EM Rente Unbefristung b. Behinderung

  • Hallo,

    in § 102 Abs. 2 SGB VI steht:

    Zitat

    Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet,
    wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.


    Ich hatte mich gefragt, ob das bei einer lebenslang bestehenden Behinderung (z.B. Autismus) evtl. anders sein könnte, weil da auch schon vor Ablauf von 9 Jahren eindeutig ist, dass der Autismus (wenn dieser der Grund für die Erwerbsminderung ist) auch nach 9 Jahren noch vorhanden sein wird. Da könnte man sich als Betroffener viel Papierkram, Stress und Überlastung ersparen, wenn man sich nicht mindestens 9 Jahre lang immer wieder mit der Rentenversicherung und irgendwelchen Schikanen herumärgern müsste.

    Bei weiterem Recherchieren habe ich dazu folgendes gefunden:

    Zitat

    Rechtsanwalt für Sozialrecht Sönke Nippel
    Unbefristet wird die Rente wegen Erwerbsminderung nur gezahlt, (wenn)
    - die Gesamtdauer der Befristungen bereits neun Jahre beträgt,
    - von einer Beseitigung der Erwerbsminderung nicht mehr ausgegangen werden kann BSG vom 29. März 2006, B 13 RJ 31/05:
    https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderu…te-rentenbegin/


    Gerade der 2. Punkt "von einer Beseitigung der Erwerbsminderung nicht mehr ausgegangen werden kann" sollte/könnte auf viele Autisten zutreffen. Wenn Autismus der Grund der Erwerbsminderung ist, wäre es wohl eindeutig dass dieser Grund nicht beseitigt werden kann. Ich kenne mich damit nicht aus, aber die Rentenversicherung würde einen auf solche Möglichkeiten natürlich auch nicht von sich aus hinweisen.

    Deswegen wollte ich das Thema generell eröffnen, vielleicht weiß darüber zufällig jemand etwas, oder hat eigene Erfahrungen.

  • Hallo,

    ich kann nur davon berichten, wie es bei mir gelaufen ist. Ohne Autismusdiagnose.
    Die erste Bewilligung warauf zwei Jahre befristet. Ein halbes Jahr vor Ablauf der Befristung habe ich einen Verlängerungsantrag gestellt, der mir zwei Monate später unbefristet bewilligt wurde.
    Einer Freundin von mir ging es ähnlich, sie musste allerdings eine weitere Rehamaßnahme über sich ergehen lassen.
    Es ist also durchaus möglich, dass nicht wieder und wieder ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden muss. Es hängt wahrscheinlich auch davon ab, wie die behandelnden Ärzte und Therapeuten in ihre Befundberichte schreiben.
    Mein Arzt hat in seinem Bericht ganz klar formuliert, dass ich dauerhaft nicht arbeitsfähig bin. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war ich bereits über zehn Jahre Patientin bei ihm, es war also keine Momentaufnahme.
    Es kann also tatsächlich auch recht schnell und fast schmerzlos gehen.

  • Oh man Bennett, du machst mich neidisch. :(

    Dann scheint man wohl Glück zu brauchen, bei welcher Stelle der Rentenversicherung ist und welche Bearbeiter man hat.

    @phantom, ich wünsche dir Erfolg und starke Nerven (und einen guten Anwalt, falls du das mit Anwalt machst)

  • Und ich schäme mich ein bisschen dafür. Aber es ist auch erschreckend so deutlich gesagt zu bekommen, dass man für den Arbeitsmarkt nichts mehr taugt. Obwohl ich nun schon fünf Jahre in EM-Rente bin, macht mir das immer noch zu schaffen. An guten Tagen kann ich mir eingestehen, dass ich wirklich nicht mehr in der Lage bin arbeiten zu gehen.

    @phantom, ich wünsche dir Erfolg und starke Nerven (und einen guten Anwalt, falls du das mit Anwalt machst)

    Dem schliesse ich mich an. Sich mit Behörden auseinandersetzen zu mussen, egal aus welchem Grund, kostet nicht nur Geld, sondern verdammt viele Nerven.
    Viel Glück!

  • Oh man Bennett, du machst mich neidisch. :(

    Dann scheint man wohl Glück zu brauchen, bei welcher Stelle der Rentenversicherung ist und welche Bearbeiter man hat.

    @phantom, ich wünsche dir Erfolg und starke Nerven (und einen guten Anwalt, falls du das mit Anwalt machst)

    Und ich schäme mich ein bisschen dafür. Aber es ist auch erschreckend so deutlich gesagt zu bekommen, dass man für den Arbeitsmarkt nichts mehr taugt. Obwohl ich nun schon fünf Jahre in EM-Rente bin, macht mir das immer noch zu schaffen. An guten Tagen kann ich mir eingestehen, dass ich wirklich nicht mehr in der Lage bin arbeiten zu gehen.

    Dem schliesse ich mich an. Sich mit Behörden auseinandersetzen zu mussen, egal aus welchem Grund, kostet nicht nur Geld, sondern verdammt viele Nerven.Viel Glück!

    Vielen Dank an euch! Mein Anwalt ist richtig gut und momentan sieht es sehr erfolgsversprechend aus.

  • Bei wurde die Teilerwerbsminderungsrente im Alter von 35 Jahren auf den ersten Antrag hin unbefrkstet bewilligt.

    Ich hatte zuvor eine berufliche Reha absolviert und während der mehrmonatigen Wiedereingliederung ins Erwerbsleben genau Protokoll geführt, wie jeder Tag an der Arbeit für mich lief, wann der Arbeitstag begann, bis wann ich ihm gewachsen war und wann die Überlastung begann und ab wann ich gar nicht mehr konnte.

    Das lief über insgesamt fünf Monate. Die Verlängerungsanträge an die DRV Bund für die Verlängerung der zunächst auf sechs Wochen angesetzten Wiedereingliederung begründeten mein Neurologe und ich offen damit, dass die berufliche Belastungsfähigkeit noch weiterer Untersuchen bedürfe und die parallel laufende Asperger-Diagnostik für mich zusätzlich kräftezehrend sei.

    Als dann die Diagnose Asperger stand und sich zugleich abzeichnete, dass ich nur noch 4 Stunden täglich stabil arbeiten kann und eine Besserung für immer ausgeschlossen wurde, erstellte mein Arzt dazu einen umfassenden Bericht, indem er darlegte, wie mich Asperger, ADHS und die damit verbundenen Folgeerkrankungen bei der Berufsausübung generell einschränken. Auch gab mein Arzt in dem Bericht konkret an, dass eine stabile Abeitsbelastung an einem behindertengerechten Arbeitsplatz für maximal 4 Stunden täglich gegeben sei und keine Aussicht auf Besserung bestehe, weil dies auf nicht heilbare Erkrankungen zurückzuführen sei.

    Ich habe dann den Bericht zur Aspergerdiagnose und die Stellungnahme des Arztes bei der DRV Bund eingereicht, nachdem ich bereits den Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt hatte und der Antrag wurde dann innerhalb weniger Wochen bewilligt.

    Um zu untermauern (rw), dass die Wiedereingliederung mich nur auf ein Belastungsniveau von 4 Stunden täglich brachte, ging ich zum Abschluss der Wiedereingliederung und vor der Entscheidung der DRV Bund über den Rentenantrag in Teilzeit und legte das gegenüber der DRV Bund auch offen.

    Der Sachbearbeiter der DRV Bund meinte am Telefon auch zu mir, dass aufgrund der detaillierten Unterlagen und der umfassend begründeten Verlängerungsanträge für die Wiedereingliederung für ihn klar ersichtlich sei, dass ich alles getan hätte, um wieder voll-erwerbsfähig zu werden.

    Daher hat man sogar den Bericht der beruflichen Reha, die mich für voll-erwerbsfähig erklärte, als widerlegt angesehen.

  • Zitat von Anakin_1

    Ich hatte zuvor eine berufliche Reha absolviert und während der mehrmonatigen Wiedereingliederung ins Erwerbsleben genau Protokoll geführt,

    Bei mir ist es so, dass ich von der DRV ja nicht Mal eine berufliche Reha bekomme. Weil sie meinen, es würde bei mir nichts bringen.
    Nach meinem Verständnis sagt die DRV damit ja selbst dass "von einer Beseitigung der Erwerbsminderung nicht mehr ausgegangen werden kann".

    Zitat von Anakin_1

    erstellte mein Arzt dazu einen umfassenden Bericht, indem er darlegte, wie mich Asperger, ADHS und die damit verbundenen Folgeerkrankungen bei der Berufsausübung generell einschränken.

    Das ist ein guter Tipp, danke.

    Zitat von Anakin_1

    und der Antrag wurde dann innerhalb weniger Wochen bewilligt.

    War das denn ein formloser Antrag oder gibt es dafür ein extra Formular?

    Zitat von Anakin_1

    Daher hat man sogar den Bericht der beruflichen Reha, die mich für voll-erwerbsfähig erklärte, als widerlegt angesehen.

    Ich finde es unverständlich, wie da so extrem unterschiedliche Beurteilungen herauskommen können.
    Eine von beiden Stellen muss dann ja eindeutig falsch beurteilt haben.

  • Also der Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann direkt bei der DRV Bund herntergeladen werden. Im Hauptantragsformular steht auch drin, welche weiteren Formulare Du ebenfalls ausfüllen und mitschicken musst. Diese Formulare kannst Du ebenfalls direkt bei der DRV Bund herunterladen.

    Wenn die DRV Bund bei Dir eine berufliche Reha ablehnt, dann erklärt sie damit stillschweigend, dass man davon ausgeht, dass sich an der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Dir nichts mehr ändert. Dann sehe ich da auch nicht, dass die Rentenversicherung Deine Erwerbsminderungsrente zunächst befristet, sondern gehe davon aus, dass man sie Dir unbefristet bewilligen wird.

    Was die unterschiedlichen Bewertungen verschiedener Stellen zur Erwerbsfähigkeit angeht: Ja, darüber war ich auch geschockt. Das Problem an der Reha-Einrichtung war, dass sie auf Patienten wie mich gar nicht vorbereitet sind.

    In meinem Fall bedeutete das, dass man dort weder den schon zuvor bestehenden Autismusverdacht geprüft hat, obwohl meine Hausärztin extra darauf hinwies. Noch hat man sich damit befasst, dass ich stark traumatisiert war bzw. bin, obwohl ich das den Ärzten und Therapeuten deutlich geschildert hatte.

    In dieser Rehaklinik wurden Patienten wie ich - weiß es noch von zwei anderen ähnlich schweren Fällen - dann einfach wie die "normalen" Patienten behandelt und den gleichen Anforderungen ausgesetzt. Dabei wurde dann schlicht ignoriert, dass wir drei als Trauma-Patienten gar nicht in der Lage gewesen sind, Autoritätspersonen zu widersprechen und von selbst die - so meine später behandelnden Ärzte - offensichtliche völlige Überlastung und damit naheliegende Einschränkung der Erwerbsfähigkeit noch den dortigen Ärzten und Therapeuten mitzuteilen.

    Ich hatte es sogar zu Beginn versucht und um Klärung meiner Erwerbsfähigkeit gebeten, wurde dann aber so konfrontativ vom Bezugstherapeuten wegen diesem Anliegen angegangen, dass ich mich in der Reha nicht traute, es erneut anzusprechen.

  • Hallo, das ist bei mir zur Zeit leider auch ein Thema.

    Bei mir hat die DRV bei der Begutachtung meine autistischen Einschränkungen leider komplett ignoriert. Aus meinem Asperger-Autismus mit mittelgradigen Anpassungsschwierigkeiten (Gdb 60) hat die DRV mal eben einen atypischen-Autismus in milder Ausprägung gemacht. Quasi, als ob ich kaum autistische Einschränkungen hätte. (Wäre das so, hätte ich wegen meinem Asperger Autismus aber wohl keinen GdB von 60 bekommen). Ohne, dass man aber in der Begutachtung auch nur ein Mal über meine autistischen Einschränkungen gesprochen hätte. Was auch durch das Gutachten bewiesen werden kann, aber dieser Fakt (dass mein Autismus übergangen wurde) wird von der DRV auch widerum übergangen.

    Ich hatte dann eine berufliche Reha bei der DRV beantragt, die mir aber direkt abgelehnt wurde mit der Begründung, dass eine Besserung meiner Leistungsfähigkeit nicht zu erwarten/möglich wäre.

    Dann habe ich zu dem Gutachten (Ergebnis: Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden, aber nur für die nächsten 2 Jahre. Warum? Weil mein Autismus dann weg ist?) einen Widerspruch eingelegt. Und da auch rein geschrieben, dass eine unbefristete Rente (Habe schon seit 5 Jahren volle EM Rente) gerechtfertigt ist, weil absehbar ist dass ich meinen Autismus und die Einschränkungen lebenslang haben werde. Und außerdem die DRV selbst schrieb (in der Ablehnung der Reha), dass eine Besserung nicht zu erwarten wäre. Ich hatte ziemlich sicher mit Erfolg gerechnet, weil die DRV ja zuvor selbst geschrieben/bestätigt hatte, dass eine Besserung meiner Leistungsfähigkeit nicht zu erwarten wäre.

    Mein Widerspruch wurde aber abgelehnt, weil es "keine Gründe gegen eine noch mögliche rentenbedeutsame Steigerung des Leistungsvermögens" gäbe und die "Widererlangung einer ausreichenden Erwerbsfähigkeit nicht unwahrscheinlich" wäre. (Für mich ist das nicht nachvollziehbar, warum dann die Reha direkt abgelehnt wurde, mit den Worten dass eine Besserung nicht möglich wäre). Dies wäre deshalb der Fall, weil bisher keine "adäquaten spezifischen Behandlungsmaßnahmen" in Anspruch genommen wurden. Dass ich in mehreren ambulanten Therapien und in einer Autismustherapie war, wird scheinbar ignoriert. Mir sind sonst keine Behandlungsmöglichkeiten bzgl. Autismus bekannt, außer eben Therapien.

    Trotz dass die Gründe weshalb der Widerspruch abgelehnt wurde total falsch sind, bleibt jetzt auch mir leider nur der Weg (innerhalb von 4 Wochen; Das muss ich erst Mal schaffen bis dahin Prozesskostenhilfe und einen Anwalt zu bekommen. Ich weiß dass es kein Muss ist, aber ich brauche die Hilfe) vor dem Sozialgericht dagegen zu klagen. Ich habe aber große Angst davor, dass die Klage abgelehnt wird weil ich meine Gründe nicht verständlich genug formulieren kann.

  • Ich denke in Deinem Fall steht die Rentenversicherung vor Gericht schlecht dar. Du hast die Widersprüche zwischen Ihrer Beurteilung Deiner Person und der daraus abgeleiteten rentenrechtlichen Entscheidung sehr klar herausgearbeitet.

    Und ich sehe für die Rentenversicherung keine Grundlage, auf der sie eine erwartbare Besserung Deiner Situation begründen können.

    Ich habe hier den Eindruck, dass die Rentenversicherung kein Geld in Dich investieren will (daher keine Reha) und sich gleichzeitig alle Möglichkeiten offenzuhalten, was die endgültige rentenrechtliche Bewertung anbelangt.

    Für die Prozesskostenhilfe empfehle ich Dir Deinen Beitrag in ein Word-Dokument zu kopieren, dann ergänzend zu jedem Punkt zu notieren, auf welches Dokument Du Dich beziehst und das mit zur Antragsstelle zu nehmen. Da solltest Du gute Aussichten auf Prozesskostenhilfe haben und Dein Anwalt/Deine Anwältin kann sich so sehr kurzfristig in den Fall einarbeiten.

  • Bei mir hat heute die Anwältin die Klage raus geschickt und die Argumentation ist wirklich so, wie Avery das in dem Paragraph herausgesucht hat.

    Wenn von einer Beseitigung der Erwerbsminderung nicht ausgegangen werden kann (was bei einer angeborenen und lebenslang bestehenden Behinderung der Fall ist) hat man Anspruch auf eine unbefristete Rente. Das Problem ist daran scheinbar (nur) die Behörde, die einem diesen Anspruch eben verwehrt. Und die einzige Möglichkeit die bleibt ist dann leider nur, seinen Anspruch per Klage beim Sozialgericht zu bekommen. Ob das Gericht das auch so sieht, wird sich dann zeigen.

    Die Rentenversicherung hat bei mir zwar immer behauptet, sie würden mir nur keine dauerhafte Rente geben, weil ich ja noch so jung wäre. Es wäre nur zu meinem Wohl, mich nicht in so jungem Alter schon dauerhaft zu berenten. Die Anwältin äußerte aber die Vermutung, dass das nur finanzielle Gründe hat. Weil es die Rentenversicherung deutlich mehr kostet, jemanden schon mit z.B. 26 dauerhaft zu berenten und dann bis zur Altersrente bezahlen zu müssen. Wenn man hingegen immer wieder befristet, hat die Rentenversicherung alle 1 bis 2 Jahre, je nach Befristung, wieder die Möglichkeit der Person irgendwie die Rente zu entziehen. Sei es durch fehlende Mitwirkung (nicht erfüllbarer Pflichten) oder durch andere Schikanen, sodass die Person vielleicht selbst aufgibt.

    Aber laut der Anwältin sind das leider keine Einzelfälle, sondern überwiegend übliche Vorgehensweisen von Behörden.

    dass man für den Arbeitsmarkt nichts mehr taugt.

    Naja...nichts mehr...ich habe für den Arbeitsmarkt noch nie was getaugt. :roll:
    Durch meine vielen (gescheiterten) Versuche hatte ich irgendwann die Pflichtzeiten für den Rentenanspruch beisammen.

    Mein Anwalt ist richtig gut und momentan sieht es sehr erfolgsversprechend aus.

    Das Ergebnis würde mich interessieren. Wenn du Erfolg hattest, dient das auch zukünftigen Klägern als Argumentationsgrundlage.

  • @Zwischenmensch : Dann haben die ersten Schritte bereits geklappt :) .

    Was die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Gerichtsverfahren angeht, muss man beachten, dass die Sachverhalte trotz des gleichen Themas (hier: Erwerbsminderungsrente) oft sehr unterschiedlich sind. Daher sind es eher die Grundüberlegungen für die Argumentationsstruktur, die man anderen Prozessen zum gleichen Thema entnehmen kann, bei den juristischen Schlussfolgerungen hingegen kommt es sehr auf den Einzelfall an.

    Mein Tipp: Lass den Prozess jetzt einfach laufen nd mach Dir nicht zu viele Gedanken. Dafür hast Du jetzt mit Deiner Anwältin einen Profi, der das für Dich tun und aushalten muss. Das ist zu Beginn nicht einfach umzusetzen, aber wenn es dann erstmal klappt, entlastet es sehr :) .

  • Mir wurde 2001 eine Teilerwerbminderungrente zugesprochen, und seit Anfang 2004 bin ich Vollerwerbsminderungsrentner.

    Aus heutiger Sicht war das zu früh, denn ich kann heute nicht von meiner Rente leben. Wenn ich bis heute weiter einbezahlt hätte, würde ich heute dreimal so viel Rente bekommen.

  • Mir wurde 2001 eine Teilerwerbminderungrente zugesprochen, und seit Anfang 2004 bin ich Vollerwerbsminderungsrentner.

    Aus heutiger Sicht war das zu früh, denn ich kann heute nicht von meiner Rente leben. Wenn ich bis heute weiter einbezahlt hätte, würde ich heute dreimal so viel Rente bekommen.

    Da stimme ich Dir absolut zu. Aber ich denke, dass jedem hier bewusst ist (bzw. bewusst sein sollte), dass die (Teil)Erwerbsminderungsrente wirklich nur der letzte Ausweg sein kann, da sie mit finanziell erheblichen Einbußen verbunden ist.

    Bei mir bleibt abzuwarten, wie lange ich noch in Teilzeit tätig sein kann, aber ich versuche natürlich auch dies so lange wie irgendwie möglich zu bleiben, sowohl weil mir die Arbeit ohnehin wichtig ist, als auch um die Höhe einer möglichen Vollerwerbs- und späteren Altersrente noch möglichst stark zu erhöhen.

  • Zumindest bei mir war es so, dass ich diese Wahl ob zu früh oder nicht gar nicht hatte.

    Ich bin jetzt 62 Jahre alt, und nehme seit 40 Jahren Neuroleptika, davon 21 Jahre Orap, 13 Jahre Risperidon und Chlorprothixen, und jetzt seit ca. 4 Jahren Haloperidol. Daneben nehme ich mittlerer Weile noch eine ganze Menge anderer Medikamente ein, darunter Omeprazol für meinen Magen, Ramipril und Amlodipin für meinen Blutdruck, und Duspatal und Simeticon für meinen Darm.

    Und die Ärzte haben früher immer von den Medikamenten auf die Krankheit geschlossen. Wegen der Neuroleptika bin ich von ihnen als schizophren eingestuft worden. Und deswegen bekomme ich schon so lange Rente.
    Aber seit dem Sommer 2019 habe ich meine Asperger-Diagnose und es kann mich keiner mehr als schizophren einstufen.

  • Bei mir hat die DRV bei der Begutachtung meine autistischen Einschränkungen leider komplett ignoriert. Aus meinem Asperger-Autismus mit mittelgradigen Anpassungsschwierigkeiten (Gdb 60) hat die DRV mal eben einen atypischen-Autismus in milder Ausprägung gemacht. Quasi, als ob ich kaum autistische Einschränkungen hätte. (Wäre das so, hätte ich wegen meinem Asperger Autismus aber wohl keinen GdB von 60 bekommen). Ohne, dass man aber in der Begutachtung auch nur ein Mal über meine autistischen Einschränkungen gesprochen hätte. Was auch durch das Gutachten bewiesen werden kann, aber dieser Fakt (dass mein Autismus übergangen wurde) wird von der DRV auch widerum übergangen.

    Was für Einschränkungen hat man denn, wenn sie als mittelgradig eingestuft werden?
    (Ich habe nur einen relativ leichten Grad der Behinderung für Autismus und (damals) Depressionen bekommen, deshalb würde mich das mal interessieren. Im privaten Bereich empfinde ich meine sozialen Anpassungsschwierigkeiten schon als einschneidend).

  • Aber seit dem Sommer 2019 habe ich meine Asperger-Diagnose und es kann mich keiner mehr als schizophren einstufen.

    Man kann Läuse UND Flöhe haben.

    Haldol ist jedenfalls schon ein ziemlicher Hammer. Da braucht es schon einen deutlichen Grund das zu verschreiben.

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

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