Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

  • Ich finde das sehr kompliziert.

    Da es bei Dir ebenso ist, dass Du wohl schon erwerbsgemindert gewesen bist, bevor Du die Aspergerdiagnose erhalten hast, empfehle ich Dir Dich entweder von einem Fachanwalt für Sozialrecht oder z.B. vom VdK beraten zu lassen, wie Du den Antrag stellen und begründen solltest, damit diese besonderen Umstände von der Rentenversicherung geprüft werden und sie nicht sofort zur Ablehnung Deines Antrags führen.

    Ja, ich denke darüber nach, einen Beratungstermin mit dem VdK auszumachen, um herauszufinden, ob in meinem Fall ein Antrag sinnvoll ist (bzw. wie er dann gestellt werden müsste).

    Noch eine andere Frage habe ich aber: Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Grad der Behinderung (GdB) und dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente? Also zum Beispiel dass der GdB vorher festgestellt worden sein muss? (Ist er bei mir nämlich noch nicht.) Oder laufen beide Anträge unabhängig voneinander?

    "Ich bin nicht verrückt, mein Kopf ist nur anders als eurer." (Diogenes)

  • Der Grad der Behinderung spielt für die Entscheidung über die (Teil-)Erwerbsminderungsrente keine Rolle (rw), was tatsächlich auch so in den entsprechenden Merkblättern der DRV Bund steht, also eine offizielle Aussage ist :) .

    Entscheidend ist, dass die gesundheitlichen Einschränkungen, aufgrund derer die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit besteht, zum Zeitpunkt der Beantragung der Teilerwerbsminderungsrente diagnostiziert sind.

    Bei mir war es so, dass ich zwar zum Zeitpunkt der Bewilligung der Teilerwerbsminderungsrente zwar einen Grad der Behinderung von 40 hatte, darin Asper aber noch nicht berücksichtigt war. Lediglich diagnostiziert und der DRV Bund bekannt war es zu dem Zeitpunkt.

  • Der Grad der Behinderung spielt für die Entscheidung über die (Teil-)Erwerbsminderungsrente keine Rolle

    Gut, dann weiß ich zumindest jetzt, dass das kein Grund ist, mit einem eventuellen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu warten.

    Danke an alle für Eure Unterstützung!

    "Ich bin nicht verrückt, mein Kopf ist nur anders als eurer." (Diogenes)

  • Ja, ich denke darüber nach, einen Beratungstermin mit dem VdK auszumachen, um herauszufinden, ob in meinem Fall ein Antrag sinnvoll ist (bzw. wie er dann gestellt werden müsste).

    Telefonisch konnte ich beim VdK Rheinberg wiederholt niemanden erreichen und auf deren Internetseite steht:

    "KEINE TERMINE FÜR Antrag Erwerbsminderungsrente > DRV zuständig"

    "Ich bin nicht verrückt, mein Kopf ist nur anders als eurer." (Diogenes)

  • Beim SovD muss man glaube ich Mitglied sein um überhaupt beraten zu werden, (wir sind dem beigetreten deswegen) aber es gibt noch den EUTB der kostenlos beraten kann.
    Die helfen auch bei Anträgen.

    Go bad or go home!

  • Das wird leider keinen Sinn machen, die Rente zu beantragen.
    Denn die Bedingungen sind nicht erfüllt.
    Man kann auch nicht mit durchgängiger Erwerbsminderung argumentieren, da ja anrechenbare Zeiten vorliegen.
    Wäre das aber so, wäre es auch kein Leistungsfall, da die Bedingungen nicht erfüllt sind.
    Dafür ist dann tatsächlich Wfbm oder ähnliches das richtige.

    Für solche Themen ist das Elo-forum empfehlenswert.
    Ich habe dort auch über meinen Fall geschrieben https://www.elo-forum.org/threads/vorgeh…hoerden.208446/

    2 Mal editiert, zuletzt von Backnetmaster (4. Februar 2021 um 12:09)

  • Beim SovD muss man glaube ich Mitglied sein um überhaupt beraten zu werden, (wir sind dem beigetreten deswegen) aber es gibt noch den EUTB der kostenlos beraten kann.
    Die helfen auch bei Anträgen.

    eutb? total lachhaft hier in münchen, ich wollte mich über die und über sogar deren autismusverein wegen der em rente informieren, die haben null ahnung gehabt, hätt ich mir direkt schenken können. haben mir 5 blätter mit rechtsanwälten in die hand gedrückt, wo ich widerspruch machen kann. das wars.

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