Tipp: Zusätzliche zahnärztliche Leistungen

  • Zusätzliche zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen

    Das Angebot kann von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII* erhalten.

    Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt stellt zunächst in einer eingehenden halbjährlichen Untersuchung fest, ob Zähne und/oder Zahnfleisch erkrankt sind. Wenn sich dabei Befunde ergeben, die weiter abgeklärt oder behandelt werden müssen, soll zeitnah eine entsprechende Versorgung stattfinden.


    Quelle und weitere Infos: Patienteninformation

    Richtlinie: https://www.g-ba.de/richtlinien/96/

    Ich habe diese Information heute zufällig gefunden nachdem ich gerade heute morgen beim Zahnarzt war :-p :m(:
    Was man effektiv davon hat, weiß ich (noch) nicht.

    Hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt?


    *z.B. betreutes Wohnen

  • Erfahrung habe ich damit nicht, aber ich frage mich, was man denn dann für zusätliche Leistungen bekommen sollte, da ja heutzutage so ziemlich alles a) von der KK übernommen (einfache Prophylaxe, Zementfüllungen, Wurzelkanalbehandlungen,...) wird oder b) zugezahlt werden muss (Kunststofffüllungen, spezielle Wurzelkanalbehandlungen, gründlichere Prophylaxe usw.)

  • In der Theorie finde ich das gut, aber

    - ist das im Ermessen des Zaharztes, ob er das anbietet oder ist das seine Pflicht wenn man es in Anspruch nehmen möchte?
    - sind die Zahnarztpraxen über diese Richtlinien informiert? Oder muss man evtl. mit Diskussion oder falschen Behauptungen rechnen?
    - hat in der Realität der Zahnarzt überhaupt die Zeit für so eine ausführliche Untersuchung? (Mit Erklärungen, Plänen, Hilfestellungen, etc.)

    Solche zusätzlichen Leistungen würde ich auch für hausärztliche Leistungen gut finden. Dass auch auf den allgemeinen Gesundheitszustand geachtet wird.

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

  • @Several


    Zitat von Patienteninformation (GBA)

    Der Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen besteht gemäß § 22a SGB V. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Richtlinie verbindlich die näheren Details geregelt.

    Dem entnehme ich, dass es gesetzlich geregelt ist und somit auch von jedem Zahnarzt gemacht werden muss. Sonst wäre es ja näher spezifiziert worden.
    Inwieweit dies nun bekannt ist und wie gut es läuft, darauf zielte ja meine Anfrage hier ab.



    Ob man das als Laie irgendwo einsehen kann, weiß ich nicht.

  • @Several
    Dem entnehme ich, dass es gesetzlich geregelt ist und somit auch von jedem Zahnarzt gemacht werden muss.

    Ich wurde von einem Facharzt ins Krankenhaus für eine Op eingewiesen. Nach der Op brauchte ich Verbandsmaterial auf Kassenrezept (hat man einen gesetzlichen Anspruch darauf) vom Facharzt, für die Wundversorgung. Die Arztpraxis lehnte es ab. Ich meldete es der Ärztekammer und bekam die Antwort "Der Arzt kann Behandlungen ablehnen, wenn er sie für unnötig hält. Das liegt im Ermessen des Arztes".

    Diese Bedenken habe ich auch, was die zahnärztlichen Leistungen angeht. Nur weil man Anspruch hätte, wird man einen Zahnarzt nicht zwingen können das durchzuführen. Wenn es kein Notfall ist, darf ein Arzt ja auch einen Patienten ablehnen.

    Die ganzen Ansprüche die man hat bringen nichts, wenn die Praxen das aufgrund von Zeitmangel und/oder Budget nicht umsetzen könnten.

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

  • - hat in der Realität der Zahnarzt überhaupt die Zeit für so eine ausführliche Untersuchung? (Mit Erklärungen, Plänen, Hilfestellungen, etc.)

    Dem entnehme ich, dass es gesetzlich geregelt ist und somit auch von jedem Zahnarzt gemacht werden muss.

    Theoretisch müsste das jeder Zahnarzt die Leistung nach § 22a SGB V als reine Kassenleistung für die entsprechende Zielgruppe anbieten. Ich wage aber zu bezeifeln, dass jeder Zahnarzt davon Kenntnis besitzt.

    Ich kenne einige Kollegen, (bin selber ZÄ außer Dienst), die sich diesen Aufgabenbereich sogar inklusive eigens dafür eingestellter Prophylaxe-Fachkraft als zusätzliches Standbein in ihren Praxisalltag etabliert haben. Wenn man die Leistung nach § 22a SGB V in Anspruch nehmen möchte, dann ist man gut beraten, sich eine Praxis zu suchen, die derartig geschultes Fachpersonal beschäftigt. Solche Praxen sind eher daran gewöhnt, sich auch mal ausführlicher um die Vorbeugung zu kümmern.

  • die sich diesen Aufgabenbereich sogar inklusive eigens dafür eingestellter Prophylaxe-Fachkraft als zusätzliches Standbein in ihren Praxisalltag etabliert haben

    Mein Zahnarzt hat ein (oder sogar zwei?) Extra-Räume, wo nur Frauen sind (keine Ahnung, was deren genauer Beruf ist), die Professionelle Zahnreinigung machen. Das meinst du damit aber wahrscheinlich nicht, oder?

  • Mein Zahnarzt hat ein (oder sogar zwei?) Extra-Räume, wo nur Frauen sind (keine Ahnung, was deren genauer Beruf ist), die Professionelle Zahnreinigung machen. Das meinst du damit aber wahrscheinlich nicht, oder?

    Professionelle Zahnreinigung meine ich damit nicht. Aber sie darf nur von speziell darin ausgebildetem Fachpersonal durchgefürt werden.
    Wer solches Personal beschäftigt mag jedoch "vorsorgeaffiner" ausgerichtet sein.

    Richtig gut mit auskennen sollten sich Dentalhygienikerinnen oder zahnmedizinische Prophylaxeassistentinnen. Aber ob die in einer Praxis angestellt sind, um am Fließband privatkostenpflichtige professionelle Zahnreinigungen durchzuführen oder um sich ausführlich mit dem Patienten zusammen um die Vorsorge zu kümmern, ist eine ganz andere Frage.

  • Danke @Input für die Infos!

    Meine Zahnärztin ist eine, die laut Webseite eine "ganzheitliche" Behandlung macht. Damit meint sie den ganzen Organismus mit einzubeziehen und Schulmedizin mit Naturheilkunde kombiniert. Sie hat Mitarbeiterinnen, die u.a. Individualprophylaxe und Professionelle Zahnreinigung machen (laut Webseite). Sie sagt mir auch jedes Mal ich solle Zahnseide verwenden, aber ich komme damit motorisch nicht zurecht. Das wäre auch etwas, wobei mir diese zusätzlichen Leistungen eine Hilfe wären.

    Ich hab da mal per Mail angefragt ob ich das bei denen in Anspruch nehmen kann und die Richtlinien dazu verlinkt. Bin gespannt was als Antwort kommt.

    Professionelle Zahnreinigung

    Ich hatte das bisher 1x machen lassen und hatte mir da sehr viel drunter vorgestellt von dem was gemacht wird. Es wurde dann aber nur mein Zahnstein entfernt und (im Unterschied zum normalen Zahnstein entfernen bei der Kontrolle) die aufgerauten Stellen noch glatt poliert. Das war der einzige Unterschied zum normalen Zahnstein entfernen. Ich habe nur unten in der Mitte Zahnstein und sonst sind meine Zähne+Zahnfleisch ohne Probleme. Ich kam mir da schon etwas veräppelt vor, dafür dann 90€ zu bezahlen, im Prinzip nur für das polieren.

    Da ich durch diese zusätzlichen Leistungen nun Anspruch auf 2x jährlich Zahnstein entfernen habe, reicht mir das vollkommen.

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

  • wie blöd, da traue ich mich ja schon wieder kaum, überhaupt nachzufragen...

    Ich hatte bei 4 Zahnarztpraxen in der Umgebung per Mail nachgefragt, ob ich diese Leistungen bei ihnen bekommen kann und den Link zu den Richtlinien mit rein kopiert.

    Bisher haben 3 noch gar nicht drauf geantwortet, einer schrieb zurück ich solle ihnen den Umfang meiner Behandlung mitteilen. Den Link zu den Richtlinien, wo ja der Umfang der Behandlung drin steht, scheint man sich dann wohl nicht angesehen zu haben. Sie hatten mir auch einen Kollegen empfohlen, falls ich einen Hausbesuch bräuchte. Wenn ich zu einem Praxisbesuch in der Lage wäre, dürfte ich gerne für eine Terminvereinbarung anrufen. Auf meine Frage in der Mail, ob ich dort in der Praxis diese Leistungen überhaupt in Anspruch nehmen kann, ging man in der Antwort überhaupt nicht ein. Was mir den Eindruck machte, dass man zumindest dort vermutlich von diesen Richtlinien keine Ahnung zu haben scheint.

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

  • @Several
    Wenn sie dir anbieten Termine auszumachen, bedeutet es doch im Umkehrschluss, dass sie es anbieten.
    Die Frage nach dem Umfang finde ich logisch. Es gibt dabei doch erhebliche Unterschiede, was ein Mensch kann. So kann z.B. ein leicht geistig behinderter Mensch eine gute Erklärung brauchen, worauf er zu achten hat. Die Untersuchung selbst geht recht einfach. Aber ein Mensch mit z.B. einen Spastik kann vielleicht kaum den Mund aufmachen, hat auch schiefe Zähne dadurch, seine Pflegeassistenz wird vielleicht auch nicht die beste Arbeit machen. Da muss mit ganz anderen Dimensionen gerechnet werden. Die in der Praxis wissen doch garnichts über dich.

  • Die Frage nach dem Umfang finde ich logisch. Es gibt dabei doch erhebliche Unterschiede, was ein Mensch kann. So kann z.B. ein leicht geistig behinderter Mensch eine gute Erklärung brauchen, worauf er zu achten hat. Die Untersuchung selbst geht recht einfach. Aber ein Mensch mit z.B. einen Spastik kann vielleicht kaum den Mund aufmachen, hat auch schiefe Zähne dadurch, seine Pflegeassistenz wird vielleicht auch nicht die beste Arbeit machen. Da muss mit ganz anderen Dimensionen gerechnet werden. Die in der Praxis wissen doch garnichts über dich.

    Dem kann ich zustimmen.

    Ich habe im Zahnmedizinstudium ein paar Mal bei der Untersuchung schwerere körperlich und/oder geistig beeinträchtiger Patienten assistiert. Später als Fachzahnärztin in der Praxis hatte ich eine Patienten mit Kanner Syndrom und einen, der zwar hochintelligent aber mit vielen Alltagssituationen überfordert und äußerst schwierig im Umgang war.

    Für all diese Patienten haben wir sehr viel mehr Zeit für die geplante Behandlung eingeplant, als üblich.

  • @Several
    Wenn sie dir anbieten Termine auszumachen, bedeutet es doch im Umkehrschluss, dass sie es anbieten.
    Die Frage nach dem Umfang finde ich logisch.

    Das dachte ich bei einem Endokrinologen auch, da hatte ich vorher per Mail nach einer bestimmten Behandlung gefragt. Ich bekam als Antwort angeboten, einen Termin zu vereinbaren und die angefragte Behandlung gab es dann dort nicht. Ich will nicht x Zahnärzte durchprobieren müssen, um herauszufinden wo diese Leistungen gemacht werden und wo nicht.

    Die Frage nach dem Umfang verstehe ich so, dass ich der Praxis sagen soll, was an Behandlungen bei mir gemacht werden soll. Das kann ich aber nicht wissen, was da alles nötig ist. Deswegen guckt ja der Arzt in meinen Mund um das festzustellen.

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

  • Deswegen guckt ja der Arzt in meinen Mund um das festzustellen.

    Mal ganz unabhängig davon, was eine Praxis an Ende alles anbietet, ist es bei Zahnärzten ein durchaus übliches Vorgehen, beim ersten Termin nur den Mundgesundheitsstatus, die sogenannte 01, (gesprochen "nulleins"), zu erfassen, die in jedem Fall halbjährlich von der gesetzlichen Kasse übernommen wird und mit dem Zahnarzt das weitere Vorgehen zu besprechen.

    Mal abgesehen von Notfällen und sehr wenig zeitaufwendigen Behandlungen, war dieses Vorgehen in den Praxes, in denen ich beschäftigt war, eher die Regel als die Ausnahme. Es sei denn, man kannte den Patienten schon gut und hatte bei der Terminvergabe schon eine genauere Vorstellung davon, was gemacht werden muss.

  • @kastenfrosch
    Ich habe eine (für mich sehr klare und eindeutige) Antwort von einer weiteren angefragten Praxis erhalten: "Diese Leistungen erhalten Sie bei uns unter Vorlage der Pflegestufe".

    Es scheint also Praxen zu geben, welche diese Regelungen kennen und auch anbieten.

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

  • @Several
    mich würde da skeptisch machen, dass die eine Pflegestufe verlangen. Das ist etwas anderes als Eingliederungshilfe.
    Zumindest würde ich vorab genauer nachfragen. Ich habe jedenfalls keine Pflegestufe beantragt. Eingliederungshilfe bekomme ich aber.

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