Grundsicherung und Mietkosten, wenn man bei den eltern wohnt.

  • Hallo,
    meine Eltern haben nun ein Haus gekauft, mit 3 etagen plus Spitzboden. Meine Mutter hat ein Teil ihres Rentengeldes aus einer Lebensversicherung ausgegeben, um das große Haus zu kaufen, da ich weder mit meiner Schwester ein zimmer teilen mag und deren Freund noch mit meinem Vater nachts in einem Zimmer schlafen mag.
    Meine Eltern sind nur noch wegen gemeinsamen Erwerb zusammen/verheiratet, getrennte Schlafzmmer. Meine Eltern sind Schausteller und da nun alle Plätze bis weiß was ich wann ausfallen, steht einige tausend Euro weniger zur Verfügung.

    Was kannn man tuen, damit ich ein wenig Miete an meine Eltern abtreten kann, wenn ich selbst von Grundsicherung lebe?
    Das Amt sagt, ich könne keinen Mietvertrag bzw Untermietvertrag mit meinen Eltern machen und zb 320 Euro Miete vom Amt bekommen und die vom Amt sagen, das meine Mutter, die gleichzeitig mein Betreuer ist, mich auch finanziell unterstützt. Wir würden eh wie ein Haushalt wirtschaften. Aber das stimmt nicht. Meine mutter hat doch nicht mit der Pflege angefangen, weils ihr Spaß macht nachts allein zu arbeiten oder Pflegebedürftige aus ihren eigenen Dreck (Kot, Urin, Erbrochenes) zu befreien, sondern weil das was auf Kirmes verdient wird, nicht gut ausreicht und es sie abhängig von ihrem Ehemann macht. Sie möchte sich jederzeit scheiden lassen können, ohne finanziell auf Glatteis zu geraten. Das mit der Kirmes geht nur mit ihrem Mann.

    Was wäre wenn eine Mutter 5 behinderte Kinder hat über 30 Jahre, muß sie dann für alle Kinder ein Zimmer zur Verfügung stellen?

    Das neue Haus ist 20 Minuten von Kassel entfernt, meine Mutter würde auch von anderen Miete oder Sachleistungen verlangen bzw hat sie schon. Der Freund meiner Schwester kommt meist zum grillen und "Gartenparty" feiern und spricht sich mit uns ab was gebraucht wird und zahlt so das erbis zu 3-4 Tage bei meiner Schwester nächtigt. Das ist für ihn ganz selbstverständlich, denn er mag sich nicht 3 Tage kostenlos ohne Gegenleistung durchfressen.

    Wenn meine Mutter es aufgrund ihrer 2. Arbeit in der Pflege nicht mehr schafft, rund ne Stunde zu mir zu fahren, um mich zum Arzt und Co zu fahren, dann müßte ich eh wieder in ein ambulant betreutes Wohnen plus Umzug oder halt in ein Pflegeheim oder wegen der Episepsie in ein Pflegeheim und das würde auf jeden Fall viel teurer.
    Warum kann man nicht Mietkosten haben, trotz dessen das man bei seinen Eltern wohnt?
    Und wie soll es laufen, wenn man zum 32 Stunden Arbeit plus Arbeit auf Jahrmarkt, Kirmes etz noch 50 Minuten hin und zurück muß, nur weil ich nicht mit umziehen kann bzw darf?
    Meine Mutter hat vorher 39,5 Stunden Woche plus Kirmes, sodaß sie teils 3 Wochen am Stück gearbeitet hat, die freien Tage bei der Pflege dann halt auf Kirmes gearbeitet. Und dann noch mich am Hals gehabt und noch die Mahnbescheide weil mein Vater Unfug macht und die mahnbescheide dann im kaminofen verbreennt.
    Ach und den Papierkram wegen GEZ und Anträge, die macht meine Mutter auch für mich. Ich denke das wird ihr einfach zuviel, wenn sie statt ca 7 minuten jett zu mir 50 Minuten braucht (einn Weg, zurück noch mal 50 min). Da sie auch beim einkaufen was für mich mitbrachte, ich ihr dann das Geld gebe, fällt das dann auch flach, sie muß mich dann erst abholen (ca 50 min), mit mir einkaufen, mich zurück bringen und dann selbst nach Hause fahren.

    Warum bekommt man kein Geld für Miete? Muß ich jetzt von meinen 500 Euro ca 300 abgeben plus noch etwas mehr für Warmwasser? Und dazu hab ich noch ein Mehrbedarf für Warmwasser wegen schon ziemlich ausgeprägten Waschzwang, zb wenn jemand mein Handtuch nutzt oder es auf dem Boden fallen lässt, dann könnt ich regelrecht explodieren. Und nehme mir dann ein neues, selbst wenn das alte nur 2 Tage alt war.

    Zur Zeit zahle ich 340 Euro in einer Art WG, ... da WG aber 3 Bäder hat, hab ich mein eigenes Bad. Der Hausbesitzer ist eine Freundin meiner Mutter, deswegen wohne ich in der Prachtbude für nur 340 Euro. Da hatte ich schon schlechtere Wohnungen, mit hohem Heizbedarf, weil gar nicht isoliert und teils mit Kerzen geheizt, um Bude warm zu kriegen.

    Ich will nicht in eine Behinderten Einrichtung zurück, ich kriege das kotzen, wenn ich wieder nur mit Rahfaser weiß leben muß. Darf ein Behinderter niemals nie eine bunte Mustertapete, die ich mir von meinem eigenen Geld bezahlen muß und selbst an die Wand kleben muß? Ist der Wunsch einer bunten Mustertapete so extravagant, das man Zeit Lebens drauf verzichten muß? Ich will einfach was quitschbuntes an einer Wand, ... spätestens wenn ich ins Altersheim ziehen muß, ist die Chance auf immer vorbei. Ich hasse Raufaser, selbst bunte Rahfaser befriedigt mich nicht. Warum dürfen nicht behindeerte darüber bestimmen, was an die Wände kommt, aber Behindis müssen immer dieses Krätzemuster ertragen, bei dem man hofft, zu erblinden, damit man es wenigstens nicht mehr sieht.
    Bei meiner Mutter dürft ich tapezierten, hab schon 2 mal in meinem Leben tapeziert. Das eine mal ist aber schon 20 Jahre her. Trotzdem will ich es selbst versuchen.

    Lieben Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Orba.Dan (18. April 2020 um 20:06)

  • Irgendwie verstehe ich gerade nicht, wo du eigentlich aktuell wohnst. Wenn du gerade in einer WG wohnst, zahlt das Amt dein Zimmer dort und nichts mehr fürs Wohnen bei deinen Eltern. Wenn du wieder bei deinen Eltern wohnen willst (und aus der WG ausziehst) müsstest du dem Amt klarmachen, dass ihr keine Haushaltsgemeinschaft seid. (Ich nehme an, du bist älter als 25? Sonst würdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gelten.) Ganz pragmatisch war es zumindest bis vor 5 Jahren, da hatte ich noch mit diesem Thema mehr zu tun, so, dass nachgewiesen werden konnte, dass man keine Haushaltsgemeinschaft ist, wenn z.B. jeder seine eigenen Nahrungs-, Putzmittel usw. hatte. Wenn also 2 Packungen Milch (deine, deine Eltern) im Kühlschrank stehen, zwei Kloreiniger im Bad usw. Wenn du nachweisen kannst, dass ihr keine Haushaltsgemeinschaft seid, müsste es auch Geld für die Miete geben. Doch es kann echt schwer sein, das nachzuweisen und schnell hat man auf einem Antrag das falsche Kreuz gesetzt und prompt ist man wieder eine Haushaltsgemeinschaft.
    Das sind Beratungsstellen in Kassel https://sozialkompass-kassel.de/sozialberatung.html, die dir hoffentlich weiterhelfen bzw. dich beraten können.

    Weil die im Amt davon ausgehen, dass ihr eine Haushaltsgemeinschaft seid, wird auch davon ausgegangen, dass deine Eltern dich finanziell unterstützen, weshalb du vermutlich in den Anträgen auch angeben musstest, was die verdienen usw. Wenn du (wieder) zu Hause wohnen solltest und deine Eltern viel weniger Geld wegen Corona haben, wäre es sinnvoll, das dem Amt zu melden.
    Bzw. allgemein ist zu empfehlen, darauf zu bestehen, dass man keine Haushaltsgemeinschaft ist und gar nichts anzugeben. Kann aber ätzend werden, wenn das Amt dann die Leistung gänzlich wegen mangelnder Mitwirkung versagen will oder ähnliches. Da sollte man sich gut auskennen oder jemanden haben, der hilft.

    Schließlich böte es sich vielleicht noch an, dass jemand anderes die rechtliche Betreuung übernimmt, einfach auch damit deine Mutter nicht so viel zu tun hat. Kannst du beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) beantragen. Am besten vorher Betreuungsverein kontaktieren, damit du nicht einen absolut inkompetenten Betreuer erhältst.

    Und dann könntet ihr noch eine Pflegegrad für dich beantragen, da käme auch nochmal Geld ins Haus.

    Begleitung zum Arzt könnte auch durch Ambulant Betreutes Wohnen erfolgen.

    Surprised by the joy of life.

  • Hi,
    noch wohne ich in der WG und Anfang Mai dann bei meinen Eltern. Umziehen muß ich, weil niemand eben mal schnell meine Mutter rufen kann oder mein Vater oder Schwester, falls ich ein epileptischen Anfall habe und manchmal leicht verwirrt bin. Ich möchte den anderen nicht zumuten, mich vom Boden aufzulesen und mich zu versorgen.
    Ich nehme zur Zeit keine Medikamente, da es nur alle 2 bis 8 Monate vorkommt und ich möchte nicht jedesmal ins Krankenhaus und dort lesen: "Ein Schnupfen verstopft die Notaufnahme", denn bis ich ran komme nach ca 6 -7 Stunden ohne essen, ohne Trinken, mit meiner Mutter die neben mir sitzt und ich ihrern freien Tag raube wegen nichts, nothing, ein Hühnerfurz auf Deutsch gesagt und ich weiß nicht, ob WG Mitbewohner oder andere zB Betreuer im ambulant betreuten wohnen bereit sind, solange bei mir zu bleiben oder noch besser jedliche Menschen mit Helfer Syndrom von mir fern zu halten und warten bis es vorbei ist.

    Ich habe teils 4 Tage Migräne mit Schmerzen bis ich mich erschießen will oder mich vorm Zug werfen will. Epilepsie ist zwar auch doof, aber harmlos und weitestgehend harmlos schmerzend, ab und an mal blauen Fleck, das intressiert mich nicht. Ab ins Bett wenn ich danach müde bzw leicht desorientiert bin und gut ist. Falls ich Hunger habe und dies äußern kann, dann ein geschmiertes Brot futtern und dann ins Bett. Meine Mutter weiß ja, wie und was sie darf. Meist sind es nur leichte Anfälle und danach sofort wieder fit.
    Harmlos im gegensatz zu Migräne.


    Ich war schon in ambulant betreutes wohnen und kann wegen Unordnung im Zimmer nicht zurück in ambulant betreutes wohnen.
    Die Unordnung wird nicht ertragen von den Betreuern.

    Ich habe da ein Glücksgriff ins Klo zu packen, auch bei Psychologen, zb eine redet mir ein, ich hätte Ess-Brechtsucht,ich würde mich so vor Reis ekeln, das ich auch nichts anderes essen könnte, ohne zu kotz***.
    Was ich hatte war leider gar nicht so lustig, aber wenn man es nicht kennt und kennen will, sieht man es auch nicht. Ich hatte eine verschleppte Herzmuskelentzündung und dadurch chronisch obstruktive Bronchitis und beim essen reizt es alles so, das ich extremst husten muß bis fast erbrach oder erbrach.
    Dann mal ein besserer Psychologe, der dann aber aufgab, weil er was anderes machen wollte. Der nächste Diplom Psychologe sagt mir bei der 2. Sitzung, das ich stinke. Tja wie soll da ein Vertrauensverhältnis entstehen, wenn man chronisch zuviel schwitzt, also krankhaft viel und streng. Ist mir ja selber unangenehm, aber alle 10 Minuten duschen geht nun mal nicht.

    Den letzten Betreuer vom ambulant betreuutes wohnen hat mich absichtlich auf die Terrasse gelockt, ausgesperrt, mein Rolladen kaputt gemacht und beim raus gehen beinahe noch eine Vitrinentür zerstört, meine Haustür ins Schloss fallen lassen und mich im T-Shirt auf meiner Terrasse stehen lassen!
    Ich müßte meine gesamten Dinge abgeben bzw weg werfen, ich darf nur noch eine Tasse, ein Teller, ein Messer, löffel, Gabel haben, ich müßte meine Blumen und mein Bastelzeug und meine Haustiere abgeben und nur noch 5 T-Shirt und Pullover 3 Hosen und 1 Bettzeug habe, sodaß ich max 1 Teller dreckig rum stehen haben kann oder max 1 löffel rum liegen habe und dazu muß ich jedes Taschentuch sofort nach Gebrauch wegwerfen. Ich schätze ich brauche dann eine halbe Stunde länger zum einschlafen, da ich ja nach jedem Taschentuch gebrauch aufstehen muß. Nur so lässt sich die gesundheitsgefährdene Verwahrlosung wie die Betreuer meinen, die ich aber nur als Unordnung empfinde, weitestgehend vermeiden. Ich brauche dann 25 bis 100 Taschentücher pro Tag wegen chronische Bronchitis. Die Kosten keine Ahnung wie sich das lösen lässt.
    Dazu muß ich dann zur Arbeit gehen, selbst wenn mein Körper nicht mal in der Lage ist, sicher zu stehen um Kaffee zu kochen in den eigenden 4 Wänden.
    Solche Betreuer brauch ich nicht, die meine Ordnung obendrein zerstören zb putzen mit dem falschen Schwamm oder Eimer oder dreckige Klamotten zu sauberen Klamotten tuen oder saubere Dinge zu dreckigen tuen und ich saubere Dinge noch einmal reinige.
    Und dann der Zwang arbeiten zu gehen, wenn man krank ist, aber nicht länger als 6 Wochen krank geschrieben werden kann.

    Ich bin der Meinung, ich brauche die Unordnung, sonst fühle ich mich nicht wohl. In der Regel brauch ich nicht mehr als 24 Stunden, um es gemütlich unordendlich zu machen, wenn ich irgendwo eingezogen bin. Lustig ist, das ich sogar Sachen wieder finde, ich scheine mir alles zu merken. Selbst das was ich schon vor Monaten in den Müll warf, selbst daran erinnere ich mich.

    Und meine Mutter hat das Haus schon gekauft.
    Hilft es dem Amt, wenn ich Kassenbons horte bis zum jüngsten Tag? Zwei mal Putzzeugs habe ich tatsächlich, denn ich vertrage nicht jedes Putz zeug, die scharfen Reiniger im Laden lassen mich schon husten. Ich mach es so, Luft anhalten, rasch durch den Gang sprinten und am Ende weit genug weg um tief durch zu atmen. Dann überlegen was ich brauche, was wo steht, Luft anhalten und im vorbei gehen schnappen. Mag zwar krass sein, aber grade jetzt zu Corona Zeiten, die einzige Möglichkeit Reiniger ohne Hustenattacken zu kaufen Die würden mich glatt aus dem Laden werfen! Es gibt ganz, ganz schlimme Reiniger, es ist wie wenn Krätze die Lunge von innen befällt, man will sich mit Schuhanzieher die Lunge von innen kratzen.
    Deswegen immer derselbe Reiniger, den ich bedingt vertrage. Keine Experimente mehr!

    Milch, ja ist auch eh getrennt, meine Mutter mag nur H-Milch, Zimmer warm, ich nur Vollmilch, Kühlschrank kalt. Und ja auch teils andere getrennte Lebensmittel, da wir nicht das gleiche mögen. Noch sind wir ja nicht zusammen. Aber getrennte Butter wär nicht so gut, da ich dann ein Teil halt einfrieren müßte. Aber geht.

    lg

  • Hilft es dem Amt, wenn ich Kassenbons horte bis zum jüngsten Tag?

    Da ich mich mit dem Jobcenter Kassel nicht auskenne, weiß ich nicht, wie die was genau handhaben. Und noch dazu ist mein Stand der von vor 5 Jahren. Und in einer ganz anderen Stadt. Daher kann ich dir leider nicht weiterhelfen, doch ich würde hoffen, dass man dir in einer Beratungsstelle weiterhelfen kann.

    Surprised by the joy of life.

  • Hi, danke dir trotzdem.

    Es ist so, das sie uns einfach eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen und deswegen ist meine Mutter mit ihrem Gehalt für mich zuständig, laut dem Amt.

    Ich habe festgestellt, das selbst mein Vater mit meiner Mutter keine Bedarfsgemeinschaft sind, sondern getrennt haushalten. Meine Mutter zahlt zwar Dinge für mein Vater zb Telefonrechnung, verlangt aber vorher bares. Da mein Vater kein Konto hat und kein Konto will, ist er nach Trennung von meiner Mutter dann jemand, den ich in der Fußgängergasse besuchen kann.

    Zudem weiß ich, das er niemals zum Amt geht und bettelt. Er müßte falls meine Mutter ihn raus wirft, ein Vermieter finden, der für ihn Dinge erledigt die nun mal bar nicht zu bezahlen wären. Ob es solche Vermieter gibt, bei denen man die Miete bar bezahlen kann, weiß ich echt nicht.

    Wenn meie Mutter das trotz nicht getrenntes Konto schafft, das Geld von ihr und ihrem noch-Ehemann zu trennen und den Haushalt (sie veerlangt sogar was weil sie seine Klamotten wäscht, bügelt und faltet), warum sollte sie es dann nicht schaffen, wenn ich mithelfe zb eigenes Konto und ich gehe auch mit Geldkarte einkaufen.
    Meine Mutter möchte Anwalt kontaktieren, mal sehen ob der ein beraten kann. Laut meiner Info ist das Sozialamt in der Pflicht nnachzuweisen, das wir eine Bedarfsgemeinschaft sind.

    Was ich noch nicht verstehe ist, ob eine Bedarfsgemeinschaft zwangsläufig kein Miet- oder Untermietvertrag erlaubt.
    Bei einem Mietvertrag bekäme ich ja nicht nur 1 Zimmer, sondern Mitnutzung von Küche, Bad, Hauswirtschaffsraum, Garten inklusive Rasen, Werkstatt und nen Stück trockenen Dachboden anstatt feuchten Keller der alle paar Jahrzehnte überflutet werden kann , zum lagern von Dingen die ich zur Zeit nicht unterbringen kann oder noch nicht eingeräumt und geordnet sind und Tierhaltung ist auch erlaubt. Schlüssel für mein Zimmer will ich sowieso haben.

  • Es wurde vor ein paar Jahren ein Urteil gesprochen, ich meine sogar vom Bundessozialgericht, nach dem erwachsenen Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern wohnen und Grundsicherung beziehen, Regelsatz 1 zusteht. Ämter verarschen gerne, vor Behinderten wird da keineswegs halt gemacht. Konsultiere bitte einen Anwalt für Sozialrecht, denn viele und mich eingeschloßen verstehen dein Anliegen nicht wirklich. Der Anwalt kann dir am Besten helfen.

  • Hallo Orba.Dan,

    vielen Dank für deinen ernüchterneden Bericht.

    Für mich willst du etwas erreichen - findest jedoch offensichtlich nicht den "passenden Weg".

    Bevor ich eine Strategie erarbeiten kann, brauche ich jedoch noch folgende Informationen:

    1. bist du als Autist(in) diagnostiziert?
    2. Hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis? Welchen GdB hast du?
    3. Hast du einen Pflegegrad beantragt und / oder erhalten? Wenn ja: welchen Pflegegrad?
    4. Haben deine Eltern und du eine komplette Wohnung jeweils für sich oder werden gewisse Räumlichkeiten (Küche, WC z.B.) geteilt?
    5. Wer ist dein Anbieter für das Ambulant betreute Wohnen (insbesondere: hat der Dienstleister einen Kontakt zu Autismus-Hilfeorganisationen (z.B. ATZ, Autismus-Ambulanz)? Gibt es zur Zeit überhaupt einen?

    Wenn du die Antworten nicht öffentlich posten willst kannst du mir eine PN schicken.

    Freundliche Grüße

    infla

  • Hi,
    wir wurden nun als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Vorher hatte ich ca 500 im Monat und jetzt hab ich 370 im Monat von denen ich dann meiner Mutter 100 Euro für Miete und so geben will. Von dem restlichen Geld versuche ich erst mal zu leben. Weiß nicht ob das klappt.
    Wiederspruch werden wir einlegen und Anwalt besorgen/ beauftragen und wenn das nicht klappt, sollen die mir eine Mietwohnung in der Nähe bezahlen und ein Betreuer für 2- 3 Stunden die Woche. Dann bekomme ich wieder mehr und nicht nur 370 Euro. Es scheint 130 Euro seien nicht viel mehr, aber es ist doch halt erheblich mehr. Miete kann hier auch teils 320 Euro für 20 QM liegen. bis 340 euro für 48 QM (das wär 2 QM zu groß und geht nicht)

    - 80 GBH
    - Pflegestufe 2
    - Asperger Syndrom und ein unbefristet gültigen Ausweis (früher war der befristet)
    - Und ständige Begleitung ist nachgewiesen (H im Ausweis)
    - chronisch krank, das aber nicht zählt, da man für ein und derselben Krankheit zig mal pro Jahr zum Arzt rennen muß, muß also auch da mehr zahlen, da ich noch mit den verschreibungspflichtigen Medikamenten (Übersteigen die Kosten zwei Prozent der jährlichen Einkünfte, kann man sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Für chronisch kranke Menschen gilt eine reduzierte Zuzahlungsgrenze von einem Prozent der Einnahmen.) Also gilt für mich die 2 Prozent Grenze, wo ich meist knapp drunter, aber über 1 Prozent liegen. Die nicht verschreibungsfähigen Medikamente sind halt eh Luxus, den man selbst zahlen darf.

    Aufgrund von Ängsten kann eben nicht alles nachgewiesen werden was ich habe. Da könnte ich auch glatt 90 GBH kriegen.

    Meine Eltern sind Betreuer uund Ersatz Betreuer. Getrennte Bäder haben wir nicht, da es bauart bedingt nicht möglich ist (kein 2. Bad vorhanden und kein Geld für Anbau an bestehenes Haus, Das Geld reichte grade so für Hauskauf und hoffendlich für Farbe, Tapeten etz). Aber eigenes Fach werde ich auf jeden Fall kriegen, wir bauen 2 Badezimmerspiegel ein. Und eigenes Fach im fest eingebauten Flurschrank für Badartikel Vorrat, Medikamente und Dinge die man halt so braucht. Kann auch mit Namen versehen werden.
    In Speisekammer werde ich mich auch noch breit machen, Korb mit meinen Sachen bzw 2, 3 Körbe. Es gibt nur eine Küche, kann auch nicht geändert werden ohne das ich anderen zb das Esszimmer nehmen muß. Oder Anbau. Über 2. Kühlschrank/ Gefrierschrank Kombi denken wir grade nach, weil ein Kühlschrank doch recht wenig Platz bietet. Ich hätte gern ein Appartment, aber direkt neben der elterlichen Wohnung, kann es mir aber abschminken, bis ich das Geld zusammen habe hab ich ins Grab gebissen.
    Und mein Vater ist unter Umständen nun sein Job los wegen Corona Viren. Meine Mutter muß ihn dann Geld geben, wie Kredit halt. Und dazu seine Kosten auch noch tragen. Keine Ahnung wie das finanziell hinhaut. Wir verkaufen schon Dinge die wir nicht brauchen, Gartentisch + Stühle etwas verwittert , Schränke, Lampen und Rasenmäher, Satelitenschüssel, Porzellan, .... angesammelte Schätze die wir nicht brauchen und rum stehen. Mal gucken ob wir am Ende des Jahres noch was haben was im Haus steht und nicht niet- und nagelfest ist.

    Danke für die Antworten.

  • Hi, meine Bedarfe sind so niedrig, weil ich angeblich Einkommen habe und zwar das Kindergeld, das meine Mutter kriegt. Es wird von meinem Bedarf abgezogen und übrig bleibt halt nicht viel nach Abzug von 200 Euro.
    Da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft sind, soll ich über Mutters Konto verfügen können und so ans Kindergeld kommen. Zumindest unterstellt man mir es. Meine Mutter muß nachweisen das ich krankenversichert bin und nachweisen warum sie Kosten hat zb Fahrtkosten zum Arzt.
    Warum die nicht das Amt fragen, das vorher für mich zuständig war, verstehe ich nicht. Meine Mutter sucht schon ein Anwalt für Sozialrecht.

  • Ja, Kindergeld ist Einkommen und sollte natürlich auch Dir zur Verfügung stehen. Wenn damit quasi Deine Miete gezahlt wird, würde ich mir zumindest kein schlechtes Gewissen machen, dass ich keine oder zu wenig Miete zahle. Ich vermute, in einer eigenen Wohnung gäbe es das Kindergeld dann nicht mehr?

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Hallo Orba.Dan,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Es hat ein wenig gedauert - ich mußte erst einmal verstehen, wie ich folgenden Inhalt dir erkläre:

    1. Du lebst in einer Bedarfgemeinschaft, da die Räumlichkeiten zum Teil von beiden benutzt werden.
    2. zu Kindergeld: Hier empfehle ich dringend, einen im Sozialrecht erfahrenen Anwalt aufzusuchen! In NRW ist es nämlich so, daß entweder die Eltern das Kindergeld bekommen und behalten ODER die Eltern das Kindergeld an das Kind weitergeben ODER eben das anspruchsberechtigte Kind (was durchaus auch älter als 18, 21 oder 25 Jahre sein kann) das Geld vom Vater Staat bekommt. Die Varianten wirken sich unterschiedlich auf die Anrechenbarkeit auf die Grundsicherung / ALG 2 aus! Im Nachhinein sind auch die vorhandenen Einnahmen deiner Eltern zu berücksichtigen. Daher auch Thema bei einem Rechtsanwalt!
    3. zum Pflegegeld: Hier ist es einfacher, die Rechtslage aufzuzeigen. Ich zitiere "Wer seine Angehörige zu Hause pflegt und Grundsicherung bezieht, kann das Pflegegeld, das sein Familienmitglied ab Pflegegrad 2 erhält, in vollem Umfang erhalten. Da das Pflegegeld nicht als zusätzliches Einkommen gilt, wird es somit nicht auf die Grundsicherung angerechnet – weder beim Pflegebedürftigen noch bei der Pflegeperson. Es muss auch nicht versteuert werden – darauf weist der VdK hin. Leider kommt es immer wieder vor, dass Sozialämter oder Jobcenter dies nicht beachten und und ihre Leistungen kürzen. Das ist unrechtmäßig, es sollte dringend Widerspruch eingereicht werden.
    (Anders ist es, wenn die Pflegeperson kein Angehöriger ist. Hier wird das Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet - da das bei dir offensichtlich nicht der Fall).
    4. Ausgaben für Medikamente: Für dich liegt die Zuzahlungsgrenze als chronisch Kranker mit Grundsicherung bei 49,08 Euro im Jahr.
    5. was mir beim Erstellen dieser Antwort durch den Kopf geht: Bist du vollständig erwerbsgemindert? Hier gibt es wieder einige Varianten, die sich auf die Höhe der Grundsicherungszahlung auswirkt.

    Das war - grob angerissen - die finanzielle Seite deiner Frage.

    Wenn noch Fragen offen sind, helfe ich gerne.

    Freundliche Grüße

    infla

    Nachtrag: Mir wird nicht klar ersichtlich, ob und wieviel Einnahmen durch Selbstständigkeit und Arbeitsverhältnissen vorhanden sind. Ich habe hier unterstellt, daß keine oder unter dem Sozialhilfesatz liegenden weiteren Einnahmequellen vorhanden sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von infla (27. April 2020 um 13:38)

  • Ne Kindergeld ist nicht zwangsläufig mein Einkommen. Meine Mutter fährt ja ständig für mich oder fragt andere nach einem Auto um mich zu fahren. Oder für mich etwas einkaufen, weil ich mich nicht traue und/ oder es nicht geht, erst mich zu holen und dann mit mir einzukaufen. Lebensmittel brauch ich ja trotzdem, auch wenn es mir grade nicht gut geht.

    https://www.rehm-verlag.de/kindergeldrech…-unterbringung/

    Technisch gesehen ist es Dein Einkommen, aber es geht quasi als Bezahlung ihrer "Dienste" für Dich an Deine Mutter. So meinte ich.
    Aber juristisch gesehen ist es wohl deutlich komplizierter.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Du lebst in einer Bedarfgemeinschaft, da die Räumlichkeiten zum Teil von beiden benutzt werden.

    Sicher? Eine WG ist ja auch keine Bedarfsgemeinschaft nur weil alle das Bad und die Küche zusammen nutzen.

    So wie ich das sehe trifft Bedarfsgemeinschaft per definitionem hier nicht zu: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft

    Und wie oben beschrieben würde ich an Orba.Dans Stelle sogar versuchen, die Haushaltsgemeinschaft zu widerlegen, denn schließlich "wirtschaften" die ja eher nicht zusammen. --> https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/haushaltsgemeinschaft

    Surprised by the joy of life.

    Einmal editiert, zuletzt von Surprised (27. April 2020 um 21:49)

  • Sicher? Eine WG ist ja auch keine Bedarfsgemeinschaft nur weil alle das Bad und die Küche zusammen nutzen.

    Stimmt - die Räumlichkeiten sind zweitrangig. Entscheidend ist, ob man gegenseitig die Lebensmittel/Dinge, die andere aus der gleichen Wohnung gekauft haben, unentgeltlich mitbenutzt.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Stimmt - die Räumlichkeiten sind zweitrangig. Entscheidend ist, ob man gegenseitig die Lebensmittel/Dinge, die andere aus der gleichen Wohnung gekauft haben, unentgeltlich mitbenutzt.

    Ja, und weil Orba.Dan folgendes schrieb:

    Hilft es dem Amt, wenn ich Kassenbons horte bis zum jüngsten Tag? Zwei mal Putzzeugs habe ich tatsächlich, ...

    Milch, ja ist auch eh getrennt, meine Mutter mag nur H-Milch, Zimmer warm, ich nur Vollmilch, Kühlschrank kalt. Und ja auch teils andere getrennte Lebensmittel, da wir nicht das gleiche mögen. Noch sind wir ja nicht zusammen. Aber getrennte Butter wär nicht so gut, da ich dann ein Teil halt einfrieren müßte. Aber geht.

    Aber eigenes Fach werde ich auf jeden Fall kriegen, wir bauen 2 Badezimmerspiegel ein. Und eigenes Fach im fest eingebauten Flurschrank für Badartikel Vorrat, Medikamente und Dinge die man halt so braucht. Kann auch mit Namen versehen werden.
    In Speisekammer werde ich mich auch noch breit machen, Korb mit meinen Sachen bzw 2, 3 Körbe.

    wäre einer meiner ersten Schritte dem Amt zu verdeutlichen, dass da jeder für sich wirtschaftet. Sprich nix Gemeinschaft.

    Surprised by the joy of life.

  • OK, wenn es jetzt ganz genau aufgebröselt werden soll (Quelle: BMAS-Webseite):

    #####

    Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person;
    ...
    dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (es sei denn, das Kind hat selbst ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen)

    Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht:
    Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können
    verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen

    #####

    Haushaltsgemeinschaft:
    Eine Haushaltsgemeinschaft zwischen Verwandten oder Verschwägerten besteht, wenn diese zusammenleben und "aus einem Topf wirtschaften", ohne dass die Voraussetzungen einer Bedarfsgemeinschaft bestehen (z.B. Eltern leben zusammen mit ihren ab 25 Jahre alten Kindern in einem Haushalt).

    ABER:
    Es besteht unter bestimmten Umständen eine Vermutung dafür, dass Verwandte oder Verschwägerte in einer Haushaltsgemeinschaft sich gegenseitig unterstützen. Das bedeutet dann, dass ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt wird. Dies gilt aber nur, wenn das Einkommen oder Vermögen der verwandten oder verschwägerten Haushaltsgemein­schaftsmitglieder dies erwarten lässt. Bedeutet aus meiner Sicht: Wenn ich aus Anstand Miete bezahle wird es schon kritisch.

    Hier habe ich einige Hinweise für die gegenseitige Unterstützung vorliegen. Für mich bedeutet das lediglich, daß zwar der "Name" anders ist - die Anrechenbarkeit jedoch bleibt. Für mich stellt sich jedoch die Frage, welche Leistungen / Einnahmen anrechenbar sind und welche nicht.

    #####

    Da es reichlich Spitzfindigkeiten in diesem Bereich gibt, empfehle ich dringendst einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen.

    Nebenbei ist durch das Haus ein Vermögen vorhanden. Um das Vermögen vor dem Zugriff vom Vater Staat zu sichern, sollte unbedingt ein sog. Behindertentestament gemacht werden. Auch hier gilt: anwaltliche Hilfe holen!

    #####

    Wir stochern alle leicht im Nebel ... (RW)

    Freundliche Grüße

    infla

  • Hi, danke für die Antworten.
    Vermögen ist bedingt vorhanden, aber nicht auf meiner Seite. Klar haben Selbstständig Erwerbstätige ein "Vermögen", in Anführungsstrichen, weil manche Dinge kündbar sind, zb Lebensversicherungen. Dann aber wenn man ein Vertrag vorzeitig bricht der 20, 30, 40 oder mehr Jahre läuft, dann fallen alle Zinsen weg. Und ja, am liebsten hätte der Staat das Geld bzw hätte gern, das meine Eltern es für mich verwenden. Aber diese Lebensversicherungen stellen die finanzielle Absicherung darf, wenn wegen Alter oder chronische Erwerbsunfähigkeit kein Geld rein kommt und somit dürfen meine Eltern Vermögen haben, an das man nicht ohne Abschläge/ Verluste ran kommt.

    Der Selbstständige Erwerb ist zur Zeit ausgefallen wegen Corona und ja, es ist nun so kompliziert, durch selbstständige Erwerbstätigkeit, die wir nicht ausführen dürfen/ können wegen Corona Auflagen, das selbst der Anwalt sagte, das er erst mal keine Antwort weiß, wie man das Einkommen berechnet bei monatlich unterschiedlichen Einnahmen, die wir bekommen würden ohne Corona ...

    Es nützt dem Staat gar nichts, wenn das Haus zu Geld gepresst wird, da ohne eigenes Eigentum auch keine selbstständige Erwerbstätigkeit haben können. Meine Eltern haben mehrere Jobs. Normal soll es so sein, das allein die selbstständige Erwerbstätigkeit meiner Eltern ausreicht fürs leben und Rente (Lebensversicherung, in die man jedes Jahr Beiträge zu entrichten hat).
    In kleiner Mietwohnung ist dafür einfach kein Platz für selbstständige Erwerbstätigkeit meiner Eltern.

    Ich bin unter 3 Stunden belastbar mit Arbeit. In Behinderten Werkstatt verdiene ich nicht genug und die ist in der Regel zu unflexibel, um dort zu arbeiten. Welcher Arzt schreibt einen denn krank, wenn man grade mal wieder solche Konzentrationsprobleme hat, das man nicht mal einem Gespräch führen kann geschweige arbeiten? Oder wegen Bauchschmerzen nicht kann? Das ist echt hart der Zwang mit einer Behinderten Werkstatt, man muß kommen, auch wenn man nur auf dem Tisch liegt und schläft. Daher hab ich mich heraus gewunden aus dem Zwang zur Behindertenwerkstatt zu müssen. War nicht einfach. Besser wäre, wenn es nah dran wäre, sodaß man zu Fuß gehen kann und man zu jeder Zeit und Unzeit seine Pflicht Arbeitszeit absitzen könnte wie mit einer Stempeluhr.

    Daher arbeite ich schon länger gar nicht mehr. Wird auch nicht besser, die Liste der Zusatz- Erkranungen.


    Der kontaktierte Anwalt muß sich nun durch unseren Fall wühlen. Ich bin gespannt was raus kommt. Das wird leider einige Zeit dauern und dann kommt es drauf an, ob das Amt einknickt wenn es den Anwalt sieht/ hört oder Theater machen will, kann gar Monate dauern. Absolut nervigst. Man kann nur abwarten und Tee trinken.

  • Ich glaube man bekommt keine Grundsicherung wenn man erwerbsfähig ist.

    Es heißt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
    Das bedeutet das wenn man das beantragt, wird vom rentenamt/rentenvers. erstmal festgestellt ob man erwerbsfähig ist. Man muss voll erwerbsgemindert sein um Grundsicherung zu erhalten.

    Ich bin aber überfragt ob es noch eine andere Grundsicherung außer die für im alter und bei erwerbsminderung gibt.

    Zudem kann das Amt die Wohnkosten nicht anrechnen wenn man bei den Eltern als behindertes Kind lebt das älter als 18 ist aber nicht für den eigenen Unterhalt sorgen kann (durch die Behinderung)

    Go bad or go home!

  • Ich hatte eben nicht so viel Zeit zum antworten.
    Was ich damit sagen will ist, das Menschen mit Behinderung bei einem Grundsicherungsanspruch nicht wie ALGII-leute behandelt werden können.
    Bei ALGII spielt es eine Rolle wieviel die Eltern verdienen und wie sie wohnen wenn man mit ihnen zusammen wohnt. Bei Grundsicherung bei erwerbsminderung nicht.
    Da müssen die Eltern nur dann einen recht geringen monatlichen beitrag zuzahlen wenn sie mehr als 100.000€ im Monat verdienen.
    Ich mein das sind um die 26€ monatlich oder so.
    Ich habe mir diese Sachen schon über 10 mal durchgelesen, und ich verstehe das so, auch das wenn man in einer Werkstatt für Behinderte Menschen arbeitet, das kleine Gehalt was man dort bekommt, nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden kann, weil die das wohl nicht als Verdienst zum Lebensunterhalt betrachten. Das wird nur dann angerechnet wenn du in einer "richtigen" Firma arbeiten würdest obwohl du eigentlich nicht arbeiten kannst, zum beispiel bei einem Minijob den du machst obwohl du Krankheiten hast, und die Rentenversicherung sagt das du nicht arbeitsfähig bist.
    Es gibt ja Menschen die eine extrem geringe Rente bekommen und dann noch einen Minijob annehmen und das reicht immernoch nicht.
    Die hätten dann anspruch auf Grundsicherung im alter und bei erwerbsminderung.
    Ich kenne keine andere form von Grundsicherung, außer die die es momentan wegen Corona gibt aber das ist ja was anderes.

    Go bad or go home!

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