Unterschiedliche Bezahlung in Behindertenwerkstätten WfbM

  • Habe das gestern abend ein wenig herumgegoogelt und nach WfbM in Nürnberg gesucht, um mal genauer zu schauen was ich für Möglichkeiten habe wenn ich nach Nürnberg ziehe.
    Da bin ich durch Zufall über eine Werkstatt gestolpert (RW) wo sie sogar offen zeigten wieviel man verdient.
    Die Beträge variierten jenachdem in was für einem Bereich man war (glaube das war vom Eingangsverfahren bis hin zum Arbeitsbereich oder so ähnlich) und das war im Vergleich zu dem was ich hier in meiner Werkstatt wo ich noch bin eher wenig. Ich bekomme irgendwas mit 110€ oder so, und die gaben da zwischen 60 und 80€.
    Das hat mich dann doch etwas überascht.
    Es war jetzt aber auch nicht eine der Werkstätten in die ich gewollt hätte weil die überhaupt keinen künstlerischen oder kreativen Bereich haben.

    Ich habe zuerst gedacht das die Bezahlung die man in einer WfbM bekommt überall gleich ist und es gesetzlich geregelt ist aber das ist wohl nicht so.

    Go bad or go home!

  • Das liegt vermutlich an der Region. In meiner Gegend bekommen die Leute am Anfang auch nur 80 Euro.
    Ich wohne aber in einer strukturarmen Region. Hier sind auch die Lebenshaltungskosten nicht so hoch.

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • So weit ich weiß gibt es einen Grundbetrag, der für alle gleich ist und dann einen Steigerungsbetrag.

    Bei letzterem gibt es unterschiedliche Modelle, die auch von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich sein können.

    Aber so genau kenne ich mich da nicht aus, habe das nur mal gehört.

  • So weit ich weiß gibt es einen Grundbetrag, der für alle gleich ist und dann einen Steigerungsbetrag.

    Sowas in der art kam bei uns auch zur Sprache aber ich habe das anders erklärt bekommen.

    Man sagte uns, wenn wir irgendwann in den Arbeitsbereich wechseln, bekommen wir diesen Grundbetrag, und je nachdem wie gut man arbeitet (das hängt nicht davon ab wieviel man schafft sondern wie kontinuierlich man durchhält) kann man noch mehr bekommen.
    Also jemand der auf Grund motorischer Einschränkungen nicht so viel schaffen kann, kann dann trotzdem genauso viel verdienen wie jemand der da keine Probleme hat und mehr schafft.
    Dafür ist es halt nötig das man eben kontinuierlich arbeitet, manche hören öfters auf und machen Pausen obwohl keine Pause ist, oder haben keine Lust mehr.
    Also es wird hier quasi der Wille weiter zu machen belohnt und der Ergeiz aber vielleicht ist das auch nicht in allen Werkstätten der Fall wo es sowas gibt.
    In der wo ich momentan bin gibt es sowas aber auch erst ab dem Arbeitsbereich also erst nach den 2 Jahren BBB.

    Go bad or go home!

  • bei einem bestimmten Menschen, der eine geistige behinderung hat, weiß ich, dass bei ihm auch die art der aufgabe bewertet wird. er hat eine aufgabe, bei der er gefährliche maschinen benutzen muss. deswegen bekommt er einen relativ hohen lohn. seine arbeit ist aber auch körperlich anstrengender als der durchschnitt dort.
    Außerdem habe ich mal gehört, dass manche Werkstätten auch deswegen gut bezahlen können, weil sie z.B. besonders gute Auftraggeber haben. Andere haben manchmal Probleme, überhaupt genügend Aufträge zu bekommen. Dann sitzen die Beschäftigten im Extremfall gelangweilt rum und können garnichts tun. Glück hat also, wer ein großes Unternehmen in der Nähe hat.

    hier gibt es eine erklärung der lebenshilfe:

    Grund-Betrag: Der Grund-Betrag beträgt seit Januar 2020 mindestens 89 Euro monatlich. Jede Person im Arbeits-Bereich bekommt den gleichen Grund-Lohn.



    Steigerungs-Betrag: Der Steigerungs-Betrag für Werkstatt-Beschäftigte ist unterschiedlich hoch. Es gibt verschiedene Modelle, die mit dem jeweiligen Werkstatt-Rat abgestimmt werden.


    Arbeits-Förderungs-Geld: Das Arbeits-Förderungs-Geld heißt kurz auch: AFöG. Viele Beschäftigte bekommen im Arbeits-Bereich ein zusätzliches Arbeits-Förderungs-Geld von derzeit 52 Euro monatlich.

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