Hallo,
aktuell habe ich einen Beratungsschein beim Amgsgericht beantragt wegen diversen Problemen (seit mehreren Jahren) mit der Rentenversicherung. Die Behindertenbeauftragte hat mir dazu geraten, vor dem Sozialgericht zu klagen weil auch sie mir nicht mehr weiter helfen kann. Und die Rentenversicherung bearbeitet Anträge erst gar nicht (geben sie selbst als Antwort) und ignorieren Diagnosen, geben mir keine Akteneinsicht, und einiges mehr.
Erst Mal soll ich noch Auskünfte belegen, von denen ich keine Ahnung habe. Wenn mein Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch bezogen wird, muss ich einen gültigen Bescheid und Berechnungsbogen vorlegen. Ich hatte als Beruf EM-Rente angegeben und die Höhe meiner Rente als Einkommen genannt. Die EM-Rente ist doch aber kein Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, oder?
Außerdem soll ich Mehrausgaben aufgrund meiner Behinderung belegen, da weiß ich gar nicht wie ich das können soll. Ich hatte Mehrausgaben für körperliche chronische Erkrankungen (Fahrkosten zu Ärzten, speziellen Behandlungen, etc.) aber Belege darüber habe ich keine zu Hause. Da müsste ich dann von jedem Arzt und anderer Stelle wo ich wegen meiner Behinderung und medizinischen Behandlungen im letzen Jahr war, mir eine Bescheinigung schreiben lassen?
Außerdem meint das Amtsgericht, dass es eine zivilrechtliche Sache wäre, soweit ich das recherchiert habe stimmt das aber nicht. Es ist eine sozialrechtliche Sache, das hatte ich auch im Antrag so angegeben. Ich soll deshalb das rechtliche Problem und meinen eigenen Klärungsversuch nachweisen. Da weiß ich auch nicht wie ich das machen soll, ich kann doch nicht alle Unterlagen der letzen 5 Jahre was mit der DRV alles kopieren. In den Ausfüllhinweisen steht auch nicht, dass man das belegen muss.
Zum Schluss hat das Gericht noch geschrieben "Sinn und Zweck der Beratungshilfe ist nicht, auf Kosten der Staatskasse einem Antragssteller jegliche Arbeit - noch dazu zumutbare - abzunehmen" Der Satz hatte mich sehr getroffen, vor allem das - zumutbar - noch extra betont. Mir kommt das so vor, als wäre das Gericht der Meinung dass ich nur zu faul wäre mich mit der Rentenversicherung auseinander zu setzen. Aber mein Problem fängt ja schon damit an, dass ich scheinbar mein Problem nicht verständlich rüberbringen kann.
Ich habe jetzt 4 Wochen Zeit dem Gericht alle Nachweise zu schicken, sonst wird mein Antrag abgelehnt. Aber ich weiß zum großen Teil nicht Mal, wie ich das nachweisen können soll.
Gibt es vielleicht Beratungsstellen, die mir bei der Stellung des Antrags helfen können?