• Das wo mir der SbA so weit generell geholfen hat, ist in andere Maßnahmen zu kommen auf dem Weg in die WfbM.
    Ich wollte ja sowiso da hin weil für mich die normalen jobs bislang immer in einer Katastrophe endeten und mich so dermaßen entkräftet haben das ich über 10 Jahr lang garnichts mehr machen konnte.
    Um in diese Maßnahmen und schlussendlich in die WfbM zu kommen, war ein SbA nötig.

    Go bad or go home!

  • Das ist ein klassischer Fall von "G", evtl. sogar von "B". "G" aber definitiv weil das auch bei Orientierungslosigkeit vergeben wird.

    Zumindest das Sozialgericht Karlsruhe ist da sehr streng anderer Meinung. Störungen der Orientierung sind in Einzelfällen ein möglicher Grund, aber kein definitiver. Da wird man das wohl auch erst Mal gut genug begründen können müssen, dass es derart schwerwiegend ist, um auch ohne körperliche Gehstörung trotzdem das Merkzeichen zu bekommen. Ich zumindest war froh, nach dem langen Kampf den GdB von 60 bekommen zu haben. Da wollte und konnte ich nicht noch wegen einem Merkzeichen weiter kämpfen. Die Gründe standen auch im gerichtlich bestellten Fachgutachten, aber es reichte dem Richter nicht.

    Zitat

    Bei anderen Krankheiten kommt die Anerkennung des Merkzeichens „G" nur dann in Betracht, wenn der Behinderte auf Grund dieser Erkrankungen mit gleich schweren Auswirkungen auf die Gehfunktion dem beispielhaft aufgeführten Personenkreis gleichzustellen ist.
    https://www.frag-einen-anwalt.de/Merkzeichen-G-…h--f195852.html

    Zitat

    Verschiedenste Gesundheitsstörungen (insbesondere Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen, Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems) können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Diese sind als außergewöhnliche Gehbehinderung anzusehen, wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten Beeinträchtigung gleich kommt.
    https://www.rehadat-recht.de/de/feststellungsverfahren/anerkennung-von-nachteilsausgleichen-merkzeichen/merkzeichen-g-gehbehinderung/index.html?infobox=%2Finfobox1.html&serviceCounter=1&detailCounter=0&connectdb=rechtsgrundlagen_result&wsdb=REC&intlink=true¶graph=SGB%209%20%C2%A7%20146%20*

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

  • In Berlin gibt es wohl in den Staatlichen Museen (zumindest alte National Galerie, vermutlich auch weitere) ab GdB 50 den halben Preis. Genauso im Botanischen Garten, dort ist es ab GdB 70 sogar komplett frei.

  • Erst ab GdB 50 bzw. vielleicht auch mit Gleichstellung gilt man offiziell als schwerbehindert.
    Davor (mit Gdb über 0) als behindert.
    Komisch ist dass oben in Essen steht "Behinderte mit MdE", MdE ist aber ja nicht Grad der Behinderung, sondern Minderung der Erwerbsfähigkeit.

  • Komisch ist dass oben in Essen steht "Behinderte mit MdE", MdE ist aber ja nicht Grad der Behinderung, sondern Minderung der Erwerbsfähigkeit.

    Naja ich find s nicht ganz so komisch....
    Mit MdE (die Abkürzung hätte ich auch nicht gekannt ^^) heißt ja das man zwischen 3-6 Std./täglich arbeitsfähig ist und in der Regel entsprechend weniger Verdient als ein Mensch mit Behinderung der mehr oder gar Vollzeit arbeitet...
    Insofern möchten sie (das vermute ich) die "Vergünstigungen" an Menschen mit geringerem Verdienst weiter geben und hoffentlich auch an Menschen die gar nicht mehr arbeiten können....

    Das ist das was ich meinte, ich bin vielleicht nicht bedingungslos genug, aber Menschen die solche Vergünstigen "eigentlich" nicht "brauchen" trotz GdB nehmen sowas trotzdem in Anspruch - ist auch nicht verwerflich das zu tun, aber vielleicht unnötig?

  • Dass der GdB als solcher wirtschaftliche Vorteile verschaffen muss (wie ermäßigten Eintritt etc.) kann ich nicht nachvollziehen. Das ist doch eher eine Frage der Bedürftigkeit. z.B. ein Kollege von mir, hat wegen einer Krebs-OP mit dauerhaften Folgen einen SBA, kann aber weiter Vollzeit arbeiten, und das mit einem recht erfreulichen Gehalt. Da fände ich pauschale Vergünstigungen eher unangemessen (bei mir selbst auch, aber ich habe sowieso nur GdB 40). Eher fände ich es angemessen, bei der Vergabe der Merkzeichen etwas großzügiger zu sein. Und was den Eintritt in Vergnügungsparks, Kinos o.ä. angeht: das sind gewinnorientierte Unternehmen, die sind nicht dazu verpflichtet, da irgendwelche Vergünstigungen zu gewähren.

    Deshalb wäre es gesamtgesellschaftlich betrachtet mE sinnvoller, solche Ermäßigungen an wirtschaftliche Bedürftigkeit zu binden, also z.B. generell H4-Empfängern/Aufstockern (und natürlich bei Merkzeichen, die wie B zeigen, dass damit nur behinderungsbedingte Zusatzkosten aufgefangen werden) zu gewähren. Muss ja nicht ein "H4-Ausweis" sein, wenn man es mit Merkzeichen, Studentenstatus u.ä. zusammenfasst als einen "Ermäßigungs-Berechtigungs-Ausweis", da gibt es garantiert nicht-diskriminierende Lösungen. Mikrochip auf Plastikkarte, der die Berechtigungen speichert, reicht ja schon. Braucht gar kein Name draufzustehen, Photo zur Identifizierung des Berechtigten reicht, das sollte also auch datenschutzkonform hinzukriegen sein.

  • Mit MdE (die Abkürzung hätte ich auch nicht gekannt ^^) heißt ja das man zwischen 3-6 Std./täglich arbeitsfähig ist und in der Regel entsprechend weniger Verdient als ein Mensch mit Behinderung der mehr oder gar Vollzeit arbeitet...

    Ich denke dass das einfach ein Fehler ist, denn MdE stellt die Rentenversicherung fest. Die Agentur für Arbeit usw, schätzt das bloß, für MdE gibt es so gesehen ja auch keinen Nachweise wie den SbA. Für MdE bekommt man ja Rente (im Versicherungsfall). Mit GdB vom Versorgungsamt so gesehen nichts (Förderung, Freibeträge, Ermäßigung etc), also keine direkte Kompensation der Einschränkung.
    Dafür ist MdE bzw Pflegegrad.

    Ich verstehe deine Denkweise, und du hast auch Recht, auf der anderen Seite gibt es ja Leute mit GdB 50 oder mehr, die sich in die Arbeit schleppen, und deshalb dann eben die Vergünstigung auch bekommen sollten.
    Und ich zb bin seit Ende 2016 krank, hab GdB 50 seit 2006 und hatte erst die Begutachtung bei der Rentenversicherung, das Arbeitsamt hat zuvor gesagt 0 h für mehr als 6 Monate arbeitsfähig also Hartz IV steht mir deshalb nicht zu (habe geklagt und gewonnen, jedoch erst nach Monaten).
    MdE lag dennoch bisher nicht vor, diese ist auch eigentlich Bedingung für die Grundsicherung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Backnetmaster (16. September 2020 um 14:39)

  • @Diagnose 2015 deshalb ist die Angabe ja freiwillig und nicht verpflichtend. Es kommt da auch auf den AG an bei dem man sich bewirbt ob man das angeben sollte oder nicht.

    @MangoMambo

    Das ist richtig. Ob es dagegen ratsam ist, einen GdB zu verschweigen, ist eine andere Sache. Unehrlich in dieser Frage zu sein, kann bei einer eventuellen späteren Kündigung zu Problemen führen, denn dann kann man sich nicht mehr so einfach auf Kündigungsschutz berufen. Was anderes ist es natürlich, wenn der Arbeitgeber vor der Anstellung des Mitarbeiters gar nicht erst danach fragt. Wie auch immer, sicher ist es nie ein guter Start in einer Firma, wenn man schon beim Bewerbungsgespräch nicht mit offenen Karten spielt.

    How you gonna win, when you ain't right within? - Lauryn Hill

  • Unehrlich in dieser Frage zu sein, kann bei einer eventuellen späteren Kündigung zu Problemen führen, denn dann kann man sich nicht mehr so einfach auf Kündigungsschutz berufen.

    Doch, man kann seine Schwerbehinderung oder Gleichstellung auch erst angeben, wenn man bereits die Kündigung erhalten hat. Der AG muss sich dann trotzdem mit dem Integrationsamt auseinander setzen und die Kündigung beantragen. Das habe ich schon so erlebt.

    .........................................................................................................................
    Glaub nicht alles, was du denkst.
    .........................................................................................................................

  • Das kommt aber drauf an, wenn man wissen könnte dass man wegen der Behinderung nicht eingestellt werden würde, weil man deshalb den Job nicht ausüben kann, dann kann der Arbeitsvertrag sogar angefochten werden.
    Also die Fragestellung ist entscheidend.
    Fragen nach Behinderung etc muss man nicht beantworten, nach Einschränkungen die den Job gefährden muss man jedoch die Wahrheit sagen. Zumindest darf man nicht lügen.
    Vereinfacht gesagt, man kann die Schwerbehinderung nachträglich bei Kündigung angeben, macht aber nur Sinn wenn die Kündigung nicht mit der Behinderung in Verbindung steht. (oder zumindest nicht damit als Täuschung bei Unterzeichnung behauptet werden kann).

    2 Mal editiert, zuletzt von Backnetmaster (16. September 2020 um 16:09)

  • wenn ich mich richtig erinnere gab es vor einiger zeit eine Aktion von autismus deutschland, eine petition zum thema was bringt GdB 30 ohne "DE".
    der hintergrund ist dabei, dass gdbs mit 30 oder 40 ja noch keinen ausweis mit sich bringen, aber steuervorteile gibt es für behinderte auch schon ab 30 wenn die "DE" bejaht wird. "DE" bedeutet dauerhafte Einschränkung der bewegungsfähigkeit.
    wenn aber 30 immer 30 sind und 40 immer 40, weshalb sollte dann unterschieden werden zwischen behinderungen der psyche mit gdB 30 oder anderen behinderungen mit Gdb 30? Für die es dann "DE" gibt und die deswegen eine Steureliche absetzbarkeit möglich macht?
    Das ist ein ungerechtigkeit innerhalb des systems, aber es ist ja nicht die einzige ungereimtheit.


    MdE heißt es dort, wo eine finanzielle entschädigung für eingeschränkte arbeitsverdienst-möglichkeit gezahlt wird.
    z.b. im SER, unfallversicherung,...

    die unterschiedlichen regelungen bei vergünstigungen im schwimmbad, zoo oder im museum kommen zustande, weil diese billigeren eintrittsgelder auf freiwilliger basis zustande kommen. Die eintrittsgelder liegen ja auch nicht exakt kalkuliert bei 8 oder 12 euro pro person - das ist eine ungefähre peilung.
    also zielt man über eine klientel mit geringem einkommen auch auf eine insgesamt höhere zuscháuerzahl.


    ich bitte um entschuldigung für mein derzeit einhändiges schreiben und spare mir die großschreibung

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ob es dagegen ratsam ist, einen GdB zu verschweigen,

    Man kann doch im Prinzip nur falsch Antworten, wenn man beim Bewerbungsgespräch danach gefragt wird.

    Entweder gibt man offen zu, dass man einen GdB hat, was erst Recht zu einer Absage führen kann. Oder man antwortet nicht auf die Frage, das wird die Chanche auf den Job vermutlich aber nicht erhöhen. Vorschreiben, dass man so etwas nicht fragen darf kann man auch nicht, dann fragt der Chef einfach trotzdem man kann ja nichts dagegen machen. Verklagt man den Chef weil er trotzdem danach gefragt hat, bekommt man den Job natürlich erst Recht nicht.

    Da bleibt doch als vermeintlich logische Konsequenz nur die Option übrig, sofern man nicht danach gefragt wird den GdB zu verschweigen. Man will sich ja auch nicht die Chance auf den Job kaputt machen.

    nach Einschränkungen die den Job gefährden muss man jedoch die Wahrheit sagen.

    Wie soll man das denn beurteilen können?

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

  • Das muss man (meiner Meinung nach) nur bejahen wenn das bekannt ist.
    Zum Beispiel GdB wegen Rückenschmerzen, darf nichts heben, das müsste man als Lagerist, Bauarbeiter etc angeben, jedoch nur wenn man gefragt wird. Ob das natürlich Sinn macht sich dann dafür zu bewerben ist natürlich fraglich , bzw ist das in so einem Fall vielleicht generell Täuschung auch ohne Nachfrage (der Beruf ist ja dann möglicherweise ausgeschlossen).
    Man darf es nur nicht arglistig verschweigen, wenn das bekannt ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Backnetmaster (16. September 2020 um 17:53)

  • Genau das meine ich.
    Entweder ist man so arg eingeschränkt, dass man Merkzeichen dazu bekommt die einem helfen. Oder mann muss arbeitsfähig sein, damit einem der GdB was nutzt.
    Und alle dazwischen, was haben die von einem GdB? Was hat ein nicht arbeitsfähiger ohne Merkzeichen effektiv von einem GdB?

    Ich finde es ja lobenswert, wenn jemand trotz Einschränkungen arbeitsfähig ist. Aber es gibt eben auch Menschen, die gerade wegen ihren GdB Einschränkungen nicht arbeitsfähig sind.

    Da stimme ich dir zu.

    Ich werde ja von der Rehaabteilung der Argentur für Arbeit betreut ,bin dadurch in Unterstütze Beschäftigung. Werde dadurch eine Ausbildung im sicheren Rahmen machen können.


    Sonst da ich Arbeitslos bin nutz es mir evtl bei Museum besuchen,wo ich vorher im Internet schaue.

    Ich bin nicht mobil kein Führerschein, wo Baustellen sind wo sonst keine waren verlaufe ich mich ,was mich zum Overload bringt . Höre durch AVWS den Verkehr nicht richtig. Darf laut Gutachten keine Maschinen führen, nicht eigenverantwortlich , keine Lärm Bereiche, keine Gerüche.

    Habe 50 Gdb. Ohne Merkzeichen.

    Bin n ehrlich froh diesen Gdb bekommen zu haben.

    Mobilität Nachteil Ausgleich fände ich aber ehrlich für jeden Menschen mit Behinderungen gut. Unabhängig von Gdb.

    Das Do ist der Weg. :prof:

  • Dann steht dir zb als Hartz IV Empfänger zusätzlich Geld zu, die Bedingung ist unter anderem dass du als erwerbsfähig eingestuft bist.
    Diese Entscheidung trifft jedoch die Rentenversicherung.
    Hier schreiben die aber GdB muss angeblich nicht vorliegen.
    Naja..

    https://www.hartziv.org/mehrbedarf/behinderte.html/amp

    Ich habe Hartz IV eingeklagt, habe der von Agentur für Arbeit angenommenen Erwerbsminderung (nach §145 nahtlosigkeit) aber nicht widersprochen, den Mehrbedarf also nicht durchgesetzt.

    Ich bekam dann "nahtlos" nach über 2 Monaten eine Auszahlung über 9 Tage Restanspruch Arbeitslosengeld, Hartz IV wurde verweigert wegen Behinderung und Erwerbsminderung (wie gesagt entscheidet darüber die Rentenversicherung) und auch vor Gericht wurde zuerst das Jobcenter bestätigt, mich bereits im Rentenverfahren in die Grundsicherung abzuschieben.
    Ich habe nur Hartz IV bis zur endgültigen Entscheidung der Rentenversicherung durchgesetzt, wie es auch vorgesehen ist.

    6 Mal editiert, zuletzt von Backnetmaster (16. September 2020 um 19:12)

  • Entweder gibt man offen zu, dass man einen GdB hat, was erst Recht zu einer Absage führen kann. Oder man antwortet nicht auf die Frage, das wird die Chanche auf den Job vermutlich aber nicht erhöhen. Vorschreiben, dass man so etwas nicht fragen darf kann man auch nicht, dann fragt der Chef einfach trotzdem man kann ja nichts dagegen machen. Verklagt man den Chef weil er trotzdem danach gefragt hat, bekommt man den Job natürlich erst Recht nicht.

    Das sind ja gleich drei Wünsche auf einmal.

    Nur ein Witz.

    Nein im ernst, selbstverständlich kann die Angabe des GdB zur Absage führen. Der Arbeitgeber hat ja das Recht, genau das zu tun. Dann muss er halt zahlen, wenn er nicht genug Menschen mit Behinderung im Betrieb berücksichtigt hat. Zweitens kann der Chef fragen, was immer er fragen will. Es kommt auf die Antwort an, wenn spätere Rechtsfolgen in Betracht gezogen werden sollen. Drittens kann man keinen Chef verklagen, weil er nach einer Behinderung gefragt hat. Er muss ja schließlich vorher abklären, mit wem er es zu tun hat.

    Ganz abgesehen von all dieser grauen Theorie, wer wollte denn ernsthaft als Asperger-Autist unbemerkt im Regelbetrieb in einer Firma arbeiten? Wenn es dann irgendwann Probleme gibt, vielleicht sogar zur Krankschreibung wegen Psyche, na dann Gute Nacht. So was bringt meiner Meinung nach gar nichts.

    Da bleibt doch als vermeintlich logische Konsequenz nur die Option übrig, sofern man nicht danach gefragt wird den GdB zu verschweigen. Man will sich ja auch nicht die Chance auf den Job kaputt machen.

    Das bleibt jedem oder jeder selbst überlassen. Es kann halt rechtliche Konsequenzen haben, ganz abgesehen von meinem Argument, nicht auf diese Art und Weise in einer Firma den Job zu beginnen. Mag bei McDonalds am Counter okay sein, in einer guten Postion als gesuchte Fachkraft meiner Meinung nach nicht. Ist eine zutiefst eigene Entscheidung.

    How you gonna win, when you ain't right within? - Lauryn Hill

    Einmal editiert, zuletzt von Diagnose 2015 (16. September 2020 um 21:42) aus folgendem Grund: Weiteres Gegenargument.

  • Doch, man kann seine Schwerbehinderung oder Gleichstellung auch erst angeben, wenn man bereits die Kündigung erhalten hat. Der AG muss sich dann trotzdem mit dem Integrationsamt auseinander setzen und die Kündigung beantragen. Das habe ich schon so erlebt.

    In dieser Welt kann man vieles erleben. Darüber hinaus ging ich vom worst case aus, also dem Termin beim Arbeitsgericht. Und da gibt es zu diesem Thema Urteile zu Ungunsten von Behinderten wegen vorherigen Verschweigen der Behinderung trotz Nachfrage des Arbeitgebers. Fragt er jedoch nicht nach bei der Anstellung, ist das Thema selbstverständlich obsolet.

    How you gonna win, when you ain't right within? - Lauryn Hill

  • Da bleibt doch als vermeintlich logische Konsequenz nur die Option übrig, sofern man nicht danach gefragt wird den GdB zu verschweigen.

    Erstens fragt kein Personaler ohne Grund nach einem GdB, dafür muss man schon so auffällig sein, dass man es ohnehin besser gleich ganz offen thematisiert. Und dann will der Personaler es vermutlich nur wissen, weil es darum geht, ob der Bewerber ggf. auf das Behindertenkontingent angerechnet wird, also ob es einen SBA gibt - andernfalls beendet er das Gespräch freundlich und schickt eine Absage. Zweitens darf man auf solch eine Frage lügen, außer die Behinderung hat Einfluß auf den Job - aber das gilt so oder so, ob mit oder ohne GdB. Die Frage ist ebenso unzulässig wie die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft, auch da darf frau ggf. lügen. Ist in dem Fall kontraproduktiv, weil es innerhalb der Probezeit ja doch rauskommt, aber zulässig, weil die Frage es nicht ist.

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