Hallo,
ich wage mich auch mal mit einer Frage in den Raum...
Ich bin seit 2010 nicht mehr arbeitsfähig und seither zu 100% verrentet.
Diagnosen sind u.a. neben AS, Depressionen, Angst- und Panikstörung, multiple PS inkl. Borderline-Anteil. Weiter leide ich unter Schmerzen und Sehstörungen, sowie immer wieder mal Herzrasen mit Puls über 180 und Schmerzen in der Brust (dann kann ich gar nichts mehr machen).
Ich gehe kaum raus, weil ich das nicht wirklich ertrage unter Menschen zu sein bzw. gehe nur raus für das notwendigste - sprich: Lebensmittel einkaufen und Hundespaziergänge (allerdings möglichst an Orten, wo keine oder nur wenig Menschen sind). Arztbesuche o.a. lasse ich am liebsten sein resp. schiebe sie so lange vor mir her, bis es nicht mehr geht. Nach Möglichkeit fahre ich mit dem eigenen Auto immer so weit wie möglich ans Ziel, um nicht all zu sehr mit der Welt da draussen konfrontiert sein zu müssen. Zu manchen Ereignissen brauche ich eine Begleitung - wie z.B. zur letzten psychiatrischen Begutachtung für die Verrentung (die ist aber eigentlich auf Dauer bis zum endgültigen Renteneintrittsalter der Altersrente). Das heisst, Termine, die für mich zu stressig sind, weil ich oft Angst vor der Situation und den Menschen habe, kann ich kaum alleine wahrnehmen. Ebenso wenn ich mal ÖV fahren muss, stehe ich total unter Stress (das löst dann oft Übelkeit und Durchfall aus).
Ich habe nun im Juni d.J. einen Schwerbehindertenausweis beantragt und zwar dringend rückwirkend aus steuerlichen Gründen. Als mögl. Merkzeichen habe ich angekreuzt G, aG sowie B.
Nach nur 4 Wochen bekam ich den Feststellungsbescheid.
Rückwirkend ging schon mal gar nicht (frage mich, warum sie das dann im Antrag als Möglichkeit vorgeben?).
Erhalten habe ich einen GdB 60, jedoch ohne Merkzeichen. Gehofft hatte ich entweder auf einen höheren GdB oder wenigstens das Merkzeichen G, um meine Fahrten steuerlich absetzen zu können, die ich ja immer möglichst nah zum Ort zu dem ich möchte/muss machen muss.
Im Bescheid selbst steht u.a.:
Die Entscheidung GdB 60 berücksichtigt die Funktionsbeeinträchtigungen "Seelische Störungen, Asperger Syndrom, Schmerzsyndrom und Sehstörungen".
Voraussetzungen für Merkzeichen G (erheblich Gehbehindert) lägen nicht vor, da ich in meiner Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr nicht erheblich beeinträchtigt wäre.
Merkzeichen B läge auch nicht vor, da ich bei der Benutzung von ÖV infolge meiner Behinderung nicht regelmässig auf fremde Hilfe angewiesen wäre. Das wäre man nur, wenn man in Orientierung und Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt wäre und zu diesen Personen würde ich nicht gehören.
Die Angst- und Panikstörung steht gar nicht im Bescheid als sog. Gesundheitsstörungen - wurde dann wohl auch nicht berücksichtigt.
Es wurden nur "Depressive Störungen, AS, Funktionsstörungen der Wirbelsäule, Muskelschwäche / - beschwerden und Magenbeschwerden sowie Darmbeschwerden" berücksichtigt bei der Bewertung der Funktionsbeeinträchtigungen (also: seelische Störungen, AS, Schmerzsyndrom und Sehstörungen).
Die leidensbedingt üblichen seelischen Begleiterscheinungen oder Schmerzen sind im GdB bereits berücksichtigt, heisst es im Bescheid weiter.
Nun die Frage: Lohnt sich ein Widerspruch?
Ich habe an einigen Stellen gelesen, dass der GdB nach Widerspruch oft erhöht wurde.
Andererseits lese ich aus manchen Beiträgen hier heraus, dass mein GdB 60 wohl für einen Erstantrag schon recht hoch ist.
Nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung wiederum heisst es jedoch, dass mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten der GdS 80 – 100 beträgt und:
Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist.
Ich wurde zu 100% verrentet, da ich nicht mehr ins Berufsleben integrierbar bin, weil AS, weil zu schnell am Anschlag und müde, gestresst, mit Magen-Darm-Problemen usw.
Läge insofern nicht genau diese Situation für einen GdB von wenigstens 80 vor?
Vielen Dank schon mal fürs Lesen und vielleicht auch die eine oder anderes Idee