Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente habe ich folgende Formulierung gefunden:
"In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein." (Quelle: VdK)
Ich habe nie in Vollzeit gearbeitet, sondern immer nur in Teilzeit bzw. geringfügig. Ich gehe davon aus, dass bei mir (ebenso wie bei vielen anderen Autisten) immer schon (also seit Beginn der Erwerbsfähigkeit) eine Erwerbsminderung vorgelegen hat. Daher kann ich die zitierte Voraussetzung nicht erfüllen.
Weiß jemand, wie dies gehandhabt wird, wenn die Einschränkung, die für die Erwerbsminderung verantwortlich ist, immer schon (oder zumindest schon seit der frühen Kindheit) da war?