Klageverfahren: Gutachtertermin ohne Begleitung bei voreingenommener Ärztin?

  • Liebes Forum,
    seit März dieses JAhres beschäftige ich mit dem Widerspruchsverfahren bzw. jetzt Klageverfahren betreffend die HErabsetzung des GDBs meiner Tochter... Nach zahlreichen Ungereimtheiten in diesem ganzen Verfahren habe ich nun eine Termin-Ankündigung zur Begutachtung meiner Tochter durch eine Ärztin erhalten.
    Und auch dieses Verfahren wird wieder vom zwei unschönen Aspekten begleitet: Einerseits darf ich wegen Corona meine Tochter nicht begleiten (bei keinem anderen Arzttermin in den letzten Monaten war das so!), zweitens handelt es sich um die Ärztin, die die initiale Herabstufung als Gutachterin für das Amt begründet hat (Akteneinsicht), gegen die wir ja jetzt klagen

    Hat meine Tochter kein Recht, begleitet zu werden (gern auch mit FFP2-Maske...)? Wie war das bei euch in den letzten Monaten?
    Ich finde, dass die Ärztin gar nicht mehr unvoreingenommen urteilen kann. (ich las im Forum einen ähnlichen Fall, da ging es aber um einen Arzt, der früher einmal acuh behandelnder Arzt war...). Wie ist das in unserem Fall?

    Liebe Grüße

  • Natürlich hat deine Tochter das Recht, begleitet aufzutreten.
    Wenn die Begutachtung korrekt verläuft, musst du für einen Teil der Untersuchung aber auch das Zimmer verlassen.

    Liegt bei der Tochter eine ASS-Diagnose vor?

    In dem Bereich, für den ich arbeite, wird kein Gutachter genommen, der auch vor Gericht selber Gutachten ausführt, weil es dadurch zu Interessenskonflikten kommen könnte. Das ist bei euch offenbar anders.

    Der Tipp mit dem Fachanwalt für Sozialrecht ist schon sinnvoll aus meiner Sicht. Der kann aber bei der Untersuchung nicht dabei sein!

    Aus meiner Erfahrung heraus speist sich ein weiterer Hinweis: Gutachter mit Fachrichtung Psychiatrie & Psychotherapie sind nicht zwangsweise vertraut mit den Autismus-Spektrum-Störungen. Das sollte schon angesprochen werden. Falls diejenige wenig Ahnung haben sollte, würde ich deutlich protestieren, und zwar vor/bei/während der Begutachtung, denn später ist es so gut wie unmöglich, das Untersuchungsergebnis anzufechten. Auch nicht mit Anwalt!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Danke für die Antworten!
    Die Diagnose wurde in der Vergangenheit an 2 verschiedenen Uniklinika gestellt bzw. Bestätigt. Die Gutachterin ist Neurologin/ Psychiaterin und tritt anscheinend als Gutachterin für das Versorgungsamt UND! das Sozialgericht auf...
    Beim Vdk wurde mir nun ebenso angeboten, einen Befangenheitsantrag zu stellen mit Bitte um Gutachterwechsel.

    danke, das ist gut zu wissen, dass sie begleitet werden darf.

    @Capricorn woran erkenne ich denn zum Beispiel, dass der Gutachter/ die Gutachterin wenig Ahnung hat?

    @'Jobcenter Tycoon‘
    phantom
    Nein, wir haben noch keinen Anwalt. Den würden wir ja im weiteren Klageverfahren heranziehen. Inwiefern macht es Sinn, jetzt „schon“ einen zu konsultieren?

  • Danke für die Antworten!
    Die Diagnose wurde in der Vergangenheit an 2 verschiedenen Uniklinika gestellt bzw. Bestätigt. Die Gutachterin ist Neurologin/ Psychiaterin und tritt anscheinend als Gutachterin für das Versorgungsamt UND! das Sozialgericht auf...
    Beim Vdk wurde mir nun ebenso angeboten, einen Befangenheitsantrag zu stellen mit Bitte um Gutachterwechsel.

    danke, das ist gut zu wissen, dass sie begleitet werden darf.

    @Capricorn woran erkenne ich denn zum Beispiel, dass der Gutachter/ die Gutachterin wenig Ahnung hat?

    @'Jobcenter Tycoon‘
    phantom
    Nein, wir haben noch keinen Anwalt. Den würden wir ja im weiteren Klageverfahren heranziehen. Inwiefern macht es Sinn, jetzt „schon“ einen zu konsultieren?

    Ein Anwalt hat ja auch eine Beratungsfunktion. Er oder Sie zeigt, was jemandem sonst noch alles zusteht oder bei welchen Dingen man besonders aufpassen muss. Und ein starker Partner an seiner Seite - nicht nur medizinisch - ist immer gut.

  • woran erkenne ich denn zum Beispiel, dass der Gutachter/ die Gutachterin wenig Ahnung hat?

    Einfach fragen.

    "Welche Erfahrung haben Sie bei der Begutachtung von Menschen/Jugendlichen im ASS?"
    "Wie gut kennen Sie sich beim Aspergersyndrom aus?"
    "Wissen Sie, wie gut oder schlecht sich die Einschränkungen im Sozialen bei Autisten in einer Gutachtensituation abbilden?"

    So in etwa.
    Wenn dann jemand "von oben herab" reagiert, ist das kein gutes Zeichen.

    Außerdem könnte ein Anwalt bei dem Befangenheitsantrag die "richtigen" Worte wählen. Ihr würdet nicht mehr ohne fachlich versierte Unterstützung agieren.
    Da stimme ich der Antwort von @phantom zu.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

    Einmal editiert, zuletzt von Capricorn (24. November 2020 um 09:59)

  • @phantom
    @Capricorn

    Lieben Dank euch,

    ich habe nun einen Sozialrechtsanwalt kontaktiert, der uns den Befangenheitsantrag (erst nach Durchsicht der Unterlagen..) formulieren wird.

    Dein Tipp Capricorn, ist auf jeden Fall sehr interessant, Gutachertausch hin oder her. Du schreibst, dass du den Tipp mit den Fragen aus eigener Erfahrung geben kannst. Wie sähe das dann aus, wenn ich feststelle, dass die/der Untersucher nicht fachkundig genug auf dem Gebiet ASS ist. So wie ich das verstanden habe, könnte ich dann während des Termins meine Bedenken äußern.. und dann? Der Ärztin/Dem Arzt mitteilen, dass ich sein Gutachten ablehne oder die Untersuchung abbrechen, oder direkt das Gericht kontaktieren?

  • Das Sozialgericht ist hierbei "Herr des Verfahrens".
    Also alles via Antrag ans Gericht. Aber auch da könnte dich ein Anwalt beraten.

    Ich habe mal protestiert, als ein Psychologe die Rechtschreibstörung meines Kindes in Hinsicht auf klinisch bedeutsame psychische Beeinträchtigung begutachten sollte. Der Typ war unmöglich, aber ich habe nicht damit argumentiert, sondern geschrieben, dass ja ein Psychologe keine leitliniengerechte ärztliche Diagnose stellen könne.

    So ungefähr kann man auch argumentieren, wenn ein Psychiater von ASS keine Ahnung hat oder wenn er/sie sowohl für das Gericht als auch für die Ämter arbeitet. Im ersten Fall ist eine sachgerechte Bewertung unwahrscheinlich und im zweiten besteht möglicherweise ein Interessenskonflikt.

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  • @Capricorn
    Vielen Dank, dass du deine Erfahrung teilst!
    Das werde ich dann auch mit dem Anwalt besprechen. Gut, dass ihr uns nochmal darauf hingewiesen habt!

    Ich hoffe, dass der Wechsel klappt, denn die Gutachterin scheint tatsächlich wenig Ahnung zu haben: Habe mir ihre erste ärztliche Stellungnahme durchgelesen: Sie schreibt vom "Asperger-Syndrom als milde Form des Autismus"...

    LG

  • Sie schreibt vom "Asperger-Syndrom als milde Form des Autismus"...

    Das hört sich nach Wiedergabe eines vorformulierten Abschnitts aus diagnostischen Manualen an.

    Wie "mild" oder "stark" sich eine tief greifende Entwicklungsstörung auswirkt, hängt von den Umständen das Einzelfalls ab und nicht von der (korrekten?) Vergabe des Diagnoseschlüssels F 84.5 oder F 84.1 oder F 84.0 - so sehe ich es jedenfalls.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Das ist vielleicht übertrieben, schon darau Schlüsse zu ziehen. Trotzdem finde ich es unsensibel, von "mild" zu sprechen.

    Im Rahmen meines Diagnoseverfahrens ist auch immer von Asperger als milder Form des Autismus gesprochen worden.

    Insbesondere meine Psychotherapeutin hat mir erklärt, dass damit keine Wertung hinsichtlich der individuellen Auswirkungen des Asperger auf den jeweiligen Patienten vorgenommen wird, sondern damit Asperger von anderen, von vornherein schwereren Formen des Autismus abgegrenzt wird.

    Es ist also eine milde Form von Autismus, deren Auswirkungen individuell von Patient zu Patient eben leicht, mittel oder schwer ausfallen können.

    Ich bin zunächst auch irritiert gewesen, weil ich mit dem Wort mild eine Wertung auf meine konkrete Situation verbunden habe und leider nicht nur milde Auswirkugen durch das Asperger vorliegen. Aber die Erklärung, dass mild eben keine Bewertung der konkreten Auswirkungen, sondern eine Einornbung des Asperger in das Autismus-Spektum darstellt, hat die Irritation für mich schnell beseitigt.

    Von daher würde ich die Antwort auf die Frage nach der Kompetenz der Ärztin nicht von diesem Punkt abhängig machen.

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