halbe Erwerbsminderungsrente

  • ich habe im Juni einen Termin beim Rentenamt. Ich arbeite nur noch 30 Stunden die Woche. Vom Arbeitgeber und der Berufsbegleitung aus, soll ich eine halbe Erwerbsminderungsrente beantragen.

    Was könnt ihr mir dazu sagen?
    Was erwartet mich?

  • Ich denke nicht das es sowas gibt.
    Du bekommst entweder Erwerbsminderungsrende oder eben nicht.
    Je nachdem wie viel du schon in die rentenversicherung einzahlen konntest, wird das eher wenig sein (du bist glaube ich noch recht jung), und müsstest den Rest dann mit Grundsicherung im alter und bei erwerbsminderung (letzteres wäre ja bei dir der fall) aufstocken, weil du glaube ich in einer Behindertenwerkstatt arbeitest, oder wie war das?
    Das spielt alles eine rolle wo du arbeitest. menschen die in einer Werkstatt arbeiten werden da anders behandelt als Leute die bei einem normalen Arbeitgeber arbeiten.
    Bei letzterem gehen sie davon aus das du auf dem 1. Arbeitsmarkt persé erstmal arbeiten kannst (tust du ja dann auch) und giltst nicht als erwerbsgemindert.
    Das tut man nur dann wenn man laut Gesetz nicht mehr als 3 Stunden pro Tag auf dem 1. Arbeitsmarkt (also normaler Betrieb) arbeiten kann.
    Wenn du für eine Werkstatt oder einen Verein der Werkstätten beschäftigt) arbeitest, selbst wenn du da 8h am tag arbeitest gilt man laut Gesetz als voll erwerbsgemindert weil man nicht dem 1. Arbeitsmarkt mehr zur verfügung steht. So hab ich es jedenfalls gestern noch gelesen.
    Es kann sein das der wer auch immer dir das sagte deswegen meinte halbe erwerbsminderungsrente, weil du vielleicht in einem Verein oder Betrieb arbeitest wo man mehr als den typischen regelsatz einer Werkstatt bekommt. Das wird dann auf die Rente angerechnet, du bekämst also zu zum beispiel 300 und ein paar gequetschte noch 700 oder so anstatt dem vollen Betrag.
    Du wohnst glaube ich bei deinem Vater oder?
    Wenn du in einer eigenen Wohnung oder in einem Wohnheim wohnst, ziehen sie glaube ich die Kosten für Wohnung etc ab.
    Wenn du bei den Eltern wohnst machen sie das nicht. Jedenfalls hab ich das so verstanden. Und ich mein die Erwerbsminderungsrente und auch grundsicherung liegt bei knapp über 1000€ inzwischen. Nur die Steuern und so gehen halt noch runter.

    Go bad or go home!

  • weil du glaube ich in einer Behindertenwerkstatt arbeitest, oder wie war das?

    ich arbeite auf dem ersten Arbeitsmarkt!!!!


    Ich denke nicht das es sowas gibt.
    Du bekommst entweder Erwerbsminderungsrende oder eben nicht.

    Stimmt nicht. wen man zwischen 5 und 30 Stunden pro Woche und maximal 6 Stunden am tag arbeiten kann, bekommt man die halbe rente. bei unter 5 Stunden pro Woche, die ganze.


    Das tut man nur dann wenn man laut Gesetz nicht mehr als 3 Stunden pro Tag auf dem 1. Arbeitsmarkt (also normaler Betrieb) arbeiten kann.

    das habe ich anders gehört.

    teilweise Erwerbsminderung


    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
    Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch, wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente ergänzt dann Ihre Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung.


    Ich arbeite 30 stunden pro Woche beim Arbeitgeber, in der Firma.
    wohne alleine. Und ich bekomme die, falls ich anerkannt wird, das ich weniger als 6 Stunden pro tag beleasbar bin.


    Du wohnst glaube ich bei deinem Vater oder?

    Nein,... alleine.

  • Dann hab ich das anders in Erinnerung gehabt. Du hattest mir irgendwann mal erzählt wie du lebst und arbeitest aber so wirklich erinnern konnte ich mich nicht mehr, darum habe ich das auch gefragt.

    Ich fand den Begriff halbe Erwerbsminderungsrente sehr irreführend.
    Für mich hört sich das so an als würde man nicht den übrlichen Satz an € bekommen sondern nur die Hälfte.

    Für mich kam rente nie in Frage weil ich nicht mal 2 jahre in meinem leben in diese Versicherung eingezahlt habe.

    Wenn du diese bekommen willst, kann es aber sein das sie das ablehnen und dich erstmal in die Reha schicken.
    Das kann auch Teilhabe am Arbeitsleben sein.

    Ich habe keine eigenen Erfahrungen damit, ich weiß nur das ich das nicht bekommen würde wegen der letzten beiden Punkte.
    Ich weiß nur das wenn man auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeitet und zusätzlich rente bekommt, dann ist das nur die Differenz zu dem was fehlt um das Minimum zu erreichen.
    Wenn du mehr haben willst, muss man das extra versteuern. Also so ist das bei der Normalen Altersrente, ob das auch für die Erwerbsminderungsrente gilt weiß ich nicht.

    Go bad or go home!

  • ich Hoffe, das ich die bekomme.
    Bei einer halben rente, geht das hoffentlich.
    Bei 30 Stunden die Woche, kann ich zusätzlich nicht in reha,... Außerdem sind meine Probleme nicht durch reha zu lösen.
    Wird wahrscheinlich sowieso auf 2 Jahre befristet.

    Ich bin gespannt.

  • Naja deren oberstes Ziel ist es das die Leute die eh schon auf dem 1. Arbeitsmarkt sind auch wieder voll dort zu integrieren.
    Vielleicht hast du eine Chance wenn denen klar wird das durch deine Behinderung du nicht mehr als diese 30 Stunden in der Woche schaffen kannst.
    Die werden dich dazu sicher befragen und auch ärztliche Diagnosen oder Berichte einsehen wollen die das auch bestätigen.
    Wenn sich heraus stellt das die Probleme nicht durch eine Reha zu beheben sind, sollten sie dir das auch genehmigen.

    Go bad or go home!

  • Soweit ich weiß erwartet dich
    1. Grundsicherung
    2. Rente
    3. Das was du verdienst, aber das darf nur eine bestimmte Höhe haben, alles andere wird dir abgezogen

    sorry, hab mir das oben nicht durchgelesen, darum antworte ich spontan nach dem ersten EIntrag

    ADHS & Autismus.
    and I'm an eurasian Crossbreed

    Dummheit ist nicht "Nicht Wissen" oder "Nicht Wissen Wollen", Dummheit ist "Glauben genug zu Wissen"

  • Eine halbe Erwerbsminderungsrente wegen erwerbsminderung bekommt man dann wenn man nicht länger als 6 Stunden aber länger als 3 Stunden unter den üblichen Bedingungen arbeiten kann. Die halbe Erwerbsminderungsrente ist aber nur halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente aber man kann trotzdem arbeiten gehen aber es wird ab einer bestimmten Höhe ein Teil auf die Rente angerechnet.

  • 1. Es ist keine halbe EMR sondern eine Teil-EMR.
    2. Die Höhe der Teil-EMR hängt von Deinem Einkommen ab und wird individuell berechnet.
    3. Bei einem regulären 30h-Job wird die Höhe der EMR gleich 0 gehen.
    4. Dennoch beantragen. Mehr wie nein können sie nicht sagen und wer weiß was dabei raus kommt.

  • 3. Bei einem regulären 30h-Job wird die Höhe der EMR gleich 0 gehen.

    das muss nicht stimmen. Ich habe vor der Teil-EM Rente 25 Std. in Teilzeit gearbeitet, dann bin ich in die Teilrente gegangen und habe 20 Std. gearbeitet und insges. mehr rausbekommen, als wenn ich nicht in Teilrente gegangen wäre und weiterhin Teilzeit mit 25 Std. gearbeitet hätte. Jetzt bekomme ich die volle Rente und die ist ordentlich, ich muss mich nicht beklagen.

    Ich denke, es hängt alles vom Verdienst ab und ob- oder wieviele Lücken dazwischen waren. Auch mit 30 Stunden kann man soviel verdienen wie manche, die Vollzeit arbeiten gehen.

    Ich muss allerdings drauf hinweisen, dass man sich bei der Rentenversicherung nicht aussuchen kann, ob man Teil- oder die volle Rente bekommen möchte, das entscheidet die RV. Allerdings hat mich der Gutachter beim Erstantrag gefragt, ob ich die volle möchte oder die Teilrente. Ich wollte damals die Teilrente.

    Einmal editiert, zuletzt von Karou (3. Mai 2020 um 08:41)

  • 1. Es ist keine halbe EMR sondern eine Teil-EMR.
    2. Die Höhe der Teil-EMR hängt von Deinem Einkommen ab und wird individuell berechnet.
    3. Bei einem regulären 30h-Job wird die Höhe der EMR gleich 0 gehen.
    4. Dennoch beantragen. Mehr wie nein können sie nicht sagen und wer weiß was dabei raus kommt.

    1. teilweise konnte mein händy nicht schreiben und ich war zu müde zum tippen.
    2. Weiß ich.
    3. Davor habe ich 40 Stunden gearbeitet.
    4. Auf jeden Fall.

    das muss nicht stimmen. Ich habe vor der Teil-EM Rente 25 Std. in Teilzeit gearbeitet, dann bin ich in die Teilrente gegangen und habe 20 Std. gearbeitet und insges. mehr rausbekommen, als wenn ich nicht in Teilrente gegangen wäre und weiterhin Teilzeit mit 25 Std. gearbeitet hätte. Jetzt bekomme ich die volle Rente und die ist ordentlich, ich muss mich nicht beklagen.
    Ich denke, es hängt alles vom Verdienst ab und ob- oder wieviele Lücken dazwischen waren. Auch mit 30 Stunden kann man soviel verdienen wie manche, die Vollzeit arbeiten gehen.

    Ich muss allerdings drauf hinweisen, dass man sich bei der Rentenversicherung nicht aussuchen kann, ob man Teil- oder die volle Rente bekommen möchte, das entscheidet die RV. Allerdings hat mich der Gutachter beim Erstantrag gefragt, ob ich die volle möchte oder die Teilrente. Ich wollte damals die Teilrente.

    Dankeschön.

  • das muss nicht stimmen. Ich habe vor der Teil-EM Rente 25 Std. in Teilzeit gearbeitet, dann bin ich in die Teilrente gegangen und habe 20 Std. gearbeitet und insges. mehr rausbekommen, als wenn ich nicht in Teilrente gegangen wäre und weiterhin Teilzeit mit 25 Std. gearbeitet hätte. Jetzt bekomme ich die volle Rente und die ist ordentlich, ich muss mich nicht beklagen.


    Doch, wenn @Chelidon_Hirundinis 30 Wochenstunden arbeitet und ich mal von einer 5-Tage-Woche ausgehe, dann sind das 6 Stunden pro Tag. Und § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI definiert

    Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

    Wer also 6 Stunden täglich packt, gilt nicht als erwerbsgemindert, ergo kein Rentenanspruch.

    Ich muss allerdings drauf hinweisen, dass man sich bei der Rentenversicherung nicht aussuchen kann, ob man Teil- oder die volle Rente bekommen möchte, das entscheidet die RV. Allerdings hat mich der Gutachter beim Erstantrag gefragt, ob ich die volle möchte oder die Teilrente.


    Richtig

    Nobody expects the spanish inquisition!

  • Doch, wenn @Chelidon_Hirundinis 30 Wochenstunden arbeitet und ich mal von einer 5-Tage-Woche ausgehe, dann sind das 6 Stunden pro Tag. Und § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI definiert

    Wer also 6 Stunden täglich packt, gilt nicht als erwerbsgemindert, ergo kein Rentenanspruch.

    Richtig

    die wären aber dumm, wenn sie mir volle Rente geben, wenn mir die halbe redete reicht. Außerdem darf ich meine Arbeitszeiten beliebig kürzen, falls nötig.

  • sorry, das zitieren klappt hier irgendwie nicht.
    Das stimmt nicht. Nur derjenige, der Rente bekommt, darf bei Teil-EM-Rente zwischen 3-6 Stunden, bzw. bei voller unter 6 Stunden arbeiten.
    Wer vor Rente Vollzeit gearbeitet hat, hat trotzdem Anspruch auf EM-Rente, wenn der Gesundheitszustand es nicht mehr zulässt.

    vielleicht kann es @Capricorn besser erklären

    Einmal editiert, zuletzt von Karou (10. Mai 2020 um 15:52)

  • es gibt so viele EM-Rentner, die ihre Vollzeitstellen noch haben und das Arbeitsverhältnis für die Zeit, in der sie in EM-Rente sind, ruht.
    Was ist mit denen @thelord ? Meinen Teilzeit-Arbeitsplatz hätte ich jetzt immer noch (der würde nur ruhen), wenn ich nicht von mir aus gekündigt hätte und meine volle EM-Rente angetreten hätte. Und zwar für max. 9 Jahre, das ist die Zeit, in der ich immer wieder befristet in Rente bin, bis ich entweder die Dauerrente bekomme oder wieder arbeiten gehen muss (oder Arbeitsmarktrente bekomme und weiterhin zu hause bleiben kann)

    Einmal editiert, zuletzt von Karou (10. Mai 2020 um 16:09)

  • vielleicht kann es @Capricorn besser erklären

    -tät ich gerne, kann es aber leider auch nicht besser erklären.
    -eigentlich weiß ich auch nicht mehr als das, was du schon mit deinem letzten Satz gesagt hast:


    Wer vor Rente Vollzeit gearbeitet hat, hat trotzdem Anspruch auf EM-Rente, wenn der Gesundheitszustand es nicht mehr zulässt.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • sorry, das zitieren klappt hier irgendwie nicht.Das stimmt nicht. Nur derjenige, der Rente bekommt, darf bei Teil-EM-Rente zwischen 3-6 Stunden, bzw. bei voller unter 6 Stunden arbeiten.
    Wer vor Rente Vollzeit gearbeitet hat, hat trotzdem Anspruch auf EM-Rente, wenn der Gesundheitszustand es nicht mehr zulässt.

    Klar hat man einen Anspruch auf EM-Rente, wenn der Gesundheitszustand es nicht mehr zulässt, mehr als 6 Stunden zu arbeiten.

    Aber im Moment ist doch die Situation von @Chelidon_Hirundinis doch so, dass er zwar von 40 auf 30 Wochenstunden reduziert hat. Wer aber mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann (und das tut er ja), gilt nicht als erwerbsgemindert. Wie will er dann die EM-Rente begründen? Da müsste er schon argumentieren, dass auch die 30 Stunden ihn überlasten. Aber ohne ärztliche Unterstützung dürfte das kaum erfolgreich sein.

    es gibt so viele EM-Rentner, die ihre Vollzeitstellen noch haben und das Arbeitsverhältnis für die Zeit, in der sie in EM-Rente sind, ruht.
    Was ist mit denen @thelord ? Meinen Teilzeit-Arbeitsplatz hätte ich jetzt immer noch (der würde nur ruhen), wenn ich nicht von mir aus gekündigt hätte und meine volle EM-Rente angetreten hätte. Und zwar für max. 9 Jahre, das ist die Zeit, in der ich immer wieder befristet in Rente bin, bis ich entweder die Dauerrente bekomme oder wieder arbeiten gehen muss (oder Arbeitsmarktrente bekomme und weiterhin zu hause bleiben kann)

    Was soll mit denen sein? Ich verstehe nicht, worauf du hinaus möchtest.

    Nobody expects the spanish inquisition!

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