Widerspruch beim GdB - ja oder nein?

  • Hallo,

    ich wage mich auch mal mit einer Frage in den Raum...

    Ich bin seit 2010 nicht mehr arbeitsfähig und seither zu 100% verrentet.
    Diagnosen sind u.a. neben AS, Depressionen, Angst- und Panikstörung, multiple PS inkl. Borderline-Anteil. Weiter leide ich unter Schmerzen und Sehstörungen, sowie immer wieder mal Herzrasen mit Puls über 180 und Schmerzen in der Brust (dann kann ich gar nichts mehr machen).

    Ich gehe kaum raus, weil ich das nicht wirklich ertrage unter Menschen zu sein bzw. gehe nur raus für das notwendigste - sprich: Lebensmittel einkaufen und Hundespaziergänge (allerdings möglichst an Orten, wo keine oder nur wenig Menschen sind). Arztbesuche o.a. lasse ich am liebsten sein resp. schiebe sie so lange vor mir her, bis es nicht mehr geht. Nach Möglichkeit fahre ich mit dem eigenen Auto immer so weit wie möglich ans Ziel, um nicht all zu sehr mit der Welt da draussen konfrontiert sein zu müssen. Zu manchen Ereignissen brauche ich eine Begleitung - wie z.B. zur letzten psychiatrischen Begutachtung für die Verrentung (die ist aber eigentlich auf Dauer bis zum endgültigen Renteneintrittsalter der Altersrente). Das heisst, Termine, die für mich zu stressig sind, weil ich oft Angst vor der Situation und den Menschen habe, kann ich kaum alleine wahrnehmen. Ebenso wenn ich mal ÖV fahren muss, stehe ich total unter Stress (das löst dann oft Übelkeit und Durchfall aus).

    Ich habe nun im Juni d.J. einen Schwerbehindertenausweis beantragt und zwar dringend rückwirkend aus steuerlichen Gründen. Als mögl. Merkzeichen habe ich angekreuzt G, aG sowie B.
    Nach nur 4 Wochen bekam ich den Feststellungsbescheid.

    Rückwirkend ging schon mal gar nicht (frage mich, warum sie das dann im Antrag als Möglichkeit vorgeben?).

    Erhalten habe ich einen GdB 60, jedoch ohne Merkzeichen. Gehofft hatte ich entweder auf einen höheren GdB oder wenigstens das Merkzeichen G, um meine Fahrten steuerlich absetzen zu können, die ich ja immer möglichst nah zum Ort zu dem ich möchte/muss machen muss.

    Im Bescheid selbst steht u.a.:

    Die Entscheidung GdB 60 berücksichtigt die Funktionsbeeinträchtigungen "Seelische Störungen, Asperger Syndrom, Schmerzsyndrom und Sehstörungen".

    Voraussetzungen für Merkzeichen G (erheblich Gehbehindert) lägen nicht vor, da ich in meiner Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr nicht erheblich beeinträchtigt wäre.
    Merkzeichen B läge auch nicht vor, da ich bei der Benutzung von ÖV infolge meiner Behinderung nicht regelmässig auf fremde Hilfe angewiesen wäre. Das wäre man nur, wenn man in Orientierung und Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt wäre und zu diesen Personen würde ich nicht gehören.

    Die Angst- und Panikstörung steht gar nicht im Bescheid als sog. Gesundheitsstörungen - wurde dann wohl auch nicht berücksichtigt.
    Es wurden nur "Depressive Störungen, AS, Funktionsstörungen der Wirbelsäule, Muskelschwäche / - beschwerden und Magenbeschwerden sowie Darmbeschwerden" berücksichtigt bei der Bewertung der Funktionsbeeinträchtigungen (also: seelische Störungen, AS, Schmerzsyndrom und Sehstörungen).

    Die leidensbedingt üblichen seelischen Begleiterscheinungen oder Schmerzen sind im GdB bereits berücksichtigt, heisst es im Bescheid weiter.

    Nun die Frage: Lohnt sich ein Widerspruch?
    Ich habe an einigen Stellen gelesen, dass der GdB nach Widerspruch oft erhöht wurde.
    Andererseits lese ich aus manchen Beiträgen hier heraus, dass mein GdB 60 wohl für einen Erstantrag schon recht hoch ist.

    Nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung wiederum heisst es jedoch, dass mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten der GdS 80 – 100 beträgt und:
    Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist.

    Ich wurde zu 100% verrentet, da ich nicht mehr ins Berufsleben integrierbar bin, weil AS, weil zu schnell am Anschlag und müde, gestresst, mit Magen-Darm-Problemen usw.
    Läge insofern nicht genau diese Situation für einen GdB von wenigstens 80 vor?

    Vielen Dank schon mal fürs Lesen und vielleicht auch die eine oder anderes Idee :)

  • Hallo
    Wenn du ein Wiederspruch vorhast,mache es mit Hilfe des VdK.

    60 Grad Schwerbhinderung finde ich angemessen,hab selbst ein von 50Gdb unbefristet . Brauche für die Umschulung pädagogisches Personal. Da diese im Bildungswerk stattfinden wird. Bedenke die können dich wieder Runterstufen .Das solltest du beachten informiere dich bei dem VdK oder Eutb.

    Hätte auch gerne ein B oder G . Da bei plötzlich Veränderungen Zugausfall auch in Sackgasse im Overload am heulen ,wo öfters fast Handy verstört hätte.

    Für AG muss glaube ich im Rollstuhl sein.

    Das Do ist der Weg. :prof:

  • Wie Van Taek schon schrieb hast du mit dem GDB von 60 schon für den Erstantrag einen hohen Behinderungsgrad bekommen.

    Ich würde dir auch empfehlen, den Widerspruch mit Hilfe eines Sozialverbandes zu machen, z.B. VDK oder über einen Anwalt, der sich mit
    Sozialrecht auskennt. Du solltest dich da mal beraten lassen.

  • Ob sich ein Widerspruch lohnt, weiß ich nicht.
    Allerdings glaube ich nicht, dass du ein G erhälst, da ja keine Gehbehinderung vorliegt.
    Ich kann zB kein Autofahren und bin dadurch ja auch stark eingeschränkt.

  • Ob sich ein Widerspruch lohnt, weiß ich nicht.
    Allerdings glaube ich nicht, dass du ein G erhälst, da ja keine Gehbehinderung vorliegt.
    Ich kann zB kein Autofahren und bin dadurch ja auch stark eingeschränkt.


    So geht es mir auch, bekomme deshalb auch kein Merkzeichen oder Wertmarke

    Für das G ,kann man nur schwer unter 2Km laufen bei Herzerkrankungen oder Schwere Lungenerkrankungen.

    Beratung solltest du unbedingt in Anspruch nehmen ob Sinn macht.

    Das Do ist der Weg. :prof:

  • Hätte auch gerne ein B oder G . Da bei plötzlich Veränderungen Zugausfall auch in Sackgasse im Overload am heulen ,wo öfters fast Handy verstört hätte.

    So geht es mir auch. Ich habe auch keine Merkzeichen bekommen, wollte B und H haben weil ich gerade im ÖPNV auch schnell Overloads mit Panikreaktionen bekomme und das kann fatal enden wenn ich allein dabei wäre.
    Führerschein kann ich nicht machen, würde wegen Straßenverkehr total überfordert sein und Unfälle bauen.

    Ich glaube die geben B nur wenn jemand ständig und überall eine Begleitperson braucht, zum beispiel wenn man sich ohne verlaufen würde oder mit fremden mitgehen würde oder sowas.
    Und H bekommt man nur als Minderjähriger (zumindest war das früher so) und/oder wenn man stark geistig behindert ist.

    G bekommt man nur wenn man stark bewegungsunfähig ist, also entweder Rollstuhl, Krücken, vielleicht noch amputiert, oder wenn man stark geistig eingeschränkt ist (hier auch wieder verlaufen, mit fremden mitgehen etc).

    So weit ich weiß haben viele Autisten das problem mit den Overloads im ÖPNV und anderen offenen Räumen, aber so gut wie kaum einer bekommt ein Merkzeichen nur wegen dieser Probleme. Nur die jenigen die sich wiegesagt verlaufen würden, und wo andere Personen auf der Straße nicht helfen können weil man nicht mit ihnen reden kann was man will/braucht, bekommen sowas eventuell.
    Ich habe mal einen Autisten im Bus gesehen, der hat sehr stark vor und zurück auf dem Sitz gewippt und ständig die Haltestellenansagen nachgesagt (echolalie), und war ansonsten nicht ansprechbar. Er hatte eine Begleitperson dabei und war schon erwachsen, wenn auch noch jung.
    Er hatte vermutlich ein B und auch andere Merkzeichen, aber vermutlich nur weil er sehr viel auffälliger ist als die meisten die hier schreiben.
    Autisten die sich so auffällig verhalten haben das schon als Kind getan und da wurde oft schon sehr früh nach SbA etc durch die Eltern geschaut, und da wird oft auch angenommen das eine geistige Behinderung vorliegt.

    Generell habe ich aber oft das Gefühl das es im SbA mehr Hilfe gibt, je eher diese Dinge alle festgestellt werden und wenn die Eltern sich kümmern.
    Macht man es allein, und erst wenn man erwachsen ist, wird eher weniger Einsicht gezeigt oder ich habe das gefühl das es weniger geglaubt wird das man Hilfe braucht.
    Das ist jetzt auf AS bezogen, nicht auf andere Behinderungen.

    Ich weiß aber von Aussagen meiner Tante das sie damals auch wegen unterschiedlicher Dinge von ihrem Mann und sich selbst auch schon Strapazen damit hatte.
    Der Mann saß im Rollstuhl und war immer öfter darauf angewiesen und sie hat Diabetes.
    Sie hatte glaube ich auch dieses Merkzeichen erstreiten müssen was sie für den Behindertenparkplatz braucht. Den darf man so weit ich weiß nicht einfach so benutzen nur weil man einen SbA hat.

    Go bad or go home!

  • Rückwirkend ging schon mal gar nicht (frage mich, warum sie das dann im Antrag als Möglichkeit vorgeben?).

    Muss halt von deinen Ärzten auch so bestätigt werden

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung wiederum heisst es jedoch, dass mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten der GdS 80 – 100 beträgt und:
    Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist.

    Ich wurde zu 100% verrentet, da ich nicht mehr ins Berufsleben integrierbar bin, weil AS, weil zu schnell am Anschlag und müde, gestresst, mit Magen-Darm-Problemen usw.
    Läge insofern nicht genau diese Situation für einen GdB von wenigstens 80 vor?

    Das ist doch aber "nur" ein Lebensbereich, in dem es nicht klappt mit der Integration. 1! Nicht mehrere oder alle.

    Ich will dir nix kleinreden, aber soooo einfach ist es eben nicht.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Für G kann die Argumentation schon auch über die Orientierungsfähigkeit im Straßenverkehr (Overloads, Reizüberflutung etc) gehen. So kann z.B. auch jemand mit stark ausgeprägter Epilepsie ein G bekommen. Aber dies muss auch von den Ärzten in den Attesten deutlich bestätigt werden!!

    Wenn du aG als nicht Rolli-fahrer beantragst, zeigt das, dass du nicht weißt, welche Vorraussetzungen für welche Zeichen notwendig sind (ich kann mir vorstellen, dass ein sachbarbeiter einen allein deswegen nicht mehr ernst nimmt).

    H ist nicht vom Lebensalter (18) abhängig, wird aber trotzdem regelmäßig dann heruntergestuft weil man als jugendlicher schon mehr hilfe benötigt als als erwachsener. Dann muss man wiedersprechen und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Ich kenne Erwachsene mit H, die keine geistige Behinderung haben. Aber ich glaube, das bedarf auch "glück" (mit dem sachbearbeiter) und wirklich sehr guten attesten.
    Es wird immer schwieriger die Ausgleiche zu bekommen.

  • Bei meinem gerichtlich angeordneten Gutachten wurde vom Gutachter (einer Autismus Ambulanz) das Merkzeichen B oder H als Notwendigkeit festgestellt. (Habe einen GdB von 60). Argumentiert wurde mit "Eigen- und Fremdgefährdung in öffentlichen Verkehrsmitteln wegen Reizünerflutung. Auf ständige Begleitung angewiesen zB. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Menschenmengen".

    Das Sozialgericht hat die Merkzeichen aber alle abgelehnt, ich bin nicht gehbehindert, nicht dement oder vergleichbar orientierungslos, nicht sehbehindert. Das ich trotzdem Begleitung und Hilfe brauche spielte keine Rolle, die Gründe warum ich Begleitung brauche kommem bei den Merkzeichen eben nicht vor.

    Ich würde daher bezweifeln, dass ein Widerspruch funktioniert so lange man kein eindeutiges Kriterium für eines der Merkzeichen erfüllt.

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

  • Zur rückwirkender Anerkennung kann ich folgendes schreiben:

    es muß ein sachlicher Grund genannt werden ("ich habe meine ASS seit meiner Geburt" ist kein Grund; "Ich brauche die rückwirkende Anerkennung aus steuerlichen Gründen (= nachträgliche Berücksichtigung der Behinderung für die letzten 4 Jahre -> Neuberechnung der Einkommensteuer wegen Behinderten-Pauschbeträge -> Erstattung der zuviel bezahlten Steuer + Zins") ist dagegen ein sachlicher Grund.

    Zum SOLL und IST-Zustand kann ich folgendes schreiben:

    Gesetzlich vorgegeben ist: Das "H" wird bei Minderjährigen ASSLer bis zum 18. Geburtstag vergeben. Ab dem 18. Geburtstag wird geprüft, inwieweit die ASS die Person behindert. Dementsprechend wird der GdB vergeben. In der Praxis sieht es jedoch so aus, daß das Versorgungsamt diese Vorgaben nur sehr zögerlich übernimmt.
    (Ich hatte bis zu meinen 18 Geburtstag ein "H". Danach konnte ich selber zusehen, ob ich überhaupt eine Anerkennung als Behinderter bekomme (erhalten sollte ich GdB von 30 - darauf habe ich ohne Widerspruch verzichtet - ich wußte es 1990 halt nicht besser). Seit einigen Jahren habe ich nach Widerspruch einen GdB von 50.)
    Heute ist das "B" eher theoretisch (es gab schon einige Prozesse bei autistisch behinderte Menschen, die mal Glück hatten oder auch mal nicht).

    Mein Tipp:

    Wenn ich den Eröffnungspost so verstehe, daß das Gesundheitsamt "freiwillig" (d.h. ohne zu murren) aufgrund deiner Diagnose dir einen GdB von 60 zuerkennt, könnte sich ein Widerspruch lohnen (wobei lohnen auch nur bedeuten kann, einen höheren GdB zu erhalten und trotzdem kein Merkzeichen zu bekommen!). Ich schätze das Risiko, niedriger bewertet zu werden, bei dir sehr gering ein. Ich schätze aufgrund deiner Beschreibung deinen GdB auf 60-70 ein. Grund: Mit einen GdB von 80 oder mehr alleine aufgrund von ASS wird dir unterstellt, daß du nicht Herr über dein Handeln und durchgehend auf Betreuung angewiesen bist (meine Schwester ist geistig behindert und hat 100 + H). Da deine Posts für mich eindeutig verständlich sind, gehe ich nicht davon aus. Auf der anderen Seite scheinst du massivere Probleme durch die ASS als ich zu haben (u.a. Frühverrentung aufgrund deiner Einschränkung) - und meine sind bereits alles andere als ohne (RW).

    Freundliche Grüße

    infla

  • Wäre alternativ vielleicht eine Begleitung im Alltag durch z.B. ein ambulantes Wohnen eine Option? Dafür braucht man kein Merkzeichen. Die können einem auch wo hin fahren, oder fahren mit wenn man selbst fahren möchte. Gehen mit Gassie, zu Arztterminen, zu Behörden, usw.

    Wegen der Sache mit dem Auto gibt es noch "Leistung zur Mobilität" als Teilhabeleistung. Das sind finanzielle Leistungen, z.B. "für die mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs verbundenen Kosten" vielleicht hilft das auch, falls das mit der steuerlichen Absetzung der Fahrten nicht geht.

    Toleranz ist, wenn Toleranz kein Thema sein muss.

  • Heute ist das "B" eher theoretisch (es gab schon einige Prozesse bei autistisch behinderte Menschen, die mal Glück hatten oder auch mal nicht).

    also ich hab eins ohne Prozess

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • So geht es mir auch, bekomme deshalb auch kein Merkzeichen oder Wertmarke

    Für das G ,kann man nur schwer unter 2Km laufen bei Herzerkrankungen oder Schwere Lungenerkrankungen.

    Beratung solltest du unbedingt in Anspruch nehmen ob Sinn macht.

    Ich habe noch Asthma-COPD und Muskelschwächen und -schmerzen. Da bin ich körperlich nicht mehr so gut drauf.


    Das ist doch aber "nur" ein Lebensbereich, in dem es nicht klappt mit der Integration. 1! Nicht mehrere oder alle.
    Ich will dir nix kleinreden, aber soooo einfach ist es eben nicht.

    Ich bin auch nicht besonders gesellschaftsfähig. Habe nur meinen Hund als Gesellschaft. Keine Freunde etc. Bin immer allein daheim.
    Einkaufen nur zu Randzeiten, wenn sonst niemand da ist. Gehe möglichst nie zum Arzt, wg. Horror vor den Leuten im Wartezimmer.


    Für G kann die Argumentation schon auch über die Orientierungsfähigkeit im Straßenverkehr (Overloads, Reizüberflutung etc) gehen. So kann z.B. auch jemand mit stark ausgeprägter Epilepsie ein G bekommen. Aber dies muss auch von den Ärzten in den Attesten deutlich bestätigt werden!!

    Wenn du aG als nicht Rolli-fahrer beantragst, zeigt das, dass du nicht weißt, welche Vorraussetzungen für welche Zeichen notwendig sind (ich kann mir vorstellen, dass ein sachbarbeiter einen allein deswegen nicht mehr ernst nimmt).

    H ist nicht vom Lebensalter (18) abhängig, wird aber trotzdem regelmäßig dann heruntergestuft weil man als jugendlicher schon mehr hilfe benötigt als als erwachsener. Dann muss man wiedersprechen und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Ich kenne Erwachsene mit H, die keine geistige Behinderung haben. Aber ich glaube, das bedarf auch "glück" (mit dem sachbearbeiter) und wirklich sehr guten attesten.
    Es wird immer schwieriger die Ausgleiche zu bekommen.

    Tja... Als Kind war ich zwar wg. Auffälligkeiten beim Neurologen und meine Eltern haben im Grunde alles für mich gemacht, weil ich - insbesondere in Interaktion mit anderen Menschen oder bei der Durchsetzung von Dingen das alles nicht selbst konne - aber das ist von meinen Eltern immer totgeschwiegen worden und somit ärztlich nie wirklich irgendwo aufgenommen worden. Ich bin erst mit 36 zuhause ausgezogen und danach im Grunde zusammengebrochen. Ich komme inzwischen zwar irgendwie klar und kann mir nicht mehr vorestellen, nochmal bei meinen Eltern einzuziehen, die inzw. sowieso selbst Hilfe benötigen (ein Versuch vor ein paar Jahren ging ordentlich schief). Aber ich sehe auch jeden Tag, dass ich anders funktioniere als der Grossteil der Menschheit da draussen. Arbeitstechnisch war ich entweder bei meinem Vater "angestellt" und habe dort soweit als möglich im Hintergrund "gebastelt" oder wurde durch meinen Vater in irgendwelchen Firmen untergebracht in denen ich nie länger als höchstens 2 Jahre mit vielen Krankheitstagen bleiben konnte (bin selbst irgendwann einfach nicht mehr hin bzw. habe gekündigt, weil ich das nicht ertragen konnte den Umgang mit den Menschen etc.). Es wurde halt alles von den Eltern, die das bis heute eigentlich nichts wahrhaben wollen, was mit mir ist, runtergespielt.

    Insofern hab ich da dann wohl schlechte Karten, da es keine ärztlichen Unterlagen ab Kindheit gibt.

    Ich habe den Antrag rückwirkend aus steuerlichen Gründen gesellt. Die psychiatrischen Gutachten (4 an der Zahl seit 2010) belegen auch, dass ich bereits seit Geburt AS habe - aufgrund meiner Lebensberichte und der meiner Eltern, die sie bei der Autismus-Diagnostik abgeben mussten.
    Wurde trotzdem abgelehnt.

    Tatsächlich habe ich ja mehrere Probleme ausser AS. Da wären noch Muskelschwächen und -schmerzen resp. ein sog. Schmerzsyndrom, Seelische Störungen (die Angst- und Panikerkrankung ist dort jedoch nicht genannt) und Sehstörungen.

    Mitgeteilt hatte ich beim Antrag, dass ich mit meinen Angst- und Panikstörungen nicht unter Menschen gehen kann und insgesamt schnell überlastet bin. Ausserdem gibts noch eine multiple PS inkl. Borderlineanteil in den Diagnosen. Ich habe auch mitgeteilt, dass ich beim letzten Gutachtertermin diesen nicht ohne Begleitperson wahrnehmen konnte (steht auch so im beigelegten Gutachten). Ebenso habe ich mitgeteilt, dass ich mich in manchen Belangen des täglichen Lebens zeitweise hilflos fühle - insbesondere bei wichtigen Entscheidungen - sowie, dass mein Vater mir beim Erstantrag helfen musste. In Bezug auf die Muskelschwächen und -schmerzen sowie aufgrund Atemnot wg. des Asthma-COPD kann ich auch nicht mehr all zu weite Wege laufen und muss unterwegs pausieren. Aus dem gleichen Grund kann ich auch meine Wohnung nicht in einem fort reinigen, weil mir schnell die Kraft ausgeht und die Schmerzen kommen. Weiter habe ich öfter Herzrasen mit Brustschmerzen und dann geht gar nichts mehr. Seit Geburt habe ich Magen-Darm-Störungen aufgrund eines Geburtstraumas (ich bin länger stecken geblieben, habe Fruchtwasser aspiriert und kam mit einer Magen-Entzündung zur Welt). Auch deshalb bewege ich mich nicht gerne weit von der Wohnung weg, weil es manchmal schnell gehen muss...

    Zu guter letzt noch, da VanTaek schreib, man könne wieder runter gestuft werden:
    Der VdK hat vor ein paar Tagen dazu Entwarnung gegeben. Den aktuellen GdB könne man mir nicht mehr nehmen.
    Ich denke, die Runterstufung wäre dann möglich, wenn man eine Erkrankung hat, die sich bessern könnte. Ich meine auch mal gelesen zu haben, dass man z.B. bei einem komplizierten Beinbruch wg. dem man nicht mehr mobil ist für die Dauer der Genesung einen GdB bekommen kann. Aber sobald der Bruch abgeheilt ist und man wieder normal laufen kann, fällt der GdB nach Neubewertung dann wieder weg.

    Insofern habe ich nach Rücksprache mit dem VdK jetzt mal einen "vorsorglichen Widerspruch zwecks Akteneinsicht" eingelegt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ich den Widerspruch ggf. auch wieder zurück ziehen werde. Wenn die Akte da ist, schaue ich mit dem VdK zusammen weiter.

    Nochmals vielen Dank für all eure Kommentare und Hinweise.

    Einmal editiert, zuletzt von Kleine_Fee (19. August 2020 um 13:37)

  • Der VdK hat vor ein paar Tagen dazu Entwarnung gegeben. Den aktuellen GdB könne man mir nicht mehr nehmen.

    Es ist zwar unwahrscheinlich, aber das Amt kann dir einen GdB jederzeit nehmen bzw. runterstufen. Z.B. wenn sich Richtlinien ändern etc.

  • Ich würde nur in den Widerspruch gehen, wenn Dir eine erfahrene Rechtsanwältin des VdK oder eines anderen Sozialverbandes dazu rät.

    Theoretisch kannst Du bei jedem Änderungsantrag heruntergestuft werden, ein Merkzeichen verlieren oder einen befristeten anstelle eines unbefristeten Ausweises bekommen. Deshalb solltest Du sorgfältg abwägen, ob der Nutzen, den Dir eine Höherstufung oder ein Merkzeichen bringt, das Risiko wert ist.

    Ich könnte mir allerdings tatsächlich vorstellen, dass wenn Du auf Anhieb 60 bekommen hast, dass Du bei Deinen Diagnosen mit einem guten Rechtsanwalt 70 bekommen könntest.

    Die Merkzeichen müssten wirklich seeehr gut ärztlich begründet sein, das könnte sonst schwierig werden.

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • Hallo nochmal,

    wenn du das rückwirkend beantragt hast und nur ab jetzt den Status erhälst -> unbedingt Widerspruch einlegen. Ist (mal wieder) eine Variante, Geld für den Staat einzusparen...

    So wie die VdK erstmal proforma Widerspruch eingelegt hat ist richtig.

    Freundliche Grüße

    infla

  • wenn du das rückwirkend beantragt hast und nur ab jetzt den Status erhälst -> unbedingt Widerspruch einlegen.

    Muss halt von deinen Ärzten auch so bestätigt werden

    Tut mir leid, dass ich schon wieder auf die Bremse trete(RW), aber jeder könnte theoretisch alles möglich (und unmögliche) behaupten.
    Es sollte schon durch ärztliches Zeugnis belegt sein- und Diagnosen allein helfen auch nicht wirklich.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

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