Gesetzlicher Betreuer

  • Hallo Stan,

    wenn du keine Hilfe beim Verwalten vom Geld brauchst(sprich keine Schulden machst, deine Miete und was auch immer zum Leben notwendig ist bezahlen kannst und dir nicht selbst schadest) wird niemand sich das antun das Geld für dich zu verwalten. Bei mir ist das problem dass ich es psychisch nicht hin bekomme Geld so einzuteilen dass ich ohne schulden über die Runden komm. Aber wenn du da keine Probleme hast werden auch künstlich keine gemacht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lea

  • Aber ich frage mich gerade wie lange sich sowas hin zieht. Vielleicht sollte ich das erst machen nachdem ich umgezogen bin.

    Kommt auf das Gericht an und wie dringend es ist. In Notfällen geht das an einem Tag (z.B. Krankenhausaufenthalt), normalerweise dauert das ein paar Monate. Können auch mal 5 Monate werden, bis alles durch ist. Du musst dabei aber nichts tun sondern einfach nur warten und höchstens Fragen beantworten.


    Der Betreuer wird ja kaum mit nach Bayern ziehen XD

    Ja, so ein Umzug mit Betreuung ist schwieriger. Du kannst den Betreuer dabei sogar behalten. Nur sehen das die Gerichte nicht so gerne, wenn du keinen persönlichen Kontakt zum Betreuer hast. Was sich ändern wird ist das zuständige Gericht, das heißt es gibt einen neuen Betreuuerausweis. Die Gerichte geben das aber untereinander automatisch weiter, du musst sie nur über den Umzug informieren. Es kann sogar gut sein, beim Umzug einen Betreuer zu haben, denn da gibt es ja auch einiges zu regeln.

  • Naja den Umzug mache ich mit meiner Mutter zusammen, ich bin dabei nicht allein weil wir zusammen umziehen.
    Ich fände es nur blöd, auch für die Behörden wenn nach nur wenigen Monaten nachdem ich dann einen Betreuer bekommen habe, dann durch einen Umzug wieder ein neuer gesucht werden muss.
    Da ich momentan und auch in Zukunft erstmal nicht allein lebe sondern bei meiner Mutter bleibe, ist es auch nicht dringend.

    Im Moment habe ich kaum Geld, es ist daher für mich sehr übersichtlich was ich habe und was nicht.
    Daher mache ich auch keine Schulden und mit meinem konto kann ich auch nicht ins Minus gehen, das lässt die Bank garnicht zu.
    Schulden machen ist daher schwer, wenn man eh kaum Geld hat.
    Nur in Zukunft wird es wohl mal so aussehen das ich irgendwann mal mehr Geld habe und nicht alle Kosten kommen jeden Monat was für mich dann wieder keine Routine hat die für mich überschaubar ist, das finde ich dann schon überfordernt und ich habe angst das ich es vergesse und dann das Geld für eben diese Rechnungen nicht mehr habe zu dem Zeitpunkt wo ich sie bezahlen muss. Sowas möchte ich vermeiden.
    Wenn ich irgendwann mal nicht mehr mit meiner Mutter zusammen leben kann, habe ich auch schon an ein Wohnheim gedacht, da werden solche Sachen auch geregelt und man braucht keinen extra Betreuer.

    Go bad or go home!

  • Aber welche Kosten sollten das denn sein, die gespart werden können?
    Die Betreuungskosten werden vom Betreuten bezahlt, außer er hat fast nichts.

    Setzt man Angehörige oder Bekannte als ehrenamtliche Betreuer ein, bekommen die nur die jährliche Aufwandspauschale von 399€. Ein Berufsbetreuer bekommt eine monatliche Vergütung pro Klient. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, deswegen kann man schwer einen pauschalen Betrag nennen.

    Ich zähle zu "hat fast nichts". Demnach weiß ich nicht, welche sonstigen Kosten über der Vermögensgrenze auf einen zukommen.

  • Der verwandte Betreuer kann auch mehr bekommen, wenn er mehr Aufwendungen (Fahrtkosten u.ä.) hatte.

    Demnach weiß ich nicht, welche sonstigen Kosten über der Vermögensgrenze auf einen zukommen.

    Neben den Betreuerkosten noch Gerichtskosten. Die fallen zum einen jährlich an und richten sich nach der Höhe des Vermögens, das der betreute hat (einen gewissen Prozentsatz). Bzw. des Vermögens, das betreut wird (was ja oft dann alles ist, aber wenn er für einen Teil zum Beispiel vorher eine Vollmacht gegeben hat, fällt der ja nicht unbedingt unter die Betreuung). Zum anderen berechnet das Gericht manche besonderen Dinge (Genehmigungen u.ä.) extra, wenn dazu ein Rechtspfleger bestellt werden muss oder irgendwelche Gutachten eingeholt werden müssen.

  • Setzt man Angehörige oder Bekannte als ehrenamtliche Betreuer ein, bekommen die nur die jährliche Aufwandspauschale von 399€. Ein Berufsbetreuer bekommt eine monatliche Vergütung pro Klient. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, deswegen kann man schwer einen pauschalen Betrag nennen.

    Ich zähle zu "hat fast nichts". Demnach weiß ich nicht, welche sonstigen Kosten über der Vermögensgrenze auf einen zukommen.

    Bei beruflichen Betreuern kannst Du den Betrag locker pro Monat rechnen, nicht pro Jahr.
    Ich als Sohn hätte zwar Anspruch gehabt, aber habe darauf verzichtet - das fühlte sich seltsam an, sich von den eigenen Eltern für selbstverständliche Dinge bezahlen zu lassen.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Hallo,

    um mal mit den Vergütungsgerüchten aufzuräumen.

    Ab wann muss man den Berufsbetreuer bezahlen?
    Ab entweder:

    • 5000€ Vermögen
    • oder über 848+Angemessene Wohnungskosten Einkommen

    Was kostet ein Berufsbetreuer?

    Die Pauschale ist nach Monaten der Betreuung gestaffelt, in den Ersten 3 Monaten ist es am meisten, ab 2 Jahren am wenigsten. Dann kommt es auf die Wohnform an, hier wird zwischen besonderer Wohnform(Heim) und andere Wohnform(Obdachlos, eigene Wohnung, WG...) unterschieden. Im schlimmsten Fall(Vermögend und nicht in einer besonderen Wohnform, Betreuer mit Hochschulabschluss) bekommt ein Berufsbetreuer in den ersten 3 Monaten: 486€ ab dem 2. Jahr noch 211€. Wen es genauer Interessiert wieviel ein Betreuer in welchem Fall bekommt der kann hier schauen, die meisten Betreuer werden nach Tabelle "C" bezahlt.

    Ab wann muss man das Gericht bezahlen?
    Ab 25.000€ vermögen, nie berechnet werden Unterbringungsverfahren.

    Braucht man Gerichtskostenhilfe?

    Ohne Vermögen wird einem nichts berechnet und man braucht keine Gerichtskostenhilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lea

  • Hallo @RegenbogenWusli

    Trotz Corona hat bei mir die komplette Prozedur von Antragstellung bis Bewilligung der Richterin ca zwei Monaten gedauert. Mein Betreuer des ambulanten betreuten Wohnens hat für mich den Antrag gestellt. Ich musste nur unterschreiben - auch innerhalb unseres geregelten Termine, die einmal die Woche stattfinden (die letzten Male nur per Telefon, weil ich seit einigen Wochen unter immer wiederkehrenden starken Erschöpfungszuständen leide, aber dafür hat er sehr viel Verständnis - also hier mache ich auch gute Erfahrungen).
    Zu den Terminen wurde ich von meinem Betreuer begleitet. Der schwerste Termin war der, als die Gutachterin zu mir nach Hause kam. Ich habe große Schwierigkeiten mit Besuch. Sie hat dann schon festgelegt, in welchen Bereichen ich Unterstützung erhalten kann, wenn ich mag.
    Die Richterin hat dann im letzten Termin alles abgesegnet. Sie war sehr freundlich. Überhaupt liefen alle Termine sehr respektvoll ab.

    Jedenfalls nehme ich jede Hilfe in Anspruch, die mir angeboten wurde:

    - Finanzen
    - Post
    - Gesundheit
    - Behördenangelegenheiten

    Sie (meine gesetzliche Vertreterin) würde sich auch darum kümmern, für mich eine Wohnung zu suchen und den Mietvertrag zu unterschreiben - alles in Absprache mit mir. Nichts wird einfach über meinen Kopf hinweg entschieden.
    Auch hier gestaltet sich der Kontakt sehr respektvoll und freundlich. Ich bin unglaublich dankbar für ihre Unterstützung. All die Jahre habe ich sehr darunter gelitten, all den "normalen" Anforderungen des Lebens offensichtlich nicht gerecht zu werden. Ich habe mich lange sehr geschämt und minderwertig im Vergleich zu anderen gefühlt. Ich bin heute unendlich dankbar für das Wissen, um meine Schwierigkeiten und dass ich nicht schuld daran bin und zusätzlich auch noch Hilfe in Anspruch nehmen darf und somit mehr Zeit und Raum zum Generieren da ist. Ich kann es nur empfehlen, sofern jemand ebenfalls unter den alltäglichen Aufgaben leidet.

    Liebe Grüße

    Zusatzinfos:
    Ich zahle nichts für die Betreuung.
    Und ich erhalte jene Unterstützung bis zu sieben Jahren, wenn ich möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von LailandaDemia (30. Dezember 2020 um 00:16)

  • Sie (meine gesetzliche Vertreterin) würde sich auch darum kümmern, für mich eine Wohnung zu suchen und den Mietvertrag zu unterschreiben - alles in Absprache mit mir. Nichts wird einfach über meinen Kopf hinweg entschieden.

    Zwei Anmerkungen dazu damit du nicht aus allen Wolken fällst wenn es so weit kommt. Erstens Betreuer suchen keine Wohnungen, sondern gegen maximal einen finanziellen Rahmen vor und unterschreiben bei einem Einwilligungsvorbehalt einen Mietvertrag. Aber... Suchen musst du selbst, sonst gilst du als nicht wohnungsfähig und die Sucht dann maximal ein Heim für dich. Aber bei den Aufgabenkreisen nicht Mal dass.

    Das zweite betrifft den Willen des betreuten, solange dein Wille frei ist (d.h. du alle Folgen deines Handelns überblicken kannst) passieren Sachen in Absprache. In dem Moment wo dein Wille unfrei wird entscheidet und handelt deine Betreuerin so wie sie es für dich am richtigen halt. Das kann los gehen bei einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (wegen selbst Gefährdung) und kann gehen bis zu nicht erlauben Käufen(mit Einwilligungsvorbehalt). Sie hatte auch die Auswahl wie sehr sich dich unterstützt bei den Sachen die nicht zwingend sind (H4 Anträge und sowas) .

    Achja und du zahlst nichts weil du nichts oder zu wenig Verdienst an doppelten h4+Wohnung zahlst du 211€ im Monat für die Betreuung (wenn du nicht in einem Heim lebst).

    Und nicht du entscheidest ob du die Betreuung weiter willst, sondern das Gericht entscheidet das.

  • Zwei Anmerkungen dazu damit du nicht aus allen Wolken fällst wenn es so weit kommt. Erstens Betreuer suchen keine Wohnungen, sondern gegen maximal einen finanziellen Rahmen vor und unterschreiben bei einem Einwilligungsvorbehalt einen Mietvertrag. Aber... Suchen musst du selbst, sonst gilst du als nicht wohnungsfähig und die Sucht dann maximal ein Heim für dich. Aber bei den Aufgabenkreisen nicht Mal dass.
    Das zweite betrifft den Willen des betreuten, solange dein Wille frei ist (d.h. du alle Folgen deines Handelns überblicken kannst) passieren Sachen in Absprache. In dem Moment wo dein Wille unfrei wird entscheidet und handelt deine Betreuerin so wie sie es für dich am richtigen halt. Das kann los gehen bei einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (wegen selbst Gefährdung) und kann gehen bis zu nicht erlauben Käufen(mit Einwilligungsvorbehalt). Sie hatte auch die Auswahl wie sehr sich dich unterstützt bei den Sachen die nicht zwingend sind (H4 Anträge und sowas) .

    Achja und du zahlst nichts weil du nichts oder zu wenig Verdienst an doppelten h4+Wohnung zahlst du 211€ im Monat für die Betreuung (wenn du nicht in einem Heim lebst).

    Und nicht du entscheidest ob du die Betreuung weiter willst, sondern das Gericht entscheidet das.

    Ich falle nicht aus allen Wolken. Alles gut. Ich wurde über alles bestens informiert und aufgeklärt.

    Meine Betreuerin ist bereit, mir bei der künftigen Suche nach einer geeigneten Immobilie zu helfen. Sie darf das und wird dies auch tun. Sie muss dies nur nicht tun.

    Wieso ich nichts zahle, ist mir bewusst. Dein Beitrag dazu war doch auch schon ziemlich ausführlich. Daher habe ich mir die Erklärung gespart und wollte lediglich von mir berichten, dass ich zu den Menschen gehöre, die nichts zahlen müssen - eher als Bestätigung zu dem, was du beschrieben hast.

    Meine Betreuerin kann mich nur einweisen lassen, wenn ich eine Gefahr für mich oder/und andere darstelle - rein theoretisch könnte aber auch mein Lebensgefährte die Polizei rufen, wenn ich mich selbst oder/und andere gefährde und das ganze würde am Ende aufs Selbe hinauslaufen. Das nur Mal als Beispiel.

    Tatsächlich darf ich zu jeder Zeit aus der Betreuung austreten - das auch nochmal am Rande. Es ist alles freiwillig (in meinem Fall).

    Ich möchte nochmal hinzufügen, dass du dich vielleicht im Allgemeinen gut damit auskennst, trotzdem nicht meine Sachlage kennst. Daher bitte ich darum, wenn etwas unklar ist, einfach nachzufragen, statt vorschnell etwas zu beurteilen.

    Noch etwas:
    Meine Betreuerin und ich sind auf Augenhöhe miteinander. Es ist ein respektvoller und freundlicher Umgang und ich erwarte nicht von ihr, dass sie alles für mich tut, sondern Frage und bespreche alles mit ihr - von meiner Seite aus. Wenn sie Aufgaben annimmt und erledigt hat, mich darüber in Kenntnis setzt (wir schreiben meist E-Mails), bedanke ich mich immer für ihre Arbeit und großartige Unterstützung. Sie bedankt sich ebenfalls bei mir für meine netten Worte oder für die gute Zusammenarbeit.

    Auch fragt sie mich zb, ob sie sich mit meiner Neurologin besprechen darf (aktuell wegen des Pflegegrads) und zusätzlich muss ich, auch wenn sie meine Betreuerin ist, Schweigepflichtsentbindung formulieren und unterschreiben. Das unterliegt meiner Entscheidung, ob ich das möchte oder nicht. Nochmal: der Antrag ging von mir aus - mein Betreuer hat mir nur das Verfassen des Antrages abgenommen.
    Ich nehme all diese Hilfe in Anspruch, damit es mir gut geht und ich eine gute Mutter sein kann. Tatsächlich hilft es mir. Ich werde gesehen, erhalte viel positive Resonanz, komme langsam wieder zu Kräften und alles ist in Ordnung. Da gibt es nichts, aber auch gar nichts, was man dramatisieren könnte..

    Ich bin wirklich wieder einmal verärgert über dieses "überstülpen" und blinde beurteilen, was ich aus der Vergangenheit schon zu genüge kenne. Was für andere stimmt, muss nicht für jeden oder in diesem Fall für mich stimmen.

    Liebe Grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von LailandaDemia (30. Dezember 2020 um 17:09)

  • Erstens Betreuer suchen keine Wohnungen, sondern gegen maximal einen finanziellen Rahmen vor und unterschreiben bei einem Einwilligungsvorbehalt einen Mietvertrag. Aber... Suchen musst du selbst, sonst gilst du als nicht wohnungsfähig

    Das kann ich mir nicht vorstellen.
    Bei der Wohnungssuche muss man viel telefonieren, bei der Besichtigung womöglich mit vielen fremden Menschen interagieren. Alles Dinge, die für manch einen Autisten schwierig sind und wo Hilfe sicherlich sehr gern in Anspruch genommen wird. Warum soll man deswegen gleich wohnungsunfähig sein?
    Klar kann man sich Wohnungen selbst in den Immobilienportalen raussuchen - damit ist es aber nicht getan. Das Schwierigste sind die Dinge danach. Auch die ganzen juristischen Fallstricke, die Makler und Wohnungsbesitzer gern auslegen, wollen erkannt und umgangen werden. Das ist nichts, was einen Menschen gleich wohnungsuntauglich macht.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Bei der Wohnungssuche muss man viel telefonieren, bei der Besichtigung womöglich mit vielen fremden Menschen interagieren. Alles Dinge, die für manch einen Autisten schwierig sind und wo Hilfe sicherlich sehr gern in Anspruch genommen wird. Warum soll man deswegen gleich wohnungsunfähig sein?
    Klar kann man sich Wohnungen selbst in den Immobilienportalen raussuchen - damit ist es aber nicht getan. Das Schwierigste sind die Dinge danach. Auch die ganzen juristischen Fallstricke, die Makler und Wohnungsbesitzer gern auslegen, wollen erkannt und umgangen werden. Das ist nichts, was einen Menschen gleich wohnungsuntauglich macht.

    Das ist auch etwas wo ich froh bin das ich meine Mutter habe.
    Wir haben das bislang auch immer zusammen gemacht und verschiedene Wohnungen angeschaut.
    Zum Glück kann ich auch telefonieren wenn ich dazu bereit bin und ich glaube man schreibt über Immobilienportale die Leute eh erstmal per email an, dann braucht man am Telefon nur seinen Namen sagen und sagen das man sich für Wohnung XY gemeldet hat und schon sich per email gemeldet hat, dann können die einen ja bereits zuordnen.
    Ich kenne auch ziemlich viele von diesen Tricks und Fallstricken die du oben schon erwähnt hast. In Verbrauchermagazinen sieht man sowas immer wieder mal, und ich schaue diese Sendungen ja ziemlich gern weil sie einen über solche Dinge aufklären.
    Bei ebay-kleinanzeigen findet man oft Wohnungen wo man noch mehrere 1000€ Ablöse für alten Plunder oder mehrere Jahre alte Küchen abdrücken soll, was ich eine Frechheit finde.
    Die haben doch nur keinen Bock den Kram selbst zu entsorgen und wollen dann noch schön viel daran verdienen.
    Oder das man vorher Geld zahlen soll bevor man sich eine Wohnung anschauen darf, so ein Schwachsinn, aber leider fallen Leute auf sowas rein.

    Go bad or go home!

  • Bei ebay-kleinanzeigen findet man oft Wohnungen wo man noch mehrere 1000€ Ablöse für alten Plunder oder mehrere Jahre alte Küchen abdrücken soll, was ich eine Frechheit finde.
    Die haben doch nur keinen Bock den Kram selbst zu entsorgen und wollen dann noch schön viel daran verdienen.

    Da gehts nicht so sehr ums entsorgen, sondern eben darum, dass sie ein knappes gut haben, ind er regel sind das ja Wohnungen in gefragten gegenden die dann oft auch noch recht günstig sind. Und da kann man dann eben Profit rausschlagen, wenn man für den Vermieter einen nachmieter sucht, der wiederum froh ist nicht den Aufwand zu haben, weil es dann für Leute interressant ist, die keine Zeit haben aber Geld haben, sich dann einen Vorteil zu erkaufen.
    Auf sowas würd eich mich auch nicht einlassen, aber wenn man verzweifelt ist hat man oft keine Wahl. Ich wiederum musste shcon mehrfach in möbilierten Wohnungen wohnen, die immer extrem überteuert sind, also da zahlt man offiziell ja nur mehr Geld, für die Abnutzung der Möbel, was natüröich völliger Quatsch ist. Aber wenn man wo schnell eine Wohnung braucht um einen Job anzufangen bleibt einem nix anderes übrig.

  • Bei der Wohnungssuche muss man viel telefonieren, bei der Besichtigung womöglich mit vielen fremden Menschen interagieren. Alles Dinge, die für manch einen Autisten schwierig sind und wo Hilfe sicherlich sehr gern in Anspruch genommen wird. Warum soll man deswegen gleich wohnungsunfähig sein?

    Das sehe ich genauso! Wahrscheinlich hängt es davon ab, wie man Wohnungssuche definiert. Man muss wahrscheinlich in der Lage sein, selbst zu suchen - zB im Internet - aber nicht, danach alles alleine zu regeln. Also, ich habe mir zwar die meisten Wohnungen alleine angeschaut und Termine alleine vereinbart (meistens geht das ja heutzutage zum Glück per Mail!), aber bei der Wohnung, die ich jetzt habe, hatte ich noch einmal einen zweiten Termin mit Begleitung aus meiner Verwandtschaft, da ich mis unsicher war und auch bei der Übergabe war die Begleitung dabei, da ich mich so wohler fühlte. Wohnungsfähig bin ich habe 100% und das ganz alleine!

  • Hallo,

    ich habe mit dem ganzen Betreuungsthema bisher leider nur negative Erfahrungen gemacht.

    Ich wollte mal selbst einen Betreuer haben als Hilfe und die Behörde (hier das Landratsamt) hatte versucht mir das aktiv auszureden. "Sie sind doch auch ohne Hilfe hier her gekommen und haben alleine den Antrag gestellt...." Ich musste mich extrem durchsetzen, dass die Frau von der Behörde davon überzeugt war, dass ich überhaupt den Bedarf habe eine Betreuung zu beantragen.

    Der Arzt hatte in seinem Gutachten dann auch eine Notwendigkeit dafür festgestellt. Das Gericht teilte mir dann einen Betreuer zu, aber weil ich Probleme machte (es war jemand fremdes wo von heute auf morgen alles über mich entscheiden konnte, da ist natürlich nicht sofort Vertrauen da. Und ich bekam auch keine Aufklärung wie das alles abläuft, was er darf und nicht darf, es gab kein kennenlernen nicht Mal telefonisch, etc. Ich hatte Angst dass er etwas gegen meinen Wille über mich hinweg entscheidet) entschied das Gericht, ich hätte mich gegen einen Betreuer entschieden und er wurde mir direkt wieder entzogen. Obwohl ich in meiner Antwort wörtlich schrieb, dass ich den vorgeschlagenen Betreuer annehme und damit einverstanden bin.

    Seitdem habe ich es nicht wieder versucht wieder einen Betreuuer zu bekommen, obwohl die Notwendigkeit weiterhin da wäre. Ich versuche vielleicht mit Hilfe des begleiteten Wohnens was bald beginnt das nochmal zu beantragen. Ich kenne mich mit dem allem nicht aus, aber ich hatte den Eindruck dass ich von der Behörde und dem Gericht nicht fair behandelt wurde.

  • aber ich hatte den Eindruck dass ich von der Behörde und dem Gericht nicht fair behandelt wurde.

    So wie du das beschreibst, wurdest du das auch nicht.
    Ich habe von ein paar leuten in der WfbM erfahren das sie auch einen Betreuer haben und sogar einer der Gruppenleiter hat einen für seine Frau beantragt, weil sie auch einen brauchte.
    Bei den jungen Leuten in der WfbM schien das weniger problematisch zu sein, aber die leben auch in einem Wohnheim und es könnte sein, das man da eher Gehör findet, und die einem auch helfen.
    Ich kann mir vorstellen auch wieder in so einem Heim oder zumindest etwas ähnlichem zu wohnen wenn meine Mutter mal ein Pflegefall werden sollte.
    Ich weiß nur das es so ist, das man nicht von heute auf morgen in so ein Heim kann, weil die ja auch nur begrenzt Platz haben.
    Der Gruppenleiter meinte jedenfalls, das es für ihn auch schwer war einen Betreuer bzw sich selbst als gesetzlichen Betreuer für seine Frau zu bekommen.
    Das war mit sehr vielen nervenaufreibenden Besuchen bei Amtsärzten, richterliche Anhörung und sowas verbunden.
    Die Frau wohnt bei ihm zuhause und ist wegen ihrer Krankheit arbeitsunfähig.
    Die Leute aus der WfbM scheinen mit ihren Betreuern aber gut zurecht zu kommen, sagen das diese nett sind.
    Ich vermute das das hier genauo ist wie mit allen Dingen die man beantragen muss, man muss auch eine Portion Glück haben, mit dem der den Antrag bearbeitet aber auch mit dem der einem dann zugewiesen wird. Die Leute hier die schonmal was von AbW schreiben und dort her einen Betreuer haben, schlieben mir auch schonmal das sie welche wechseln mussten, weil sich die Person nicht auf die Probleme des Schreibers einlassen wollte oder nicht verstand wo das problem ist. Das problem ist wohl, das diese Betreuer oft andere Leute betreuen und keine Autisten, daher nicht die Problematiken kennen.

    Go bad or go home!

  • Bezüglich der Kosten: Wenn du Geld hast, stellt dir das Gericht die Verfahrenskosten in Rechnung und du musst auch den Betreuer selbst zahlen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Höhe deines Vermögens.

    Die Betreuungskosten werden vom Betreuten bezahlt, außer er hat fast nichts.

    Ab wann muss man den Berufsbetreuer bezahlen?
    Ab entweder:


    5000€ Vermögen

    oder über 848+Angemessene Wohnungskosten Einkommen

    Wenn nun jemand unter 25 Jahre alt ist und noch mit den Eltern zusammenlebt, die Einkommen und Vermögen haben (er selber nicht): Muss der dann etwas zahlen, wenn er eine gesetzliche Betreuung erhält? (Oder die Eltern?)

    Surprised by the joy of life.

  • Wenn nun jemand unter 25 Jahre alt ist und noch mit den Eltern zusammenlebt, die Einkommen und Vermögen haben (er selber nicht): Muss der dann etwas zahlen, wenn er eine gesetzliche Betreuung erhält? (Oder die Eltern?)

    Das ist tatsächlich bei mir der Fall. Ich bin 21 Jahre alt, arbeitslos und wohne bei meinen Eltern. Beide Elternteile arbeiten und meine Mutter kriegt sogar mein Kindergeld. Das soll jetzt allerdings von meiner jetzigen Berufsbetreuerin geändert werden, also dass zukünftig ich das Kindergeld bekomme, aber dann auch Anteil an Miete und Stromkosten zahlen muss, aber so sicher bin ich mir auch noch nicht, wie das Ganze geregelt wird, da vor kurzer Zeit meine Eltern noch meine Betreuer waren und jetzt mit der neuen Betreuung vieles neu für mich ist.

  • Darf ich fragen, warum die Eltern das nicht mehr machen, wenn Du sowieso bei denen wohnst?
    Zu viel Bürokratie?

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

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