Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

  • Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente habe ich folgende Formulierung gefunden:

    "In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein." (Quelle: VdK)

    Ich habe nie in Vollzeit gearbeitet, sondern immer nur in Teilzeit bzw. geringfügig. Ich gehe davon aus, dass bei mir (ebenso wie bei vielen anderen Autisten) immer schon (also seit Beginn der Erwerbsfähigkeit) eine Erwerbsminderung vorgelegen hat. Daher kann ich die zitierte Voraussetzung nicht erfüllen.

    Weiß jemand, wie dies gehandhabt wird, wenn die Einschränkung, die für die Erwerbsminderung verantwortlich ist, immer schon (oder zumindest schon seit der frühen Kindheit) da war?

    "Ich bin nicht verrückt, mein Kopf ist nur anders als eurer." (Diogenes)

  • ich denke, solange du in dieser Zeit die Pflichtbeiträge gezahlt hast, steht dir auch die Rente zu (natürlich vorausgesetzt, die RV wird dies feststellen), egal, wieviel du da verdient hast. Der Verdienst wird sich allerdings auf die Summe der Rente auswirken.

  • @Karou

    Ja, als ich in Teilzeit beschäftigt war, habe ich (mehr als fünf Jahre lang) auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt. Aber eben nicht "in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung".

    "Ich bin nicht verrückt, mein Kopf ist nur anders als eurer." (Diogenes)

  • In meiner Renteninformation steht:

    "Rente wegen voller Erwerbsminderung
    Nach Ihrem derzeitigen Kontostand sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeiten) für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt."

    Ich meine, ich hätte den Antrag auf Erwerbsminderungsrente ja schon vorher stellen können, aber ich habe eben erst vor vier Monaten meine Diagnose bekommen.

    "Ich bin nicht verrückt, mein Kopf ist nur anders als eurer." (Diogenes)

  • dann musst du dem Gesetz nach das Vermögen erst aufbrauchen.

    Das ist nicht meine Absicht. (Ich möchte ja auch nicht Grundsicherung beantragen, sondern Erwerbsminderungsrente.)

    Wie sieht es mit Behindertenwerkstatt aus?

    Wie meinst du das?

    "Ich bin nicht verrückt, mein Kopf ist nur anders als eurer." (Diogenes)

  • Ich meine, ich hätte den Antrag auf Erwerbsminderungsrente ja schon vorher stellen können, aber ich habe eben erst vor vier Monaten meine Diagnose bekommen.

    und auch dann wäre nicht gewährleistet, daß du die EM-Rente auf die Diagnose/Einschränkungen ASS auch bekommst.


    Wie meinst du das?

    ... ich meine, ob es was für dich wäre, in einer B-Werkstatt zu arbeiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Karou (25. Januar 2021 um 17:25)

  • ... ich meine, ob es was für dich wäre, in einer B-Werkstatt zu arbeiten.

    ich meine damit, dass dir nach 20 Jahren in einer WfbM Maßnahme auch eine EM-Rente zustehen würde. Das lohnt sich denke ich nur dann, wenn man relativ jung anfangen würde.

    Einmal editiert, zuletzt von Karou (25. Januar 2021 um 18:30)

  • ich meine damit, dass dir nach 20 Jahren in einer WfbM Maßnahme auch eine EM-Rente zustehen würde. Das lohnt sich denke ich nur dann, wenn man relativ jung anfangen würde.

    Mit den Voraussetzungen für die Arbeit in einer WfbM kenne ich mich nicht aus. Aber ich bin ja jetzt schon 50, da müsste ich ja da noch bis 70 arbeiten. Also ich glaube das lohnt sich für mich nicht.

    "Ich bin nicht verrückt, mein Kopf ist nur anders als eurer." (Diogenes)

  • Ich möchte zwar keine "Fakten" berichten, ich kann nur das ganze wo widergeben wie ich es selbst verstanden habe.
    Aber, ist es nicht so, das das mit der Erwerbsminderungsrente oder Rente im allgemeinen Sinne nich generell so ist, das man 5 Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben muss?
    Also ich meine 5 jahre im ganzen, nicht 5 jahre vor der Feststellung der Erwerbsminderung?
    So weit ich das verstanden habe, muss man 5 jahre generell eingezahlt haben, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben.
    Wenn man schon so früh in Rente geht, ist es halt keine normale Altersrente.
    Ich habe mich zumindest etwas, so weit ich das noch verstehen kann, auch damit beschäftigen müssen, weil ich im Moment dabei bin Grundsicherung zu beantragen, und da ich eben nicht die Möglichkeit hatte über 5 Jahre lang einzuzahlen (ich habe es nur auf 1,5 jahre oder so gebracht durch Maßnahmen vom Arbeitsamt und ein Jahr Minijob wo man mich glücklicherweise versichert hat) und da ich in die WfbM ging, war die Frage welche Geldquelle nun die richtige für mich ist. Die Rentenversicherung/kasse kommt wegen der zu wenigen Jahre eben nicht in Frage, deswegen gibt es nur Grundsicherung.

    Zu dem Thema WfbM kann ich aber mehr sagen, das habe ich ziemlich genau durchlaufen und das ist auch erst die letzten beiden jahre gewesen, also noch recht frisch in meiner Erinnerung.

    Das was du @Koala oben beschrieben hast mit den Problemen im job und die art wie man eingestellt wird kenne ich selbst sehr gut, und ich habe nach ca 10 jahren nichts mehr auf die Reihe kriegen den Endschluss gefasst das die WfbM vermutlich die einzige Möglichkeit für mich ist noch irgendwie eine berufliche Sicherheit zu haben.
    Ich bin daher zum EUTB gegangen, habe mich beraten lassen, nach meiner Autismusdiagnose einen SbA beantragt, bin zum Arbeitsamt gegangen und habe Teilhabe am Arbeitsleben beantragt, mit dem konkreten Ziel in die WfbM zu gehen.
    Man hat mich 2019 erstmal ins Dia-am geschickt. Das ist eine 3-Monatige Maßnahme, wo man leider nicht versichert ist oder sonstiges, man ist nur da um zu schauen ob man erwerbsgemindert ist (sonst macht das die Rentenversicherung).
    Die Dia-am richtet sich an junge Leute, so weit ich mich erinnere, weniger an Leute in deinem Alter, daher wird man dir das vermutlich nicht vorschlagen.
    Weil du eine AS-diagnose hast, hast du aber ein recht auf Teilhabe am Arbeitsleben und auch ein recht auf die WfbM bis zum Renteneintritt (der könnte bei dir vermutlich auch schon mit 60 erfolgen wenn du einen SbA hast).
    Wenn du in der WfbM bist, giltst du automatisch als erwerbsunfähig, das gilt inzwischen seit anfang 2020 auch für Menschen im Eingangsverfahren und BBB der WfbM den man in den ersten 2 jahren durchläuft.
    Als Mensch mit Behinderung hast du auch ein recht auf ein gewisses Vermögen, es gibt da allerdings auch Grenzen.
    Wie hoch die genau sind weiß ich nicht, ich glaube die liegen momentan bei 5000€.
    Das ist nicht wirklich viel für jemanden der nicht behindert ist und ein "normales" Leben führt ohne arm zu sein, aber für die Mehrheit der als behindert registrierten leute (Körperlich/geistig Behinderte) ist das sicherlich ziemlich viel.
    In der WfbM bekommt man erst ein Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt, nach 2 jahren dann eine art Lohn von der Werkstatt.
    Das ist aber sehr wenig, und man bekommt zusätzlich entweder Grundsicherung, sofern man nicht zu viel geld hat, oder eben die Erwerbsminderungs/unfähigkeitsrente.
    Diese dinge muss man allerdings selbst beantragen, man bekommt das nicht automatisch weil die Eingliederung in die WfbM von den Arbeitsämtern ausgeht und die kümmern sich nicht darum was andere Ämter einem zustehen müssen.
    Man zahlt wärend man in der WfbM ist auch in die rentenkasse ein.
    Man muss 20 jahre dort arbeiten um die volle rente zu erhalten, die wohl höher sein soll als die Erwerbsminderungsrente.
    Die Arbeit in der Werkstatt ist wirklich einfach, je nachdem was man für Probleme hat.
    Ich erlebe es das man sehr auf meine autistischen probleme, auch im Umgang mit manch anderen und Konfliktsituationen ein und respektiert wenn ich bestimmte Dinge meiden will oder nicht kann. Dafür wird meine saubere und genaue Arbeitsweise und auch meine Zuverlässigkeit sehr geschätzt.
    Ich habe hier oft davon gelesen das Leute oft Probleme hatten in Teilzeit in der WfbM zu arbeiten, aber bei uns ist das nie ein Thema gewesen. Die meisten dort arbeiten in Teilzeit, endweder nur vormittags oder nur nachmittags und manche auch von 10 bis 16uhr oder so und man sagte ihnen nur das sie ein ärztliches Atest brauchen, dann geht das problemlos.
    Ich habe noch nicht erlebt das da einer blöd angemacht oder genötigt wurde deswegen.
    Zudem hat man jeder zeit die Möglichkeit die WfbM zu wechseln wenn man ein Problem hat, die WfbMs haben oft in den Gebäuden auch unterschiedliche Arbeitsbereiche mit verschiedensden Tätigkeitsfeldern und Gruppenleitern, je nachdem wo man am besten klarkommt, kann man sich in den 2 Jahren des BBB ausprobieren.
    Im Moment ist es noch so das im Arbeitsbereich nach den 2 Jahren BBB Werkstätten mit psychisch Behinderten von anderen getrennt werden.
    Das kann ein problem sein wenn man in eine WfbM will wo ein Tätigkeitsbereich ist der einem gefällt aber die dort geistig Behinderte oder so haben oder gemischte aber keine psychisch Behinderten. Wenn man nicht zufälliger Weise noch andere Behinderungen hat, die einen da mitspielen lassen, dann wird man nach den 2 Jahren BBB ausgeschlossen.
    Man sagte mir aber das das geändert werden soll, man arbeitet bereits daran und vermutlich wird das in mehreren jahren anders sein.

    Go bad or go home!

  • So weit ich das verstanden habe, muss man 5 jahre generell eingezahlt haben, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben.

    das ist falsch, siehe oben 1. Beitrag ist richtig


    Das ist aber sehr wenig, und man bekommt zusätzlich entweder Grundsicherung, sofern man nicht zu viel geld hat, oder eben die Erwerbsminderungs/unfähigkeitsrente.

    das macht irgendwie keinen Sinn... EM-Rente bekommt man, wenn man nicht mehr Arbeitsfähig ist und das Restleisungsvermögen unter 3 Stunden täglich und unter 15 Std. in der Woche ist (beides muss darunter sein), wenn man nur so kurz in der Woche dort arbeiten würde, dann würde man praktisch umsonst in der WfbM arbeiten, in der man im Monat eh nur ca. 180 Euro bekommt bei voller Leistung (ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt).
    Also wenn ich eine volle EM-Rente bekomme, arbeite ich doch nicht für fast umsonst noch zusätzlich in so einer Maßnahme, wozu?

    p.s. Erwerbsunfähigkeitsrente ist vor 21 Jahren abgeschafft worden

    Einmal editiert, zuletzt von Karou (25. Januar 2021 um 21:52)

  • Aber, ist es nicht so, das das mit der Erwerbsminderungsrente oder Rente im allgemeinen Sinne nich generell so ist, das man 5 Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben muss?
    Also ich meine 5 jahre im ganzen, nicht 5 jahre vor der Feststellung der Erwerbsminderung?
    So weit ich das verstanden habe, muss man 5 jahre generell eingezahlt haben, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben.

    Es gibt da zwei Voraussetzungen, die beide erfüllt sein müssen:
    1. Man muss insgesamt mindestens fünf Jahre eingezahlt haben.
    2. Man muss in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre eingezahlt haben.

    Voraussetzung 1 erfülle ich.
    Voraussetzung 2 erfülle ich nicht und ich frage mich eben auch wie das gehen soll: Meinen Autismus habe ich schon immer, wie soll man da dann den "Eintritt der Erwerbsminderung" datieren?

    "Ich bin nicht verrückt, mein Kopf ist nur anders als eurer." (Diogenes)

  • Meinen Autismus habe ich schon immer, wie soll man da dann den "Eintritt der Erwerbsminderung" datieren?

    ich weiß, dass du genau das wissen willst, steht in deinem ersten Beitrag, aber das ist nicht so einfach zu erklären, ich versuche es so wiederzugeben, wie ich es mal gelesen habe. Eine Quelle habe ich nicht gefunden, daher habe ich mich an eine Antwort nicht rangewagt, ich versuche mal, aber vielleicht findest du dazu was im Netz.

    Wenn du beweisen kannst/willst, dass der Autismus schon immer bestanden hat, hast du gar keinen Anspruch auf eine EM-Rente, da der Leistungsfall noch in der Kindheit bestand. Es kann dann passieren, dass die RV es so weit zurück datiert, in die Zeit, als du noch garnicht angefangen hast zu arbeiten.

    Versuche im Netz nach dem Leistungsfall zu googeln.

    Am geschicktesten wäre es, wenn du beweisen würdest, das der Leistungsfall unmittelbar nach deiner 3/5 Belegung eingetreten ist (also diese 3 Jahre/5 Jahre), dann kannst du bestenfalls auf die EM-Rente hoffen. Also mit der Begründung, dass du bis dahin trotz ASS gut kompensieren konntest, aber dann auf einmal nicht mehr fähig warst, noch länger zu arbeiten o.ä.

    Sorry für die Änderungen, mir fällt immer wieder was ein..

    Einmal editiert, zuletzt von Karou (25. Januar 2021 um 22:20)

  • das ist falsch, siehe oben 1. Beitrag ist richtig

    Wie gesagt lebe ich für das was ich erfahren habe nicht die Hand ins Feuer, ich weiß nicht mehr wo ich es her hatte, so weit ich weiß von unterschiedlichen Personen und auch dem Internet aber das was im Internet darüber auf Fachseiten steht verstehe ich oft auch nicht, darum habe ich auch gesagt "so wie ich es verstanden habe".
    Wenn das nicht korrekt ist, ist es halt so, dann habe ich es wohl falsch verstanden, man hat mir was falsches erzählt oder ich habe Teile davon auch falsch in Erinnerung.
    Was ich weiß ist, das ich nicht genug eingezahlt hab, weshalb ich dafür nicht in Frage kam und darum auch nicht weiter danach geforscht habe um das ganze im detail zu verstehen.


    das macht irgendwie keinen Sinn... EM-Rente bekommt man, wenn man nicht mehr Arbeitsfähig ist und das Restleisungsvermögen unter 3 Stunden täglich und unter 15 Std. in der Woche ist (beides muss darunter sein), wenn man nur so kurz in der Woche dort arbeiten würde, dann würde man praktisch umsonst in der WfbM arbeiten, in der man im Monat eh nur ca. 180 Euro bekommt bei voller Leistung (ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt).
    Also wenn ich eine volle EM-Rente bekomme, arbeite ich doch nicht für fast umsonst noch zusätzlich in so einer Maßnahme, wozu?

    Das tun die Leute hier aber. Das weiß ich von anderen die in der WfbM arbeiten. Nicht alle dort erhalten Grundsicherung, manche bekommen auch Geld von der Rentenkasse.
    Man bekommt das Geld von der Werkstatt (das kann auch über 200€ sein, weil das abhängt von der Werkstatt selbst aber auch davon wie gut man mitarbeitet/engangiert man ist) aber das ist eben wenig. Man muss zusätzlich noch woanders her Geld bekommen um leben zu können.
    Das macht entweder das Rentenamt oder das Amt für Soziales und Wohnen (Grundsicherung).
    Wenn die Rente sehr gering ist, bekommt man zusätzlich noch die fehlende Differenz an Grundsicherung.
    Wenn jemand nur 300€ EM-rente bekommt weil er so gut wie garnichts einzahlen konnte und früher in Rente geht als wie mit 65, würde der Rest durch Grundsicherung aufgestockt.
    Ich bin mir jetzt allerdings unsicher ob das jetzt EU-rente oder EM-rente heißt.
    Ich habe selbst nie einen Rentenantrag gestellt, gehe aber davon aus, das bei der Arbeit in einer WfbM die EU-rente in Frage käme.
    Jemand bei uns im Eingangsverfahren ist über 50 und bekommt eine Rente, ich weiß aber nicht welche.
    Er arbeitet aber jetzt in der Werkstatt und bekommt das Ausbildungsgeld aber auch das rentengeld. Er bekommt das Ausbildungsgeld vom Rentenamt glaube ich, weil wir schonmal zusammen mit dem betreuer darüber gesprochen haben wer woher sein Geld bekommt.


    Also wenn ich eine volle EM-Rente bekomme, arbeite ich doch nicht für fast umsonst noch zusätzlich in so einer Maßnahme, wozu?

    Das kann ich dir nicht beantworten. Ich weiß weder warum der eine den ich eben beschrieb dort hin kam, meine Vermutung ist das er halt noch weiter arbeiten will und seine schlechter werdenden Fähigkeiten weiterhin so gut es geht aufrecht erhalten will, was durch eine Arbeit am PC was er vorher auch gemacht hat, erhalten könnte.
    Auf dem 1. Arbeitsmarkt gibt man ihm mit seiner Krankheit keine Chance, auch nicht in seinem Alter, aber er möchte das sich seine Gesundheit nicht schneller verschlimmert als nötig, und die Arbeit kann ihm dabei helfen weil er gefordert wird.
    Andere die schon älter bei uns sind könnten auch in Rente gehen, oder auch eine EM-rente bekommen oder haben vermutlich sogar sowas, ich habe bislang noch nicht so viel privat über sie erfahren, sie sind aber auch recht stark körperlich eingeschränkt und leisten keine wirklich gute Arbeit im vergleich zu anderen die jünger oder geschickter sind.
    Dennoch kommen sie immer zuverlässig zur Arbeit und machen das, vielleicht ist das auch ihre einzige Möglichkeit sozialen Kontakt zu haben, einen geregelten tagesablauf, eine warme gescheite Mahlzeit.


    Es gibt da zwei Voraussetzungen, die beide erfüllt sein müssen:
    1. Man muss insgesamt mindestens fünf Jahre eingezahlt haben.
    2. Man muss in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre eingezahlt haben.

    Ahh okay, danke das stellt es doch jetzt schon viel klarer für mich dar.
    Ich dachte eben immer das nur das erste sein muss. Das 2. habe ich nie bemerkt oder nicht verstanden, keine Ahnung, vielleicht haben es die die mir davon berichtet haben auch selbst nicht gewusst, wer weiß...


    Voraussetzung 2 erfülle ich nicht und ich frage mich eben auch wie das gehen soll: Meinen Autismus habe ich schon immer, wie soll man da dann den "Eintritt der Erwerbsminderung" datieren?

    Das ist eben das Problem.
    Durch den Autismus allein gilt man nicht als erwerbsgemindert.
    Die Erwerbsminderung muss von einem Amt festgestellt werden. Das macht entweder das Rentenamt oder das Arbeitsamt.
    Bei mir was das wie gesagt das Arbeitsamt, weil ich diese Teilhabe am Arbeitsleben beantragt habe.
    Ich wurde da zuerst zu einem internen Arzt geschickt wo ich über mein leben, meine Einschränkungen und meinen beruflichen Werdegang befragt wurde.
    Es kam dabei heraus das ich voll arbeitsfähig sei, allerdings mit erheblichen Einschränkungen.
    Weil die Sachbearbeiterin damit aber nichts anfangen konnte, schickte sie mich in die Dia-am.
    Vermutlich weil ich auch noch jung bin.
    Vermutlich würde man dich in deinem Alter gleich als erwerbsunfähig einstufen.
    Damit hättest du dann die Bestätigung, kannst in die WfbM, und dort einzahlen bis du dein normales Rentenalter erreicht hast.
    Das sollte eigentlich möglich sein.

    Ich habe jetzt mal selbst im Internet geschaut und das hier gefunden:
    https://www.rehadat-wfbm.de/de/lexikon/Lex-Erwerbsminderung/



    Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
    Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente gibt es zwei Voraussetzungen:

    • Nachgewiesene medizinische Notwendigkeit
      Aus ärztlichen Unterlagen oder Gutachten geht eindeutig hervor, dass die oder der Beschäftigte in ihrem bzw. seinem Beruf (oder auch in einem anderen Beruf) nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann.
    • Erfüllung der Mindestversicherungszeiten
      Die oder der Beschäftigte ist mindestens fünf Jahre versichert und hat in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bezahlt. (Dabei zählen Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten.)

    Ersteres müsstest du erfüllen, jedoch würden die das erst nachweisen wollen mit Tests oder sowas, es ist gut möglich das sie hier auch dich in das Eingangsverfahren der WfbM führen, wo du Hamet Testungen zur Arbeitserprobung machen müsstest, das sind Handwerkliche und Kognitiv ausgelegte Tests.
    Das gleiche haben die auch mit uns in der Dia-am gemacht. Ich habe das deswegen 2mal durchlaufen.



    Besonderheiten im Falle von Behinderung

    Menschen, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, sind grundsätzlich voll erwerbsgemindert.

    Das bedeutet, falls du in eine WfbM gehst, kannst du nur vollte EM-rente erhalten, nicht teil-EMrente oder wie das heißt.

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    Zitat von Rehadat

    Wer schon vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (= fünf Jahre) wegen einer Behinderung nicht (mehr) erwerbsfähig ist, kann einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, wenn er bis zur Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben ist. Diese Regelung betrifft vor allem Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

    Ich verstehe ihn aber leider nicht so ganz, vielleicht verstehst du ihn besser.


    Ich sehe auch gerade erklärt das Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeitsrente was ganz anderes sind.
    Ich habe immer gedacht das letzteres die Leute in der Werkstatt betrifft, dabei ist das nicht so.
    Erwerbsminderung ist selbst ebenfalls unterteilt in teil und voll erwerbsgemindert wobei letzteres wiederum die Leute in der WFBM betrifft.
    Mir sind diese Themen oft zu komplex, es müsste schon ein SI von mir sein damit ich da den Durchbick behalte, ist es aber nicht, deswegen kann ich mir den Quatsch auch nie so richtig merken.

    Go bad or go home!


  • Durch den Autismus allein gilt man nicht als erwerbsgemindert.

    warum nicht?



    Ich sehe auch gerade erklärt das Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeitsrente was ganz anderes sind.


    EU oder auch Erwerbsunfähigkeitsrente wurde vor 20 Jahren abgeschafft. Diese gibt es nur für Menschen, die vor 2001 in die Rente gingen. Diese dürfen auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, wahrscheinlich auch in einer WFBM. Dies gilt aber nicht für welche, die EM-Rente beziehen und um diese geht es hier.

  • Man muss hier zwischen verschiedenen Aspekten unterscheiden:

    Zunächst erstmal zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung:

    Teilweise Erwerbsminderung = Leistungsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden täglich

    Volle Erwerbsminderung = Leistungfähigkeit von unter drei Stunden täglich

    Dann geht es um den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung:

    Der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung kann auch vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem man den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt. Es kommt auf Anknüpfungstatsachen an, anhand derer die Rentenversicherung feststellen kann, dass die Erwerbsfähigkeit gemindert ist.

    Dazu ein Beispiel anhand meiner eigenen Erfahrung:

    Ich habe den Antrag auf Erwerbsminderung im Juli 2019 gestellt. Eine Asperdiagnose durch einen Therapeuten habe ich im Oktober 2019 bekommen, die umfassende Diagnose aber erst im Februar 2020.

    Die Teilerwerbsminderungsrente ist im Januar 2020 bewilligt worden und zwar rückwirkend zum 1. April 2019. Anknüpfungstatsache für die Rentenversicherung, dass ich bereits zu diesem Zeitpunkt teilweise erwerbsgemindert gewesen bin, ist eine berufliche Reha von Ende März bis Anfang Mai 2019 gewesen.

    Da ich bis zur Bewilligung der Teilerwerbsminderungsrente überwiegend in Vollzeit berufstätig gewesen bin (nur die letzten 3 Monate vor der Rentebewilkigung habe ich in Teilzeit gearbeitet), wurden mein Gehalt und der Rentenanspruch für die Zeit bis zur Bewilligung der Rente miteinander verrechnet.

    Da es bei Dir ebenso ist, dass Du wohl schon erwerbsgemindert gewesen bist, bevor Du die Aspergerdiagnose erhalten hast, empfehle ich Dir Dich entweder von einem Fachanwalt für Sozialrecht oder z.B. vom VdK beraten zu lassen, wie Du den Antrag stellen und begründen solltest, damit diese besonderen Umstände von der Rentenversicherung geprüft werden und sie nicht sofort zur Ablehnung Deines Antrags führen.

    Hierzu kann es auch helfen, wenn Deine behandelnden Ärzte - darunter auch Dein Hausarzt/Deine Hausärztin Auskunft über Deine Krankengeschichte geben können bzw. Aussagen darüber treffen können, ab wann Du nicht so voll belastbar gewesen bist, so dass Du nicht Vollzeit hast arbeiten können. Die Verknüpfung zwischen der eingeschränkten Belastbarkeit und dem Asperger kann dann immer noch durch die Ärzte erfolgen, die bei Dir Asperger diagnostiziert haben.

  • warum nicht?

    Der Staat stellt diese fest. Man kann nicht mit einer Autismusdiagnose wedeln und sagen man ist erwerbsgemindert, das wird von einem Amt festgestellt, erst dann bekommt man auch die dazugehörigen Hilfen. Das ist so wie bei dem SbA, man bekommt die Schwerbehinderung auch erst durch ein Amt bestätigt, man hat die nicht weil man eine Diagnose hat.
    Man kann mit Hilfe von Diagnosen leichter durchsetzen das ämter einem diese ausstellen.

    Es kann sein das du es aus einer anderen Sichtweise siehst die eher theoretisch ist, aber wenn du irgendwo eine Erwerbsminderung nachweisen musst oder geltend machen willst, reicht es nicht zu sagen "Ich habe Autismus" weil dir das die Erwerbsminderung nicht automatisch mitsich bringt, das muss erst von einem anderen Amt zusätzlich bestätigt werden.

    Ich glaube auch nicht das man nur anhand der Diagnose eine Erwerbsminderung von einem Amt ausgestellt bekommt, das war bei mir so.
    Ich hatte damals schon diese Diagnose, habe diese dem Arbeitsamt und deren Ärzten auch vorgelegt und Erklärungen abgegeben warum ich auf dem 1. Arbeitsmarkt wegen ASS immer wieder Probleme hatte, und ich mich nicht dazu in der Lage sehe eine selbstständige Zukunft aufzubauen, aber die wollten mir die Erwerbsminderung auch hier nur sehr widerwillig geben.
    Das haben sie auch nur nach dem ich den SbA bekommen hab und die Dia-am mit "ist nicht für den ersten Arbeitsmarkt geeignet" abgeschlossen habe so angenommen.


    EU oder auch Erwerbsunfähigkeitsrente wurde vor 20 Jahren abgeschafft. Diese gibt es nur für Menschen, die vor 2001 in die Rente gingen. Diese dürfen auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, wahrscheinlich auch in einer WFBM. Dies gilt aber nicht für welche, die EM-Rente beziehen und um diese geht es hier.

    Ich vermute das Rehadat aktuell ist, aber davon steht dort garnichts.
    Woher weißt du denn diese ganzen Dinge, kannst du dazu nichtmal eine Seite verlinken wo solche Dinge stehen?

    Wir sprechen hier doch die ganze Zeit über Erwerbsminderungsrente. Wiso reden wir darüber wenn die abgeschafft wurde?
    Ich vermute das Leute die vor 2001 in Rente gingen heute garnicht mehr arbeiten, die sind ja vermutlich über 80 inzwischen.

    Ob Koala nun diese welche Rente auch immer nun bekommen kann oder nicht kann ich nicht beantworten.
    Was ich eigentlich sagen wollte oder worauf ich hinaus wollte ist, das bevor man so eine Rente überhaupt bekommen kann (falls man diese Vorraussetzungen überhaupt erfüllt), ist diese Bestätigung das man überhaupt erwerbsgemindert ist, und das entscheiden entweder das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung und die prüfen sowas vorher ziemlich genau. Mit einmal kurz sagen "Ich bin Autist und habe eine Diagnose" ist es da meistens nicht getan.

    Go bad or go home!


  • Wir sprechen hier doch die ganze Zeit über Erwerbsminderungsrente. Wiso reden wir darüber wenn die abgeschafft wurde?
    Ich vermute das Leute die vor 2001 in Rente gingen heute garnicht mehr arbeiten, die sind ja vermutlich über 80 inzwischen.

    fällt dir denn kein Unterschied zwischen den Wörter auf? Erwerbsminderungsrente vs. Erwerbsunfähigkeitsrente

    über die Erwerbsminderungsrente reden wir und diese wurde natürlich nicht abgeschafft, aber die Erwerbsunfähigkeiterente schon

    Quelle: https://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e070.php

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