Gedankenkarussell99 wrote:
Ja ich habe sehr viele Einschränkungen und lebe bei meiner Mutter und bin wie ein Kind geblieben. Aber beim Widerspruch wurde das leider nicht ernstgenommen die Einschränkungen und auch die Diagnose deshalb sind wir jetzt bei der Klage.
Ich hoffe dass ich nichts unterdrücke aber habe trotzdem Angst dort einen heftigen Anfall zu bekommen.
Wenn du willst kannst du ja erzählen wie das abgelaufen ist beim Gutachter @Lars77 . Auch gerne im Einzelchat.
Bei meinem ersten Anlauf für den Grad der Behinderung (seinerzeit noch ohne Aspergerverdacht und Aspergerdiagnose) haben meine Ärzte und ich nur wenig darüber gewusst, wie so ein Verfahren abläuft. Daher sind die Stellungnahmen meiner Ärzte seinerzeit auch sehr nüchtern (rw) ausgefallen, auch weil die Dokumentation durch meine Ärzte bis dahin sehr oberflächlich ausgefallen ist und ich wiederum meinen Ärzten bis dahin nur sehr wenig von meinen konkreten Einschränkungen berichtet habe, die über die offensichtlichen Krankheitsauswirkungen hinausgehen.
Ich habe das dann im Gerichtsverfahren über meinen Anwalt in schriftlicher Form nachgereicht, was jedoch vom Versorgungsamt und letztlich auch vom Gericht als nicht aussagekräftig bewertet worden ist, weil es ja in den ärztlichen Unterlagen nicht festgehalten gewesen ist. Aber: Ich bin damals auch nicht begutachtet worden. Ich denke, dass eine Begutachtung zu einer anderen Bewertung geführt hätte, weil es dann eben in ärztlichen Unterlagen festgehalten worden wäre. Denn der Gutachter im Gerichtsverfahren wertet ja nicht nur aus, was schon an ärztlichen Unterlagen da ist, sondern macht sich auch sein eigenes Bild im Rahmen der persönlichen Begutachtung und liefert so ja auch medizinische Befunde nach.
Letztlich habe ich seinerzeit die Klage zurückgezogen, weil keine Aussicht auf Erfolg bestanden hat, einen höheren Grad der Behinderung zu erhalten, als den, den das Versorgungsamt auf meinen ursprünglichen Antrag hin festgestellt hat.
Aber dann ist es einige Zeit später zur Diagnose Asperger gekommen und ich habe einen Verschlechterungsantrag gestellt und erneut einen Grad der Behinderung von 50 beantragt. Im Unterschied zum ersten Anlauf habe ich vor dem Verschlechterungsantrag unterstützt durch meine Psychotherapeutin meine Einschränkungen aufgeschrieben und sie hat daraus einen umfassenden Bericht über meine Situation erstellt. Außerdem hat vor dem Verschlechterungsantrag eine lange Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung stattgefunden, bei der sich herausgestellt hat, dass ich nicht mehr in der Lage bin in Vollzeit zu arbeiten. Über das Ergebnis der beruflichen Wiedereingliederung und wie sich meine gesundheitliche Situation auf die berufliche Leistungsfähigkeit auswirkt, habe ich gemeinsam mit dem Arzt, der die berufliche Wiedereingliederung begleitet hat, ebenfalls einen umfassenden Bericht erstellt.
Wenn ich an dieser Stelle davon spreche, dass ich mit den Ärzten umfassende Berichte erstellt habe, meine ich damit, dass ich umfassende schriftliche Schilderungen erstellt habe und sie meinen Ärzten übergeben haben. Diese haben unter Berücksichtigung dieser Schilderungen dann ärztliche Stellungnahmen geschrieben und sie mir zur Verfügung gestellt.
Als mir diese Stellungnahmen vorgelegen haben, habe ich den Verschlechterungsantrag gestellt und einen Grad der Behinderung von 50 beantragt. Dieser Antrag ist vom Versorgungsamt zunächst zurückgewiesen worden, da sich meine Situation angeblich im Vergleich zum ersten Antrag gar nicht verändert habe. Da im Ablehnungsbescheid, den ich auf meinen Verschlechterungsantrag hin erhalten habe, Asperger nicht als Behinderung aufgeführt worden ist, bin ich aber davon ausgegangen, dass entweder der Gutachter, der die Unterlagen geprüft hat, die neuen Unterlagen nicht gelesen oder nicht verstanden hat oder das Amt die Unterlagen nicht gelesen oder nicht verstanden hat. Jedenfalls habe ich nicht ein Eindruck gehabt, dass die Unterlagen ernsthaft geprüft worden sind.
Also habe ich per Anwalt Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt. Diesen Widerspruch hat mein Anwalt zunächst gar nicht begründet, da wir davon ausgegangen sind, dass das Amt den Widerspruch ohnehin zurückweisen wird und erst im anschließenden Gerichtsverfahren gezwungen werden kann, sich mit den Unterlagen auseinanderzusetzen. Für meinen Anwalt und mich überraschend hat sich aber einige Monate nach dem Widerspruch das Versorgungsamt gemeldet und angefragt, ob noch eine Begründung des Widerspruchs folgt und welcher Grad der Behinderung beantragt wird.
Daraufhin hat mein Anwalt das Amt in der Begründung des Widerspruchs aufgefordert, sich die eingereichten Unterlagen tatsächlich anzusehen und das Asperger bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen und hat zugleich angeboten, dass er gegen einen Widerspruchsbescheid, der mir einen GdB von 50 zuerkennt und das Asperger als Behinderung anerkennt, keine Klage einreichen wird. Daraufhin hat das Amt diesen Einigungsvorschlag angenommen und mir den GdB von 50 zuerkannt und das Asperger als Behinderung anerkannt.
Damit möchte ich Dir Mut machen

Ebenso kannst Du ja den Gutachter bitten, dass er nach dem Gespräch mit Dir noch mit Deiner Mutter über Deine Situation spricht. Denn Deine Mutter ist für Dich ja nicht nur eine Begleitperson im Sinne Deiner Fahrerin, die Dich zum Termin bringt, sondern tatsächlich eine Begleitperson bzw. Dich betreuende/stark unterstützende Bezugsperson. Sollte der Gutachter sich weigern mit Deiner Mutter zu sprechen, kannst Du verlangen, dass er Dir diese Weigerung vor Ort schriftlich bestätigt. Dieses Schriftstück kannst Du dann Deinem Anwalt geben und dieser kann es gegebenenfalls verwenden, falls das Gutachten für Dich ungünstig ausfällt und er Einwände gegen das Gutachten geltend machen muss.
Diagnose ADHS: 1996 ; Diagnose ASS/HFA: 02/2020