Gesetzlicher Betreuer

  • Hallo, hat jemand von Euch einen gesetzlichen Betreuer? Oder mehrere? (falls möglich)
    Als ich letztes jahr beim EUTB wegen dem SbA gewesen bin, hat man mir auch dazu geraten ggf einen gesetzlichen Betreuer beim Gericht zu beantragen. Ich habe auch ein Formular dazu mitbekommen.
    Ich konnte mich dazu aber bislang noch nie beschließen weil ich keine Erfahrungen damit habe und nicht weiß wehn außer meiner Mutter dort eintragen soll.
    Warum sowas sinnvoll ist habe ich schon verstanden. Es gibt einige Bereiche im Alltag womit ich probleme habe wie finanzielle Verwaltung und sowas.
    Ich möchte gerne mehr darüber wissen und wissen wie andere mit sowas leben.
    Vielleicht kann auch jemand eine art Pro und Kontra dazu sagen.

    Go bad or go home!

  • Ich habe eine gesetzliche Betreuerin, die hauptsächlich für Behördenangelegenheiten zuständig ist. Finanzen regle ich selbst. Es gibt für mich keinen Kontra Punkt. Ich habe weiterhin die Befugnis alles selbstständig klären zu dürfen, muss es aber nicht, wenn ich nicht kann, oder möchte. Es nimmt mit enorm viel Druck und es hilft oft, wenn jemand nicht (emotional) involviert ist. Z.B. wenn es mal wieder Probleme mit dem Jobcenter gab, hat sie dort Druck gemacht und konnte meine Interessen durchsetzen.

    Sie regelt für mich alles sehr transparent. Post von Behörden geht meistens erstmal zu ihr und sie informiert mich dann per Messenger darüber und schickt mir ein Kopie zu. So bin ich nicht von unerwarteter Post überfordert und es bleibt nichts liegen. Wenn ich Anliegen habe, kann ich mich jederzeit an sie wenden und sie kümmert sich dann darum. Jobcenter, SBA, Anträge für Autismus Therapie, oder Ambulant betreutes Wohnen, Arztberichte anfordern, Schriftverkehr mit der Krankenkasse - Läuft alles über sie.

    Persönlich treffen wir uns nur alle 6 Monate, oder zusätzlich nach Bedarf. Sie ist Berufsbetreuerin, macht das also Hauptberuflich. Wenn du beim Antrag niemanden einträgst, wird dir ein Berufsbetreuer vom Gericht zugeteilt. Da kann man natürlich Glück oder Pech haben. Ein Wechsel ist aber möglich. Es gibt auch Betreuungsvereine, die das übernehmen können. Damit hab ich aber persönlich keine Erfahrung. Das Gericht wird trotzdem immer erst fragen, ob du nicht doch Angehörige hast, die die Betreuung übernehmen können, weil sie so Geld sparen.

  • Das Gericht wird trotzdem immer erst fragen, ob du nicht doch Angehörige hast, die die Betreuung übernehmen können, weil sie so Geld sparen.

    Im Grunde wäre mir schon eine fachliche Person lieber die da geschult ist weil meine Mutter selbst kaum Ahnung von sowas hat gerade bei Behördenangelegenheiten.
    Da brauche ich auch immer ziemlich Hilfe, ich hatte erst neulich versucht etwas mit der Krankenversicherung zu klären und hatte kein Glück mit dem was ich wollte, sie haben sich rausgeredet und ich bin da überfragt ob die recht haben oder ob man das quasi anfechten könnte. Allein schaffe ich das aber nicht und die Widerspruchsfrist ist auch am kommenden Freitag rum, von daher wäre so ein Betreuer schon besser wenn man sowas hat.
    Ich brauche meist eh Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und meine Mutter kann sowas auch überhaupt nicht gut.

    Go bad or go home!

  • Im Grunde wäre mir schon eine fachliche Person lieber die da geschult ist weil meine Mutter selbst kaum Ahnung von sowas hat gerade bei Behördenangelegenheiten.

    Wenn sie sich weigert, das zu tun, kann sie das Gericht dazu nicht zwingen ;)

    Du kannst natürlich auch sagen, dass du das nicht willst, das Gericht muss bei der Bestellung eines Betreuers deine Wünsche berücksichtigen.

    Bezüglich der Kosten: Wenn du Geld hast, stellt dir das Gericht die Verfahrenskosten in Rechnung und du musst auch den Betreuer selbst zahlen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Höhe deines Vermögens. Einige Dinge wie eine selbst bewohnte Wohnung sind frei.

    Oder mehrere? (falls möglich)

    Ja, das ist möglich. Du kannst Betreuer für unterschiedliche Aufgabenbereiche bekommen (also macht deine Mutter zum Beispiel das medizinische, jemand anderes das finanzielle). Sie können auch gleiche Aufgabenbereiche haben (beide Finanzen), da kann das Gericht dann z.B. bestimmen, dass jeder alleine voll entscheiden darf oder dass sie gewisse Dinge jeweils durch den anderen genehmigen lassen.

    Die Frage ist grundsätzlich: Brauchst du wirklich die Hilfe, weil du nicht im Stande bist, so finanzielle Entscheidungen zu treffen (also dir deren Tragweite nicht bewusst bist, nicht mit Geld umgehen kannst u.s.w.) oder brauchst du eigentlich eher eine Beratung? Denn dann ist eine Betreuung der falsche Weg und dann wird dir wahrscheinlich auch kein Betreuer zugeteilt. Einen Betreuer bekommst du immer dann, wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst.

  • Hallo,

    ich habe eine gesetzliche Betreuerin ich wollte zuerst auch meinen Vater, aber der Richter meinte dass es bei mir so verzwickt sei und er nicht wolle dass der Hauptgläubiger rechtlicher Betreuer werde. Deswegen habe ich dann mit der Betreuungsbehörde zusammen einen Berufsbetreuer raus gesucht. Mir war damals wichtig dass sie fachlich richtig gut ist und nach Möglichkeit nicht allein am Kämpfen. Meine Betreuerin hat 2 weitere Angestellte die sich um Betreuungsangelegenheiten kümmern. Bei mir sind die üblichen Aufgabenkreise angeordnet (Behörden, Finanzen(mit EiWi iirc), Gesundheit, Aufenthalt). Meine Betreuerin regelt für mich die Sachen mit der Krankenkasse, Rentenkasse, Behörden(EGH), hat für mich eine Wohnmöglichkeit raus gesucht die passt. Hatte als ich noch eine eigene Wohnung hatte eine Putzfrau organisiert. Sie regelt außerdem meine Finanzen alleine, ich habe keinen Einblick und keinen Zugriff aufs Hauptkonto, ich habe ein Taschengeldkonto das ich nutzen kann (und tue).

    Mit freundlichen Grüßen
    Lea

    P.s. wenn du spezifische Fragen zur Betreuung hast bietet sich das Forum (gesetzliche) Betreuung an zum Fragen. Dort wird gerade im Angehörigen und Betroffenenteil sehr schnell auf alle möglichen und unmöglichen Fragen geantwortet.

    Die kleine Edith: Meine gesetzliche Betreuerin hätte btw gerne dass ich wieder soweit auf den Damm komme dass ich mein Zeug selbst regeln kann, ist also keine Insitution auf Ewig.

  • Wenn sie sich weigert, das zu tun, kann sie das Gericht dazu nicht zwingen

    Sie würde sich garnicht mal weigern, sie ist schon hilfsbereit aber weil sie selbst AS-züge hat und teilweise noch unbelesener ist als ich in manchen Dingen, kommt sie in einigen Bereichen da selbst nicht zurecht.
    Sie wäre mir da einfach keine Hilfe. Ich mein, was bringt es denn auch bei Amts und ähnlichen Besuchen jemanden mitzunehmen der nur dabei sitzt aber nicht eingreifen kann wenn was schief läuft, weil er selbst keine Ahnung hat wie man solche Situationen erkennt oder dann noch das richtige sagt, das kann sie alles nicht.
    Sie wäre dann nur dabei und würde ggf noch als Abschreckung dienen weil sie dabei ist. In der Vergangenheit zeigte sich aber dann recht oft das ich mit meinen Anliegen kaum weiter kam weil ich dann doch wieder allein argumentieren musste, denn sie saß ja nur daneben und hat darauf nicht reagiert.


    Bezüglich der Kosten: Wenn du Geld hast, stellt dir das Gericht die Verfahrenskosten in Rechnung und du musst auch den Betreuer selbst zahlen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Höhe deines Vermögens. Einige Dinge wie eine selbst bewohnte Wohnung sind frei.

    Achso das ist dann wieder sowas wie als ich meinen Namen vor Gericht ändern ließ. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe war schon die Hölle, ich kam damit nicht klar und es zog sich über ein halbes Jahr hin bis alle Unterlagen zusammen waren die sie dafür haben wollten, nur weil ich diese Texte nicht verstanden habe -.-
    Ich kann das nicht selber zahlen weil ich weder ein Einkommen, noch Vermögen noch Wohnung habe.


    Die Frage ist grundsätzlich: Brauchst du wirklich die Hilfe, weil du nicht im Stande bist, so finanzielle Entscheidungen zu treffen (also dir deren Tragweite nicht bewusst bist, nicht mit Geld umgehen kannst u.s.w.) oder brauchst du eigentlich eher eine Beratung? Denn dann ist eine Betreuung der falsche Weg und dann wird dir wahrscheinlich auch kein Betreuer zugeteilt. Einen Betreuer bekommst du immer dann, wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst.

    Das kann ich selber schlecht beurteilen. Mir wurde nur dazu geraten von verschiedenen Seiten (EUTB, Psychotherapeutin).
    Ich habe mit Geld schon meine Probleme, im Rechnen bin ich nicht gut, und wenn mehrere Dinge da sind, wird es für mich schnell unübersichtlich, ich vergesse viel und es würde dann passieren das ich bestimmte Sachen nicht zahlen könnte weil vergessen.
    Dann verstehe ich viele Formulierungen nicht, also bei Schreiben was die von einem wollen, und ich schaffe es nicht so gut mit denen zu reden wenn man zu einem Gespräch eingeladen wird, komme da schnell in Overloads wenn gespräche nicht wie erwartet verlaufen.
    Ich verstehe Verträge nicht, eigentlich dürfte ich garkeine unterschreiben bevor mir jemand die so erklärt das ich sie verstehe.
    Das können die die sie ausgeben aber meist selber nicht (war bei meinem Bankkonto und meiner Freiwilligen Krankenversicherung auch so).
    Ich bin meistens zu leichtgläubig und glaube sofort was mir jemand erklärt.
    Ich weiß nicht ob bei diesen Problemen ein ges. Betreuer gut wäre oder nicht, das kann ich selber nicht beurteilen.


    Sie regelt außerdem meine Finanzen alleine, ich habe keinen Einblick und keinen Zugriff aufs Hauptkonto, ich habe ein Taschengeldkonto das ich nutzen kann (und tue).

    Hier hätte ich ein wenig Angst, das man mir zum beispiel dann verwehrt auch mal was zu kaufen was mehr als 400€ kostet wie einen neuen PC wenn ich einen brauche oder, mir man nicht erlaubt für etwas zu sparen was dann mal etwas teurer ist.

    Go bad or go home!

  • Hier hätte ich ein wenig Angst, das man mir zum beispiel dann verwehrt auch mal was zu kaufen was mehr als 400€ kostet wie einen neuen PC wenn ich einen brauche oder, mir man nicht erlaubt für etwas zu sparen was dann mal etwas teurer ist.

    Hi

    meine Betreuerin legt Geld für mich zurück für die Sachen die Sinnvoll sind und die ich nciht vom Taschengeld kaufen kann, zum Beispiel eine neue Brille, neue ANC Kopfhörer oder ein neuer Rechner(das waren immerhin 700€...) und natürlich für sachen wie medizinische untersuchungen und Zahnarzt

  • Sie würde sich garnicht mal weigern, sie ist schon hilfsbereit aber weil sie selbst AS-züge hat und teilweise noch unbelesener ist als ich in manchen Dingen, kommt sie in einigen Bereichen da selbst nicht zurecht.

    Der Hinweis war anders gemeint. Sprich vorher mit Ihr, bevor du die Betreuung beantragst. Sie wird vom Gericht angefragt und soll einfach sagen, dass sie es nicht machen will.


    Ich kann das nicht selber zahlen weil ich weder ein Einkommen, noch Vermögen noch Wohnung habe.

    Dann hast du es bei Betreuung einfacher, denn da macht das Gericht immer eine Vermögensprüfung und wenn du kein Vermögen hast musst du nicht zahlen (also auch nicht dir das Geld von Prozesskostenhilfe o.ä. zurück holen)


    Ich weiß nicht ob bei diesen Problemen ein ges. Betreuer gut wäre oder nicht, das kann ich selber nicht beurteilen.

    Ja, das würde passen. Am besten schilderst du noch ein paar Beispiele, wo es dir bisher schon Probleme gemacht hat.


    Hier hätte ich ein wenig Angst, das man mir zum beispiel dann verwehrt auch mal was zu kaufen was mehr als 400€ kostet wie einen neuen PC wenn ich einen brauche oder, mir man nicht erlaubt für etwas zu sparen was dann mal etwas teurer ist.

    Man muss immer deine Wünsche berücksichtigen. Den PC verwehrt man dir, wenn du das Geld nicht hast. Oder wenn etwas anderes wie ein neuer Kühlschrank wichtiger wäre. Du kannst mit deinem Betreuer absprechen, dass du auf so etwas sparen willst und dann wird er mit dir durch gehen, was du dafür machen musst (also z.B. wie viel Taschengeld du dann pro Monat bekommst, damit noch was zum Sparen bleibt; so kannst du dann dich auch selbst leichter kontrollieren).

  • meine Betreuerin legt Geld für mich zurück für die Sachen die Sinnvoll sind und die ich nciht vom Taschengeld kaufen kann, zum Beispiel eine neue Brille, neue ANC Kopfhörer oder ein neuer Rechner(das waren immerhin 700€...) und natürlich für sachen wie medizinische untersuchungen und Zahnarzt

    Naja was heißt schon sinnvoll. Ich sammle zum Beispiel Felle und federn, wenn jetzt ein Betreuer denkt das das kein gescheites Hobby ist oder sogar was dagegen hat, würde die Person mir vielleicht verbieten sowas zu kaufen. Im Moment kaufe ich sowas so gut wie garnicht weil einfach das Geld fehlt, ich schaue aber trotzdem immer auf ebay ob es da was gibt, oder ob ich da nicht was für 10-15€ bekomme.
    Kommt aber sehr selten vor und ich kauf da auch nicht alles was ich gleich sehe.
    Mir geht es ja nicht um das kaufen sondern um das sammeln, damit basteln und so weiter. Was ich nicht mehr brauche verkaufe ich auch wieder.
    Solange man nur eine gewisse Menge an Geld hat, denke ich ist das kein Thema, was man hat das hat man, mehr kann man nicht ausgeben und wenn sich jemand kümmert das der Rest vorher schon abgezogen wurde um andere Dinge die wichtig sind zu bezahlen, hilft mir das enorm. Ich möchte nur nicht das mir jemand rein redet was ich von dem Taschengeld zu kaufen habe. Wenn ich von dem Geld zum Beispiel mal essen gehen will oder Kleidung kaufen möchte oder sowas, wenn es ja auch da ist, wäre das für mich okay.


    Sprich vorher mit Ihr, bevor du die Betreuung beantragst.

    Wie hast du den Hinweis denn dann genau gemeint?
    Ich habe mit ihr schon öfter darüber gesprochen. Als der EUTB mir das Formular gegeben hat war sie ja auch mit dabei.


    dass du auf so etwas sparen willst und dann wird er mit dir durch gehen, was du dafür machen musst (also z.B. wie viel Taschengeld du dann pro Monat bekommst, damit noch was zum Sparen bleibt; so kannst du dann dich auch selbst leichter kontrollieren).

    Das finde ich zumindest schonmal gut und auch sinnvoll so.
    Das was ich mich frage ist, as genau zählt unter Taschengeld?
    Man müsste das Geld ja quasi generell einteilen.
    Einmal in den Bereich der fixen monatlichen Kosten (da habe ich im Moment eh keine weil ich bei meiner Mutter wohne, ich habe nur meine Krankenversicherung und meine Bankrechnung wo letztere nur alle 3 Monate bezahlt werden muss aber ich weiß nie genau wieviel das ist weil zu den Grundkosten noch Überweisung, Einzahlkosten hinzukommen und ich es unübersichtlich finde, es ist daher nie die gleiche Summe aber um die 20-25€ insgesammt) dann wenn die Fixen Kosten weg sind, bleibt was über. Wäre das dann das Taschengeld oder würde man da noch einen Bereich von anderen Sachen abzwacken wie Geld für Pflegeartikel, Kleidung, Medikamente denn normalerweise bezahlt das meine Mutter und ich kauf das ein oder andere dann selbst wenn von meinem selbst verdienten was übrig bleibt.
    Diese Dinge kaufe ich aber auch nicht jeden Monat, man kauft doch nicht jeden Monat neue kleidung und mit anderen Sachen komme ich mehrere Monate aus.
    Wenn ich in die Behindertenwerkstatt komme (der Termin ist nächste Woche Montag), dann bekomme ich geld von denen + wollte Grundsicherung beantragen.
    Das heißt ich hätte dann mehr Geld als im Moment weil ich keine KV mehr selbst zahlen muss. Ich weiß nicht wie hoch die Grundsicherung ist wenn man in einer WfbM arbeitet + bei den Eltern wohnt.

    Go bad or go home!

  • Wie hast du den Hinweis denn dann genau gemeint?

    Ich habe nur gemeint: Wenn du die Betreuung beantragst wird sie ggf. vom Gericht gefragt, ob sie es machen will. Dann soll sie einfach „nein“ sagen.


    Taschengeld bekommst du normalerweise fix für einen Monat zur freien Verfügung. Die Höhe richtet sich nach deinem Bedarf. Es gibt auch Betreuungen (gerade für alte Leute im Altenheim) wo es gar kein oder nur sehr wenig Taschengeld gibt. Und wenn jemand gut mit Geld umgehen kann bekommt er auch mal den kompletten Monatsüberschuss als Taschengeld.

  • Ich habe nur gemeint: Wenn du die Betreuung beantragst wird sie ggf. vom Gericht gefragt, ob sie es machen will. Dann soll sie einfach „nein“ sagen.

    Achso, alles klar, danke nochmal für die Erklärung.


    Taschengeld bekommst du normalerweise fix für einen Monat zur freien Verfügung. Die Höhe richtet sich nach deinem Bedarf. Es gibt auch Betreuungen (gerade für alte Leute im Altenheim) wo es gar kein oder nur sehr wenig Taschengeld gibt. Und wenn jemand gut mit Geld umgehen kann bekommt er auch mal den kompletten Monatsüberschuss als Taschengeld.

    Achso okay, das klingt ja ganz gut, ich neige zum Glück jedenfalls nicht dazu mehr geld auszugeben als ich habe, also das ich irgendwo ins Minus gehe passiert mir nicht mehr, das ist mir als ich noch mehr hatte (wo ich 800€ vom Amt in einer Maßnahme bekam) schon öfter passiert aber inzwischen bin ich da geübter drinn und konsequenter zu mir selbst.
    Ich habe nur mit dem Abschätzen meine Probleme wenn man nicht weiß wieviel Geld man im Monat hat weil kein regelmäßiges Einkommen und das dann abzuschätzen das man genug für die monatlichen Kosten + ob man Geld übrig hat, das würde dann aber eh wegfallen in Zukunft.

    Go bad or go home!

  • @RegenbogenWusli, ich habe mir auch eine gesetzliche Betreuung eingerichtet/ einrichten lassen.

    Ich denke, ich beschreibe einfach mal den praktischen Ablauf:

    Startpunkt war die Betreuungsbehörde, eine Abteilung des Sozialamts. Dort bin ich hin und habe darum gebeten, dass ich eine gesetzliche Betreuung bekomme. Und ich habe dargelegt, warum ich eine solche wohl benötige (dazu später mehr).
    Ab diesem Punkt hat sich eine Dame der Behörde um die Angelegenheit gekümmert und alles in die Wege geleitet (dahingehend hat das Amt eine Pflicht, sich ab Kenntnis um Dein Betreuungsverfahren zu kümmern/ Dich zu unterstützen). Einen förmlichen Antrag musst Du dann nicht mehr stellen.

    Die Dame hat dann eingeleitet, dass ich durch einen Amtsarzt begutachtet werde (s.o. dazu später mehr) und nach dessen Gutachten auch direkt geeignete Betreuungspersonen recherchiert und kontaktiert. Außerdem wurde wohl das gerichtliche Verfahren parallel eingeleitet (darum musste ich mich nicht kümmern).

    Mir wurde dann ein Termin angeboten, um mich mit einer potentiellen Betreuungsperson (meine jetzige Betreuerin) in Begleitung der Dame des Sozialamtes/ Betreuungsbehörde zu treffen. Danach konnte ich sagen, ob ich mir diese Person als Betreuerin vorstellen kann, oder ob ich lieber noch andere Personen vorgestellt bekommen möchte.

    Danach (nachdem ich mit meiner Betreuerin einverstanden war) bekam ich einen Termin bei einem Richter des Familiengerichts (im Büro; keine "Gerichtsverhandlung"). Der hatte dann schon alle Akten vorliegen (Gutachten, Vorschlag Betreuungsperson) und unterhielt sich nochmal mit mir über meine Gründe für die Betreuung, in welchen Rechtskreise (also Betreuungsgebiete) ich Unterstützung brauche (und wo nicht). Und wir haben darüber gesprochen, für welchen Zeitraum (maximal sieben Jahre) die Betreuung eingerichtet werden soll. Wir einigten uns darauf, zunächst einmal für ein Jahr die Betreuung einzurichten, dann zu überprüfen und bei weiterem Bedarf zu verlängern. Für diesen richterlichen Beschluss ist es übrigens notwendig, dass die Betreuungsperson namentlich feststeht. Denn auf Dich und diese Person wird die Urkunde namentlich ausgestellt.

    Zum "dazu später mehr": Für alle drei Gespräche (Betreuungsbehörde, Gutachter, Richter) sollte man vorbereitet sein, an ganz praktischen Beispielen zu erklären, woran man scheitert/ schon gescheitert ist und welche nachteiligen Folgen das hatte/ hätte haben können. Also konkret erzählen, wie man bspw. wichtige Schreiben liegen gelassen/ verdrängt hat oder nicht zu Terminen erschien und welche gravierenden! nachteilige Folgen das hatte (bspw. angedrohte Kündigung durch den Vermieter/ drohende Obdachlosigkeit; Sozialträger zahlten keine Leistungen mehr und dadurch existentielle Schwierigkeiten wie Verlust der Krankenversicherung; Verlust des Arbeitsplatzes, etc. etc.).

    Meine Betreuung ist übrigens für die Rechtskreise "Behördenangelegenheiten, etc." und "finanzielle Vorsorge" eingerichtet. NICHT umfasst (das wollte ich ausdrücklich nicht!) sind Gesundheitsangelegenheiten.
    Der Aspekt "finanzielle Vorsorge" hat nur den Sinn, dass dadurch im Notfall meine Betreuerin gegenüber der Bank auf mein Konto zugreifen und wichtige Zahlungen vornehmen kann (was sie bislang nicht musste). Ich verwalte aber mein Geld völlig selbständig. Wie überhaupt gilt: Alles, was Du alleine regeln kannst darfst Du natürlich (auch gesetzlich!) alleine regeln (Betreuung ist keine Entmündigung).
    Wie es dann im Detail abläuft, dass ich nach Einrichtung der Betreuung eine Sache zwischen Dir und der Betreuungsperson. Also bspw., ob Du Dein Geld komplett selbst verwaltest oder ob Du Unterstützung möchtest (bspw. durch eine wöchentliche "Taschengeld"- Absprache).

    Of course I talk to myself! :nod: Sometimes I need expert advice. :prof:

  • Wie überhaupt gilt: Alles, was Du alleine regeln kannst darfst Du natürlich (auch gesetzlich!) alleine regeln (Betreuung ist keine Entmündigung).

    Leider wird oft unterstellt, dass du geschäftsunfähig bist, wenn du eine Betreuung hast. Das solltest du also mit passendem Gutachten widerlegen können.

  • Leider wird oft unterstellt, dass du geschäftsunfähig bist, wenn du eine Betreuung hast. Das solltest du also mit passendem Gutachten widerlegen können.

    So eine Situation habe ich noch nicht erlebt (und halte sie auch für sehr unwahrscheinlich). Ich muss ja (das ist gerade der Punkt, dass es nicht wie früher eine Entmündigung darstellt) niemandem mitteilen (als bspw. Vorbehalt), dass ich eine gesetzliche Betreuerin habe und ich muss sie auch nicht um Erlaubnis fragen.
    Der Titel berechtigt sie nur, an meiner statt zu handeln (auch nicht immer und überall; bspw. kann sie grundsätzlich [=außer in extremen Ausnahmefällen] keinen behördlichen Gesprächstermin oder einen Gerichtstermin für mich wahrnehmen). Sie kann also Schaden von mir abwenden.
    Das von Dir beschriebene Problem tritt allenfalls auf (Sonderfall im Gesetz), wenn eine betreute Person insgesamt nicht mehr fähig ist, die eigenen Rechtsangelegenheiten zu tätigen.

    Nachtrag @hundefreund: Nehmen wir das Beispiel Stromanbieter. Ich habe z.B. kürzlich meinen Tarif geändert. Meinem Stromanbieter ist grundsätzlich bekannt, dass ich ene Betreuung habe, denn alle Abrechnungen werden auf meinen Wunsch hin zu meiner Betreuerin geschickt. Dennoch gab es dabei keine Friktionen; dass ich den Tarif online änderte, habe ich dann später meiner Betreuerin mitgeteilt.
    (Und ich kann ausschließen, dass sich der Stromkonzern an mir vorbei die Änderung nochmal durch meine Betreuerin hat bestätigen lassen)

    Of course I talk to myself! :nod: Sometimes I need expert advice. :prof:

    Einmal editiert, zuletzt von Digital_Michael (1. Juli 2020 um 22:12)

  • @Digital_Michael

    Die ganze Sache zu beantragen und durchzubekommen klingt sehr aufwändig.
    Was ich auch verstehen kann.
    Aber ich frage mich gerade wie lange sich sowas hin zieht. Vielleicht sollte ich das erst machen nachdem ich umgezogen bin. Ich wollte ja umziehen sobald in in dem WfbM-grundsicherungs-ding drinn bin, was vermutlich ende diesen Jahres der Fall sein wird, sofern die mich bald aufnehmen, ich habe ja den Termin schon nächsten Montag in der einen Werkstatt.

    Go bad or go home!

  • Das Gericht wird trotzdem immer erst fragen, ob du nicht doch Angehörige hast, die die Betreuung übernehmen können, weil sie so Geld sparen.

    Das ist der theoretische Idealfall. Muss aber nicht so sein.
    Aber welche Kosten sollten das denn sein, die gespart werden können?
    Die Betreuungskosten werden vom Betreuten bezahlt, außer er hat fast nichts.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Sorry, aber wie niedriger soll die Schwelle denn noch sein?

    Wenn die das alles machen klingt das in der tat nicht aufwändig.

    Du hattest nur so viele einzelne Teile beschrieben (das eine Amt, dann noch ein Arzt, dann Gericht, dann noch Leute also Betreuer) das klingt nach vielen einzelnen Terminen, und ich nehme an das man Dinge, viele Dinge ausfüllen muss, klingt zumindest so aber vielleicht irre ich mich da auch.
    Der Antrag für die Betreuung ist nicht so lang, ich hab ja einen bekommen, aber die Prozesskostenhilfe war schwer zu beantragen (hatte das mal) und konnte das so gut wie garnicht allein, das hat sich über ein halbes Jahr hingezogen bis es da dann weiter gehen konnte weil mir keiner helfen konnte.
    Ich hab die Sorge das das hier wieder genauso wird, und dann kurz nachdem ich dann meinen Betreuer hab, der Umzug kommt und alles wieder neu beantrag oder geändert werden muss. Der Betreuer wird ja kaum mit nach Bayern ziehen XD

    Go bad or go home!

  • und ich nehme an das man Dinge, viele Dinge ausfüllen muss, klingt zumindest so aber vielleicht irre ich mich da auch.

    Eben nicht. Auch keine Prozesskostenbeihife. Ich habe für meine Betreuung kein Formular ausfüllen müssen. Und die Gedanken über Prozesskostenbeihilfe sind albern.

    Of course I talk to myself! :nod: Sometimes I need expert advice. :prof:

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