwer-, sondern "nur" die Behinderung schon vor dem 25. Lebensjahr vorgelegen haben.

    trotzdem: die rückwirkende Feststellung ist wichtig.

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  • Ja, das stimmt leider. Wenn man erst nach dem 25. Geburtstag als schwerbehindert anerkannt wird, muss man sich allermindestens auf eine Nachfrage einstellen. Bei mir haben sie auch versucht, den Anspruch weiterhin abzulehnen, mein Anwalt stellte daraufhin unmissverständlich klar, dass die Schwerbehinderung nicht zuvor festgestellt worden sein müsse und weitere Verzögerungen nicht geduldet würden, daraufhin gings dann recht fix.
    Allein schon wegen der Kontinuität der Kindergeldzahlung wäre es nicht unsinnig, die Schwerbehinderung rückwirkend anerkennen zu lassen. Wobei dies bei mir daran scheiterte, dass Kindergeld kein hinreichender Grund für die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sei. :| Weshalb ich den Vergleich annahm und den Rest des Geldes einklage.

  • Das ist ein guter Hinweis, die Behinderung ist ja vor dem 25 Geburtstag diagnostiziert worden, nur geht es ja darum, ob er die Schwerbehinderung anerkannt bekommt. Die Kindergeldstelle besteht nicht unbedingt auf den Schwerbehindertenausweis, aber dies hätte es eindeutig gemacht und somit einfacher.
    Wenn dies jetzt nicht klappt, werden wir die Bescheinigung vom Hausarzt dazulegen, worin er bestätigt das unser Sohn nicht in der Lage ist seinen Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten.
    Dann kommen bestimmt noch einige Formulare, die wir ausfüllen müssen....
    Mal sehen was das wird.

  • Also, bei mir war die Familienkasse immer großartig im Zusenden von (gefühlt) 100 000 Formularen.

    Und natürlich im Schlagen von argumentativen Haken.

    Letzten Endes - oh Wunder - arbeiten dort auch nur Menschen und ein Großteil davon im Homeoffice. Wird also alles ein bisserle schwieriger.

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  • Hallo Leute,
    ich konnte den ganzen Thread nicht lesen.

    Meine Frage ist: wenn ich eine normale Asperger-Diagnose bekomme, welchen GdB ich wahrscheinlich bekomme? Also ich brauche keine Hilfe im Alltag, keine Betreuung, aber ich habe extreme Schwierigkeiten bei der Uni, mit Jobs klappt es auch meistens nicht, also Ängstlichkeit und sehr geringe soziale Kompetenzen.

  • Erster Tipp: Schau dir Kapitel 3 Teil B der Versorgungsmedizin-Verordnung an (ist hier im Unterforum angepinnt)

    Zweiter Tipp: Lies hier nach, wie was bewertet werden kann. Wie gesagt: Kann, nicht muss.
    Deine Schwierigkeiten sollten von außen bestätigt werden. Darin liegt bei Erwachsenen oft das Problem.

    Am besten machst du ein eigenes Thema dazu auf.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Meine Frage ist: wenn ich eine normale Asperger-Diagnose bekomme, welchen GdB ich wahrscheinlich bekomme? Also ich brauche keine Hilfe im Alltag, keine Betreuung, aber ich habe extreme Schwierigkeiten bei der Uni, mit Jobs klappt es auch meistens nicht, also Ängstlichkeit und sehr geringe soziale Kompetenzen.

    Ohne Anfwalt 20-30, mit Anwalt 50. Ist halt geradezu ironisch, dass sich die sozialen Anpassungsschwierigkeiten, die den GdB begründen sollen auch dadurch manifestieren, dass es schwierig ist, diese sozialen Anpassungsschwierigkeiten überzeigend darzulegen. Catch-22 (bzw ein naher Verwandter davon).

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