thelord wrote:
Was soll mit denen sein? Ich verstehe nicht, worauf du hinaus möchtest.
halbe Erwerbsminderungsrente
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thelord wrote:
Aber im Moment ist doch die Situation von @Chelidon_Hirundinis doch so, dass er zwar von 40 auf 30 Wochenstunden reduziert hat. Wer aber mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann (und das tut er ja), gilt nicht als erwerbsgemindert. Wie will er dann die EM-Rente begründen? Da müsste er schon argumentieren, dass auch die 30 Stunden ihn überlasten. Aber ohne ärztliche Unterstützung dürfte das kaum erfolgreich sein.
The post was edited 1 time, last by Karou ().
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Karou wrote:
thelord wrote:
Was soll mit denen sein? Ich verstehe nicht, worauf du hinaus möchtest.
Nobody expects the spanish inquisition! -
thelord wrote:
Ich denke schon, bin ja selber Teil-EM-Rentner.
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Chelidon_Hirundinis wrote:
Ich arbeite 30 stunden pro Woche beim Arbeitgeber, in der Firma.
wohne alleine. Und ich bekomme die, falls ich anerkannt wird, das ich weniger als 6 Stunden pro tag beleasbar bin.
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ich habe das so verstanden das wenn man zwischen 3 & 6 Stunden arbeiten kann, man die Hälfte bekommt und bei weniger als 3, die ganze.
Keine bekommt man nur, wenn man mehr als 6 Stunden arbeiten kann.
Zur Zeit bin ich sowieso krank geschrieben, wegen meiner Probleme.
Alles weitere wird sich wohl erst Anfang juni kläre oder viel mehr, noch später. -
Karou wrote:
thelord wrote:
Ich denke schon, bin ja selber Teil-EM-Rentner.
Entscheidend ist, wieviel Restleistungsvermögen (sorry, ich mag diesen Begriff überhaupt nicht) man noch hat.
Kann man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten -> volle EM-Rente
Sind es mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden -> teilweise EM-Rente
(Dann gibt es noch die Besonderheit der "Arbeitsmarktrente": Es stünde "nur" eine teilweise EM-Rente zu, aber wenn aufgrund fehlender Teilzeitstellen keine Teilzeittätigkeit ausgeübt werden kann, wird eine volle Rente gezahlt)
Aber:
§ 43 Abs. 3 SGB VI wrote:
Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
Wenn man also Vollzeit nicht mehr schafft, aber noch 30 Wochenstunden, gibt es nichts.
Edit: Ich sehe gerade, dass der TE gerade geschrieben hat, dass er krankgeschrieben ist. Ich hatte ihn bisher so verstanden, dass er auch derzeit die 30 Stunden arbeitet.Nobody expects the spanish inquisition!The post was edited 1 time, last by thelord ().
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Chelidon_Hirundinis wrote:
ich habe das so verstanden das wenn man zwischen 3 & 6 Stunden arbeiten kann, man die Hälfte bekommt und bei weniger als 3, die ganze.
Keine bekommt man nur, wenn man mehr als 6 Stunden arbeiten kann.
The post was edited 1 time, last by Karou ().
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Chelidon_Hirundinis wrote:
Bei der DRV steht, das man die teilweise erwebsminderungsrente bekommt, wenn man nicht mehr als 6 Stunden am tag arbeiten kann.
Also auch bei 30 Stunden-Woche und nicht bei weniger als 30.
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thelord wrote:
Edit: Ich sehe gerade, dass der TE gerade geschrieben hat, dass er krankgeschrieben ist. Ich hatte ihn bisher so verstanden, dass er auch derzeit die 30 Stunden arbeitet.
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Chelidon_Hirundinis wrote:
Also auch bei 30 Stunden-Woche und nicht bei weniger als 30.
p.s. sorry für die vielen Korrekturen, es ist nicht leicht, es verständlich niederzuschreiben.The post was edited 3 times, last by Karou ().
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ich verstehe nicht, wie viel ich hinzuverdienen darf.
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Chelidon_Hirundinis wrote:
ich verstehe nicht, wie viel ich hinzuverdienen darf.
Teilrente
Wer mehr verdient als die Grenzen erlauben, bekommt nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Ab einem gewissen Verdienst kann die gesetzliche Rente sogar ganz gestrichen werden: Alles, was die Grenze von 6.300 Euro überschreitet, wird pauschal um 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die monatliche Rente verringert sich dadurch um diesen Betrag. -
Karou wrote:
Nur derjenige, der Rente bekommt, darf bei Teil-EM-Rente zwischen 3-6 Stunden, bzw. bei voller unter 6 Stunden arbeiten.
noch etwas zu der Hinzuverdienstgrenze: ich hätte auch gerne weiterhin 25 Stunden gearbeitet, aber dann wäre meine Teil-EM-Rente gekürzt worden, daher musste ich auf 20 Stunden / Woche reduzieren. Ausgerechnet, wieviele Stunden ich max. arbeiten kann, hat mir jemand vom Personalbüro meiner Firma. -
bei der volen Rente trifft der betrag zu, bei der teilweisen erwrrbsminderungsrente, gibt es dafür eine Formel.
Die rechnen mir das aber wahrscheinlich aus.
smart-rechner.de/erwerbsminder…/hinzuverdienstgrenze.php
Da gibt es eine Formel die Je nachdem unterscheidet, wie viel man schon eingezahlt hat. -
ps. Hoffentlich wird es so einfach wie beim Schwerbehindertenausweis,... da hatte ich keine Probleme.
Hoffentlich geht da alles gut.
Im Juni habe ich die Beratung bei der DRV. -
Chelidon_Hirundinis wrote:
bei der volen Rente trifft der betrag zu, bei der teilweisen erwrrbsminderungsrente, gibt es dafür eine Formel.