Ich habe meinen GdB auch eintragen lassen, damit er monatlich berücksichtigt wird. Früher habe ich ihn immer erst mit der Steuererklärung geltend gemacht.
Geht beides, aber ich habe lieber jeden Monat bisschen mehr Geld in der Tasche, wie es geballt einmal im Jahr zurück zu bekommen.
Steuerlicher Nutzen der festgestellten Behinderungen
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Das galt für Kuntergraubunt.
Hast du denn schon einen Behindertenpauschbetrag auf der Abrechnung eintragen lassen?
OK, ich bin gerade dabei und mache es rückwirkend über die Steuererklärung geltend.
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Ich habe meinen GdB auch eintragen lassen, damit er monatlich berücksichtigt wird. Früher habe ich ihn immer erst mit der Steuererklärung geltend gemacht.
Geht beides, aber ich habe lieber jeden Monat bisschen mehr Geld in der Tasche, wie es geballt einmal im Jahr zurück zu bekommen.Ja genau, geht mir auch so, lieber jeden Monat etwas, ich lasse es gerade eintragen beim Finanzamt.
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Ich habe mich geirrt. Sorry, deswegen wieder editiert
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Woran erkenne ich den auf der Lohn Abrechnung?
auf meiner Gehaltsabrechnung steht u.a. der zu versteuernde Betrag. Der ist um die Summe reduziert, wie das Finanzamt als Steuerfreibetrag eingetragen hat. Bislang waren es bei mir knapp 50 € und im Januar habe ich nur nachgesehen, ob der neue Steuerfreibetrag berücksichtigt wurde.
Ich weiß allerdings nicht, ob jeder Arbeitsgeber das auf der Abrechnung extra angibt.
Geht natürlich erst, wenn der Betrag beim Finanzamt eingetragen wurde.
Die Mitteilung bekommt der Arbeitgeber über den Abruf deiner Steuerdaten, wenn die Abrechnung erstellt wurde. -
Woran erkenne ich den auf der Lohn Abrechnung?
Abrechnung einscannen, persönliche Daten schwärzen, hochladen. Hat dir dein Arbeitgeber keine Erläuterung gegeben, wie die Lohnabrechnung zu lesen ist? Manchmal steht es auch auf der Rückseite der Lohnabrechnung drauf.
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auf meiner Gehaltsabrechnung steht u.a. der zu versteuernde Betrag. Der ist um die Summe reduziert, wie das Finanzamt als Steuerfreibetrag eingetragen hat. Bislang waren es bei mir knapp 50 € und im Januar habe ich nur nachgesehen, ob der neue Steuerfreibetrag berücksichtigt wurde.
Ich weiß allerdings nicht, ob jeder Arbeitsgeber das auf der Abrechnung extra angibt.Geht natürlich erst, wenn der Betrag beim Finanzamt eingetragen wurde.
Die Mitteilung bekommt der Arbeitgeber über den Abruf deiner Steuerdaten, wenn die Abrechnung erstellt wurde.OK, das Finanzamt hat meinen Brief mit der Festst. d. GdB inzwischen bekommen, dann schaue ich mal auf der nä. Lohnabr. Ich möchte nicht so gern, daß mein AG meine Diagnose weiß
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Abrechnung einscannen, persönliche Daten schwärzen, hochladen. Hat dir dein Arbeitgeber keine Erläuterung gegeben, wie die Lohnabrechnung zu lesen ist? Manchmal steht es auch auf der Rückseite der Lohnabrechnung drauf.
Ich kann bei mir nichts einscannen, hab weder schrift. noch mündl. Erläuterung, aber ich werde meinen Steuerberater fragen, der wird wohl wissen.
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Woran erkenne ich den auf der Lohn Abrechnung?
Bei mir steht da: Freibetrag (J/M): xxx / xx
Als es noch nicht eingetragen war, stand da: Freibetrag (J/M): /Zumindest bei mir ist also nicht erkennbar, wofür genau der Freibetrag zustande kommt. Und nur den wird das Finanzamt auch an die Firma melden.
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Bei mir steht da: Freibetrag (J/M): xxx / xxAls es noch nicht eingetragen war, stand da: Freibetrag (J/M): /
Zumindest bei mir ist also nicht erkennbar, wofür genau der Freibetrag zustande kommt. Und nur den wird das Finanzamt auch an die Firma melden.
OK, danke, dann werde ich danach suchen.
Wie beruhigend -
Dem Finanzamt nur das Schreiben hinzuschicken ist aber leider meines Erachtens nicht richtig.
Dafür gibt’s ein Formular. Wenn ich mich richtig erinnere, dann war es das „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. Ich habe damals das Formular ausgefüllt und gemeinsam mit einer Kopie des Ausweises hingeschickt.
Ob das schon nächsten Monat berücksichtigt wird, halte ich für gewagt. Bei uns im Betrieb läuft die Gehaltsabrechnung immer um den 20ten rum. Du musst ja berücksichtigen, dass dein Brief erst beim FA ankommen und bearbeitet werden muss.
Ein Freibetrag kann viele Ursachen haben. Mein Arbeitgeber weiß von meiner Schwerbehinderung, daher habe ich auch kein Geheimnis daraus gemacht. Ein Freibetrag kann aber auch durch ein teures Fernstudium o.ä. zustande kommen. -
Bei mir ist es übrigens auf der letzten Seite in der Fußzeile versteckt, also nicht zu schnell aufgeben beim Suchen!
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Dem Finanzamt nur das Schreiben hinzuschicken ist aber leider meines Erachtens nicht richtig.
Dafür gibt’s ein Formular. Wenn ich mich richtig erinnere, dann war es das „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. Ich habe damals das Formular ausgefüllt und gemeinsam mit einer Kopie des Ausweises hingeschickt.Ob das schon nächsten Monat berücksichtigt wird, halte ich für gewagt. Bei uns im Betrieb läuft die Gehaltsabrechnung immer um den 20ten rum. Du musst ja berücksichtigen, dass dein Brief erst beim FA ankommen und bearbeitet werden muss.
Ein Freibetrag kann viele Ursachen haben. Mein Arbeitgeber weiß von meiner Schwerbehinderung, daher habe ich auch kein Geheimnis daraus gemacht. Ein Freibetrag kann aber auch durch ein teures Fernstudium o.ä. zustande kommen.
OK, dann habe ich die Kopie umsonst hingeschickt?
Naja, ich schau mal nach einem solchen Formular.
Mir ist es wichtig, daß bei mir auf der Arbeit niemand von meinem GdB weiß, wenn es nicht unbedingt sein muss. -
OK, dann habe ich die Kopie umsonst hingeschickt?
Nein, die Kopie als Nachweis des GdB brauchen sie auf jeden Fall.
Ob sie auch noch das Formular haben wollen oder nicht, hängt vielleicht auch von der Laune des Sachbearbeiters ab. -
Ein Freibetrag kann viele Ursachen haben. Mein Arbeitgeber weiß von meiner Schwerbehinderung, daher habe ich auch kein Geheimnis daraus gemacht. Ein Freibetrag kann aber auch durch ein teures Fernstudium o.ä. zustande kommen.
An der Höhe des Freibetrages kann man (also auch der Arbeitgeber, der die Lohnabrechnung macht) kinderleicht eine Schwerbehinderung erkennen, sogar den Grad mittlerweile.
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An der Höhe des Freibetrages kann man (also auch der Arbeitgeber, der die Lohnabrechnung macht) kinderleicht eine Schwerbehinderung erkennen, sogar den Grad mittlerweile.
In dem Fall wäre es also hilfreich, auch noch die Pandlerpauschale gleich mit zu beantragen. Oder andere Dinge, die man jedes Jahr auf seine Steuererklärung packt.
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@Garfield
Wahrscheinlich. Wenn beim Arbeitgeber alle Freibeträge addiert ankommen, schon. -
An der Höhe des Freibetrages kann man (also auch der Arbeitgeber, der die Lohnabrechnung macht) kinderleicht eine Schwerbehinderung erkennen, sogar den Grad mittlerweile.
OK, naja, ich hab schon überlegt, ob ich mich bei meinem Chef einfach oute. Daß ich in EM Rente bin, weiß die Leitung eh schon und das bin ich ja nicht ohne Grund. Kann ich da Probleme bekommen, wenn ich erst jetzt mein GdB 40 (seit 2019) bekannt gebe?
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Kann ich da Probleme bekommen, wenn ich erst jetzt mein GdB 40 (seit 2019) bekannt gebe?
Wenn die Behinderung keinen Einfluss auf die Arbeit hat (Ausschlussgründe), darf man das mitteilen, wann man möchte. Ich habe meinen GdB 40 bzw. die Gleichstellung erst bei der Kündigung mitgeteilt bei der letzten Firma.
Man weiß allerdings nicht, ob sich nicht vielleicht ein Vorgesetzter persönlich angepisst fühlt, weil man das erst später mitteilt. Sowas kann natürlich immer passieren.
Hast du eine Gleichstellung oder warum willst du einen GdB 40 mitteilen?
Ich habe meinen GdB 50 in der neuen Firma der HR Abteilung gleich mitgeteilt, aber ich wollte auch die zusätzlichen Urlaubstage haben.
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Wenn die Behinderung keinen Einfluss auf die Arbeit hat (Ausschlussgründe), darf man das mitteilen, wann man möchte. Ich habe meinen GdB 40 bzw. die Gleichstellung erst bei der Kündigung mitgeteilt bei der letzten Firma.
Man weiß allerdings nicht, ob sich nicht vielleicht ein Vorgesetzter persönlich angepisst fühlt, weil man das erst später mitteilt. Sowas kann natürlich immer passieren.Hast du eine Gleichstellung oder warum willst du einen GdB 40 mitteilen?
Ich habe meinen GdB 50 in der neuen Firma der HR Abteilung gleich mitgeteilt, aber ich wollte auch die zusätzlichen Urlaubstage haben.
Was ist eine Gleichstellung?
Ich wollte die Lohnabrechnung erklärt bekommen und wissen, wo der Freibetrag auftaucht und ob sich arbeitsrechtliche durch den GdB etwas verändert... Urlaubstage? Etc. -
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