Steuerlicher Nutzen der festgestellten Behinderungen

  • Was ist eine Gleichstellung?
    Ich wollte die Lohnabrechnung erklärt bekommen und wissen, wo der Freibetrag auftaucht und ob sich arbeitsrechtliche durch den GdB etwas verändert... Urlaubstage? Etc.

    Bei mir auf der Lohnabrechnung ist im Kopf ein Feld Freibetrag/Monat + eines Freibetrag/Jahr.

    Anspruch auf Zusatzurlaub hat man erst ab GdB 50.

    Eine Gleichstellung kann man beim "Arbeitsamt" beantragen. Die erhält man, wenn man einen GdB 30 oder 40 hat und der Job ohne diese Gleichstellung irgendwie in Gefahr sein könnte. Wenn du eine Gleichstellung bekommst, dann gilt für dich auch der besondere Kündigungsschutz, der sonst erst ab GdB 50 gilt.

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • @Cordelia
    Wenn du einen dm-Markt in der Nähe hast, könntest du den Lohnzettel dort einscannen. Den Arbeitgeber (womöglich noch Vorgesetzten) würde ich ohne Gleichstellung und mit GdB40 in gar nichts einweihen. Die Lohnbuchhaltung sieht den Pauschalbetrag sobald er vom Finanzamt bereitgestellt wurde und berücksichtigt ihn. Es dauert erfahrungsgemäß 1-3Monate, bis der Freibetrag auf dem Gehaltszettel erscheint und du etwas mehr Netto bekommst.
    Mach dir nicht so viel Stress!

  • Bei GdB40 ist die Pauschale 860€ pro Jahr. Wenn du sonst keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt hast eintragen lassen, musst du nach der Zahl "860“ auf der Abrechnung bei Jahreswerten suchen oder nach 72€ bei den Monatsbeträgen. Eigentlich wird die Pauschale aber als Jahrespauschale auf der Lohnabrechnung ausgewiesen, demnach nach 860€ in deinem Fall suchen. Oder von den Usern jemand draufschauen lassen. Die finden mit ziemlicher Sicherheit auch das Feld, wenn die Pauschale noch nicht eingetragen wurde.

  • @Cordelia
    Wenn du einen dm-Markt in der Nähe hast, könntest du den Lohnzettel dort einscannen. Den Arbeitgeber (womöglich noch Vorgesetzten) würde ich ohne Gleichstellung und mit GdB40 in gar nichts einweihen. Die Lohnbuchhaltung sieht den Pauschalbetrag sobald er vom Finanzamt bereitgestellt wurde und berücksichtigt ihn. Es dauert erfahrungsgemäß 1-3Monate, bis der Freibetrag auf dem Gehaltszettel erscheint und du etwas mehr Netto bekommst.
    Mach dir nicht so viel Stress!

    Schon passiert :m(: ich wollte zur Arbeit und konnte nicht mit weinen aufhören, weil mich gerade alles überfordert, die Arbeit, die vielen Infos wegen GdB, Steuerberater Termin und mein nicht mehr vorhandener Vorgehens-Plan Schritt für Schritt. Mein Sohn konnte mich etwas beruhigen, jetzt geht's wieder. Ich will es nur richtig machen und mir nicht schaden... :nerved:

  • @Cordelia
    Wenn du einen dm-Markt in der Nähe hast, könntest du den Lohnzettel dort einscannen. Den Arbeitgeber (womöglich noch Vorgesetzten) würde ich ohne Gleichstellung und mit GdB40 in gar nichts einweihen. Die Lohnbuchhaltung sieht den Pauschalbetrag sobald er vom Finanzamt bereitgestellt wurde und berücksichtigt ihn. Es dauert erfahrungsgemäß 1-3Monate, bis der Freibetrag auf dem Gehaltszettel erscheint und du etwas mehr Netto bekommst.
    Mach dir nicht so viel Stress!

    Ich habe bisher nur die Kopie der Feststellung des GdB an das Finanzamt geschickt und bin mir nicht sicher, ob das für die Bereitstellung des Pauschalbetrag es ausreicht... :|

  • Man kann auch im Finanzamt anrufen, die Steuernummer angeben und mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in sprechen.
    Zum Beispiel fragen, wie das geht mit dem Freibetrag.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Man kann auch im Finanzamt anrufen, die Steuernummer angeben und mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in sprechen.
    Zum Beispiel fragen, wie das geht mit dem Freibetrag.

    Hab ich gerade gemacht, den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausgedruckt, ausgefüllt und werde ihn gleich mit einer erneuten Kopie des GdB dem Finanzamt schicken.

  • Auch beim Steuerberater war ich!
    Von ihm habe ich die gewünschten Informationen erhalten :
    Ich hätte vor 2019 keine Steuern zahlen müssen bei meinem geringen Einkommen, da brauche ich keine Nachzahlung befürchten.
    Und vermutlich muss ich bei meinem aktuellen Verdienst, incl. 50% EM Rente plus GdB 40 überhaupt keine Steuern zahlen!
    Das ist mir das Geld für die Beratung Wert.
    Allerdings frage ich mich immer noch, ob ich meinem Chef den GdB mitteilen soll, ob es für einen diakonischen Betrieb relevant ist, "Behinderte" zu beschäftigen!?
    Wir haben einen Behinderten, der die Dienstautos betreut.

  • Wenn du die "Vorteile" des Grades der Schwerbehinderung im Job nutzen willst, musst du es schon mitteilen.

    Wenn du "nur" die Steuervorteile nutzt, ist es mehr oder weniger deine Privatsache.


    Außerdem kannst du ja ganz unauffällig nachfragen, ob es deinem Chef einen Vorteil brächte, würde er eine weitere schwerbehinderte Mitarbeiterin haben. Betriebe, die nicht die vorgesehen Anzahl behinderter Mitarbeiter*innen beschäftigen, müssen häufig eine Abgabe zahlen.
    Es gibt Betriebe, denen das Wurscht ist; die zahlen lieber die Abgabe; andere sind froh, ihre Quote erfüllt zu haben.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Wenn du die "Vorteile" des Grades der Schwerbehinderung im Job nutzen willst, musst du es schon mitteilen.

    Aber sie hat doch GdB 40 ohne Gleichstellung, also gibt es keine Vorteile und für den AG zählt sie so auch nicht bei der Schwerbehindertenabgabe.

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • Aber sie hat doch GdB 40 ohne Gleichstellung, also gibt es keine Vorteile und für den AG zählt sie so auch nicht bei der Schwerbehindertenabgabe.

    Und wenn ich aufgrund einer evtl. Autismus-Diagnose (ich versuche gerade, einen Termin zu bekommen) GdB 50 bekommen würde?

  • Und wenn ich aufgrund einer evtl. Autismus-Diagnose (ich versuche gerade, einen Termin zu bekommen) GdB 50 bekommen würde?

    In dem Fall erhälst du natürlich Vorteile im Job, wenn du das dem AG mitteilst und er kann dich bei der Schwerbehindertenabgabe berücksichtigen.

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  • Wenn du die "Vorteile" des Grades der Schwerbehinderung im Job nutzen willst, musst du es schon mitteilen.

    Wenn du "nur" die Steuervorteile nutzt, ist es mehr oder weniger deine Privatsache.


    Außerdem kannst du ja ganz unauffällig nachfragen, ob es deinem Chef einen Vorteil brächte, würde er eine weitere schwerbehinderte Mitarbeiterin haben. Betriebe, die nicht die vorgesehen Anzahl behinderter Mitarbeiter*innen beschäftigen, müssen häufig eine Abgabe zahlen.
    Es gibt Betriebe, denen das Wurscht ist; die zahlen lieber die Abgabe; andere sind froh, ihre Quote erfüllt zu haben.

    Daran hatte ich auch gedacht, als Grund, meinen Chef über den GdB zu informieren, aber klar, das macht nur ab GdB Sinn, also werde ich es sein lassen, denke ich.

  • Zitat

    Ich hätte vor 2019 keine Steuern zahlen müssen bei meinem geringen Einkommen, da brauche ich keine Nachzahlung befürchten.
    Und vermutlich muss ich bei meinem aktuellen Verdienst, incl. 50% EM Rente plus GdB 40 überhaupt keine Steuern zahlen!
    Das ist mir das Geld für die Beratung Wert.

    @Cordelia
    Wie tief musstest du für die Auskünfte in die Tasche greifen?

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