Anscheinend ist für unsere Tochter die unter 25 ist unser Zusammenleben eine bedarfsgemeinschaft und mein Mann verdient zuviel, als das sie gefördert werden kann. Egal, was für Ausgaben wir noch haben. Da zählt unser ältester auch nicht mit, da er ja nicht mit in der bedarfsgemeinschaft lebt,- also haben wir für ihn auch keine Ausgaben .
Beim ihm haben wir heute erfahren, dass er ALGll beantragen könnte, wenn er dem Arbeitsmarkt länger als 3 Stunden täglich zur Verfügung steht. Nur wie soll das denn aussehen. Er studiert an der Fernuni Vollzeit, wodurch seine Variante ja auch Bafög fähig ist. Dies bekommt er ja nicht mehr, da er schon für sein erstes Studium Bafög erhalten hatte.
Da stellt sich die Frage, ist das Fernstudium nun Vollzeit,- dann kann er wohl nicht 5 x 3 Stunden noch arbeiten gehen,- was normalos wohl auch nicht auf Dauer schaffen ohne das das Studium leidet.
Oder, es ist Teilzeit,- dann ist es auch nicht bafögfähig und dies hat vielleicht auch wieder Auswirkungen.
Die meisten Sachbearbeiter kennen sich nur mit ihrer speziellen Ecke aus. Die Tochter hat eine ganz andere Frau, als der Sohn, also die sitzen in verschiedenen Häusern. Keiner weiß was dem anderen zusteht, geschweigedenn, was es sonst noch gibt.
Wir waren ja schonmal beim Reha Team vom Arbeitsamt, da man uns sagt, die bearbeiten das für behinderte. Die meinte ja,- wenn sie eine Ausbildung macht, dann können wir sie fördern. Fürs Studium weiß ich nix, da gibt es nix...
Ich finde es halt komisch, dass man oft zu hören bekommt,- „Ja wenn sie/er .... machen würde, dann könnte er... bekommen“.
Wenn man dann genauer hinguckt oder es beantragt oder sogar noch Gutachten besorgt hat, heißt es auf einmal wieder,-„ nein für ihn doch so nicht, da müsste er... machen /haben...“!
Vielleicht gibt es ja Förderungen.
Aber ob ich das noch finde was möglich ist, weiß ich auch nicht.
Vorallem wenn es jetzt wieder heißt, er zählt nicht mehr zu unserer Bedarfsgemeinschaft dazu. Wovon soll er denn dann leben? Wenn nicht von uns? Aber wir bekommen dies noch nicht einmal anerkannt, dass wir alles zahlen, da er ja nicht mehr dazu zählt.
so fallen beide voll durchs Raster hindurch. Nächstes Jahr wird der jüngste auch 18, dann bin ich gespannt was sich für ihn noch ändert und ob das Jugendamt dann noch weiter die Webschule zahlt.
Das Teilhabegesetz wollten wir sonst auch schon mal nachfragen, aber dort bekommen wir bestimmt auch wieder eine Abfuhr. Mal sehen was das Sozialamt dazu sagt, dort werden wir auch noch fragen und vielleicht ein persönliches Budget beantragen. „Aber doch nicht für ein Studium“! „Das geht nicht“!