Hallo Leute,
ich habe noch eine weitere Frage- eventuell kann mir hierzu auch jemand von euch weiterhelfen.
Wie ich in meinem Eingangspost im Forum für Diagnostik und Fachkräfte schrieb , habe ich vor einiger Zeit eine Begutachtung durch die Deutsche Rentenversicherung auf dem Tagesplan gehabt.
Ich erhielt ein Ablehnungsschreiben des Sozialamtes in dem steht , dass die Leistung leider abgelehnt werden muss- da ich min. 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Nun bin ich etwas verwirrt. Laut Rentenversicherung heisst min. 3h jedoch unter 6h- teilweise erwerbsgemindert und man würde auch Erwerbsminderungsrente bzw. Grundsicherung erhalten.
Laut Arbeitsagentur gibt es diese Unterteilung nicht- dort wird nur allgemein von mindestens 3 Stunden erwerbstätig sein können gesprochen. Das heisst für mich entweder man ist erwerbsgemindert oder voll einsatzfähig.
Wer kann mich aufklären?
Ich muss sonst Widerspruch einlegen und darauf verweisen, dass die Wartezeiten zur Autismusdiagnose extrem lang sind ( hatte das auch damals der Rentenversicherung mitgeteilt nachdem ich vom Jobcenter zur Beantragung von Grundsicherung aufgefordert worden bin- dies wurde aber einfach übergangen und die Ablehnung war klar).
Ich kann jedenfalls nicht jeder Beschäftigung nachgehen und über einen Grad der Behinderung verfüge ich bisher auch nicht.
Ist es möglich , dass dem Jobcenter ein Schreiben vorliegt, indem aufgeführt wird unter welchen Bedingungen ich arbeiten könnte?
Vielen Dank für eure Antworten
ich habe noch eine weitere Frage- eventuell kann mir hierzu auch jemand von euch weiterhelfen.
Wie ich in meinem Eingangspost im Forum für Diagnostik und Fachkräfte schrieb , habe ich vor einiger Zeit eine Begutachtung durch die Deutsche Rentenversicherung auf dem Tagesplan gehabt.
Ich erhielt ein Ablehnungsschreiben des Sozialamtes in dem steht , dass die Leistung leider abgelehnt werden muss- da ich min. 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Nun bin ich etwas verwirrt. Laut Rentenversicherung heisst min. 3h jedoch unter 6h- teilweise erwerbsgemindert und man würde auch Erwerbsminderungsrente bzw. Grundsicherung erhalten.
Laut Arbeitsagentur gibt es diese Unterteilung nicht- dort wird nur allgemein von mindestens 3 Stunden erwerbstätig sein können gesprochen. Das heisst für mich entweder man ist erwerbsgemindert oder voll einsatzfähig.
Wer kann mich aufklären?
Ich muss sonst Widerspruch einlegen und darauf verweisen, dass die Wartezeiten zur Autismusdiagnose extrem lang sind ( hatte das auch damals der Rentenversicherung mitgeteilt nachdem ich vom Jobcenter zur Beantragung von Grundsicherung aufgefordert worden bin- dies wurde aber einfach übergangen und die Ablehnung war klar).
Ich kann jedenfalls nicht jeder Beschäftigung nachgehen und über einen Grad der Behinderung verfüge ich bisher auch nicht.
Ist es möglich , dass dem Jobcenter ein Schreiben vorliegt, indem aufgeführt wird unter welchen Bedingungen ich arbeiten könnte?
Vielen Dank für eure Antworten