Nein, an den Kilometern hat sich nichts geändert.
Ich würde nur den GdB-Betrag jetzt zusätzlich eintragen wollen. Der galt bisher für mich nicht, weil ich die nun weggefallenen Anspruchsvorraussetzungen nicht erfüllt hatte.
Wenn ich nen höheren Freibetrag eintragen lassen wollte als im Vorjahr, musste ich den Antragsbogen immer neu ausfüllen. Allerdings war das bei mir immer eine Änderung nur bei den Werbungskosten, also auf dem gleichen Zusatzbogen, vielleicht macht das einen Unterschied.