Zusätzliche zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Das Angebot kann von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII* erhalten.
Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt stellt zunächst in einer eingehenden halbjährlichen Untersuchung fest, ob Zähne und/oder Zahnfleisch erkrankt sind. Wenn sich dabei Befunde ergeben, die weiter abgeklärt oder behandelt werden müssen, soll zeitnah eine entsprechende Versorgung stattfinden.
Quelle und weitere Infos: Patienteninformation
Richtlinie: https://www.g-ba.de/richtlinien/96/
Ich habe diese Information heute zufällig gefunden nachdem ich gerade heute morgen beim Zahnarzt war
Was man effektiv davon hat, weiß ich (noch) nicht.
Hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt?
*z.B. betreutes Wohnen