Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für Behinderte Studenten?

  • Anscheinend ist für unsere Tochter die unter 25 ist unser Zusammenleben eine bedarfsgemeinschaft und mein Mann verdient zuviel, als das sie gefördert werden kann. Egal, was für Ausgaben wir noch haben. Da zählt unser ältester auch nicht mit, da er ja nicht mit in der bedarfsgemeinschaft lebt,- also haben wir für ihn auch keine Ausgaben .
    Beim ihm haben wir heute erfahren, dass er ALGll beantragen könnte, wenn er dem Arbeitsmarkt länger als 3 Stunden täglich zur Verfügung steht. Nur wie soll das denn aussehen. Er studiert an der Fernuni Vollzeit, wodurch seine Variante ja auch Bafög fähig ist. Dies bekommt er ja nicht mehr, da er schon für sein erstes Studium Bafög erhalten hatte.
    Da stellt sich die Frage, ist das Fernstudium nun Vollzeit,- dann kann er wohl nicht 5 x 3 Stunden noch arbeiten gehen,- was normalos wohl auch nicht auf Dauer schaffen ohne das das Studium leidet.
    Oder, es ist Teilzeit,- dann ist es auch nicht bafögfähig und dies hat vielleicht auch wieder Auswirkungen.

    Die meisten Sachbearbeiter kennen sich nur mit ihrer speziellen Ecke aus. Die Tochter hat eine ganz andere Frau, als der Sohn, also die sitzen in verschiedenen Häusern. Keiner weiß was dem anderen zusteht, geschweigedenn, was es sonst noch gibt.
    Wir waren ja schonmal beim Reha Team vom Arbeitsamt, da man uns sagt, die bearbeiten das für behinderte. Die meinte ja,- wenn sie eine Ausbildung macht, dann können wir sie fördern. Fürs Studium weiß ich nix, da gibt es nix...

    Ich finde es halt komisch, dass man oft zu hören bekommt,- „Ja wenn sie/er .... machen würde, dann könnte er... bekommen“.
    Wenn man dann genauer hinguckt oder es beantragt oder sogar noch Gutachten besorgt hat, heißt es auf einmal wieder,-„ nein für ihn doch so nicht, da müsste er... machen /haben...“!

    Vielleicht gibt es ja Förderungen.
    Aber ob ich das noch finde was möglich ist, weiß ich auch nicht.
    Vorallem wenn es jetzt wieder heißt, er zählt nicht mehr zu unserer Bedarfsgemeinschaft dazu. Wovon soll er denn dann leben? Wenn nicht von uns? Aber wir bekommen dies noch nicht einmal anerkannt, dass wir alles zahlen, da er ja nicht mehr dazu zählt.

    so fallen beide voll durchs Raster hindurch. Nächstes Jahr wird der jüngste auch 18, dann bin ich gespannt was sich für ihn noch ändert und ob das Jugendamt dann noch weiter die Webschule zahlt.

    Das Teilhabegesetz wollten wir sonst auch schon mal nachfragen, aber dort bekommen wir bestimmt auch wieder eine Abfuhr. Mal sehen was das Sozialamt dazu sagt, dort werden wir auch noch fragen und vielleicht ein persönliches Budget beantragen. „Aber doch nicht für ein Studium“! „Das geht nicht“!

  • Beim ihm haben wir heute erfahren, dass er ALGll beantragen könnte, wenn er dem Arbeitsmarkt länger als 3 Stunden täglich zur Verfügung steht. Nur wie soll das denn aussehen. Er studiert an der Fernuni Vollzeit, wodurch seine Variante ja auch Bafög fähig ist. Dies bekommt er ja nicht mehr, da er schon für sein erstes Studium Bafög erhalten hatte.
    Da stellt sich die Frage, ist das Fernstudium nun Vollzeit,- dann kann er wohl nicht 5 x 3 Stunden noch arbeiten gehen,- was normalos wohl auch nicht auf Dauer schaffen ohne das das Studium leidet.
    Oder, es ist Teilzeit,- dann ist es auch nicht bafögfähig und dies hat vielleicht auch wieder Auswirkungen.

    Kann er sich dann nicht auf Teilzeit einschreiben, wenn er sowieso keinen Bafög-Anspruch hat? Dann könnte er ALG II zumindest beantragen, ob es bewilligt wird muss man dann sehen.

  • Genau da liegt das Problem.
    Entweder er studiert Vollzeit, dann kann er nicht noch 3 Stunden arbeiten oder er studiert Teilzeit, dann ist der Studiengang nicht baföffähig und er bekommt auch kein ALGll.
    Wir sind mit unserer Tochter ja schon am Klagen, da sie für ihr Fernstudium kein Bafög erhält. Da wird gesagt, dass dieser Studiengang nicht anerkannt ist als Vollzeit. Die lassen bisher auch nicht gelten, dass sie durch ihre Behinderung nicht mehr Zeit „arbeiten“ kann. Bisher zählt nur, dass der Studiengang nicht als Vollzeit gegründet wurde.
    Da sind wir gespannt, ob und wann da ein Urteil gefällt wird. Nur durch unsere Rechtsschutzversicherung und weil wir einen tollen Anwalt an unserer Seite haben, ziehen wir dies noch durch. Hoffnung auf Bafög haben wir nicht wirklich. Komisch nur, dass es an der Fernuni Hagen bei der gleichen Zeit Bafög gibt. Da kann sie aber nicht studieren, da sie kein Vollabi hat.

    Wir fallen überall durchs Raster. Irgendwas passt immer nicht. Bevor wir nun uns auch noch festlegen, ob er 3 Stunden arbeiten kann oder eben nicht, möchte ich doch genau wissen, was wir dadurch dann wirklich bekommen.
    Nicht mehr,- ja, dann könnten sie ja .... bekommen. Wenn es dann soweit ist,- nee, trifft auf sie nicht zu .

  • Entweder er studiert Vollzeit, dann kann er nicht noch 3 Stunden arbeiten oder er studiert Teilzeit, dann ist der Studiengang nicht baföffähig und er bekommt auch kein ALGll.

    Das kann ich jetzt aber auch nicht nachvollziehen, ich dachte, dass ALGII nur greift, wenn der Studiengang nicht bafögfähig ist.
    Mal quergedacht, ist man denn verpflichtet ein Teilzeitstudium das sowieso nicht bafögfähig ist und welches in der Freizeit absolviert wird, dem Amt zu melden? Ich wüsste keine Gesetzesgrundlage dazu, aber sicher bin ich mir nicht, vielleicht weiß hier jemand mehr?
    Wenn es also kein reguläres Studium ist, dann stünde er ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, abgesehen von den Einschränkungen die er hat.

  • Noch ein paar Ideen:

    0. Kindergeld sollte so oder so kein Problem sein. Hast du schon bei der Familienkasse angefragt? Falls ihr beihilfeberechtigt sein solltet - auch Beihilfe ist über 25 möglich, gekoppelt an KG-Anspruch. Evtl. auch die Familienversicherung, aber wie gesagt, das ist schwieriger. Schau dazu mal hier: https://openjur.de/u/2160576.html

    1. Habe gerade noch gelesen, dass der dem Anspruch auf ALG II dienende Wechsel in ein Teilzeitstudium als "sozialwidrig" ausgelegt und sanktioniert werden könne - davon würde ich mich aber nicht abhalten lassen. Deine Kinder sind "behindert" im Sinne der Definition, vermutlich würde ein Gericht, das Behinderten, die ihren Lebensunterhalt nicht via Arbeiten sicherstellen können, infolge der Änderung der Studienmodalitäten zum Sozialleistungsbezug, der ihr Existenzminimum sicherstellen soll, sozialwidriges Verhalten unterstellt, sich "auf (sehr) dünnes Eis begeben".

    2. Im Master wäre sehr wahrscheinlich wieder Bafög möglich (bzw. der Hinderungsgrund der Überschreitung der Förderungshöchstdauer fiele weg).

    3. Wusstest du, dass es an der Fernuni Hagen eine Gebührenermäßigung/einen Gebührenerlass für Sozialleistungsempfänger (auch ALG II und Grundsicherung) gibt? (s. https://www.fernuni-hagen.de/studium/kosten/ermaessigung.shtml)
    Einerseits ist das für sich genommen praktisch, andererseits suggeriert diese Regelung mir, dass ein Teilzeitstudium für den Anspruch auf ALG II potenziell unschädlich sein sollte.

    4. Falls ALG II nicht greift, sollte wenigstens, wenn der Anspruch auf Bafög nachweislich verloren ist, Wohngeld möglich sein. Auch dann, falls die Kinder in eurem Eigentum wohnen. Wohngeld kann einen Großteil der (anteiligen) Miete ausmachen! (Bafög-Antrag stellen, dem Wohngeldamt die Ablehnung einreichen)

    5. Wollt ihr nicht versuchen, euch auf das Deutschlandstipendium zu bewerben? Oder auf ein anderes geeignetes, Hans-Böckler oder Rosa-Luxemburg vielleicht?
    Vielleicht wollt ihr mal Fr. Inge Hannemann kontaktieren? Sie ist wohl die prominenteste Jobcenter-Sachbearbeiterin, mittlerweile anscheinend auch Politikerin und dem System ggü. durchaus kritisch eingestellt und verhalf schon (hoch-)begabten Autisten, die in eine Behindertenwerkstatt wechseln sollten, zu einem erfolgreichen Studium...


    6. Was ich an Stelle deines Sohnes in Erwägung zöge?
    0. Überblick über die Gesamtheit der Bachelor-Studieninhalte verschaffen und Lernmaterialien sammeln
    1. wegen der Behinderung für 1-2 Semester vom Studium beurlauben lassen
    2. währenddessen wg. Wegfalls des Vermittlungshemmnisses "Studium" ALG II beziehen
    3. für die Dauer der Beurlaubung krankschreiben lassen, "nebenbei" Psychotherapie machen
    (und aufgrund der Behinderung -nicht- dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen)
    4. währenddessen auf Klausuren vorbereiten
    5. wenn Beurlaubung vorbei ist, alle Klausuren innerhalb von 1-2 Semestern schreiben
    6. Bachelor abschließen, Master wieder mit Bafög beginnen

    Keine Ahnung, ob diese Vorgehensweise "rechtlich koscher" ist, aber machbar sollte sie - vermutlich dank Lücken im System - sein.

    So oder so sollte sich einiges an euch entstehenden Kosten wieder "reinholen" lassen.

  • Ich studiere in Hagen ebenfalls Psychologie und mir scheint, dass ihr euch nicht umfänglich mit dem Aufbau auseinander gesetzt habt. Egal ob in Teilzeit oder Vollzeit können (soweit mir bekannt) beliebig viele Module belegt und geprüft werden, sofern die Prüfungsvorraussetzungen erfüllt sind. Der Status Vollzeit oder Teilzeit wird erst wirklich mit den Fristen für die Bachelorthesis interessant. Bis dahin kann im individuellen Tempo studiert werden. Mache ich auch so.

    So kann dein Sohn doch ausprobieren, ob er sich dem Arbeitsmarkt für 3h zur Verfügung stellen kann. Und um wirklich 3h eingesetzt werden zu können, muss sich überhaupt auch erstmal was entsprechendes finden.

    Vielleicht darfst du deinem Sohn auch etwas zutrauen. Er hat es ja auch bis zum Abi geschafft. Und diese Leistungen sind ja kein Geschenk, sondern erfordern eine Gegenleistung. So sehr wir uns auch Sozialstaat nennen möchten, so wenig "fällt das Geld vom Himmel". Ich bin auch lange Jahre durchs Raster gefallen.

    Übrigens müssen auch Eltern nicht-behinderter Kinder in der Regel hohe Summen für das Studium ihrer Kinder einplanen. Das nennt sich Unterhalt. Bafög gleicht bis zu einem Betrag X die Summe aus, die zum Leben benötigt wird, aber nicht anders (zB Unterhalt) gedeckt werden kann (so wurde es mir zumindest vor 10 Jahren erklärt, als man mir mitteilte, dass ich auf diversen Ebenen durchs Raster falle). Zumindest deine Tochter sollte euch Eltern gegenüber noch Unterhaltsansprüche haben, die sie (ggf in Naturalien wie Wohnung, Auslagen, Nahrung) durch euch geleistet bekommt. Damit fällt sie tendenziell nicht durchs Raster.

    Ich schreibe in der Regel vom mobilen Endgerät aus - merkwürdige Wortkonstrukte sind ggf. der Autokorrektur geschuldet

    Einmal editiert, zuletzt von Mandelkern (7. September 2020 um 19:02)

  • Ich studiere in Hagen ebenfalls Psychologie und mir scheint, dass ihr euch nicht umfänglich mit dem Aufbau auseinander gesetzt habt. Egal ob in Teilzeit oder Vollzeit können (soweit mir bekannt) beliebig viele Module belegt und geprüft werden, sofern die Prüfungsvorraussetzungen erfüllt sind. Der Status Vollzeit oder Teilzeit wird erst wirklich mit den Fristen für die Bachelorthesis interessant. Bis dahin kann im individuellen Tempo studiert werden. Mache ich auch so.

    So kann dein Sohn doch ausprobieren, ob er sich dem Arbeitsmarkt für 3h zur Verfügung stellen kann. Und um wirklich 3h eingesetzt werden zu können, muss sich überhaupt auch erstmal was entsprechendes finden.

    Vielleicht darfst du deinem Sohn auch etwas zutrauen. Er hat es ja auch bis zum Abi geschafft. Und diese Leistungen sind ja kein Geschenk, sondern erfordern eine Gegenleistung. So sehr wir uns auch Sozialstaat nennen möchten, so wenig "fällt das Geld vom Himmel". Ich bin auch lange Jahre durchs Raster gefallen.

    Übrigens müssen auch Eltern nicht-behinderter Kinder in der Regel hohe Summen für das Studium ihrer Kinder einplanen. Das nennt sich Unterhalt. Bafög gleicht bis zu einem Betrag X die Summe aus, die zum Leben benötigt wird, aber nicht anders (zB Unterhalt) gedeckt werden kann (so wurde es mir zumindest vor 10 Jahren erklärt, als man mir mitteilte, dass ich auf diversen Ebenen durchs Raster falle). Zumindest deine Tochter sollte euch Eltern gegenüber noch Unterhaltsansprüche haben, die sie (ggf in Naturalien wie Wohnung, Auslagen, Nahrung) durch euch geleistet bekommt. Damit fällt sie tendenziell nicht durchs Raster.

    Klar kann sie ihm auch etwas zutrauen, für mich deutet auch nichts darauf hin, dass sie das nicht tut.
    Aber weshalb soll er noch mehr Zeit "verschenken" müssen, indem er in Teilzeit studiert, Hauptsache, er steht offiziell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Und wenn er gar keinen Job ausübt, er darf ein bestimmtes Leistungspensum im Studium partout nicht überschreiten. Hinzu kommt, dass es nicht zwangsläufig bei 3h Erwerbstätigkeit bleibt - wenn er einen (vermeintlich) geeigneten Job mit 5 oder u.U. auch 8 Stunden täglich ablehnt, können sie u.U. die Leistungen einstellen.
    Jeder Beteiligte - der Auszubildende, dessen Eltern und der Sozialstaat - profitiert am meisten, wenn das Studium schnellstmöglich abgeschlossen werden kann und nicht durch Arbeitsversuche in langfristig unsinnigen Jobs, sinnarme Maßnahmen o.ä. in die Länge gezogen wird.
    Ich bin auch durchs Raster gefallen, und ohne die Möglichkeit, ALG II zu beziehen, habe ich jeden Job angenommen, den ich bekam, auch jeden gesundheitlich ungeeigneten. Die Folge waren traumatische Erfahrungen mit gesundheitlichen Folgeschäden, die jedem Beteiligten - in meinem Fall sind das nur der Sozialstaat und ich - nur geschadet und viel Zeit und Geld gekostet haben.
    Das Jobcenter darf ihn nicht zu jedem Job drängen, aber bei einigen ungeeigneten wird es sicher schwierig, deren Nichteignung zu beweisen.
    Insgesamt rate ich daher zu o.g. Vorgehensweise, d.h. einem weitestgehenden Verzicht auf ALG II bzw. Jobcenter-Abhängigkeit und einer möglichst zügigen Abwicklung des Studiums.
    Kindergeld, Studiengebührenbefreiung und ggf. Familienversicherung sollten alleine schon 400-500€ monatlich ausmachen.

    Vermutlich habe ich etwas überlesen, aber besteht für die Tochter eigentlich kein Bafög-Anspruch? Ihr solltet euch mal einlesen, inwiefern ihr den Unterhalt steuerlich geltend machen könnt.

  • @Lissy: es gibt total doofe Situationen. War ich wie gesagt selbst. Aber: manchmal muss man doofe Bedingungen gegeneinander aufwiegen. Hier war die Frage "wie kommt mein Sohn an Geld, wenn er studieren möchte, ihm aber eigentlich keine Leistungen zustehen" (dass die Lücken, die in diesem System bestehen, eklatant sind und überarbeitet gehören, ist ein anderes Thema und sicherlich ausgelagert im Bereich Kontroverse besser aufgehoben). Und ein paar Stunden die Woche zu arbeiten muss nicht bedeuten, dass das Studium auf 50% oder weniger zurück geschraubt wird.

    Was kann schlimmstenfalls durch einen Versuch dieser Möglichkeit passieren? Er geht arbeiten, stellt fest, dass er es nicht schafft - zurück auf Anfang. Die Eltern können ihn aktuell auffangen, wie es geschrieben wurde (auch wenn die finanzielle Belastung deutlich spürbar ist), drum kann ein Verzicht auf die Leistungen noch vor einer möglichen Erkrankung durch Überanstrengung erfolgen. Nichts ist passiert, außer dass man eine Erfahrung mehr gemacht hat. Bestenfalls läuft alles gut.

    Ich schreibe in der Regel vom mobilen Endgerät aus - merkwürdige Wortkonstrukte sind ggf. der Autokorrektur geschuldet

  • @Lissy: es gibt total doofe Situationen. War ich wie gesagt selbst. Aber: manchmal muss man doofe Bedingungen gegeneinander aufwiegen. Hier war die Frage "wie kommt mein Sohn an Geld, wenn er studieren möchte, ihm aber eigentlich keine Leistungen zustehen" (dass die Lücken, die in diesem System bestehen, eklatant sind und überarbeitet gehören, ist ein anderes Thema und sicherlich ausgelagert im Bereich Kontroverse besser aufgehoben). Und ein paar Stunden die Woche zu arbeiten muss nicht bedeuten, dass das Studium auf 50% oder weniger zurück geschraubt wird.

    Was kann schlimmstenfalls durch einen Versuch dieser Möglichkeit passieren? Er geht arbeiten, stellt fest, dass er es nicht schafft - zurück auf Anfang. Die Eltern können ihn aktuell auffangen, wie es geschrieben wurde (auch wenn die finanzielle Belastung deutlich spürbar ist), drum kann ein Verzicht auf die Leistungen noch vor einer möglichen Erkrankung durch Überanstrengung erfolgen. Nichts ist passiert, außer dass man eine Erfahrung mehr gemacht hat. Bestenfalls läuft alles gut.

    Ja, da stimme ich dir zu, er könnte Arbeiten durchaus ausprobieren, wenn die Eltern ihn im Notfall "auffangen". Auf ALG II verzichten kann man dann noch immer.
    Nur das Verharren in ungeeigneten, schädlichen Arbeitsverhältnissen würde ich auf jeden Fall vermeiden, genau wie unnötigen Stress mit dem Jobcenter. Notfalls für die (restliche) Dauer des Bachelors auf ALG II verzichten - wie gesagt, Kindergeld, ggf. Familienversicherung, ggf. Wohngeld, ggf. Steuererleichterungen und bei Bedarf Eingliederungshilfe sollten das Elementare abdecken. Und im Master besteht höchstwahrscheinlich wieder Bafög-Anspruch.

    Was mir noch einfiel - falls ihr Wohngeld beantragen solltet, wäre es vermutlich sinnvoller, dem Wohngeldamt ggü. die Behinderung nicht zu erwähnen, weil man den Eltern dann womöglich Unterhaltspflicht unterstellen könnte. Unterhalt erhalten müsste er aber vermutlich ohnehin, denn er benötigt, um Wohngeld erhalten zu können, inkl. des möglichen Wohngeldbetrages ein Mindesteinkommen, das Miete + 80% des ALG II-Regelsatzes ausmacht. Ohne Einkommen und nennenswertes Vermögen wäre das schwierig.

  • Der Sohn hat ja schon die letzten 5 Jahre an der normalen Uni verbracht, dort Bafög erhalten und ist mit dem System nicht klar gekommen ,- und leider gescheitert. Er hat in der Zeit schon einige Klausuren bestanden, aber das Studium nicht abgeschlossen. Die Zeit hatte er Bafög erhalten, als dies ,- auch mit Verlängerung- wegfiel ist er wieder bei uns eingezogen. Dies war auch besser so, da er alleine schlecht klar kam.
    Wir haben ihn die ganzen Jahre voll unterstützt und werden dies auch weiter machen, wenn es sein muss.
    Die Frage war ja, gibt es nicht noch weiter Unterstützung, da er ja durch seinen Autismus noch nicht fertig ist?
    Er hat sich die Zeit an der Uni bemüht, ist nicht faul, aber seine Probleme Schränken ihn doch so ein, dass es nicht besser geklappt hat.
    Nun wurde ja Kindergeld gestrichen, wir müssen für ihn die Krankenversicherung zahlen und Freibeträge fallen auch weg,- macht direkt mal 500€.

    Ähnlich sieht es bei der Tochter aus, die die Ausbildung zur Physiotherapeutin abbrechen musste. Auch sie haben wir unterstützt, und machen dies jetzt auch. Da Klagen wir im Moment, da ihre Fernuni nicht wie Hagen mit Bafög unterstützt, da der Studiengang als Teilzeit eingetragen ist. Bisher sieht es so aus, als würde das Gericht uns nicht recht geben.

    Mein Mann verdient schon recht gut, aber wir haben auch noch einen Jungen, der zuhause ist, den ich die meiste Zeit vom Tag begleite, so wie auch während der webschulzeit. Für ihn müssen wir auch natürlich alles zahlen. Dann haben wir auch noch eine Tochter, die mit dem Studium bald fertig ist und ins Ref geht, für sie fällt dann auch das Kindergeld weg und der Freibetrag.
    Wir haben alle 4 Kinder seit Jahren unterstützt und machen dies auch weiter wenn es sein muss. Aber ein wenig komisch ist dies schon, dass wir alles mögliche gestrichen bekommen und man sagt, dass muss er doch selber bezahlen können...
    Auch komisch, dass bei der Berechnung vom ALGll von der Tochter der Sohn nicht mit eingerechnet werden kann, da der ja nicht mehr zur bedarfsgemeinschaft zählt.
    Auch egal, welche Ausgaben wir sonst so haben.
    Mit dem Kindergeld werden wir noch einmal nachhaken, dies würde dann schon einiges ändern und entspannen.
    Nein, die Kinder können nicht noch nebenher arbeiten. Wir wohnen ziemlich ländlich, hier ist schon garnicht viel, aber der ältere redet kaum mit Leuten, wo sollte er was arbeiten? Er macht ein wenig Moderator online und bekommt etwas dafür.
    Die Tochter hat es versucht, muss aber für jedesmal arbeiten viel Zeit zur Erholung einplanen und somit dauert ihr Studium einfach länger, was wir ja auch wieder zahlen müssen .
    Wir werden auch keine krummen Touren machen um Geld zu bekommen. Wir wollten ja nur das, was uns zusteht. Da gibt es ja wohl einiges auf dem Papier, aber bei allem bekommen wir gesagt,- nein, dafür ist er zu krank oder nein, dafür zu fit....

    mal sehen was uns noch einfällt, mit dem Kindergeld werden wir es auf jedenfall versuchen und steuerrückzahlung dürfte es ja dann auch geben. Fürs Pflegegeld sind sie bestimmt auch wieder zu fit , werden wir auch noch versuchen.

  • Nun wurde ja Kindergeld gestrichen, wir müssen für ihn die Krankenversicherung zahlen

    Wenn amtlich festgestellt ist, dass er behindert ist und nicht für sich selbst sorgen kann, dann müsste die Familienversicherung eigentlich unbegrenzt gelten.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Dachten wir ja auch, aber beim Kindergeld hieß es, wenn er 25 ist und nicht in einer Behindertenwerstatt arbeitet, aber studieren kann, bekommt er kein Kindergeld mehr.
    Das haben wir ja jetzt von Lissy auch erfahren, dass es ihm doch zustehen müsste und versuchen es wieder zu bekommen.

    Bei der Krankenkasse hieß es, nur wenn er so behindert ist, dass er nichts selbstständig machen kann, kann er weiter Familienversicherung bleiben. Wir müssten ansonsten nachweisen, dass er zwar so behindert ist, dass er nicht für sich selber sorgen kann, aber trotzdem so fit, dass er studieren kann. Dies schließt sich laut denen gegenseitig aus.

    Für alle gilt wohl, entweder behindert, dann bist du zu nichts in der Lage oder eben nicht und alles wird gestrichen. Studenten sind passe nicht behindert genug, da sie ja studieren können. Unter welchen Bedingungen, mit welchen Hilfen..., interessiert keinen

  • Neues
    Ich habe vor ein paar Tagen die EUTB angeschrieben und schon Antwort erhalten.
    Sie schreibt, dass es richtig ist, das wir für die Tochter, da sie unter 25 noch zuständig sind.
    Aber, dass unser Sohn, wie Lissy schon geschrieben hat, ein Anspruch auf Kindergeld weiterhin besteht und wir einfach bei der Kindergeldkasse einen Antrag stellen sollen.
    Auch schreibt sie, dass er entweder ALGll erhalten müsste, wenn er nicht erwerbsgemindert ist oder Grundsicherung, wenn er erwerbsgemindert ist.
    Das hört sich alles gut an und zeigt wieder einmal,- nicht von Behörden abspeisen lassen.

    Leider haben wir der Kindergeldstelle geglaubt, dass er kein Kindergeld mehr bekommen kann und somit für 4 Monate keines erhalten.
    Aber, auch dank dir Lissy, es nun jetzt sicher, dass wir es wieder bekommen .

    Danke euch

  • Hallo,

    das klingt ja schon mal gut.

    Ich hoffe, dass euer Antrag sofort bewilligt werden wird. Kann aber leider selbst "ein Lied davon singen", dass die Familienkasse auch bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gerne jahrelang rumzickt. Ich bin mittlerweile anerkannt psychisch schwerbehindert und wegen Zahlungsunfähigkeit der mir gegenüber Unterhaltspflichtigen dringend auf das Geld angewiesen und fordere Kindergeld seit März 2018 ein.
    So oder so steht euch auch für die vergangenen vier Monate Kindergeld zu. Die Auszahlung erfolgt ab Antragstellung bis zu sieben Monate rückwirkend. :)

    ALG II und Grundsicherung hingegen werden weiterhin Probleme verursachen, fürchte ich. Es stimmt, dass bei maximal teilweiser Erwerbsminderung, d.h. mindestens teilweiser Erwerbsfähigkeit Anspruch auf ALG II und bei voller Erwerbsminderung Anspruch auf Grundsicherung besteht. Leider greift hier wieder der m.E. asoziale Ausschluss von Studenten.
    Es heißt, wer studiert, sei per se erwerbsfähig, ergo fällt Grundsicherung weg. Zugleich heißt es, wer studiert, könne dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, ergo fällt ALG II weg. (Ja, es besteht bei der Bewertung der Studierfähigkeit als Nachweis der Erwerbsfähigkeit eine Inkonsistenz zwischen Steuerrecht (Kindergeld) und Sozialrecht.)

    Insbesondere dieses "dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen" ist lächerlich. Einzelne Mitglieder meiner erweiterten Familie stehen dem Arbeitsmarkt definitiv nicht zur Verfügung, weil sie schlichtweg nicht arbeiten wollen (nein, kein Hartz-IV-Bashing, sondern schlicht die Wahrheit), beziehen aber seit vielen Jahren durchgängig ALG II, für das sie ja (eigentlich) "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" müssen.
    Ich arbeite als vermindert erwerbsfähige psychisch schwerbehinderte Vollzeitstudentin "nebenbei" in Teilzeit, weswegen ich quasi an keinem Tag in der Woche freihabe, habe aber 0 soziale Absicherung, weil es heißt, Hartz IV gibbet nicht, denn ich stünde "dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung". Bräche ich mein Studium ab, um mich unter Bezugnahme auf meine schweren psychischen Erkrankungen "auf die faule Haut zu legen", hätte ich auch langfristig keine beruflichen Perspektiven, allerdings gäbe es Grundsicherung.
    Lustigerweise wird meine Nebenerwerbstätigkeit mir vom Studierendenwerk oder Gericht vermutlich noch negativ ausgelegt werden - denn wer "so viel" nebenbei arbeitet, könne ja nicht mehr voll studieren, urteilten einzelne Gerichte in Fällen, in denen weniger gearbeitet wurde, als ich arbeite. :d Es wird gelogen, dass sich "die Balken Biegen", und Verantwortung von einer Institution zur nächsten geschoben. Diesem "sozialwidrigen" Verhalten wiederum gehört schon allgemein "ein Riegel vorgeschoben", doch umso mehr, da es hier um die freie Berufswahl und die Existenzsicherung Behinderter geht.
    Daher werde ich nötigenfalls Verfassungsbeschwerde einreichen.

    Trotzdem viel Erfolg. Sollte doch eine der Leistungen bewilligt werden, beachtet bitte, dass es jederzeit zu einer Rückforderung kommen kann. Ich wünschte selbst, die Lage wäre anders.

  • Mit der Zeit bin ich dann so weit reingewachsen, dass ich mir auch die Herausforderung des Ingenieurslebens zugetraut habe, aber es ist nach wie vor sehr anstrengend und anspruchsvoll.

    Da möchte ich noch was ergänzen aus der eigenen und familiären Erfahrung:

    Eigentlich gibt es fast keinen Menschen, der alles komplett alleine schafft/geschafft hat.

    Entweder halten EhepartnerInnen den Rücken frei oder Elternteile oder andere Supportsysteme. Manche werden sogar durch die Chefs gefördert (soll es immer mal wieder geben).
    Die, bei denen es daran fehlt, haben es extrem schwer oder sie sind extrem autistisch von der Art, dasse nix merken.
    Das heißt, dass sie Schwierigkeiten nicht rechtzeitig wahrnehmen oder anders bewerten.
    Irgendwann wird es aber auch für diese Art Mensch schwer....

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Das Glück hatte ich in der Tat, sogar 2x.

    Ich vermute mal, das es dich nicht unglücklich gemacht hat, oder? ;)

    Manches mal darf es eben auch passen. Oder als Lottogewinn enden!
    Man greift ja im gesamten Leben noch oft genug in die .... 8o

    Aber da es hier im Thema um junge Menschen geht, die einen guten Platz für sich noch finden müssen, möchte ich mit Hinweis auf Garfields Aussage auch Mut machen, denn nicht immer sind alle gegen einen.
    Die Haltung, dass von anderen nichts Gutes zu erwarten wäre, bereitet mich höchstens auf unliebsame Überraschungen vor, hilft aber nicht wirklich weiter.
    Hingegen kann eine positive Haltung auch ähnliche Re-Aktionen hervorrufen.

    Wenn man bedenkt, wieviel Potential in Aspies schlummert - das sollte doch auch genutzt werden. Kann sich unsere Gesellschaft eigentlich gar nicht erlauben, das nicht zu entwickeln....

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ich habe auf euer Anraten mal bei EUTB angefragt und sehr nette kompetente Hilfe erhalten. Auch sie rät uns, wieder Kindergeld zu beantragen und meint, dies müsste uns ohne große Probleme zustehen.
    Wir haben für den Jüngsten jetzt Pflegegeld beantragt und hoffen darauf, dass wir auch dadurch noch etwas Unterstützung bekommen.

    Dies sind ja dann ca 600€ zusammen und das hilft enorm weiter .
    Mit der Grundsicherung oder ALGll lassen wir es erst einmal. Wobei ich es schlimm finde. Wie du Lissy, weiß ich nicht, wie man einen Beruf/Studium erlernen soll, wenn man behindert ist. Wovon soll man leben.
    Klar gibt es noch den Studienkredit, aber der muss ja auch zurück gezahlt werden, voll.
    Das wir fast immer überall durchs Raster fallen, ärgert mich. Die Kinder haben es ja nicht durch Faulheit oder Desinteresse verursacht, dass sie noch keine Ausbildung fertig haben. Das man grob die Gesetze so macht, ok, da die eisten Menschen irgendwo drunter fallen. Aber manche fallen so auch durchs Raster durch. Damit bleibt es denen verwehrt zu studieren, die keine Eltern haben, die unterstützen können.

    Wenn dies die ersten Erfahrungen mit Behörden oder Krankenkassen wären, würde ich sagen, naja, kann ja mal so sein... . Aber wir haben ja schon einen 2-3 jährigen Kampf hinter uns, der darum ging, dass der jüngste von der Schulpflicht befreit wird und das Jugendamt die Kosten für die Webindividualschule übernimmt. Was wir da erlebt haben, . Wir hätten ohne Anwalt das nicht geschafft und durchgehalten, darf so etwas in Deutschland sein?

    Überall, wo es ums Geld geht, muss man kämpfen. Wobei beim Schulamt die Chefin saß und nur meinte, „ich will, dass alle Kinder IN eine Schule integriert werden, dass ist das beste für jeden...“! Egal, dass wir Gutachten von Psychiater und anderen hatten, sie weiß es besser und die ganze Bezirksregierung musste danach handeln, bzw hatten Angst vor ihr.

    So hoffen wir mal, dass nun endlich Ruhe eintreten kann und die Kinder entspannt ihre Ausbildungen machen können.
    Danke euch
    Bin gespannt, wie es weiter geht

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