Liebes Forum,
seit März dieses JAhres beschäftige ich mit dem Widerspruchsverfahren bzw. jetzt Klageverfahren betreffend die HErabsetzung des GDBs meiner Tochter... Nach zahlreichen Ungereimtheiten in diesem ganzen Verfahren habe ich nun eine Termin-Ankündigung zur Begutachtung meiner Tochter durch eine Ärztin erhalten.
Und auch dieses Verfahren wird wieder vom zwei unschönen Aspekten begleitet: Einerseits darf ich wegen Corona meine Tochter nicht begleiten (bei keinem anderen Arzttermin in den letzten Monaten war das so!), zweitens handelt es sich um die Ärztin, die die initiale Herabstufung als Gutachterin für das Amt begründet hat (Akteneinsicht), gegen die wir ja jetzt klagen
Hat meine Tochter kein Recht, begleitet zu werden (gern auch mit FFP2-Maske...)? Wie war das bei euch in den letzten Monaten?
Ich finde, dass die Ärztin gar nicht mehr unvoreingenommen urteilen kann. (ich las im Forum einen ähnlichen Fall, da ging es aber um einen Arzt, der früher einmal acuh behandelnder Arzt war...). Wie ist das in unserem Fall?
Liebe Grüße