Corona und Selbstständige

  • Hallo,

    diese Frage richtet sich an alle Selbstständigen, mit eher niedrigem Einkommen, das durch Corona ganz (oder fast ganz) wegfällt:

    Was haltet ihr für sinnvoller?

    A Hartz IV zu beantragen, dass ja die nächsten Monate ohne Vermögensprüfung zu erhalten ist

    B auf den Beschluss am Freitag zu warten, der finazielle Hilfe für Selbstständige vorsieht, allerdings mit dieser Einschränkung:

    "Zudem hatte es geheißen, dass, wenn sich bei der weiteren Prüfung Zweifel an der Berechtigung ergäben, die Zuschüsse in Darlehen umgewandelt werden können."

    Jetzt stellt sich mir die Frage, wann ich berechtigt bin und ob ich nicht lieber gleich Hartz IV beantrage, vor allem, da der Monat ja auch bald um ist ...

  • "Zudem hatte es geheißen, dass, wenn sich bei der weiteren Prüfung Zweifel an der Berechtigung ergäben, die Zuschüsse in Darlehen umgewandelt werden können."

    Es hieß, dass man eine eidesstattliche Versicherung abgeben müsse, dass ohne den Zuschuß ein Liquiditätsenpaß entstünde. Den Engpass müsste man dann im Falle einer Überprüfung (die vermutlich nur stichprobenweise erfolgen kann, bei der Zahl der Antragsberechtigten) per Liquiditätsvorschau nachweisen, das sollte kein Hexenwerk sein. Da muss man die genaue Ausgestaltung abwarten, ich denke nämlich auch, dass die beiden Hilfen sich nicht ausschließen - Du müsstest ja sonst im Falle der Rückzahlung des Zuschusses rückwirkend H IV bekommen. Möglicherweise (da fehlt eben die genaue Formulierung bisher) ist der Zuschuß auch nur für Unternehmen gedacht, die Fixkosten haben (und als Ergänzung zu H IV für die Lebenshaltung deds Unternehmers) - da wäre mein Bruder mit seinem Weingeschäft (wegen der Miete) dann dabei, jeder, der von seiner Wohnung aus arbeitet wie mein anderer Bruder, der freiberuflicher Industriedesigner ist i.d.R. nicht. Also mein Tipp: erst mal abwarten, bis etwas schriftliches (Gesetz) vorliegt. Mein Stand ist auch, dass die Regelung bei H IV erst ab 1.4. gilt, da ist also ohnehin erstmal kein Zeitdruck drin.

  • Ich warte darauf, dass morgen (edit: oder ist Freitag der neue Ternin?) hoffentlich die Anträge online sind. Bisher hieß es, dass Solo-Selbstständige nichts zurückzahlen müssen.

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

  • So, jetzt habe ich mir den Schrieb von der AfA mal durchgelesen: ich war falsch informiert, Anträge ab 1.3. kommen in den Genuß des Wegfalls der Prüfung.

    Also: sofort Antrag stellen (bzw. sobald das Formular verfügbar ist). So wie die Bedingungen formuliert sind, fällt dann allerdings bei Selbständigen, die von ihrer Wohnung aus arbeiten und auch sonst keine Fixkosten haben,der Zuschuß von 9.000.- flach, denn ALG II umfasst dann auch " Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe". Es sollte also kein betrieblicher (wichtig!) Liquiditätsengpaß entstehen, womit die Anspruchgrundlage für den Zuschuß wegfällt. Wenn jedoch betriebliche Kostern weiterlaufen, müsste nach der Logik dahinter (aber wie gesagt, da muss man zu gegebener Zeit ins Gesetz schauen - dass etwas logisch im Sinne des Gesetzeszweckes ist, heißt noch lange nicht, dass die Juristen im Ministerium das kapieren und so ins Gesetz schreiben) der Zuschuß kumulativ zu H IV gewährt werden, man macht sich also sehr wahrscheinlich nichts kaputt, wenn man den Antrag bei der AfA jetzt schon stellt.

  • Mein Mann und ich sind zusammen selbstständig, wir haben ein Ladengeschäft welches zu sein muss. Wir haben kein weiteres Einkommen, aber es kommen noch ein paar Rechnungszahlungen rein.
    Wir warten auf den Beschluss am Freitag für die Kleinstunternehmen, für unsere Angestellte habe ich Kurzarbeit beantragt.

    Ich möchte kein Hartz IV beantragen, das hatten wir schon mal...

  • man macht sich also sehr wahrscheinlich nichts kaputt, wenn man den Antrag bei der AfA jetzt schon stellt.

    Ich weiß nicht, ob die Hilfe für Selbstständige und ALG 2 sich gegenseitig ausschließen, aber was ich weiß, ist, dass ALG 2 erst ab dem Monat der Antragsstellung und - zumindest regulär - nicht rückwirkend gezahlt wird.

    Wäre ich betroffen würde ich mal bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter anrufen und nachfragen, wie vorzugehen ist. Ich würde allerdings auf alle Fälle noch im März einen Antrag auf ALG 2 stellen. Einfach sicherheitshalber und weil die Behörden da bei den Abläufen "trainiert" sind und das Geld bald kommen dürfte.

    Surprised by the joy of life.

  • Ich weiß nicht, ob die Hilfe für Selbstständige und ALG 2 sich gegenseitig ausschließen,

    Das weiß noch keiner, weshalb die AfA dazu auch noch nichts sagen kann, auch die wissen das frühestens, wenn es einen Gesetzestext zur Liqui-Hilfe gibt.

  • Ich glaube mein (nerviger) Nachbar oben drüber in der Wohnung ist auch davon betroffen.
    Er hat eine Tischlerei und fährt scheinbar dennoch jeden Tag zur Arbeit, weil er nach wie vor morgens weg fährt und erst recht spät abends wiederkommt.
    Außer einer Freundin die aber eine eigene Wohnung hat (die war letztes Wochenende sogar noch hier trotz dem Verbot und beide waren um herumhusten) hat er keine Angehörigen die er regelmäßig sieht.
    Auch wenn ich den Kerl nicht leiden kann, frage ich mich trotzdem wie er mit der Kriese umgeht, vorallem weil er mit him Haus wohnt. Ich wische schon fast täglich mit Seife das Treppengeländer ab weil ich besorgt bin das er die Sache nicht ernst nimmt (wie mir das jedenfalls vorkommt). Meine Mutter und auch die Frau die unter mir wohnt gehören zu den Risikogruppen.

    Go bad or go home!

  • Ab Montag kann man ja Geld beantragen. Angegeben ist als Bedingung Folgendes:

    "Die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. die Liquiditätsengpässe sind auf den amtlich vorgesehenen Online-Antragsformularen zu begründen und zu bestätigen."

    Wie fasst ihr das denn auf? Ich kann aktuell noch zahlen, allerdings ist ein Teil des Geldes auf meinem Konto für Renten- und Krankenversicherung, die ich zahlen muss! Und die muss ich auch weiterhin zahlen, auch wenn ich aktuell 0 Einkommen habe, dh lange geht es bei mir nicht mehr gut.
    Kann ich dann den Antrag auch schon stellen? Oder stellen den wirklich nur Leute, die im Minus sind?

    Einmal editiert, zuletzt von Fidoline (27. März 2020 um 12:26)

  • Geld gibt es erst, kurz bevor du pleite bist.
    Wer gespart hat / vorgesorgt hat, hat Pech gehabt.

    Das ist wie bei den alljährlichen Bauernhilfen: Wer robuste Pflanzen anbaut und so Ausfälle vermeidet, bekommt nichts, wer auf Risiko geht und verliert wird gerettet.

    Einmal editiert, zuletzt von hundefreund (27. März 2020 um 15:46)

  • Hi Fidoline,

    ich würde sagen, du kannst jetzt schon den Antrag stellen. Denn dass du laufende Kosten hast, kannst du mit Kontoauszügen nachweisen. Diese laufenden Kosten haben fast alle Leute. Ergo hast du bereits jetzt eine existenzbedrohliche Lage, da ja kein Geld nachkommt. Du musst/solltest nicht warten, bis du im Minus bist.

    Viel Erfolg!

    Lieben Gruß, Konny

    Raum und Zeit existieren seit geraumer ...

    (Piet Klocke)

  • Hallo an die Runde,

    folgende Unterlagen müssen - zumindest in NRW - eingereicht werden:

    1. Kopie vom Perso oder Reisepaß
    2. Angabe Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer, sofern beim Amtsgericht eingetragen
    3. Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer
    4. Angabe der Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
    5. Angabe Anzahl der Beschäftigten
    6. BWA aus der "Vor-Corona-Zeit"
    7. Angaben, welche Einnahmen wegbrechen
    8. eidesstattliche Versicherung

    Wichtig: Die Auszahlsummen sind rückzahlungsfrei (das war die gute Nachricht) - die Auszahlsumme wird bei der Steuererklärung jedoch den Einnahmen hinzugerechnet!

    Falls irgendwelche Hilfen (zum Beispiel: Eingliederungshilfen) vom Amt gefördert werden, bitte unbedingt eine fiktive Steuerklärung machen und durchrechnen, ob dadurch das Einkommen zu hoch für eine Weiterbewilligung wird!!! Bei mir als Einzelkämpfer lohnt sich diese Art der "Hilfe" nicht, wenn ich beides berücksichtige (dadurch entfällt mein Anspruch auf die Kostenübernahme für ambulant betreutes Wohnen).

    Freundliche Grüße

    infla (ebenfalls selbstständig)

  • Wer gespart hat / vorgesorgt hat, hat Pech gehabt.

    Vorgesorgt habe ich ja in dem Sinne nicht, da ich ja die Versicherungen zahlen muss, das Geld also eigentlich nicht habe.
    Ansonsten kann ich ja definitiv Hartzt IV erhalten und zwar kann ich das gleich nächsten Monat beantragen. Ob das aber sinnvoller ist, weiß ich nicht, da ja keiner weiß, wann es wieder los geht. Aber mir würde es auch reichen, denn ein bisschen Geld kann ich pro Monat noch drauf legen.

    Ich frage mich eh, warum es gleich so viel Geld für 3 Monate gibt. Wahrscheinlich wegen des bürokratischen Aufwands. Aber besser wäre eine kleinere Staffelung.

    6. BWA aus der "Vor-Corona-Zeit"

    Wie genau sieht so etwas denn für Solo-Selbstständige aus? :oops: Versicherungen, Fahrkarte und Büromaterial, sodass klar wird, was netto bleibt oder wie?

  • Mal Entwirren.
    Es gibt drei Möglichkeiten, welche auch allesamt zusammen genutzt werden können.

    1. die Soforthilfe, die jedes Bundesland für sich entschieden hat- diese ist nicht als Darlehen sondern als Einmalhilfe gedacht.
    Wer da in diesen Genuss kommt ist leider in jedem Bundesland unterschiedlich. Mittlerweile sind die Zuschüsse in den meisten Ländern schon verbraucht..
    2. Hilfen des Bundes
    Einmalhilfen und auch KfW Darlehen

    Allesamt haben etwas gemeinsam:
    Sie sind ausschließlich für den Betrieb vorgesehen, nicht um damit den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

    ALG 2 gibt es also oben drauf, separat beantragen. Hier werden betriebliche Kosten nicht berücksichtigt. Nur für Aufstocker die sowieso schon ihre Selbständigkeit vor der Krise hatten- Das Problem ist jetzt für diese-keine Einnahmen und auch Minus, was bei Alg2 eben nicht berücksichtigt wird.

    Alg2 deckt Miete Privat, Regelsatz, berücksichtigt werden hier Einnahmen ( Kindergeld, Unterhalt,ggf auch noch laufende Einnahmen aus dem Gewerbe, Mieteinnahmen etc...)
    Was gerade nicht berücksichtigt wird- keine Kostensenkungsaufforderungen bei unangemessenem Wohnraum bei Erstantrag, keine Prüfung ob Vermögen welches sich irgendwo auf Konten oder Anlagen befindet zunächst verwertet werden müsste.

    Wir können davon ausgehen, dass diese Sonderregelungen nur vorübergehend bestehen. Wer also als Selbständiger auch noch einen Folgeantrag stellen muss, der wird dann wieder ganz normal wie jeder Antragsteller vor dem Virus behandelt. Es geht jetzt erstmal darum, niemanden wegen ein paar Wochen Einkommensausfall zum ewigen Alg2 Empfänger zu machen und es ist auch Unsinn jeden der Erstantragsteller nun aufzufordern innerhalb von 6 Monaten eine günstigere Wohnung zu suchen. Bis dahin ist er hoffentlich schon wieder stabil, um sich selbst zu ernähren.

    Selbstverständlich arbeiten noch sehr viele Menschen weiter. Ein Tischler arbeitet seine Aufträge ab, Sanierungen, Neubauten laufen ganz normal weiter. Gewerbetreibende haben immer noch die Möglichkeit ihren Bedarf beim Baumarkt, in den Baustoffzentren etc zu decken. Schwierigkeiten haben die, die im Servicebereich, Dienstleistungsektor welche eben ausschließlich von Feiern etc gelebt haben und im Handel betroffen sind. Außerdem haben einige Betriebe kein Material mehr, das kommt aus dem Ausland und wird zur Zeit nicht geliefert. Das betrifft z.B. die Autozulieferer und Autobauer. Jetzt trifft uns die Tatsache, dass wir alles dorthin verlagert haben wo es billig ist.

    Einige liefern jetzt auch- bei uns gibt es zwei Möglichkeiten die örtlichen Händler zu finden und Bestellungen dort aufzugeben. Es muss also niemand auf seine Blumen- und Gemüsesaat verzichten, das gibt es jetzt direkt an die Haustür vom Gärtner geliefert und selbst Kleidung von der Lieblingsboutique kann geordert werden.

  • Geld gibt es erst, kurz bevor du pleite bist.
    Wer gespart hat / vorgesorgt hat, hat Pech gehabt.

    Nein, stimmt nicht. Es gibt verschiedene Kriterien und man muss eines (!) davon erfüllen, damit man den Antrag stellen darf.

    Allesamt haben etwas gemeinsam:
    Sie sind ausschließlich für den Betrieb vorgesehen, nicht um damit den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

    Auch das ist zumindest für NRW nicht wahr:

    Wofür darf der Zuschuss genutzt werden ?
    Der Zuschuss kann genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Der nach Prüfung des Antrags elektronisch übermittelte Bewilligungsbescheid, kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Er gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird.
    Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

  • Wie fasst ihr das denn auf? Ich kann aktuell noch zahlen, allerdings ist ein Teil des Geldes auf meinem Konto für Renten- und Krankenversicherung, die ich zahlen muss! Und die muss ich auch weiterhin zahlen, auch wenn ich aktuell 0 Einkommen habe, dh lange geht es bei mir nicht mehr gut.
    Kann ich dann den Antrag auch schon stellen? Oder stellen den wirklich nur Leute, die im Minus sind?

    In diesem Fall würde ich eine Liquiditätsvorschau erstellen - also den Kontostand mittels sicheren oder wahrscheinlichen Kosten und Einnahmen fortschreiben. Damit kannst Du belegen, dass bei Anlagen realistischer Maßstäbe ein Liquiditätsengpass absehbar ist, das sollte eigentlich reichen, hellseherische Fähigkeiten werden schließlich nicht erwartet (ich habe einige Jahre Beratung im Bereich Sanierungsbedarf/Insolvenzen gemacht, da wird das so gehandhabt). Kann man dem Antrag vermutlich beifügen; wenn das nicht nötig ist, würde ich mir das Ding trotzdem hinlegen, falls mal jemand nachfragt. Die Frage ist natürlich, inwieweit die Versicherungen in der gegenwärtigen Situation mit sofortiger Wirkung vorübergehend stillgelegt werden könnten (KV würde bei H IV ja von der AfA bezahlt werden), dann könntest Du die Zahlungspflicht theoretisch vermeiden. Wie großzügig das gehandhabt wird, kann Dir allenfalls der zuständige Sachbearbeiter sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von HCS (1. April 2020 um 12:42)

  • 2. Hilfen des Bundes
    Einmalhilfen und auch KfW Darlehen

    Dazu habe ich gar nichts gefunden. Hat jemand einen link dazu?

    Nein, stimmt nicht. Es gibt verschiedene Kriterien und man muss eines (!) davon erfüllen, damit man den Antrag stellen darf.

    Doch bezogen auf Hessen stimmt das leider schon.

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