halbe Erwerbsminderungsrente

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    • thelord wrote:

      Aber im Moment ist doch die Situation von @Chelidon_Hirundinis doch so, dass er zwar von 40 auf 30 Wochenstunden reduziert hat. Wer aber mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann (und das tut er ja), gilt nicht als erwerbsgemindert. Wie will er dann die EM-Rente begründen? Da müsste er schon argumentieren, dass auch die 30 Stunden ihn überlasten. Aber ohne ärztliche Unterstützung dürfte das kaum erfolgreich sein.
      er kann aber sagen, dass er die 30 Stunden nicht mehr schafft und beantragt EM-Rente. Dann arbeitet er eben 29,95 Stunden in der Woche bzw. 5,99 Stunden am Tag und bekommt zusätzlich die halbe Rente, z.B. 800 Euro für 29,99 Stunden plus 500 Euro für halbe Rente, macht zusammen 1300 Euro im Monat statt nur 800 Euro für 30 Stunden. Und ob er das kann oder nicht, entscheidet der Gutachter/Rentenversicherung. Begründen kann er das, indem er seinen Arzt angibt, der ihm bescheinigt, dass er keine 30 Stunden mehr arbeiten kann aus gesundheitlichen Gründen. Mit der Diagnose Autismus durchaus machbar.

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    • ich habe das so verstanden das wenn man zwischen 3 & 6 Stunden arbeiten kann, man die Hälfte bekommt und bei weniger als 3, die ganze.
      Keine bekommt man nur, wenn man mehr als 6 Stunden arbeiten kann.
      Zur Zeit bin ich sowieso krank geschrieben, wegen meiner Probleme.
      Alles weitere wird sich wohl erst Anfang juni kläre oder viel mehr, noch später.
    • Karou wrote:

      thelord wrote:

      Ich denke schon, bin ja selber Teil-EM-Rentner.
      dann müsstest du wissen, dass man als Vollzeit-Beschäftigter von heut auf morgen (RW) die volle Rente bekommen kann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, einen Vollzeit Job auszuüben.
      Das ist eben (so) nicht richtig.

      Entscheidend ist, wieviel Restleistungsvermögen (sorry, ich mag diesen Begriff überhaupt nicht) man noch hat.

      Kann man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten -> volle EM-Rente

      Sind es mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden -> teilweise EM-Rente

      (Dann gibt es noch die Besonderheit der "Arbeitsmarktrente": Es stünde "nur" eine teilweise EM-Rente zu, aber wenn aufgrund fehlender Teilzeitstellen keine Teilzeittätigkeit ausgeübt werden kann, wird eine volle Rente gezahlt)


      Aber:

      § 43 Abs. 3 SGB VI wrote:

      Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

      Wenn man also Vollzeit nicht mehr schafft, aber noch 30 Wochenstunden, gibt es nichts.




      Edit: Ich sehe gerade, dass der TE gerade geschrieben hat, dass er krankgeschrieben ist. Ich hatte ihn bisher so verstanden, dass er auch derzeit die 30 Stunden arbeitet.
      Nobody expects the spanish inquisition!

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    • Chelidon_Hirundinis wrote:

      ich habe das so verstanden das wenn man zwischen 3 & 6 Stunden arbeiten kann, man die Hälfte bekommt und bei weniger als 3, die ganze.
      Keine bekommt man nur, wenn man mehr als 6 Stunden arbeiten kann.
      genau, und du könntest jetzt theoretisch auch 40 Stunden arbeiten und bekommst, falls die Zustimmung von der RV kommt die Teilrente (evtl. volle), weil du die 30 Stunden, die du jetzt arbeitest nicht mehr schaffst

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    • thelord wrote:


      Edit: Ich sehe gerade, dass der TE gerade geschrieben hat, dass er krankgeschrieben ist. Ich hatte ihn bisher so verstanden, dass er auch derzeit die 30 Stunden arbeitet.
      wenn er die nicht mehr schafft, und er schreibt ja auf der 1. Seite, dass er die nicht mehr schafft, steht im EM-Rente zu, zumindest theoretisch, entscheidet ja die RV. Darum geht es ja die ganze Zeit.
    • Chelidon_Hirundinis wrote:

      Also auch bei 30 Stunden-Woche und nicht bei weniger als 30.
      genauer genommen 29,95 Stunden!! 30 Stunden ist zu viel, du darfst tägl. max 5,99 Stunden arbeiten, wenn du in Teilrente bist und darfst mit den 5,99 Stunden einen bestimmten Satz nicht überschreiten, sonst wird dir die Rente gekürzt (siehe Hinzuverdienstgrenze). Also werden es niemals 29,99 Stunden werden, vielleicht nur 25, wenn überhaupt.
      p.s. sorry für die vielen Korrekturen, es ist nicht leicht, es verständlich niederzuschreiben.

      The post was edited 3 times, last by Karou ().

    • Chelidon_Hirundinis wrote:

      ich verstehe nicht, wie viel ich hinzuverdienen darf.
      finanztip.de/hinzuverdienstgrenze-altersrente/


      Teilrente
      Wer mehr verdient als die Grenzen erlauben, bekommt nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Ab einem gewissen Verdienst kann die gesetzliche Rente sogar ganz gestrichen werden: Alles, was die Grenze von 6.300 Euro überschreitet, wird pauschal um 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die monatliche Rente verringert sich dadurch um diesen Betrag.
    • Karou wrote:

      Nur derjenige, der Rente bekommt, darf bei Teil-EM-Rente zwischen 3-6 Stunden, bzw. bei voller unter 6 Stunden arbeiten.
      sorry für den Vertipper, bei voller natürlich unter 3 Stunden, nicht 6

      noch etwas zu der Hinzuverdienstgrenze: ich hätte auch gerne weiterhin 25 Stunden gearbeitet, aber dann wäre meine Teil-EM-Rente gekürzt worden, daher musste ich auf 20 Stunden / Woche reduzieren. Ausgerechnet, wieviele Stunden ich max. arbeiten kann, hat mir jemand vom Personalbüro meiner Firma.