Teilhabe am Arbeitsleben und ALG 2

  • Hallo bin seit Juli 20 in der Unterstütze Beschäftigung Maßnahme. Hab allerdings im ersten Halbjahr nur ALG 2 bekommen und kein Ausbildung Geld.

    Eigentlich hatte Jobcenter und Argentur für Arbeit das mit dem Erstattung Anspruch geklärt nun habe für diesen Monat Januar das erste Ausbildung Geld erhalten. Jobcenter wusste das ich Anspruch auf Ausbildung Geld habe.
    Nun wird aber gesamte Erstattung Anspruch zwischen Jobcenter und Argentur für Arbeit mir als Angekündigt das das evtl alles zahlen muss. An das Jobcenter den Erstattung Anspruch der eigentlich zwischen Jobcenter und Argentur für Arbeit längst geklärt sein. Weil das Jobcenter ,hatte ja selbst geschrieben das mir ALG 2 statt Ausbildung Geld bezahlt haben und habe ich erfahren das die das Ausbildung Geld aufstocken und soll die Rechnung zwischen Jobcenter und Argentur für Arbeit zahlen.

    Ich habe den VdK schon informiert die Argentur für Arbeit werde ich den Bescheid auch zukommen lassen.

    1. Hat wer ähnliches erlebt?

    Das Do ist der Weg. :prof:

  • Hallo,

    auch wenn du deutsche Muttersprachlerin bist und eine Lese-Rechtschreibschwäche besteht, ich und evtl. viele andere auch, habe nicht verstanden was los ist. Jedenfalls kann ich so nicht adäquat antworten. Bitte schreib das Ganze nochmal verständlicher auf, sonst wirst du keine Antworten erhalten.

    MfG

  • Hallo,

    auch wenn du deutsche Muttersprachlerin bist und eine Lese-Rechtschreibschwäche besteht, ich und evtl. viele andere auch, habe nicht verstanden was los ist. Jedenfalls kann ich so nicht adäquat antworten. Bitte schreib das Ganze nochmal verständlicher auf, sonst wirst du keine Antworten erhalten.

    MfG

    Danke für deine Belehrung.

    Es um Teilhabe am Arbeitsleben und ALG 2.
    Hab in den ersten halben Jahr Maßnahme nur ALG 2 erhalten und kein Ausbildung Geld.

    Darauf hin gab ein Schreiben das Jobcenter und Argentur für Arbeit das unter sich regelt. Laut Reha Berater ja ,wurde es auch geklärt.

    Und fordert das Jobcenter ein Erstattung Anspruch und zwar genau die die Argentur für Arbeit den Jobcenter geben müssen.
    Nun fordert das Jobcenter Geld von mir.

    Das Do ist der Weg. :prof:

  • Also du bist seit Juli in einer Unterstützen Beschäftigung.
    Eigentlich würdest du Ausbildungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen.
    Aber du hast stattdessen weiter Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter bekommen.
    Eigentlich sollte das Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit das Arbeitslosengeld 2 ersetzt bekommen.
    Jetzt will das Jobcenter aber das Arbeitslosengeld 2 von dir zurück bekommen?
    Soweit richtig?

  • Nicht in dem konkreten Fall, aber aus anderen Fällen..
    Zynismus: Das Jobcenter stellt nur Mitarbeiter ein, welche nicht das kleine 1x1 können oder das Programm mit dem sie arbeiten verrechnet sich systematisch zu "deinen" Ungunsten.

    Es hilft nur ruhig bleiben, schriftlich alles einfordern bzw. Forderungen von sich weisen, bei Nichteinsicht, Nichtverstehen, Mauern nutzt der Klageweg.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!