Behandlung schwerer Fälle
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Es geht da wohl um autistische Straftäter, nicht um eine allgemeine Behandlung oder Therapie.
Deine Überschrift und auch der Link deuten nicht darauf hin das es um Straftäter geht. -
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Ich finde den Artikel auch sehr interessant, danke für's Posten.
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Ja, "Maßregelvollzug" setzt eine Straftat voraus. Es ist aber keine Strafhaft, deswegen ist die Prognose für die Entlassung so wichtig.