Studiert jemand und hat gegenüber der Uni die Diagnose öffentlich gemacht?

  • Hallo liebes Forum,

    ich bräuchte eure Hilfe.
    Studiert hier jemand und hat die Autismus Diagnose der Uni mitgeteilt? Hat es Nachteile für euch ergeben? Würdet ihr generell sagen, dass es Sinn macht, diese Diagnose öffentlich zu machen. Ich habe diesbezüglich Hemmungen.

    Ich bedanke mich für jeden, der mit einen brauchbaren Ratschlag geben kann.

  • Hey @Oekonan,

    ich habe studiert und meine Diagnose mitgeteilt. Nachteile hatte ich dadurch keine. Ganz im Gegenteil. Ich habe Nachteilsausgleiche erhalten. Es war nicht erforderlich, die Diagnose mitzuteilen. Es hätte ausgereicht, die konkreten Einschränkungen zu benennen. Einen Schwerbehindertenausweis wollte man auch sehen.

    Am Ende ist alles gut gegangen und ich habe erfolgreich abgeschlossen. Übrigens war ich nicht alleine damit. In der Abschlussprüfung waren wir grob 30, die einen Nachteilsausgleich in Anspruch genommen haben von grob 450 Studierenden. Mal so nebenbei: Bei uns war ich nicht der einzige aus dem Spektrum...

    Edit:
    Ach noch was: Du solltest bei deinen Mitstudierenden überlegen, wem du es sagst. Ich habe das zuerst beobachtet und gesehen, dass es durchaus auch Menschen gibt, die sich über Behinderte lustig machen und sich üble Scherze erlauben.

    Einmal editiert, zuletzt von Thimor (13. November 2020 um 21:36)

  • Ganz simpel gefragt: was nützt es Dir, die Diagnose öffentlich zu machen (z.B. Anspruch auf Nachteilsausgleiche o.ä., die für Deinen Studienerfolg wichtig wären)? Wie hoch ist dieser Nutzen derzeit? Ist ein Nutzen aktuell nicht erkennbar oder allenfalls gering: nicht offenlegen. Geht später immer noch, zurücknehmen dagegen nicht. Vergrößert es jetzt schon die Aussicht auf einen Studienerfolg: offenlegen.

  • @Oekonan Was heißt schon "der Uni mitteilen" bzw. "öffentlich machen"? Dem Studentensekretariat bei der Einschreibung davon erzählen? Wüsste nicht, was die mit der Info anfangen sollten. :roll:

    Jede Uni müsste eigentlich einen Behindertenbeauftragten haben, dem könntest du auf jeden Fall davon erzählen, der darf das dann auch nicht einfach so ohne zu fragen weitererzählen. Und mit dem zusammen kannst du dann auch überlegen, ob es Sinn macht, z. B. einzelnen Dozenten davon zu erzählen, Nachteilsausgleiche zu beantragen, Studienassistenz zu beantragen o.ä.

    "He that can take rest is greater than he that can take cities." ~ Benjamin Franklin

    Ich hab mehr Spielwiesenbeiträge als du!

  • @HCS
    Bei uns war es u.a. mit eine gesonderten Prüfungsraum als Nachteilsausgleich verbunden. Ansonsten mit 150 Studenten in der Sporthalle... Und Zeitverlängerung. Bei uns gab es auch eine Anwesenheitspflicht. Mir wurde gestattet, kommentarlos den Raum zu verlassen und zu pausieren und mal was ausfallen zu lassen. Aber das alles gibt es nicht pauschal. Man musste schon darlegen, dass sich dadurch Nachteile ausgleichen lassen.

  • Es geht darum, dass ich einen Urlaubssemester beantragen möchte und mir die Uni keinen mehr aufgrund von Krankheit gewähren will, da ich schon mehrere hatte. Im Januar gehe ich in die berufliche Reha, um zu entscheiden, ob ich überhaupt dieses Studium weiter fortsetzen möchte. Ich kann so oder so im Januar-März keine Prüfungen ablegen. Ich würde dann ein Semester verschenken. Daher macht es doch Sinn, diesen Urlaubssemester zu bekommen. Deswegen habe ich mich beraten lassen von Leuten vom EUTB und die haben mir gesagt, ich solle die Diagnose öffentlich kenntlich machen vor dem Studiensekretariat und klar machen, dass ich mich diesmal nicht wegen Krankheit beurlauben lassen möchte und, dass dieses Urlaubssemester mir den Druck nehmen soll, um mich voll auf die Reha zu konzentrieren.

    Ganz simpel gefragt: was nützt es Dir, die Diagnose öffentlich zu machen (z.B. Anspruch auf Nachteilsausgleiche o.ä., die für Deinen Studienerfolg wichtig wären)? Wie hoch ist dieser Nutzen derzeit? Ist ein Nutzen aktuell nicht erkennbar oder allenfalls gering: nicht offenlegen. Geht später immer noch, zurücknehmen dagegen nicht. Vergrößert es jetzt schon die Aussicht auf einen Studienerfolg: offenlegen.

    Antwort siehe oben.

    Jede Uni müsste eigentlich einen Behindertenbeauftragten haben, dem könntest du auf jeden Fall davon erzählen, der darf das dann auch nicht einfach so ohne zu fragen weitererzählen. Und mit dem zusammen kannst du dann auch überlegen, ob es Sinn macht, z. B. einzelnen Dozenten davon zu erzählen, Nachteilsausgleiche zu beantragen, Studienassistenz zu beantragen o.ä.

    Das war meine Idee. Aber es hieß, ich solle gleich dem Studiensekretariat Bescheid geben, so dass ich keine Zeit verliere.

    Edit:
    Ach noch was: Du solltest bei deinen Mitstudierenden überlegen, wem du es sagst. Ich habe das zuerst beobachtet und gesehen, dass es durchaus auch Menschen gibt, die sich über Behinderte lustig machen und sich üble Scherze erlauben.

    Nö, Mitstudierende werden nichts davon erfahren. Zumindest nicht von mir. Das geht nur mich was an.

    Wie hoch ist dieser Nutzen derzeit? Ist ein Nutzen aktuell nicht erkennbar oder allenfalls gering: nicht offenlegen.

    Wenn das studiensekretariat mir dieses Urlaubssemester bewilligt, dann hätte ich sehr wohl einen Nutzen. Nur weiss ich nicht, ob sie sich darauf einlassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Oekonan (13. November 2020 um 22:21)

  • Ich hatte während meines Studiums einen Nachteilsausgleich beantragt und dabei die Diagnose mitgeteilt. Das würde ich immer wieder machen, da ich ohne Nachteilsausgleiche keine Chance habe zu studieren.

    Das hatte für mich keinerlei Nachteile. Wenn Probleme auftreten oder für Beratung hilft die Schwerbehinderten Vertretung der Uni weiter.

  • Es geht darum, dass ich einen Urlaubssemester beantragen möchte und mir die Uni keinen mehr aufgrund von Krankheit gewähren will, da ich schon mehrere hatte.

    Ist halt die Frage, ob die unterscheiden zwischen Krankheit und Behinderung als Grund. Bei mir damals wären beide Gründe gleichwertig gewesen. Ich vermute wie das genau ist kann man der Studienordnung oder so entnehmen. Ist einfach schon ewig her, dass ich studiert habe. Weiß das alles nicht mehr so genau.


    Jede Uni müsste eigentlich einen Behindertenbeauftragten haben

    Ich würde auch zuerst den ansprechen. Also ich meine du kannst natürlich auch gleich zum Studierendensekretariat gehen, aber wenn dann Krankheit und Behinderung als gleichwertig gelten würden hättest du deine Behinderung bekannt gemacht und keinen Nutzen. Überhaupt habe ich recht gute Erfahrungen gemacht mit dem Einbezug von Behindertenbeauftragten.

    Surprised by the joy of life.

  • Übrigens, mir ist gerade noch mal der Titel deines Thread aufgefallen: Ich habe nicht meine Diagnose öffentlich gemacht sondern meine Schwerbehinderung. Weil ich vermute sonst wäre es eh wurscht, ob man Krankheitssemester wegen Migräne, Autismus, Krebs oder eingewachsenen Fußnägeln will - also sofern ein Arzt bestätigt, dass deshalb ein Krankheits-/Urlaubssemester notwendig wird. (Eine weitere Frage wäre auch, ob deine Uni zwischen Krankheits- und Urlaubssemestern unterscheidet, kommt mir gerade.)

    Surprised by the joy of life.

  • Ich hatte damals keine Diagnose und brauchte auch keinen Ausgleich, aber ich habe vor zwei Jahren als Dozentin an einer Uni unterrichtet und hatte aus den USA - und ich glaube auch aus GB - Studenten mit einer Bescheinigung über Beeinträchtigungen mit der Bitte, dass sie bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich erhalten, also sprich, etwas mehr Zeit haben. Da stand immer eine Diagnose drauf.
    Nachteile hatte es glaube ich keine. Auch die Mitstudenten wussten es, wenn sie die Zeit tatsächlich in Anspruch nahmen, denn dann war ja ersichtlich, dass sie aus irgendeinen Grund nicht mit den anderen abgeben müssen.
    Bei einer stand auch drauf, dass sie nicht spontan vorlesen soll oÄ, da sie das nicht so gut kann. Aber mir ist im Unterricht nichts wirklich Negatives aufgefallen, außer dass sie etwas langsam war, doch das ist ja auch ein bisschen Charaktersache.

  • Klar, für ein urlaubssemester braucht es keine Begründung, bei einem Krankheissemester ist es anders, da muss man eben nachweisen das man krank ist.

    Doch man braucht einen Grund, um sich beurlauben zu lassen an meiner Uni. Einfach so, kann man sich nicht einfach beurlauben lassen.

  • Doch man braucht einen Grund, um sich beurlauben zu lassen an meiner Uni. Einfach so, kann man sich nicht einfach beurlauben lassen.

    Okay dann ist das an Unis unterschiedlich. Dafür war bei uns das Urlaubssemester dem Krankheitssemester nicht gleich gestellt, also das Urlaubssemester zählte trotzdem zur Studiumsdauer, während das Krankheitssemester so zählte, als wäre das nie passiert. Für eine Krankheit kann man ja nichts.

  • Ich habe während meinem Studium und Referendariat das Thema Nachteilsausgleich bei Prüfungen nicht auf dem Schirm gehabt (rw).

    Allerdings hat es damals Studiengebühren gegeben und ich habe diesbezüglich meine ADHS-Diagnse (Aspergerdiagnose ist erst später erfolgt) gegenüber der Uni offengelegt und die Befreiung von den Studiengebühren beantragt und bekommen. Nachteile hat mir das nicht eingebrockt.

    Grundsätzlich sollte man sich nicht scheuen, es offenzulegen, denn in den Abschlusszeugnissen wird meiner Kenntnis nach nicht vermerkt, dass ein Nachteilsausgleich genehmigt worden ist.

  • Allerdings hat es damals Studiengebühren gegeben und ich habe diesbezüglich meine ADHS-Diagnse (Aspergerdiagnose ist erst später erfolgt) gegenüber der Uni offengelegt und die Befreiung von den Studiengebühren beantragt und bekommen. Nachteile hat mir das nicht eingebrockt.

    Toll!! Meine Uni lässt da wirklich nichts durch. Ob ich aufgrund der Diagnose noch einen Urlaubsemester bekomme, ist immer noch nicht entschieden. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass an meiner Uni irgendwelche Fälle durchgehen.

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