Schwarzes Schaf und Co. Erbstreit

  • Ich war ein Wunschkind bis man merkte, daß ich etwas anders bin, nicht so erfolgreich und materiell eingestellt. Dann bin ich auch noch meinem Vater so ähnlich, den meine Mutter bis über seinen Tod hinaus hasst. Ich wurde als Scheidungskind und Älteste im Rosenkrieg zerrieben. Leider haben mich sämtliche drastischen Erziehungsmaßnahmen nicht zu einem "normalen" Menschen gemacht, deshalb, als letzte Maßnahme, lieber ausbooten, mich aus dem Testament streichen...
    Interessant, diese Familiensystem-Dynamik

  • Ich hoffe eigentlich, daß meine Eltern noch sehr alt werden.
    Auf dem zu erwartenden Erbschftskrieg habe ich nämlich keine Lust.

    Da kann ich dich dann insofern beruhigen, dass es den dann ja eventuell nicht geben wird, wenn sie jetzt schon alles übertragen ist nachher nichts mehr da, was es zu vererben gibt. Also gibt es beispielsweise ein Haus kann man das jetzt auf deine Geschwisterlein übertragen lassen und ihnen wird lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Wenn sie dann in 20 Jahren oder so sterben ist die Übertragung/Schenkung zu lange her, als das du es anfechten kannst und somit bist du dann faktisch enterbt worden.

  • Da kann ich dich dann insofern beruhigen, dass es den dann ja eventuell nicht geben wird, wenn sie jetzt schon alles übertragen ist nachher nichts mehr da, was es zu vererben gibt. Also gibt es beispielsweise ein Haus kann man das jetzt auf deine Geschwisterlein übertragen lassen und ihnen wird lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Wenn sie dann in 20 Jahren oder so sterben ist die Übertragung/Schenkung zu lange her, als das du es anfechten kannst und somit bist du dann faktisch enterbt worden.

    Wirklich gruselig :m(:

  • Schreibt einen das Nachlassgericht automatisch an und informiert über diese 6 wochen Frist?
    Z. B. Wenn man keinen Kontakt zur Familie hat und einen auch kein Familienmitglied über den Tod eines z. B. Elternteils informieren würde.

    *zu viele Menschen verwechseln Glück mit Spaß*

  • Übertragungen von Vermögenswerten müssen nicht unbedingt ein Ausbooten zum Zweck haben. Dass Pflegekosten hoch sein können, klang ja schon an. Was die Pflegeversicherung übernimmt, ist nach meiner Erfahrung ein schlechter Witz. Die Kosten für einen Pflegeheimplatz können letztlich fast die ganzen Rücklagen des Pflegebedürftigen abschmelzen, dann gibt es einfach nichts mehr zu vererben.
    https://www.pflege.de/altenpflege/pf…tenheim/kosten/
    "Um den Eigenanteil für die Kosten im Pflegeheim zu decken, müssen die Bewohner auch ihr Vermögen in Form von Haus, Aktien und sonstigem Eigentum zur Bezahlung der Heimkosten verwenden, falls sie keine anderen finanziellen Rücklagen mehr haben. Was ihnen noch bleibt, ist das sog. Schonvermögen: Pflegebedürftigen steht ein Schonbetrag von 5.000 Euro (Stand: 07/2017) zu, den sie nicht für die Finanzierung der Pflege verwenden müssen, der gleiche Betrag wird auch beim Ehepartner verschont."

    Wenn man als Kind zur Deckung der Pflegekosten hinzugezogen wird, ist die Erbschaft also schon größtenteils weg. Kinder sind allerdings erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe verpflichtet, bei den Pflegekosten einzuspringen (hier steht genaueres zu den neuen Bestimmungen). Insofern ergibt es schon Sinn, z.B. das Eigenheim vorzeitig an die Kinder zu übertragen. Es wäre aber natürlich schön, wenn die Eltern mit allen Kindern offen darüber sprechen würden. Aber schlussendlich könnten sie sich auch entscheiden, ihr Geld einfach zu verjubeln, dann wäre auch für niemanden mehr etwas zu erben da.

    “The amount of energy needed to refute bullshit is an order of magnitude bigger than to produce it.”
    ― Alberto Brandolini

    Einmal editiert, zuletzt von Turtle (25. Februar 2021 um 09:24)

  • Übertragungen von Vermögenswerten müssen nicht unbedingt ein Ausbooten zum Zweck haben. Dass Pflegekosten hoch sein können, klang ja schon an. Was die Pflegeversicherung übernimmt, ist nach meiner Erfahrung ein schlechter Witz. Die Kosten für einen Pflegeheimplatz können letztlich fast die ganzen Rücklagen des Pflegebedürftigen abschmelzen, dann gibt es einfach nichts mehr zu vererben.
    https://www.pflege.de/altenpflege/pf…tenheim/kosten/
    "Um den Eigenanteil für die Kosten im Pflegeheim zu decken, müssen die Bewohner auch ihr Vermögen in Form von Haus, Aktien und sonstigem Eigentum zur Bezahlung der Heimkosten verwenden, falls sie keine anderen finanziellen Rücklagen mehr haben. Was ihnen noch bleibt, ist das sog. Schonvermögen: Pflegebedürftigen steht ein Schonbetrag von 5.000 Euro (Stand: 07/2017) zu, den sie nicht für die Finanzierung der Pflege verwenden müssen, der gleiche Betrag wird auch beim Ehepartner verschont."

    Wenn man als Kind zur Deckung der Pflegekosten hinzugezogen wird, ist die Erbschaft also schon größtenteils weg. Kinder sind allerdings erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe verpflichtet, bei den Pflegekosten einzuspringen (hier steht genaueres zu den neuen Bestimmungen). Insofern ergibt es schon Sinn, z.B. das Eigenheim vorzeitig an die Kinder zu übertragen. Es wäre aber natürlich schön, wenn die Eltern mit allen Kindern offen darüber sprechen würden. Aber schlussendlich könnten sie sich auch entscheiden, ihr Geld einfach zu verjubeln, dann wäre auch für niemanden mehr etwas zu erben da.

    OK, genau das wird mir evtl. blühen, wenn meine Mutter doch mal ins Heim muss, denn 2/3 ihres Hauses hat sie auf meine Geschwister überschrieben und der Rest gehört ja ihr selber.

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