Hallo,
in § 102 Abs. 2 SGB VI steht:
ZitatRenten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet,
wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Ich hatte mich gefragt, ob das bei einer lebenslang bestehenden Behinderung (z.B. Autismus) evtl. anders sein könnte, weil da auch schon vor Ablauf von 9 Jahren eindeutig ist, dass der Autismus (wenn dieser der Grund für die Erwerbsminderung ist) auch nach 9 Jahren noch vorhanden sein wird. Da könnte man sich als Betroffener viel Papierkram, Stress und Überlastung ersparen, wenn man sich nicht mindestens 9 Jahre lang immer wieder mit der Rentenversicherung und irgendwelchen Schikanen herumärgern müsste.
Bei weiterem Recherchieren habe ich dazu folgendes gefunden:
ZitatRechtsanwalt für Sozialrecht Sönke Nippel
Unbefristet wird die Rente wegen Erwerbsminderung nur gezahlt, (wenn)
- die Gesamtdauer der Befristungen bereits neun Jahre beträgt,
- von einer Beseitigung der Erwerbsminderung nicht mehr ausgegangen werden kann BSG vom 29. März 2006, B 13 RJ 31/05:
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderu…te-rentenbegin/
Gerade der 2. Punkt "von einer Beseitigung der Erwerbsminderung nicht mehr ausgegangen werden kann" sollte/könnte auf viele Autisten zutreffen. Wenn Autismus der Grund der Erwerbsminderung ist, wäre es wohl eindeutig dass dieser Grund nicht beseitigt werden kann. Ich kenne mich damit nicht aus, aber die Rentenversicherung würde einen auf solche Möglichkeiten natürlich auch nicht von sich aus hinweisen.
Deswegen wollte ich das Thema generell eröffnen, vielleicht weiß darüber zufällig jemand etwas, oder hat eigene Erfahrungen.