Widerspruch Versorgungsamt: Merkzeichen besser weglassen?

  • Liebe Leute,

    ich habe mich die letzten Tage schon durch das Forum gewühlt und muss sagen, dass eure Beiträge eine immense Unterstützung waren. Danke dafür

    Zu meiner Frage:
    nachdem meiner Tochter (21) das Merkzeichen H aberkannt wurde und ihr GdB von 80 auf 40 herabgestuft wurde, habe ich Widerspruch eingelegt.
    Nach Einschätzung der betreuenden Ärztin wären GdB 70 mindestens angebracht gewesen. bei H war sie sich unsicher (sie ist in vielen Alltagssituationen auf Hilfestellung angewiesen, einiges kann sie aber selbstständig) und hat es deshalb auch nicht im Gutachten angeführt.

    Nun soll ich in der Widerspruchsbegründung angeben
    1. den mindestens geforderten GdB
    2. ggf. geforderte MErkzeichen

    bei 1. will ich 70 eintragen
    nur bei dem Merkzeichen bin auch ich mir unsicher. Daher meine Frage: Soll ich H beantragen, und dann schauen wie der Gutachter des Amtes das beurteilt (wie gesagt, es ist schwierig...) oder würde das mein gerechtfertigtes Anliegen der Anerkennung von GdB 70 gefährden (also wenn H abgelehnt wird..)

    HAbt ihr damit Erfahrung : Entweder nach dem Motto lieber das MErkzeichen "zu viel" angeben und abwarten oder besser weglassen, wenn es nicht eindeutig ist. Gleiches gilt bei 1.: lieber 80 statt 70 eintragen, weil das Amt eh etwas abziehen wird?


    Danke für Eure Hilfe

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von RoteTulpe (27. März 2020 um 15:38)

  • Ohne Altersangabe der Tochter wird man dazu nichts sagen können.


    Bei der Höhe des GdB würde ich im Zweifel in der Tat etwas höher eintragen, damit du später noch etwas Verhandlungsspielraum hast, fals es ans "Feilschen" geht.

    Nobody expects the spanish inquisition!

  • Ich würde auch so vorgehen wie TheLord schon gesagt hat. Ich bin so vorgegangen als ich meinen GdB beantragt habe, habe ich einige Merkzeichen eingetragen wo ich sie auf mich zutreffend empfunden habe und was besonders wichtig ist, setze dich mit den relewanten Ärzten nochmal zusammen, gebe ihnen ggf eine Liste mit Stichpunken die klar und einfach beschreiben wo deine Tochter im Alltag Probleme hat und bitte die Ärzte das in deren Begründung zu packen. Ich schätze es momentan so ein das deine Tochter vorher minderjährig war. So weit ich weiß sind minterjährige Autisten automatisch mit Merkzeichen H anzusetzen, wenn der GdB vor der Volljährigkeit ausgestellt wird, das gesetz geht einfach davon aus.
    Wenn keine geistigen Einschränkungen vorliegen, wird das aber idR heutzutage wieder aberkannt sobald man volljährig wird.
    Im Grunde kann man sagen, das wenn Ärzte mehrere Begründungen (Erkrankungen) für die Einschränkungen vorlegen können und je klarer sie begründen das jemand erhebliche Einschränkungen hat, desto eher können das die Bearbeiter bei dem Ämtern nachvollziehen.
    Ich glaube bei Autismus tun sich die meisten schwer, besonders wenn keine geistige Behinderung vorliegt, weil sie dann eher glauben das es mehr an der Erziehung liegt, also ein behebbares Problem ist und nicht eines was sich auch mit Hilfe durch andere abmildern lässt.
    Ein hochfunktionaler Autist ist idR geistig im Stande zu verstehen wie Aufräumen etc funktioniert und warum sowas wichtig für das eigene Leben ist, was viele andere nicht können.
    Das bedeutet ja deswegen nicht das man keine Hilfe braucht, aber die sehen sich für diese art Problem nicht zuständig und meinen man kann sich auch durch andere Weise helfen.
    So weit ich das bemerkt habe, richtigen sich gerade die Merkzeichen mehr an körperlich Behinderte oder an Menschen die wegen einer geistigen Einschränkung keine Orientierung haben.
    Man kann sich also entweder garnicht selbstständig bewegen (körperlich) oder man kann das aber verläuft sich, findet nicht wieder nachhause, geht mit fremden mit etc.
    Irgendwo las ich mal, das die Merkzeichen nicht dazu dienen sollen Dinge machen zu können die Geld kosten die man sich nicht leisten kann (ich spreche auf die Vergünstigungen oder kostenlose Mitnahme einer Begleitperson an) daher werden diese Merkzeichen wirklich nur noch dann vergeben, wenn jemand tatsächlich ohne Begleitperson nichtmal das haus verlassen kann (regelmäßig, also überall und nicht nur wenn man zu Behörden muss was ja selten vorkommt) weshalb man mir keines der Merkzeichen zugestanden hat. Ich kann eigenständig unterwegs sein weil ich mich nie verlaufe und nur bei bestimmten Dingen eine andere Person brauche, überwiegend als mentale Unterstützung die für mich weiter reden kann wenn ich es nicht mehr kann, was zum Glück nicht die Regel ist. Das ist aber halt auch der Knackpunkt. Die stehen einem solche Dinge nicht zu wenn man nur mal ein paar Aussetzer hat, auch wenn es für einen persönlich traumatisch ist und man sowas am liebsten so gut es geht vermeiden will.
    Ich denke auch das der GdB höher ausfällt, wenn die Ärzte in der Anamnese auch schreiben können wie man momentan lebt, zB ob man arbeitet oder ob man durch seine Einschränkungen garnicht erst an Arbeit kommt was ja bei vielen Autisten ein großes Problem ist.
    Das war bei mir so der Fall nach einer ziemlich chaotischen Schullaufbahn. Ich habe erst sehr spät einen GdB bekommen aber ich habe wenigstens direkt 50 unbefristet bekommen und habe keinen Widerspruch eingelegt weil ich nicht möchte das es vielleicht höher aber dann nur noch befristet oder so ausfällt.

    Go bad or go home!

  • In der Tat wird gilt bis zur Volljährigkeit


    Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen, die für sich allein einen GdS von mindestens 50 bedingen, und bei anderen gleich schweren, im Kindesalter beginnenden Verhaltens- und emotionalen Störungen mit lang andauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten ist regelhaft Hilflosigkeit bis zum 18. Lebensjahr anzunehmen.


    Bei Volljährigen sieht es so aus


    Nobody expects the spanish inquisition!

  • Nach der Volljährigkeit sind folgende Dinge relevant für den GdB bei Autismus:

    die wichtigsten Infos aus Versorgungsmedizin Verordnung und Bundesteilhabegesetz zum Thema SBA und Autismus:

    "ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 10 – 20,
    mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30 – 40,
    mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50 – 70,
    mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80 – 100."

    "Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit in Lebensbereiche (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regelschule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung (zum Beispiel durch Eingliederungshilfe) gegeben ist oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen. Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe) möglich ist. Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist."

    Die 9 Lebensbereiche, um die es hier nach Bundesteilhabegesetz geht, sind:
    1. Lernen und Wissensanwendung,

    2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen,

    3. Kommunikation,

    4. Mobilität,

    5. Selbstversorgung,

    6. häusliches Leben,

    7. interpersonelle Interaktionen und Beziehungen,

    8. bedeutende Lebensbereiche und

    9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben.

  • Danke für eure Kommentare

    mittlere soziale Anpassungschwierigkeiten trifft definitiv zu, schwere eher nicht, weil nicht unmöglich..

    Bei der Höhe des GdB würde ich im Zweifel in der Tat etwas höher eintragen, damit du später noch etwas Verhandlungsspielraum hast, fals es ans "Feilschen" geht.

    würdest du also trotz der Definition eher anraten 80 anzugeben? Muss man sich da wirlich auf ein Feilschen einstellen?

  • Danke für eure Kommentare

    mittlere soziale Anpassungschwierigkeiten trifft definitiv zu, schwere eher nicht, weil nicht unmöglich..

    würdest du also trotz der Definition eher anraten 80 anzugeben? Muss man sich da wirlich auf ein Feilschen einstellen?

    Ich weiß nicht, ob es tatsächlich zum Gefeilsche kommt, aber ich halte es für ratsam, dies im Hinterkopf zu behalten.

    Ich würde tatsächlich davon ausgehen, dass die Chancen, die 70 zu bekommen, höher sind, wenn du einen Wert forderst, der darüber hinausgeht. Dann kann das Amt ohne "Gesichtsverlust" den Wert etwas noch unten drücken, und du hättest dein Ziel dennoch erreicht. :)

    Nobody expects the spanish inquisition!

  • Hei,

    diese Frage nach H bei Volljährigen und nach dem passenden GdB beschäftigt mich aus naheliegenden Gründen auch.

    Zuerst das Wichtigste, wie oben schon angegeben:

    "b)Hilflos sind diejenigen, die infolge von Gesundheitsstörungen - nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I X) und dem Einkommensteuergesetz „nicht nur vorübergehend" - für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist."

    So weit, so schön.
    Das lässt sich ja bei etlichen Jugendlichen mit ASS (und jugendlichen Volljährigen) nachvollziehen. Aber man muss es nachweisen vor Gericht und gegenüber dem Versorgungsamt, und da liegt die Schwierigkeit!
    Besonders deswegen:

    "Hilflosigkeit liegt im oben genannten Sinne auch dann vor, wenn ein psychisch oder geistig behinderter Mensch zwar bei zahlreichen Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe nicht unmittelbar bedarf, er diese Verrichtungen aber infolge einer Antriebsschwäche ohne ständige Überwachung nicht vornähme. Die ständige Bereitschaft ist z. B. anzunehmen, wenn Hilfe häufig und plötzlich wegen akuter Lebensgefahr notwendig ist."

    Das mit der akuten Lebensgefahr ist sehr knifflig und ich halte die Formulierung für falsch*, denn wenn ein Mensch mit ASS nicht regelmäßig isst und trinkt oder nur sehr eingeschränkt isst und trinkt, besteht zumindest eine Gesundheitsgefährdung, eventuell sogar eine Lebensgefährdung (wie bei Anorexie, die immer noch zu oft tödlich endet). Aber eben keine akute Lebensgefahr! Nur: wer würde es bei seinem Nachwuchs denn erst soweit kommen lassen, dass akute Lebensgefahr entsteht? Bzw. wie soll man das nachweisen, dass nur die Betreuung ("H") so Schlimmes verhütet?

    In meinem jüngsten Fall wurden die Frage nach dem GdB und die Frage nach H bei Volljährigekeit voneinander abgekoppelt.
    Über beides wurde noch nicht entschieden (und jetzt wird es erst recht länger dauern).

    Ich würde an deiner Stelle - @RoteTulpe - beides so beantragen, wie du es für richtig hältst.

    Mache dich aber darauf gefasst, dass das Sachpersonal und auch leider die meisten beurteilenden Ärzte keine Ahnung von Autisten haben (auch nicht von den typischen Ko-Morbiditäten).
    Deshalb würde ich mir an deiner Stelle jetzt schon mal einen geeigneten Anwalt/Anwältin auskucken. Vielleicht hast du ja eine Rechtsschutzversicherung oder kennst einen findigen Vertreter vom Sozialverband Deutschland oder dem VdK.

    * falsch deshalb, weil bei den anderen Fällen mit "H" ja auch keine derart gravierenden Einschnitte (wie akute Lebensgefahr!) gefordert werden, um die Bedingungen für H als erfüllt betrachten zu dürfen. Man denke an ältere Leute, die wenig mobil sind, aber nicht dement, und daher ihre Selbstversorgung gut delegieren können.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

    2 Mal editiert, zuletzt von Capricorn (28. März 2020 um 15:42)

  • @thelord Danke, Im Grunde halte ich das für sehr traurig, dass man sich in diesen Angelegenheiten auf so etwas einlassen muss. Aber die Spielregeln bestimmen wir ja nicht... Daher werde ich 80 angeben.

    @Capricorn Für deine ausführliche Antwort vielen Dank,
    Deine Ausführungen treffen es auf den Punkt. Diese Formulierungen/Anforderungen zwingen schon dazu, sich Rechtsbeistand einzuholen.
    ICh werde mich morgen direkt umsehen+

  • In Tux' Link steht leider nichts zu "H" bei jungen erwachsenen Aspergerautisten.


    Die Vollendung des 18. Lebensjahrs wird ja als die wesentliche Änderung betrachtet, nach der H regelhaft nicht mehr vorliegt.

    Bis zum 18. Lj "genügt" GdB 50 für "H", danach müsste mindestens GdB 90 oder besser noch 100 festgestellt werden, um "H" zu begründen.

    Das ist im Einzelfall Quatsch, aber eben nur im Einzelfall, weshalb bislang niemand diese Regelung in Frage stellte.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Das H hilft einen nur selten weiter, habe ich das Gefühl. Die 70 GdB bringen da mehr.
    Ich hab auch 70 GsB ohne merkzeichen und komme eigentlich gut zurecht.

    Ps. Merkzeichen können auch Nachteilig sein.
    Im Portugal oder auf kreta wollten die mich mal nicht ohne Begleitung kostenlos ins Museum lassen, weil auf dem Ausweis serveli disebel (Schwerbehindert) drauf stand. Eine französische Schülerin die da schuladheim hatte ist dann mit mir an die Kasse gegangen und dann sind wir beide kostenlos rein gekommen.
    Wenn da H drauf steht, werden die sie hier vielleicht auch nicht alleine ins Museum oder der gleichen lassen, wenn sie ihn vorzeigt, um die Vergünstigungen zu bekommen.
    Mit einem GdB von 80 hast du meistens die gleichen nachteilsausgleiche wie mit entsprechenden merkzeichen.

  • Ps. Merkzeichen können auch Nachteilig sein.
    Im Portugal oder auf kreta wollten die mich mal nicht ohne Begleitung kostenlos ins Museum lassen, weil auf dem Ausweis serveli disebel (Schwerbehindert) drauf stand.

    Oh echt?
    Muss man damit rechnen? Bei mir steht das nämlich auch drauf. Steht sowas auf jedem SBA drauf? Ja, oder...

  • in Portugal und auf Kreta gilt jemand als Behindert, wen du nen arm oder so nicht mehr hast.
    Da stellen sich die unter schwer behindert alles mögliche vor.
    In Italien wussten die aber alle sofort was das ist,...

  • Hier bin ich noch einmal. Nachdem ich den Widerspruch schon im Februar eingereicht habe, die Nachreichung der geforderten Begründung mit Angabe des Merkzeichens dann Anfang April, warte ich immer noch auf eine Entscheidung des Widerspruchsverfahrens. Nun habe ich einen Brief erhalten, in dem ich um Geduld gebeten werde und dass darüber noch nicht entschieden werden konnte. Seit Widerspruch sind nun also bald 3,5 Monate vergangen. Wie lange muss man warten? Wie lange habt ihr gewartet?
    LG

  • Wie lange muss man warten?

    So lange wie es dauert.

    Am besten fragst du deine zuständige Behörde.

    Vielleicht haben sie dir auch im Brief mitgeteilt, weshalb es so lange braucht ?


    Wie lange habt ihr gewartet?

    Sehr unterschiedlich. Bei Widerspruch und anschließender Klage war das Längste bei mir bisher etwa 4 Jahre.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

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