Unklarheiten mit Amtsgericht

  • Hallo,

    aktuell habe ich einen Beratungsschein beim Amgsgericht beantragt wegen diversen Problemen (seit mehreren Jahren) mit der Rentenversicherung. Die Behindertenbeauftragte hat mir dazu geraten, vor dem Sozialgericht zu klagen weil auch sie mir nicht mehr weiter helfen kann. Und die Rentenversicherung bearbeitet Anträge erst gar nicht (geben sie selbst als Antwort) und ignorieren Diagnosen, geben mir keine Akteneinsicht, und einiges mehr.

    Erst Mal soll ich noch Auskünfte belegen, von denen ich keine Ahnung habe. Wenn mein Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch bezogen wird, muss ich einen gültigen Bescheid und Berechnungsbogen vorlegen. Ich hatte als Beruf EM-Rente angegeben und die Höhe meiner Rente als Einkommen genannt. Die EM-Rente ist doch aber kein Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, oder?

    Außerdem soll ich Mehrausgaben aufgrund meiner Behinderung belegen, da weiß ich gar nicht wie ich das können soll. Ich hatte Mehrausgaben für körperliche chronische Erkrankungen (Fahrkosten zu Ärzten, speziellen Behandlungen, etc.) aber Belege darüber habe ich keine zu Hause. Da müsste ich dann von jedem Arzt und anderer Stelle wo ich wegen meiner Behinderung und medizinischen Behandlungen im letzen Jahr war, mir eine Bescheinigung schreiben lassen?

    Außerdem meint das Amtsgericht, dass es eine zivilrechtliche Sache wäre, soweit ich das recherchiert habe stimmt das aber nicht. Es ist eine sozialrechtliche Sache, das hatte ich auch im Antrag so angegeben. Ich soll deshalb das rechtliche Problem und meinen eigenen Klärungsversuch nachweisen. Da weiß ich auch nicht wie ich das machen soll, ich kann doch nicht alle Unterlagen der letzen 5 Jahre was mit der DRV alles kopieren. In den Ausfüllhinweisen steht auch nicht, dass man das belegen muss.

    Zum Schluss hat das Gericht noch geschrieben "Sinn und Zweck der Beratungshilfe ist nicht, auf Kosten der Staatskasse einem Antragssteller jegliche Arbeit - noch dazu zumutbare - abzunehmen" Der Satz hatte mich sehr getroffen, vor allem das - zumutbar - noch extra betont. Mir kommt das so vor, als wäre das Gericht der Meinung dass ich nur zu faul wäre mich mit der Rentenversicherung auseinander zu setzen. Aber mein Problem fängt ja schon damit an, dass ich scheinbar mein Problem nicht verständlich rüberbringen kann.

    Ich habe jetzt 4 Wochen Zeit dem Gericht alle Nachweise zu schicken, sonst wird mein Antrag abgelehnt. Aber ich weiß zum großen Teil nicht Mal, wie ich das nachweisen können soll.

    Gibt es vielleicht Beratungsstellen, die mir bei der Stellung des Antrags helfen können?

  • Noch dazu kommt, was ich gerade gelesen habe:

    "Es darf Ihnen in derselben Angelegenheit auch nicht bereits Beratungshilfe bewilligt oder vom Gericht versagt worden sein." Das heißt (wenn ich das richtig verstanden habe) wenn das Amtsgericht in 4 Wochen meinen Antrag auf Beratungshilfe ablehnen sollte, (weil ich mich nicht verständlich erklären konnte, das Gericht von einer anderen Sachlage ausgeht, mit den Nachweisen etwas missverständlich war, etc.) habe ich keine Chance das nochmal zu beantragen.

    Zitat

    Außerdem soll ich Mehrausgaben aufgrund meiner Behinderung belegen,


    In den Ausfüllhinweisen zu dem Antrag heißt es: "Weisen Sie auf die anerkannten Mehrbedarfe aufgrund Ihrer besonderen Lebenssituation bitte ggf. hin. Angaben zu Zahlungen dafür sind in diesen Fällen nicht erforderlich." Das habe ich gemacht, weil laut meinem Verständnis "Unabweisbarer laufender Mehraufwand" als anerkannter Mehrbedarf zutrifft und ich deshalb laut Ausfüllhinweis keine extra Angaben zu den Zahlungen machen brauche.

    Falls ich von dem Ganzen irgendwas falsch verstanden habe tut es mir leid, man könnte solche Anträge auch so machen dass man nicht Jura studiert haben muss, um das zu verstehen.

  • "Es darf Ihnen in derselben Angelegenheit auch nicht bereits Beratungshilfe bewilligt oder vom Gericht versagt worden sein."

    Ich verstehe den Satz anders. Ich lese ihn so das du wärend du über diesen Beratungsschein Hilfe in dieser Angelegenheit suchst, darfst du nicht schon welche vom Gericht wegen der Sache bekommen. Das soll verhindern, das man nicht von zwei Büros am Gericht gleichzeitig wegen der selben Sache beraten wird, weil die das doppelt Geld kosten würde und auch den Platz für andere Fälle wegnimmt.
    Das hat mit einem noch mal beantragen (falls das eine abgelehnt wurde) garnichts zutun.


    Außerdem soll ich Mehrausgaben aufgrund meiner Behinderung belegen, da weiß ich gar nicht wie ich das können soll. Ich hatte Mehrausgaben für körperliche chronische Erkrankungen (Fahrkosten zu Ärzten, speziellen Behandlungen, etc.) aber Belege darüber habe ich keine zu Hause. Da müsste ich dann von jedem Arzt und anderer Stelle wo ich wegen meiner Behinderung und medizinischen Behandlungen im letzen Jahr war, mir eine Bescheinigung schreiben lassen?

    So etwas in der art wird auch im Antrag für Grundsicherung abgefragt. Ich habe so einen Antrag gerade selbst am laufen, und so wie ich das verstanden habe, bedeutet das, wenn du selbst Dinge von deinem Geld bezahlt hast, wollen die davon dann eine Kopie der Quittung/Rechnung bekommen.
    Also zum Beispiel deine Behinderung verursacht ein Problem, du musst zum beispiel eine bestimmte Diät halten die für dein Überleben wichtig ist, oder durch deine Behinderung brauchst du einen bestimmten Service oder ein Fahrzeug was du selbst warten musst und dafür endstehen Kosten. Diese musst du dann dokumentieren, die Rechnungen dafür aufbewahren.
    Diese werden kopiert und denen dann mit in dem Antrag angegeben und beigelegt.
    In dem beispiel was du selbst angegeben hast (Fahrten zu Ärzten, sofern diese Ärzte deine Behinderung behandeln oder dafür einen Mehrwert haben, sowie deren Therapien die die Krankenkasse nicht übernimmt und du sie bezahlen musst) müsstest du von diesen Leistungen die Rechnung bekommen. Vermutlich hast du das aber nicht.
    Dann kannst du das auch nicht nachweisen und auch nicht angeben.
    Wenn du bei einem Arzt eine Behandung hattest und selbst bezahlt hast, könntest du eventuell den um eine Rechnung bitten wenn du keine mehr hast. Ich vermute aber das eben diese Sache eine art Therapie oder Behandlung sein muss, die etwas mit deiner Behinderung zutun hat.
    Ich bin mir auch nicht sicher ob diese eine regelmäßige Therapie oder Sache sein muss oder ob einmalige Leistungen auch berücksichtigt werden.

    Go bad or go home!

  • Gibt es vielleicht Beratungsstellen, die mir bei der Stellung des Antrags helfen können?

    So weit ich weiß gibt es ein paar Organisationen die einen beraten oder sogar gerichtlich vertreten können.
    Beraten kann kostenlos der EUTB, die können auch bei Anträgen helfen (habe durch die meinen SbA bekommen)
    Zusätzlich lohnt es sich Mitglied beim SovD zu werden. Die beraten einen auch kostenlos, helfen einen auch beim Ausfüllen solcher Anträge (wenn sie das machen kostet das 10€), und können einen gegen relativ wenig Geld auch juristisch vertreten. Dazu muss man aber Mitglied sein und das kostet einen Mitgliedsbeitrag im Jahr.
    Dann gibt es noch den VDK, der macht glaube ich das gleiche wie der SovD aber darüber habe ich nicht so viel Professionalität gehört.
    Wir sind beim SovD und die haben mir mit dem Antrag der Grundsicherung geholfen.
    Beim Vdk muss man auch Mitglied sein um Hilfe zu bekommen glaube ich.
    Der EUTB ist die einzige Behindertenberatungsstelle die ich kenne wo man das nicht sein muss.

    Go bad or go home!

  • Danke für deine Hilfe RegenbogenWusli :thumbup:

    Natürlich habe ich von all den Mehrausgaben keine Rechnungen oder Nachweise, zu den Zeitpunkten als solche Ausgaben stattfanden wusste ich nicht dass ich so etwas jemals brauchen würde. Damit kann doch eigentlich niemand rechnen, sofern man nichts regelmäßiges hat (zum Beispiel eine wöchentliche/monatliche Behandlung, oder sich monatlich widerholende Ausgaben für etwas bestimmtes).

    Das mit der EUTB klingt gut, auch das mit dem SovD da erkundige ich mich noch darüber. :)

    Für die Zukunft werde ich solche Anträge auch besser erst gar nicht mehr alleine ausfüllen, damit ich nichts missverständlich angeben kann. Jemand wo sich damit auskennt hätte mir während dem Ausfüllen wahrscheinlich schon sagen können, was damit gemeint ist und ob mich das betrifft, zu was ich welche Nachweise bringen muss. Ich habe zum Beispiel auch ein Sparbuch angegeben, darüber wollen sie überhaupt keinen Nachweis und über mein Auto auch nicht.

  • Ich kenn diese Antragsbögen nicht, aber normalerweise reicht es wenn man für Arztbehandlungen erstmal nur die absolute Zahl angibt und die Kosten pro Fahrt (Ticketkosten oder bei Fahrt mit eignem PKW 30c/km). Du kannst dir auch von den Ärzten jederzeit später eine formlose Bescheinigung geben lassen, an welchem Tagen du da warst, das kriegen die mit einem kurzen Blick in deine Patientenkartei ja schnell raus.

    Und wenn man deinen Antrag ablehnt, weil man deine Angaben nicht korrekt berücksichtigt hat, dann reichst du Widerspruch ein und monierst das.

  • Wenn du einen guten Anwalt hast/kennst, dann kann er auch für dich den Beratungshilfeschein beantragen. Meiner hat es mir angeboten und dann auch gemacht, da das Gericht diesen auch erst ablehnen wollte. Falls du die Beratungshilfe selbst beantragt hast und eine Ablehnung bekommst, dann kannst du dagegen auch Widerspruch einlegen. Du bekommst ja mit der Ablehnung einer Begründung und dann kannst du die Situation nochmals schildern.
    edit: Sehe gerade das das im Vorpost schon erwähnt wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von platzhalter (28. Januar 2021 um 22:10)

  • Natürlich habe ich von all den Mehrausgaben keine Rechnungen oder Nachweise, zu den Zeitpunkten als solche Ausgaben stattfanden wusste ich nicht dass ich so etwas jemals brauchen würde. Damit kann doch eigentlich niemand rechnen, sofern man nichts regelmäßiges hat (zum Beispiel eine wöchentliche/monatliche Behandlung, oder sich monatlich widerholende Ausgaben für etwas bestimmtes).

    Das habe ich mir gedacht, ich denke das werden die wenigsten haben die vorher normal zahlungskräftig waren, Job haben etc, oder es nicht vorher eh schon durch die Eltern so kennen.
    Man weiß vorher sicher auch nicht das man solche Dinge ähnlich wie Steuern absetzen kann wenn man ein eigenes Geschäft hat. Da ist das mit den Quittungen sammeln sicher mehr verbreitet.
    Auf dem Antrag müsste eigentlich auch ein Bereich sein wo man abhaken kann das man da keine zusätzlichen kosten oder Bedarf hat.
    Auf dem Antrag für Grundsicherung gibt es das jedenfalls.
    Aber Anträge sind ja nicht alle gleich.


    Für die Zukunft werde ich solche Anträge auch besser erst gar nicht mehr alleine ausfüllen, damit ich nichts missverständlich angeben kann. Jemand wo sich damit auskennt hätte mir während dem Ausfüllen wahrscheinlich schon sagen können, was damit gemeint ist und ob mich das betrifft, zu was ich welche Nachweise bringen muss.

    Ja genau, dafür nutze ich diese Dienste auch weil ich damit auch Probleme habe. Ich musste damals den Antrag für Prozesskostenhilfe allein ausfüllen und war mit Nachreichen und Erklärungen abgeben über ein halbes Jahr beschäftigt bevor der Antrag genehmigt wurde.
    Danach habe ich mir gesagt das ich nie wieder sowas allein machen will.
    Beim Antrag vom SbA habe ich nichts nachreichen müssen.
    Mein Grundsicherungsantrag war zwar soweit okay, aber es fehlten noch ein paar Sachen und eine Erklärung wollten die hier auch wieder haben, weil im Mietvertrag noch mein alter Vorname steht und die wissen wollte wer das ist. Ich habe denen jetzt vor ein paar Wochen den Beschluss der Namensänderung und noch eine Erklärung dazu zugesannt und hoffe das das jetzt mal alles war. Zum Glück ist der Mann der das bearbeitet auch ganz nett am Telefon.


    Ich habe zum Beispiel auch ein Sparbuch angegeben, darüber wollen sie überhaupt keinen Nachweis und über mein Auto auch nicht.

    Sowas wollen sie bei meinem Antrag wissen, aber es kann sein das das bei deinem Fall nicht relewant ist.
    Wenn sowas nicht in dem Antrag aufgelistet ist, also ob jemand Vermögen oder Wertgüter hat, ich glaube juristisch gibt es dafür noch andere Fachausdrücke, dann musst du das auch nicht angeben.
    Und selbst wenn, man darf auch ein Sparbuch und ein Auto besitzen, wenn man in einem Antrag sowas angeben muss, es darf nur kein teures Auto sein und nicht viel Geld auf dem Sparbuch sein.
    Bei Menschen mit Behinderung haben diese Grenzen einen höheren Betrag als bei Nichtbehinderten glaube ich.

    Go bad or go home!

  • Wenn mein Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch bezogen wird, muss ich einen gültigen Bescheid und Berechnungsbogen vorlegen. Ich hatte als Beruf EM-Rente angegeben und die Höhe meiner Rente als Einkommen genannt. Die EM-Rente ist doch aber kein Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, oder?

    Ich hab das 12. Buch gerade nicht hier - aber schau doch rein, ob es darunter fällt. Wenn nicht, wäre ein simples "nein, keine Einnahmen nach dem 12. Buch" an der entsprechenden Stelle wohl korrekt gewesen.
    Beim Beruf sollte auch wirklich ein Beruf stehen. Wenn Du keinen gelernt hast, dann eben "ungelernt" oder ähnliches.

    Außerdem soll ich Mehrausgaben aufgrund meiner Behinderung belegen, da weiß ich gar nicht wie ich das können soll. Ich hatte Mehrausgaben für körperliche chronische Erkrankungen (Fahrkosten zu Ärzten, speziellen Behandlungen, etc.) aber Belege darüber habe ich keine zu Hause.

    Wer Ausgaben bezahlt haben möchte, muss sich schon die Belege dafür aufheben.
    Ich vermute aber mal, dass da für andere Dinge gemeint sind, als Fahrtkosten zu Ärzten. Eher sowas wie ein spezieller Rollstuhl.

    Ich soll deshalb das rechtliche Problem und meinen eigenen Klärungsversuch nachweisen. Da weiß ich auch nicht wie ich das machen soll, ich kann doch nicht alle Unterlagen der letzen 5 Jahre was mit der DRV alles kopieren.

    Ich interpretiere das so, dass Du nicht einfach pauschal ALLES hinschicken sollst, sondern nur das, was klar belegt, dass Du die Rentenkasse selbst um Korrektur o.ä. gebeten hast. Wenn der Schriftverkehr der letzten 5 Jahre allerdings nur im Ganzen belegt, dass Du Dich um Klärung bemüht hast, dann muss es wohl oder übel doch im Ganzen sein.

    Zum Schluss hat das Gericht noch geschrieben "Sinn und Zweck der Beratungshilfe ist nicht, auf Kosten der Staatskasse einem Antragssteller jegliche Arbeit - noch dazu zumutbare - abzunehmen" Der Satz hatte mich sehr getroffen, vor allem das - zumutbar - noch extra betont. Mir kommt das so vor, als wäre das Gericht der Meinung dass ich nur zu faul wäre mich mit der Rentenversicherung auseinander zu setzen. Aber mein Problem fängt ja schon damit an, dass ich scheinbar mein Problem nicht verständlich rüberbringen kann.

    Vermutlich ist das bei einem hohen Anteil an Anträgen der Fall. Die Gerichte sind nunmal hoffnungslos überlastet, weil immer mehr Menschen meinen, sie würden von Ämtern und Behörden nicht richtig unterstützt.

    Gibt es vielleicht Beratungsstellen, die mir bei der Stellung des Antrags helfen können?

    Natürlich gibt es Beratungsstellen und Vereine, die Behinderte und sozial Benachteiligte beim Kampf gegen Ämter und Behörden unterstützen.
    Und die können Dir auch genau sagen, was Du bisher vielleicht falsch gemacht hast, wenn sie mit Dir zusammen die Unterlagen durchgehen.
    Ich würde das sogar dringend raten. Oder halt einen Anwalt. Da hätte ich eigentlich von Deiner Behindertenbeauftragten erwartet, dass sie Dir da Jemanden vermittelt. Man verklagt nicht einfach so im Alleingang ein Amt.
    Vielleicht ist das Fall auch einfach nur ziemlich aussichtslos und deswegen wird da nicht unterstützt. Da reicht oft schon eine Kleinigkeit, wegen der man für eine Leistung nicht berechtigt ist.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Was ich immer und immer wieder nur raten kann, ist sich einen Fachanwalt für Sozialrecht zu suchen. Erfahrungsgemäß wird man immer wieder mit solchen komplizierten Sachen konfrontiert werden. Für uns Laien ist das alles viel zu kompliziert.

  • Zitat

    weil man deine Angaben nicht korrekt berücksichtigt hat, dann reichst du Widerspruch ein

    Der dann wahrscheinlich auch daran scheitern wird, wenn ich nicht verständlich genug erklären kann warum die Ablehnung falsch ist.
    Aber ich gucke jetzt erst Mal, dass es mit entsprechender Hilfe vielleicht gar nicht zu einer Ablehnung kommt.


    Zitat

    Wenn du einen guten Anwalt hast/kennst, dann kann er auch für dich den Beratungshilfeschein beantragen.

    Ja das hatte ich auch gelesen aber da hieß es auch, falls die Beratungshilfe abgelehnt wird muss man dann die Kosten für den beauftragten Anwalt (natürlich) selbst bezahlen.


    Zitat

    es darf nur kein teures Auto sein und nicht viel Geld auf dem Sparbuch sein.

    Es wurde im Antrag auch abgefragt, auch nach Bankkonten, Sparbüchern, Bausparverträgen, Fahrzeugen und deren Verkehrswert, Mietkosten und Wohnungsgröße. Hätte ich 10.000 Euro auf dem Sparbuch und 5 Luxus-Autos und 3 Immobilien wäre das wohl Grund genug für eine Ablehnung der Beratungshilfe. Aber darüber wollen sie scheinbar keine Belege sehen. Muss ich wohl auch nicht verstehen, ich mache einfach das was sie von mir verlangen.


    Zitat

    Wer Ausgaben bezahlt haben möchte, muss sich schon die Belege dafür aufheben.

    Die Mehrausgaben bekomme ich von niemandem bezahlt.

    Es kann auch sein, dass durch mein geringes Einkommen und keinem Vermögen das mit den Mehrausgaben sowieso egal wäre, weil auch ohne Mehrausgaben meine finanzielle Situation schon niedrig genug wäre. Aber ich hatte, auch weil ich bei manchem nicht wusste ob mich das betrifft oder nicht, in dem Antrag einfach alles ausgefüllt wozu ich etwas angeben konnte. Oder wovon ich den Eindruck hatte, es würde mich betreffen. Ich will ja auch nicht dass es hinterher evtl. heißt ich hätte irgendwelche Angaben verschwiegen.


    Zitat

    Für uns Laien ist das alles viel zu kompliziert.

    Dass in Behördenschreiben Behördensprache verwendet wird, das scheint wohl einfach so zu sein. Genau so wie die vielen medizinischen Fachwörter in Arztbriefen, die man als Patient nicht versteht. Warum man schreiben muss "Die Beratungshilfe soll von anderen Stellen kostenfrei geleistete Beratungen nicht ersetzen, nur ergänzen. Die Beratungshilfe ist deshalb subsidiär" anstatt "unterstützend" zu schreiben. Werde ich aber auch nie nachvollziehen können müssen und ändert auch nichts an der Sache.

    Vor Mitte nächster Woche bekomme ich leider keine Erklärungen zu meinen Fragen, die zuständige Rechtspflegerin ist nur mittwochs und donnerstags im Haus und ihr Kollege konnte mir nicht weiter helfen.
    Bis dahin nutze ich die Zeit mich um eine Hilfestelle/Beratungsstelle zu kümmern. Danke euch!

  • Ich empfehle Dir Dich an einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin zu wenden, die den Titel Fachanwalt/Fachanwältin für Sozialrecht trägt.

    Um da jemanden zu finden genügt es schon bei Google folgenden Suchbegriff einzugeben: Fachanwalt Sozialrecht Name Deines Wohnorts.

    Den Anwalt/die Anwältin kannst Du bei der Terminanfrage direkt darüber informieren, dass Du die Kosten seiner/ihrer Tätigkeit nicht selber bezahlen kann, sondern dass es über einen Beratungshilfeschein abgewickelt werden müsste.

    Dann wird man Dir direkt sagen, ob man sich für Dich um die Bewilligung der Beratungshilfe kümmert und Du hast kein Risiko, dass jemand von Dir Geld verlangt.

  • Es wurde im Antrag auch abgefragt, auch nach Bankkonten, Sparbüchern, Bausparverträgen, Fahrzeugen und deren Verkehrswert, Mietkosten und Wohnungsgröße. Hätte ich 10.000 Euro auf dem Sparbuch und 5 Luxus-Autos und 3 Immobilien wäre das wohl Grund genug für eine Ablehnung der Beratungshilfe. Aber darüber wollen sie scheinbar keine Belege sehen. Muss ich wohl auch nicht verstehen, ich mache einfach das was sie von mir verlangen.

    So wurde das auch in dem Grundsicherungsantrag abgefragt. Ich habe all diese Dinge nicht, weswegen ich eh ein "nein" angekreuzt habe, aber wenn du sowas hast (auch wenn es nicht viel ist und kein Grund für sie besteht es dir anzurechnen weil weniger als 5000€ auf Sparbuch und nur ein Opel Korsa oder sowas um von A nach B zu kommen vorhanden ist - als Beispiel) müsstest du es halt ankreuzen. Eigentlich müsstest du das auch belegen, also mit Kopien dazu. Das sie dann sagen sie wollen das garnicht alles wissen verstehe ich nicht.
    Ich gehe jede Wette ein, das wenn man es mit ja ankreuzt und einträgt was man fährt, wieviel es kostet etc, sie dann nach mehreren Wochen einen anschreiben und nach den Belegen dazu fragen, das tun sie immer so.
    Bei meinem momentanen Antrag fragten sie auch nach Unterlagen die ich in dem Antrag schon angegeben habe wie die IBAN meines Kontos oder ähnliches.

    Go bad or go home!

  • Zitat

    Das sie dann sagen sie wollen das garnicht alles wissen verstehe ich nicht.

    Ich habe die Vermutung, dass die zuständige Rechtspflegerin das mit der EM-Rente nicht verstanden hat und wegen meinem geringen Einkommen evtl. davon ausgeht ich würde Sozialhilfe beziehen. Im Antrag steht nämlich "Wenn Sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch („Sozialhilfe“) beziehen und den derzeit gültigen Bescheid einschließlich des Berechnungsbogens des Sozialamtes beifügen, müssen Sie keine Angaben zu den Feldern C bis G machen" Was sowohl erklären würde, warum ich nach einem Bescheid+Berechnungsbogen gefragt wurde und, warum sich keiner für die Angaben über meine Wohnkosten, Konten, etc. interessiert.

    Die Angabe "EM-Rente" und die angegebene Höhe meiner Rente (die nicht identisch mit der Höhe von Sozialhilfe ist) lässt zwar nicht auf Sozialhilfe schließen, aber Fehler können ja schon mal passieren.
    Ich hoffe aber, dass sich das am Mittwoch alles klären lässt.

  • Ja das hatte ich auch gelesen aber da hieß es auch, falls die Beratungshilfe abgelehnt wird muss man dann die Kosten für den beauftragten Anwalt (natürlich) selbst bezahlen.

    Meist ist die Erstberatung kostenlos. Wenn der Anwalt gut Chancen sieht und zufällig gerade genug Zeit hat, ist die Antragstellung ggf. schon mit in der Erstberatung drin. Immerhin sichert er sich ja dadurch die spätere Bezahlung für diesen Fall. Wenn er sowieso schon komplett ausgelastet ist, wird er sich wohl eher nicht darum reißen, diesen Fall auch noch zu übernehmen - bestenfalls, wenn die Beratungshilfe bereits geklärt ist.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Ich versuche was ich machen kann, danke für die Info Garfield.

    Die Beantragung hätte ich sowieso erst gar nicht alleine machen sollen, ich hoffe dass jemand das noch nachträglich alles hinbekommt. Mir war jetzt zum Beispiel nachträglich noch aufgefallen, dass nicht nach sonstigen Einkünften gefragt wurde. Bei anderen Anträgen war das immer so, dass nach dem Gehalt/Einkommen gefragt wurde und nochmal extra nach möglichen Miteinkünften, Unterhalt, etc.

    Weil bei dem Antrag nach Einkünften in Brutto und Netto gefragt wurde, dachte ich damit wäre das Gehalt gemeint. Ich bekomme aber auch noch Unterhalt von meinen Eltern, den ich nirgendwo hin geschrieben habe weil für mein Verständnis nicht danach gefragt wurde. Man konnte nur "sonstige Vermögenswerte" angeben, mit einem Rückkaufswert oder Verkehrswert. Es kann ja auch Menschen geben die Trennungsunterhalt bekommen, da gibt es doch auch kein Brutto und Netto.

    Ich finde das Antragsformular nicht wirklich eindeutig gemacht und ich hoffe, dass mir das nicht als absichtlich falsche Angaben unterstellt wird.

  • So viel zum Thema Hilfen. :m(:

    Das Amtsgericht hat mir zurück geschrieben, dass sie mein rechtliches Problem nicht erkennen aufgrund meiner Schilderungen. Und meine eingereichten Unterlagen würden sich nicht mit meinen Anschuldigungen an die Rentenversicherung decken. Zum Einen ist das Blödsinn, weil ich sogar Arztschreiben mit einreichte die meine Anschuldigungen bestätigten. Und Zeugen nannte, wie z.B. die Behindertenbeauftragte, die es bestätigen kann (und die mir selbst riet, klagen zu müssen aufgrund des Verhaltens der Rentenkasse). Ich konnte nachweisen, dass die Rentenversicherung es schriftlich verweigert hat meinen Antrag zu bearbeiten und, dass sie meinen Widerspruch nicht akzeptieren und mir (schriftlich) die Akteneinsicht verweigern, und gegen die Schweigepflicht verstoßen haben. Das hatte ich dem Gericht alles belegen können.

    Jetzt schrieb mir das Gericht, wenn ich kein rechtliches Problem vortragen könnte (was ich sehr ausführlich getan hatte!) würde man mir nahelegen, meinen Antrag innerhalb von 4 Wochen zurück zu nehmen. Ich fühle mich von dem Gericht ziemlich unfair behandelt, weil ich nicht weiß was ich sonst noch alles vorlegen soll um meine Anschuldigungen zu belegen. Das Gericht weiß auch dass ich Autist bin und Hilfe beim Antrag bräuchte, aber sie haben mir "wegen der Pandemie" die Hilfe verweigert. Kann ich auch nicht verstehen, mit FFP2 Maske und Einhaltung von Abstand sollte es (nach meinem Verständnis) möglich sein, dass ich dort zu einem Gespräch hin gehe, meine Unterlagen mitnehme und von der Rechtspflegerin die nötige Hilfe bekomme die ich bräuchte. (Die man dort sonst offiziell auch bekäme, aber "wegen der Pandemie" jetzt nicht).

    Ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Anwalt, der mir dann eventuell auch dabei helfen kann die Situation so zu begründen, dass es für das Gericht verständlich ist. Ich kann so "Behördensprache" oder "Fachsprache" eben nicht und weiß nicht, wie ich etwas formulieren soll damit es die Behörde genau so versteht, wie ich es meine. Aber ich kann nicht garantieren, dass ich innerhalb der nächsten 4 Wochen schon einen Termin bei einem Anwalt haben werde, der mir bei der Begründung hilft.

    Auch weiß ich nicht, ob das für mich eventuell zum Nachteil sein könnte wenn ich meinen Antrag zurück nehmen würde. Dass ich dann vielleicht zu derselben Sache keinen erneuten Antrag stellen könnte. Da bräuchte ich erst Mal noch eine Aufklärung darüber, was ein Zurücknehmen eines Antrags für mögliche Folgen hat. Oder vielleicht keine, ich weiß es nicht. Sonst würde ich den Antrag zurück nehmen und dann direkt mit Hilfe eines Anwalts nochmal einen Antrag für den Beratungsschein stellen. Aber ich finde es generell nicht okay, dass man da als Laie so behandelt wird von dem Amtsgericht. Dass es jetzt mein Problem und "Selbst Schuld" ist, dass ich die Situation scheinbar nicht verständlich genug erklären konnte. Auf deren Webseite steht, dass man beim Amtsgericht vom zuständigen Rechtspfleger auch zu dem Antrag beraten wird aber das ermöglichen sie nicht.

    Das sind dann so Situationen, wo ich mir schon ein Bisschen verar***t vorkomme und den Eindruck habe, dass man Menschen die das Ganze scheinbar nicht ausreichend kapieren schlichtweg nicht helfen möchte. Und ich wüsste nicht Mal was ich dagegen machen könnte, außer bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen. Den ich dann sehr wahrscheinlich aber auch wieder nicht verständlich genug begründen kann. Was dann auch wieder nur mein Problem und zu meinem Nachteil sein wird.

    Bin da im Moment wirklich sehr enttäuscht über das Verhalten des Amtsgerichts. Für mich bestätigt das nur meinen Eindruck, dass Menschen mit Einschränkungen in der Realität nicht die Hilfen und Unterstützungen bekommen, wie so oft behauptet wird. Von wegen Ausfüllhilfe und Formulare in verständlicher Sprache, usw. Wer mit irgendwas nicht klar kommt hat erst Mal Pech gehabt, vor allem wenn es darum geht, dass eine Behörde etwas bezahlen soll. Es scheint egal zu sein ob Versorgungsamt, Rentenversicherung, Amtsgericht, etc. vielen Behörden scheint es wohl an erster Stelle darum zu gehen, Möglichkeiten zu finden wie sie einem Antragsteller etwas verweigern können. Mir wäre es auch lieber ich bräuchte keinen Beratungsschein oder hätte erst gar keine Probleme mit der Rentenversicherung.

    Sorry für den emotional ungehaltenen Beitrag, aber dass meine Einschränkungen zu meinem Nachteil werden und da nichts von Hilfe oder Ausgleich ist, geht mir aufgrund der Häufigkeit ziemlich auf den Keks.

  • Ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Anwalt, der mir dann eventuell auch dabei helfen kann die Situation so zu begründen, dass es für das Gericht verständlich ist. Ich kann so "Behördensprache" oder "Fachsprache" eben nicht und weiß nicht, wie ich etwas formulieren soll damit es die Behörde genau so versteht, wie ich es meine. Aber ich kann nicht garantieren, dass ich innerhalb der nächsten 4 Wochen schon einen Termin bei einem Anwalt haben werde, der mir bei der Begründung hilft.

    Das ist eine gute Idee. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man bei Anwälten relativ schnell einen Termin bekommt.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Ich bin im Moment ziemlich entsetzt und auch sprachlos, wie wenig Unterstützung man tatsächlich bekommt.

    Mal abgesehen von Absagen mehrerer Anwälte, (wo einem dann auch niemand sagt was man dann machen kann) hat mir der eine Anwalt verraten, dass das Amtsgericht der Meinung wäre, dass einem bei "Verwaltungsverfahren" kein Anwalt zusteht. "Braucht man nicht"/"Ist unnötig" so zusagen. Und das der Grund sein könnte, dass das Amtsgericht mit falschen Begründungen versucht, mir die Beratungshilfe nicht gewähren zu müssen bzw. ablehnen zu können. Zwar gut zu Wissen, aber es k*tzt mich im Moment echt an, dass man scheinbar nirgendwo für so was Hilfe bekommt. Es ist ja nicht so, dass ich es alleine könnte! (Wie das Gericht behauptet: "Beratungshilfe ... soll keine zumutbare Arbeit abnehmen") Es ist ja nicht so, dass ich zum Spaß oder aus Lange weile behaupte Autist zu sein und Hilfe bei der Angelegenheit zu brauchen.

    Ein anderer Antwalt antwortet, ich könne zum Termin kommen aber müsste 200€ Vorschuss oder den Beratungsschein (ich schrieb in der Mail, dass ich diesen beantrag habe, aber es Probleme gibt das rechtliche Problem meiner Schilderung zu erkennen) mitbringen. Da kommt auch keiner auf die Idee, mir bei dem Beratungsschein zu helfen (wie es manche Anwälte angeblich machen) und - hätte ich 200€ Vorschuss die ich mitbringen könnte, müsste ich keinen Beratungsschein beantragen.

    Bei all dem Mist komme ich mir vor als hätte ich keinen Platz in der Gesellschaft.
    Als ob man es durch den Autismus nicht schon schwer genug hat im Alltag/Leben, aber selbst wenn man sich Hilfe/Unterstützung sucht weil man sie braucht, wird es einem noch schwer/unmöglich gemacht.

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