EM Rente Unbefristung b. Behinderung

  • Man kann Läuse UND Flöhe haben - Das ist ein ganz dummer Schnack, wie man hier in Norddeutschland sagt.

    Die Tests , die die Psychologin in Kiel gemacht hat , sind eindeutig. Ich habe nur Läuse, aber keine Flöhe.

    Die Asperger-Diagnose hat, hat 6 Stunden gedauert, die Schizophrenie-Diagnose hat am 26.10.1981 0,5 Stunde gedauert. Die Psyhologin wusste davon und sie sagte unter anderem, es sei tragisch, dass ich jahrzehntelang mit hohen Dosen Neuroleptika behandelt worden Bin, obwohl ich gar nicht krank bin.

    Und ich muss sagen dass von allen Neuroleptika, die ich die letzten Jahrzehnte eingenommen habe noch das beste ist. Orap war Müll und Risperidon auch.

    Das zeigt nur, wie unfähig die Ärzte sind und schon immer waren,

    Und es ist merkwürdig, das ausschließlich mir in diesem Forum unterstellt wird ich sei schizophren. Auch dieser Spruch von den Läusen und Flöhen habe nur hier gehört.

  • Hallo

    in anderen Threads (z. B. Schizophrenie und Autismus) habe ich das schon einmal geschrieben, wie es zu der Schizophrenie-Diagnose und der darauffolgenden Neuroloptika-Behandlung gekommen ist, und auch, wie ich zu der Autismus-Diagnose kam.

  • Für viele Menschen, auch für viele Ärzte, ist Haloperidol Teufelszeug, für manche mehr, für manche weniger. Aber es hat auch Vorteile. Es ist nicht so bösartig wie Risperidon und vermutlich auch nicht so bösartig wie Orap.

    Mit Orap war ich sehr ängstlich und hatte ständig laufende Gedanken. Deswegen unter anderem haben die das mit mir gemacht bei der Firma, bei ich 10 Jahre und 10 Monate gearbeitet habe - übrigens Vollzeit im Dreischicht-Betrieb.

    Und Risperidon war auch schlimm. Ich träumte die ganzen 13 Jahre, wie ich das genommen habe, nicht mehr. Und in den letzten Jahre, in denen ich das genommen hatte, war ich unter anderem von Diabetes und grünem Star bedroht.

    Dass Haloperidol nicht so bösartig ist wie diese Medikamente (oder wirksam, wie man das sehen will), kann man auch an seinem Rezeptorbindungsprofil sehen: Es blockiert im Wesentlich Dopamin.

    Deswegen trachte ich immer danach, mein Dopamin zu erhöhen, unter anderen damit, dass ich fast immer alles so mache, wie ich mir vorgenommen habe. Früher habe ich sehr viel geraucht, und sehr viel Kaffee getrunken, um die Wirkung von Haloperdol zu verrringern.

    Aber das hat mir sehr geschadet.

  • Solche harte Medikamente werden leider von vielen ziemlich schnell verschrieben (ich habe das bei anderen Personen selbst miterlebt) und ich kenne mindestens eine Person, die eine Autismusdiagnose hat und Neuroleptika nimmt, wobei ich persönlich das auch komisch finde. Bevor ich solche Medis einschmeiße, würde ich lieber in meinem Alltag ein bisschen zurückfahren. Die kann man nur nehmen, wenn man sonst den Alltag wirklich gar nicht hinbekommt, aber nicht um sich "passend" zu machen.

  • Hallo,

    meine Klage zzgl. Unterlagen ist (mit anwaltlicher Hilfe) fristgerecht beim Sozialgericht eingegangen.

    Allerdings will das Sozialgericht jetzt dass ich alle Ärzte aufliste wo ich seit 2019 war, von wann bis wann, wie oft, wann zuletzt und wegen welchen Beschwerden und diese von der Schweigepflicht entbinde. Hat jemand von euch vielleicht eine Vermutung, warum? Die Anwältin hat schon u.a. ein Gutachten der Uniklinik Freiburg (Autismus Ambulanz) bzgl. meinem Autismus zu der Klage mitgeschickt.

    Der Autismus ist ja nicht wie ein Bandscheibenvorfall oder eine andere Krankheit, wo man zur Behandlung regelmäßig zum Arzt geht. Weshalb ich eigentlich keine Ärzte habe, die ich dort angeben könnte. In der Uniklinik Freiburg war ich 2x, jeweils bei einem anderen Arzt. Ein Mal für die Diagnostik und fast 2 Jahre später 1x für das Gutachten. Die Unterlagen liegen dem Gericht schon vor, mehr kann man in der Uniklinik auch nicht über mich sagen.

    Ich war mal hier und da vereinzelt bei physischen Ärzten (zB Ortopäde, Endokrinologe 1x jährlich zur Kontrolle der Schilddrüse) aber das auch nur einmalig und das wird wohl für das Gericht nicht relevant sein. Meinen Hausarzt kann ich angeben, aber da bin ich eigentlich auch nur um neue Rezepte zu holen. Und über meinen Autismus kann der nicht wirklich was sagen.

    Es gibt auch keinen Arzt, der etwas über den aktuellen Stand meiner Situation sagen könnte, weil außer dem DRV gutachten (was ja beklagt wird) ich die letzen Jahre wegen nichts begutachtet wurde. Ich war ja immer nur berentet zu Hause, da brauchte ich auch keine Behandlungen oder keinen Psychiater, keine Psychopharmaka oder irgendwas. Das Gutachten von Freiburg ist das letze und damit aktuellste was es über mich gibt.

    Wenn ich keine Ärzte/Behandlungen angeben kann okay...aber ich habe den Eindruck dass ich was angeben muss/sollte, weil das Gericht das ja nicht ohne Grund einfordern würde.

  • Der Inhalt der Klage grob zusammengefasst:

    - Klage auf EM Rente ohne Befristung.
    - Klägering hat GdB 60, Asperger-Autismus schwere Ausprägung.
    - Beweis Gutachten Uniklinik Freiburg, Autismus Ambulanz, Anlage 1.
    - (...) zugrundeliegende Erkrankung ist nicht heilbar, daher Befristung der Rente nicht angemessen.

    Da will das Sozialgericht jetzt eine Feststellung meines Gesundheitszustands machen. Glauben die dem Gutachten von Freiburg nicht oder warum?

    Mir macht das den Eindruck, als müsste ich jetzt noch glaubhaft machen dass ich denn auch wirklich Autismus habe. Weil die Diagnose Autismus und die damit zusammenhängende nicht-Heilbarkeit (d.h. absehbar dass es keine wesentliche Besserung geben kann/wird) erfüllt doch schon das was in diesem § 102 Abs. 2 SGB VI steht als Voraussetzung. "wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann".

    Ich war ja wegen dem GdB damals auch vor demselben Sozialgericht und die Richterin damals hat da kein so "Geschiss" gemacht. Dass Autismus nicht heilbar ist, und dass "eine Besserung der Symptomatik nicht zu erwarten" ist, steht ja auch in meinem Gutachten von Freiburg drin. Deswegen verstehe ich es auch nicht, was das Gericht jetzt noch will. Das von Freiburg ist ja schon die Beurteilung von einer Fachstelle.

  • Das von Dir eingereichte Gutachten ist juristisch gesehen ein so genanntes Parteigutachten. Das bedeutet, dass es ein Gutachten ist, das nicht vom Gericht eingeholt wurde, sondern von einer Prozesspartei.

    Da Du/Deine Ärzte und die Rentenversicherung Deine gesundheitliche Situation und deren Auswirkung auf Deine berufliche Situation unterschiedlich beurteilen, holt das Gericht aufgrund des im Sozialgerichtsverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatz ein Gutachten ein, um die strittige Frage zu klären.

    Das ist also nichts besonderes und kein Grund zur Beunruhigung.

  • Da Du/Deine Ärzte und die Rentenversicherung Deine gesundheitliche Situation und deren Auswirkung auf Deine berufliche Situation unterschiedlich beurteilen,

    Kann man so nicht sagen...auf der einen Seite steht meine Asperger Diagnose von der Autismus Ambulanz Freiburg. Auf der anderen Seite steht die Rentenversicherung, die bis heute (fast 5 Jahre) diese Diagnose permanent ignoriert und mir eben immer nur irgendwelche psychischen Sachen (Anpassungsstörung, usw.) unterstellt.
    Und deshalb auch die Rente immer wieder nur befristet, weil sich psychische Sachen ja theoretisch irgendwann bessern/heilen könnten. In dem Gutachten werden zB auch die Diagnosen der Rentenversicherung entkräftet, weil deren Diagnosen zusammen gefasst das klinische Bild des Autismus beschreiben. Wenn ich die 2 Ärzte der Uniklinik Freiburg angebe, werden die auch nur das widerholen was sie in ihren vorliegenden Schreiben schon genannt haben.

    Grundlage für eine unbefristete Rente ist die Tatsache, dass keine Besserung möglich ist. Dadurch dass Autismus als nicht heilbar gilt, besteht da nach meinem Verständnis kein Zweifel über diese Grundlage. Darüber hinaus schreibt die Rentenversicherung selbst, dass weder eine berufliche Reha, noch eine medizinische Reha Aussicht auf Besserung bringen. Damit schließt die Rentenversicherung selbst eine Besserung aus. Für mein Verständnis wäre das eigentlich alles eindeutig genug.

  • Grundlage für eine unbefristete Rente ist die Tatsache, dass keine Besserung möglich ist. Dadurch dass Autismus als nicht heilbar gilt, besteht da nach meinem Verständnis kein Zweifel über diese Grundlage.

    Dass Autismus nicht heilbar ist, bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass nicht in einem (oder mehreren Bereichen) eine Besserung erzielt werden könnte. Darüber hinaus können einige Autisten auch arbeiten, wenn sie eine passende Nische finden (z. B. Spezialinteresse) und/oder in manchen Bereich mehr Rücksicht auf sie genommen wird. Diese Aspekte könnten womöglich überprüft werden.

    Darüber hinaus schreibt die Rentenversicherung selbst, dass weder eine berufliche Reha, noch eine medizinische Reha Aussicht auf Besserung bringen. Damit schließt die Rentenversicherung selbst eine Besserung aus.

    Es gibt aber zum Beispiel auch noch Psychotherapien, Kommunikationstraining o. ä. Damit will ich nicht sagen, dass das für dich persönlich in Frage kommt, aber das wären ja noch andere Optionen, durch die eine potentielle Besserung erreicht werden könnte - also außer berufliche oder medizinische Reha.

    Möglicherweise reichen den Beurteilern deine Berichte noch nicht aus, um diese anderen Optionen für dich auszuschließen. Es könnte aber auch sein, dass sie deine Einschränkungen und die Schwere dieser nicht richtig verstanden haben.

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

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