Gutachten/Gutachter (GdB)

  • Ich denke es hängt viel von dem Sachbearbeiter auf dem Amt und natürlich auch was der Arzt da schreibt.


    Dazu noch das jewalige Bundesland und Region.
    Bevor ich mein Antrag gestellt hatte , wusste ich noch nicht ,das ich Logopädie(Avws/Phonologische Bewusstheit Störung) brauche und Unterstütze Beschäftigung Wusste nur das Hilfe in der Richtung brauche ,hatte es von der Argentur für Arbeit noch nicht schriftlich. Zum damaligen Zeitpunkt.

    Für mich wichtig das überhaupt den Grad Schwerbhinderung Status bekomme wegen Beruflicher Rehabilitation.

    Wie damals beim Arzt der Argentur für Arbeit war ,war der Antrag auf Schwerbehinderung schon raus. Diese noch einbeziehen hätte evtl was geändert . Aber das Gutachten ja auf den Unterlagen beruht die das Versorgungsamt auch hatte zur Feststellung.

    Da Bürokratie da schwer und kompliziert ist. Habe ich das über den VdK gemacht.

    Für meine berufliche Rehabilitation brauche ich die 50 Grad der Schwerbhinderung. Und es war wichtig diesen Status zu bekommen.

    Ab 40 Gdb kann sich Gleichstellung beantragen. Alles unter 40 ist für selbst evtl Hilfreich. 20Grad halte ich für Menschen die Hilfe brauchen zu wenig.
    Ab 50Grad gilt man als Schwerbehindert.

    Das Do ist der Weg. :prof:

  • Ab 40 Gdb kann sich Gleichstellung beantragen.

    Das ist nicht ganz richtig, ab GdB 30 kann man Gleichstellung beantragen.

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • Das ist nicht ganz richtig, ab GdB 30 kann man Gleichstellung beantragen.

    Für Gleichstellung muss Grad über 20 sein und auch unter 50.

    30 bis 40Grad der Behinderung.

    Ab 50 gilt man als Schwerbehindert und bekommt ein SBA.

    Das Do ist der Weg. :prof:

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