Steuerlicher Nutzen der festgestellten Behinderungen

  • Dank der von Aspies e.V. mitgetragenen Petition ändert sich zum Jahr 2021 das Steuerrecht.

    Auch schon niedrige GdB-Feststellungen werden steuerlich mit einem Pauschbetrag "belohnt", der die Steuerlast mindert.

    Das nutzt zwar leider nur denjenigen etwas, die auch steuerpflichtig sind, aber es beendet die Ungleichbehandlung von psychisch und rein körperlich behinderten Menschen.


    Die entsprechende Verfügung zu verlinken (was ich vorhatte) ist mir soeben nicht gelungen....ich arbeite dran.....aber vielleicht findet ihr bei Interesse selbst die neuen Pauschalen.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Dankeschön für die Info.

    Hier findet man z.B. eine Erläuterung und die neuen Pauschbeträge => https://www.haufe.de/steuern/gesetz…168_521068.html

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • Danke für die Unterstützung, @kim!

    Ich habe noch nach einem Link gesucht, der keine Cookie-Anfragen startet, und fand das hier:

    Berlin erklärt's

    Außerdem sind noch da ein paar weitere Fragen vor-beantwortet - vielleicht hilft es ja weiter.

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  • Gut zu wissen.
    Da das direkt beim Finanzamt beantragt wird, würde auch mein Arbeitgeber davon nichts mitbekommen.
    Ich habe durch die Pendlerpauschale bereits einen Freibetrag drin und da hat bisher auch noch niemand in der Firma gefragt, woher der kommt.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Genau, das geht via Finanzamt.

    @Garfield
    Solange du keine Sonderregelungen für Behinderte in Anspruch nimmst, musst du deinem Arbeitgeber nichts über Behinderung oder Schwerbehinderung mitteilen.
    Genausowenig wie du z. B. deine favorisierte Teesorte preisgibst ;)

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  • Ich habe den Pauschalbetrag letztes Jahr eintragen lassen. Machte bisher monatlich nicht viel aus, aber durch die Änderung ab 2021 und dem Wegfall des Solidaritätszuschlages macht es sich dann bisschen bemerkbar.

  • @kuntergraubunt

    An deiner Stelle würde ich in 2021 mal überprüfen, ob auch automatisch der jetzt höhere Behinderten-Pauschbetrag eingetragen wurde.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Finanzangelegenheiten sind für mich oft nicht so durchschaubar. gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Pauschbetrag von der Summe der Einkünfte abgezogen wird wie der Werbungskosten-Pauschbetrag ?

  • Oh Ihr Lieben,
    ich bin neu hier und lese Eure Beiträge mit großem Interesse!
    Ich habe einen GdB 40 seit 2019, habe das aber noch nicht beim Finanzamt eintragen lassen und weiß nicht, ob das rückwirkend geltend gemacht werden kann in einer Steuererklärung. Den ersten Termin beim Steuerberater habe ich aus Angst abgesagt :m(:

  • Ich habe den Steuerberater jetzt um einen Termin gebeten...
    Eigentlich brauche ich für Behörden - Gänge und dergleichen Unterstützung, es stresst mich derart, daß ich wegen so etwas schonmal 10 Tage in die Psychiatrie gegangen bin, da hab ich nicht gewusst, ob es mit der EMR klappt oder nicht :m(:

  • Und was bringt die Psychiatrie da? Das ist doch noch mehr Stress dann.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Oh Ihr Lieben,
    ich bin neu hier und lese Eure Beiträge mit großem Interesse!
    Ich habe einen GdB 40 seit 2019, habe das aber noch nicht beim Finanzamt eintragen lassen und weiß nicht, ob das rückwirkend geltend gemacht werden kann in einer Steuererklärung. Den ersten Termin beim Steuerberater habe ich aus Angst abgesagt :m(:

    Kannst Du rückwirkend geltend machen, hat bei mir auch geklappt.

  • Kannst Du rückwirkend geltend machen, hat bei mir auch geklappt.

    Sicherlich; musst du aber beantragen, diese "Rückwirkung".
    Es sei denn, der Bescheid sagt schon was Passendes über die Geltungsdauer aus.

    Und das Finanzamt muss es auch erfahren. Also anrufen/hinschreiben. Die können dir nix tun!

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    Einmal editiert, zuletzt von Capricorn (9. Februar 2021 um 21:11)

  • Da hätte ich auch mal ne Frage:
    Ich habe seit Jahren einen Steuerfreibetrag wegen Pendlerpauschale.
    Im ersten Jahr war das ein ziemlicher Aufwand, alles nachzuweisen.
    Darum habe ich im Jahr darauf einfach angekreuzt: Wie letztes Jahr.
    Und so geht das nun schon mehrere Jahre.
    Für 2021 hatte ich den Antrag bereits letztes Jahr abgegeben, also bevor ich von der neuen Regelung erfahren habe.
    Kann ich nun einfach einen Zusatzantrag einreichen? Oder müsste ich erneut den vollen Antrag mit allen Nachweisen ausfüllen, weil es sich ja geändert hat?
    Dort anrufen habe ich schon mal irgendwann versucht, irgendwie war ich nie in der richtigen Abteilung rausgekommen.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Aha, verstehe. Aber ich persönlich bin keine Steuerfachfrau.
    Was ich mir so denke, ist das hier: Die Pendlerpauschale bedeutete für dich ja bisher einen bestimmten Kilometer-Betrag zu bekommen. Hat der sich nun geändert, nicht aber deine Kilometeranzahl, sollte es das Finanzamt selbst merken und diesen Vorabzug (?) für dich ändern.

    Anrufen und nachfragen sollte nicht schaden.
    Am besten trotzdem schriftlich (formlos) einreichen.
    Vielleicht arbeiten dort im Finanzamt auch viele im Homeoffice und sie schrauben die Erreichbarkeit auf ein bestimmtes Maß herab. Vermutung meinerseits!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Nein, an den Kilometern hat sich nichts geändert.
    Ich würde nur den GdB-Betrag jetzt zusätzlich eintragen wollen. Der galt bisher für mich nicht, weil ich die nun weggefallenen Anspruchsvorraussetzungen nicht erfüllt hatte.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

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