Tipp: Zusätzliche zahnärztliche Leistungen

  • @Several
    mich würde da skeptisch machen, dass die eine Pflegestufe verlangen. Das ist etwas anderes als Eingliederungshilfe.
    Zumindest würde ich vorab genauer nachfragen. Ich habe jedenfalls keine Pflegestufe beantragt. Eingliederungshilfe bekomme ich aber.

    In deinem ersten Beitrag hier steht ja:
    "Das Angebot kann von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII* erhalten"

    Ich habe Pflegegrad 1 und bekomme Eingliederungshilfe, das habe ich bei meiner Anfrage dazu geschrieben. Vermutlich möchten sie deshalb den Nachweis sehen.

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

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